Ab Mitte des Jahres 2013 ist die Fortführung der Betreuung der drei Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) im Programmgebiet für etwa zwei weitere Jahre vorgesehen. Die weitere Betreuung umfasst den Ausbau der Organisationsstrukturen durch die Mobilisierung weiterer Akteure und die Verstetigung der Zusammenarbeit in den Vereinen. Die Umsetzung von Investitionen im öffentlichem Raum und die Durchführung weiterer geförderter Maßnahmen soll begleitet werden. Maßnahmen zur Initiierung privater Anschlußaktivitäten sollen vorgeschlagen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang: Betreuungsauftrag über ca. 2 Jahre.160 000240 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: hansjuergen.david@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118996746📞
Fax: +49 2118936746 📠
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern einen Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) zur Verfügung, den die Bewerber verwenden müssen. Sodann werden die Anträge aufTeilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) ausgewertet und es wird entschieden, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Mit den ausgewählten Bewerbern wird der Auftraggeber in das Verhandlungsverfahren eintreten. Zur Rücksendung der Bewerbungen ist der beigefügte Umschlag zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern einen Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) zur Verfügung, den die Bewerber verwenden müssen. Sodann werden die Anträge aufTeilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) ausgewertet und es wird entschieden, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Mit den ausgewählten Bewerbern wird der Auftraggeber in das Verhandlungsverfahren eintreten. Zur Rücksendung der Bewerbungen ist der beigefügte Umschlag zu verwenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ab Mitte des Jahres 2013 ist die Fortführung der Betreuung der drei Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) im Programmgebiet für etwa zwei weitere Jahre vorgesehen. Die weitere Betreuung umfasst den Ausbau der Organisationsstrukturen durch die Mobilisierung weiterer Akteure und die Verstetigung der Zusammenarbeit in den Vereinen. Die Umsetzung von Investitionen im öffentlichem Raum und die Durchführung weiterer geförderter Maßnahmen soll begleitet werden. Maßnahmen zur Initiierung privater Anschlußaktivitäten sollen vorgeschlagen werden.
Ab Mitte des Jahres 2013 ist die Fortführung der Betreuung der drei Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) im Programmgebiet für etwa zwei weitere Jahre vorgesehen. Die weitere Betreuung umfasst den Ausbau der Organisationsstrukturen durch die Mobilisierung weiterer Akteure und die Verstetigung der Zusammenarbeit in den Vereinen. Die Umsetzung von Investitionen im öffentlichem Raum und die Durchführung weiterer geförderter Maßnahmen soll begleitet werden. Maßnahmen zur Initiierung privater Anschlußaktivitäten sollen vorgeschlagen werden.
Menge oder Umfang: Betreuungsauftrag über ca. 2 Jahre.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 000 💰
240 000 💰
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen,
- Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen,
- Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF,
- Eigenerklärung zum Mindestlohn und zu sozialen Kriterien nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz - TVgG-NRW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung,
- Erklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (vor der Bekanntmachung),
- Erklärung über den gemittelten Umsatz des Bewerbers bezogen auf die hier abgefragten Leistungen in den letzten 3 Jahren (vor der Bekanntmachung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angaben zu Qualifikationen und Referenzen des Bewerbers im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes,
- Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung,
- Erklärung zum vorgesehenen Personaleinsatz, Qualifikationen und Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters und der maßgeblichen Mitarbeiter,
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung über tatsächlichen, nachgewiesenen Aufwand.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beendigung des Auftrages bei Entfall der Beauftragungsgrundlage (Auflösung der ISGen) und/ oder der Finanzierungsgrundlage (Haushalt der Stadt/ Landesförderung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.Kriterien: Referenzen in Hinblick auf Aufgabenstellung; Mitarbeitereignung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Düsseldorf
Postort: Am Bonneshof 35
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 083-140264 (2013-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190 466 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-12 📅
Name: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Postanschrift: Neumarkt 49
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stadtplanung-dr-jansen.de📧
Internetadresse: www.stadtplanung-dr-jansen.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.