Nach §§ 197a Abs. 5 SGB V und 47a SGB XI haben die Kranken- und Pflegekassen und der GKV-Spitzenverband, dem jeweiligen Verwaltungsrat im Abstand von zwei Jahren, über die Arbeit und Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu berichten. Der Bericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zuzuleiten. Um eine bessere Vergleichbarkeit, Transparenz und Auswertbarkeit der Berichtsinhalte zu gewährleisten, wurde eine Standardisierung und Vereinheitlichung des den Berichten zugrundeliegenden Datenmaterials angestrebt. Alle Kranken- und Pflegekassen erheben zu diesem Zweck Kennzahlen, die durch eine „Standardisierte Fallerfassung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei jeder Kranken- und Pflegekasse ermittelt werden. Dadurch ergibt sich eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen, die sie aussagekräftig und valide machen. Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt nun das bereits bestehende IT Verfahren zur Verwaltung von Fällen, Kennzahlen und Kennzahlmeldungen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen durch die Realisierung auf einer neuen Systemarchitektur und mit neuen Technologien an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Zur Umsetzung eines bereits erarbeiteten Lastenheftes benötigt der GKV-Spitzenverband die Unterstützung durch einen Softwareentwicklungspartner. Die Abnahme der Gesamtanwendung ist für den 31.7.2014 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstraße 30
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 302062888989 📠
Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Leistung sowie zum Vergabeverfahren enthalten die Bewerbungsbedingungen sowie weitere Vergabeunterlagen, welche interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail anfordern können. Diese enthalten auch die für die Führung der Eignungsnachweise zwingend zu verwendenen Formblätter.
Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Leistung sowie zum Vergabeverfahren enthalten die Bewerbungsbedingungen sowie weitere Vergabeunterlagen, welche interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail anfordern können. Diese enthalten auch die für die Führung der Eignungsnachweise zwingend zu verwendenen Formblätter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach §§ 197a Abs. 5 SGB V und 47a SGB XI haben die Kranken- und Pflegekassen und der GKV-Spitzenverband, dem jeweiligen Verwaltungsrat im Abstand von zwei Jahren, über die Arbeit und Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu berichten. Der Bericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Nach §§ 197a Abs. 5 SGB V und 47a SGB XI haben die Kranken- und Pflegekassen und der GKV-Spitzenverband, dem jeweiligen Verwaltungsrat im Abstand von zwei Jahren, über die Arbeit und Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu berichten. Der Bericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Um eine bessere Vergleichbarkeit, Transparenz und Auswertbarkeit der Berichtsinhalte zu gewährleisten, wurde eine Standardisierung und Vereinheitlichung des den Berichten zugrundeliegenden Datenmaterials angestrebt.
Alle Kranken- und Pflegekassen erheben zu diesem Zweck Kennzahlen, die durch eine „Standardisierte Fallerfassung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei jeder Kranken- und Pflegekasse ermittelt werden. Dadurch ergibt sich eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen, die sie aussagekräftig und valide machen.
Alle Kranken- und Pflegekassen erheben zu diesem Zweck Kennzahlen, die durch eine „Standardisierte Fallerfassung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei jeder Kranken- und Pflegekasse ermittelt werden. Dadurch ergibt sich eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen, die sie aussagekräftig und valide machen.
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt nun das bereits bestehende IT Verfahren zur Verwaltung von Fällen, Kennzahlen und Kennzahlmeldungen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen durch die Realisierung auf einer neuen Systemarchitektur und mit neuen Technologien an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Zur Umsetzung eines bereits erarbeiteten Lastenheftes benötigt der GKV-Spitzenverband die Unterstützung durch einen Softwareentwicklungspartner.
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt nun das bereits bestehende IT Verfahren zur Verwaltung von Fällen, Kennzahlen und Kennzahlmeldungen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen durch die Realisierung auf einer neuen Systemarchitektur und mit neuen Technologien an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Zur Umsetzung eines bereits erarbeiteten Lastenheftes benötigt der GKV-Spitzenverband die Unterstützung durch einen Softwareentwicklungspartner.
Die Abnahme der Gesamtanwendung ist für den 31.7.2014 vorgesehen.
Referenznummer: SV 13-9014
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder eines vergleichbaren Nachweises, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind,genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
1.) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder eines vergleichbaren Nachweises, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind,genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
2.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil der Bewerbungsbedingungen bei der unter Ziff. 1.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Umsatz mit Softwareentwicklungstätigkeiten im Bereich Intrexx-Professional) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Umsatz mit Softwareentwicklungstätigkeiten im Bereich Intrexx-Professional) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil der Bewerbungsbedingungen bei der unter Ziff. 1.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abgerufen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Kurze Unternehmensdarstellung:
a) Eckdaten zum Unternehmen:
— Gesellschaftsform,
— Geschäftstätigkeit,
— Konzernverbindungen,
— Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner.
b) Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder,
c) Darstellung des Umsatzes nach Auftraggeberbranchen gestaffelt.
2) Nachweis des Intrexx-Partner-Status oder vergleichbar.
Vergleichbar heißt, dass Mitarbeiter z. B. regelmäßig an Intrexx-Schulungen teilnehmen und tiefgreifendes Know-How in der Konzeption, Realisierung, Einführung und Betreuung von Intrexx-Webanwendungen nachgewiesen werden kann.
3) Darstellung des eigenen internen Prozess- und Qualitätsmanagementsystems, sowie der Qualitätssicherungs- und Testprozesse und Maßnahmen für Softwareentwicklungsprojekte. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass lediglich ein Verweis auf eine Zertifizierung nicht ausreicht und die Anforderung als nicht erfüllt gewertet wird.
3) Darstellung des eigenen internen Prozess- und Qualitätsmanagementsystems, sowie der Qualitätssicherungs- und Testprozesse und Maßnahmen für Softwareentwicklungsprojekte. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass lediglich ein Verweis auf eine Zertifizierung nicht ausreicht und die Anforderung als nicht erfüllt gewertet wird.
4) Benennung und Nachweis der Eignung des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist durch:
a) Nachweise der beruflichen Befähigung (Vorlage von Universitäts-/ Hochschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis in Kopie und Darstellung des beruflichen Werdegangs) sowie
b) Nachweis von Erfahrungen im Projektmanagement in der Softwareentwicklung durch Angabe von persönlichen Referenzprojekten.
5) Benennung und Nachweis der Eignung zweier weiterer Mitarbeiter, welche für den Auftrag vorgesehen sind durch:
a) Nachweis der beruflichen Befähigung durch Darstellung des beruflichen Werdegangs in einem Kurzlebenslauf sowie
b) Nachweis von Entwicklungserfahrung mit Intrexx-Professional Softwarearchitektur, Requirements Engineering, Qualitätssicherung per Zertifikat o. ä. oder Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten.
b) Nachweis von Entwicklungserfahrung mit Intrexx-Professional Softwarearchitektur, Requirements Engineering, Qualitätssicherung per Zertifikat o. ä. oder Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil der Bewerbungsbedingungen bei der unter Ziff. 1.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abgerufen werden können.
Mindeststandards:
1) Angabe von mindestens 4 Referenzen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte Projekte zu Softwareentwicklung in den folgenden Bereichen. Die Referenzen müssen mindestens umfassen:
a) ein Entwicklungsprojekt mit Intrexx Professional Version 6 ,
b) ein Entwicklungsprojekt mit Intrexx Professional mit Entwicklungsaufwand von mindestens 100 Personentagen,
c) ein Entwicklungsprojekt einer Intrexx Anwendung, die über das Internet erreichbar ist, erhöhtem Sicherheitsanspruch unterliegt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Für dieses Projekt ist die Darstellung der umgesetzten Schutzmaßnahmen ist zwingend erforderlich.
c) ein Entwicklungsprojekt einer Intrexx Anwendung, die über das Internet erreichbar ist, erhöhtem Sicherheitsanspruch unterliegt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Für dieses Projekt ist die Darstellung der umgesetzten Schutzmaßnahmen ist zwingend erforderlich.
c) ein Entwicklungsprojekt bei einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde.
Diese Anforderungen können sowohl kumulativ (mehrere in einer Referenz) als auch alternativ (jeweils eine pro Referenz) verwirklicht werden.
Folgende Angaben sind für jede Referenz zu tätigen:
- Abgabe einer schriftlichen Kurzdarstellung der Tätigkeiten und des Umfangs der Projekte auf jeweils maximal 2 Seiten,
- Angabe des Auftraggebers (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin),
- Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen,
- Angabe des Leistungszeitraums,
- Anzahl der Projekttage (gesamter im Projekt durch den Bieter erbrachter Aufwand in Personentagen),
- Anzahl der Entwicklertage (Personentage mit Entwicklungstätigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SV 13-9014
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirsamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggerber 1. gegen § 101 a verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmchung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegebüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind“...
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 214-372583 (2013-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-28 📅
Name: City & Bits GmbH
Postanschrift: Schreinerstraße 56
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind“...