Entwicklung und Einführung eines Landestarifes

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)

Das Land Baden-Württemberg plant, einen Landestarif dergestalt einzuführen, dass in einem ersten Schritt ein reiner Schienentarif („Landestarif Stufe 1“) und in einem weiteren Schritt dann ein landesweiter ÖPNV-Tarif für alle ÖPNV-Verkehre in Baden-Württemberg, welche Verbundgrenzen überschreiten, realisiert werden soll („Landestarif Stufe 2“).
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der das Land Baden-Württemberg und die NVBW bei der Einführung des Landestarifs berät und dabei insbesondere folgende Leistungen übernimmt:
AP 1: Weiterentwicklung eines Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 2: Klärung der Anforderungen an den Vertrieb bei Einführung des Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 3: Entwicklung von Einnahmeaufteilungsverträgen zur Einführung des Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 4: Entwicklung und Aufbau einer Organisationsstruktur
AP 5: Marktforschung
AP 6: Projektorganisation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-20 Auftragsbekanntmachung
2013-12-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: kaiser@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991103 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 161-281177
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt in Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen – VOF. Der Auftraggeber fordert die Bieter direkt dazu auf, zum festgesetzten Termin ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Auswahl des Bieters erfolgt anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, nach Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten, um das Lastenheft weiter zu konkretisieren. In diesem Fall wird nach Abschluss der Verhandlungsrunde ein neuer Termin zur Abgabe eines endgültigen verbindlichen Angebotes festgesetzt. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 10.10.2013, 12:00 Uhr in sechsfacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die formalen Anforderungen an das Angebot richten sich nach den Festlegungen in der Vergabeuntelagen. Verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist auch die Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Die Bindefrist läuft bis 31.12.2013. Bis zu diesem Datum ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die konkreten Anforderungen an die zu erbringende Leistungen sind nach Arbeitspaketen gegliedert und ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg plant, einen Landestarif dergestalt einzuführen, dass in einem ersten Schritt ein reiner Schienentarif („Landestarif Stufe 1“) und in einem weiteren Schritt dann ein landesweiter ÖPNV-Tarif für alle ÖPNV-Verkehre in Baden-Württemberg, welche Verbundgrenzen überschreiten, realisiert werden soll („Landestarif Stufe 2“).
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Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der das Land Baden-Württemberg und die NVBW bei der Einführung des Landestarifs berät und dabei insbesondere folgende Leistungen übernimmt:
AP 1: Weiterentwicklung eines Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 2: Klärung der Anforderungen an den Vertrieb bei Einführung des Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 3: Entwicklung von Einnahmeaufteilungsverträgen zur Einführung des Landestarifs der Stufen 1 und 2
AP 4: Entwicklung und Aufbau einer Organisationsstruktur
AP 5: Marktforschung
AP 6: Projektorganisation.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben,
d) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis d genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Hierzu kann die Anlage 4 verwendet werden. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
b) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen/Bescheinigungen vorzulegen:
Erklärung über bisherige Erfahrungen in folgenden Bereichen:
— Entwicklung von Landestarifen,
— Entwicklung von Einnahmeaufteilungsverträgen,
— Entwicklung von Organisationsformen für Tarif- und Vertriebsstrukturen,
— Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Tarifangeboten,
— Entwicklung von Tarifsoftware,
— Marktforschung,
— Projektorganisation.
Wenn der Bieter Teile der ausgeschriebenen Leistungen von Subunternehmern erbringen lassen möchte, sind die notwendigen Referenzen der Subunternehmer für den jeweiligen Teilbereich vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen gem. Angebot nach Rechnungsstellung.
Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf. Die entsprechenden Inhalte der Arbeitspakete werden ggfls. im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer konkretisiert und separat nach Aufwand angeboten. Ein Anspruch auf Abruf aller Arbeitspakete besteht nicht.
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Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer muss die geforderten Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Falls Subunternehmer beauftragt werden sollen, sind Angaben über diese Kooperationspartner und über den vergebenen Leistungsumfang zu machen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Siegbert Kaiser

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt in Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen – VOF.
Der Auftraggeber fordert die Bieter direkt dazu auf, zum festgesetzten Termin ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Auswahl des Bieters erfolgt anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, nach Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten, um das Lastenheft weiter zu konkretisieren. In diesem Fall wird nach Abschluss der Verhandlungsrunde ein neuer Termin zur Abgabe eines endgültigen verbindlichen Angebotes festgesetzt.
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Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 10.10.2013, 12:00 Uhr in sechsfacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
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Die formalen Anforderungen an das Angebot richten sich nach den Festlegungen in der Vergabeuntelagen. Verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist auch die Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
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Die Bindefrist läuft bis 31.12.2013. Bis zu diesem Datum ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Die konkreten Anforderungen an die zu erbringende Leistungen sind nach Arbeitspaketen gegliedert und ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber/Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber gegen Vorgaben des Vergaberechts verstößt, muss der Bewerber/Bieter dies gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 161-281177 (2013-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 70178

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 252-442738
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 161-281177
ABl. S-Ausgabe: 252

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-11 📅
Name: Intraplan Consult GmbH
Postanschrift: Orleansplatz 5a
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 252-442738 (2013-12-30)