Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen (z.B. Modellvorhaben nach § 63 SGB V)

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen (z.B. Modellvorhaben nach § 63 SGB V). Mit dem erfolgreichen Bieter wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, auf deren Basis die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers besteht hierzu nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-07 Auftragsbekanntmachung
2013-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungsmathematik
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer soll hinsichtlich der Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs.1, 4, 5 und 6 - sowie hinsichtlich der Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V und weiterer Angebotsoptionen (z.B. Modellvorhaben nach § 63 SGB V) für den Bereich Produktmanagement/Wahltarife des AOK-Bundesverbandes folgende allgemeine Leistungen erbringen:a) Beratung in versicherungsmathematischen Fragestellungen.Hierzu gehört die Beratung über Berechnungsmodelle oder die Durchführung von Analysen.b) Prüfung der Kalkulationsmethodik und der AOK-individuellen Plausibilitätsdarstellungen.Diese setzen in der Regel auf die beim Auftraggeber bereits vorhandenen kalkulatorischen Ansätze und Methoden zur Wirtschaftlichkeit des bestehenden AOK-Tarifangebotes auf.c) Versicherungsmathematische Begutachtung von Tarifen/Angeboten.Dabei sind grundsätzlich bereits vorhandene Kalkulationsmethodiken zu berücksichtigen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungsmathematik 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 111-189951
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern. (2) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden und zur Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Formim PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt; (4) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9.7.2013, 7:30 Uhr MESZ (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR Zentrale Vergabestelle. a) Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin. b) Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen (z.B. Modellvorhaben nach § 63 SGB V). Mit dem erfolgreichen Bieter wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, auf deren Basis die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers besteht hierzu nicht.
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Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer soll hinsichtlich der Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs.1, 4, 5 und 6 - sowie hinsichtlich der Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V und weiterer Angebotsoptionen (z.B. Modellvorhaben nach § 63 SGB V) für den Bereich Produktmanagement/Wahltarife des AOK-Bundesverbandes folgende allgemeine Leistungen erbringen:
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a) Beratung in versicherungsmathematischen Fragestellungen.
Hierzu gehört die Beratung über Berechnungsmodelle oder die Durchführung von Analysen.
b) Prüfung der Kalkulationsmethodik und der AOK-individuellen Plausibilitätsdarstellungen.
Diese setzen in der Regel auf die beim Auftraggeber bereits vorhandenen kalkulatorischen Ansätze und Methoden zur Wirtschaftlichkeit des bestehenden AOK-Tarifangebotes auf.
c) Versicherungsmathematische Begutachtung von Tarifen/Angeboten.
Dabei sind grundsätzlich bereits vorhandene Kalkulationsmethodiken zu berücksichtigen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) - e) VOF genannten Fälle auf ihn zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
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(2) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Aktuarsvereinigung durch Vorlage einer Bescheinigung in Kopie.
Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist der genannte Nachweis für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie oder alternativ durch Abgabe einer Eigenerklärung, dass für den Fall, dass beabsichtigtigt ist, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, dem Auftraggeber die geforderte Versicherungspolice vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 250 000 EUR für Vermögensschäden betragen.
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Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist der genannte Nachweis für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung des Bewerbers: Eckdaten zu Geschäftstätigkeit, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner.
(2) Angabe von drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzleistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, jeweils mit folgenden Angaben:
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(a) Öffentlicher/privater Auftraggeber (unter Nennung eines Ansprechpartners mitTelefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen),
(b) Leistungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
(c) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeiten während des Auftrags sowie des Umfangs des Auftrages,
(d) Rechnungswert (Angabe erfolgt freiwillig),
(e) Anzahl der bei der Auftragsausführung eingesetzten Personen.
(3) Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Aktuars, welcher nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf.
(4) Vorlage von Bescheinigungen/Zeugnissen in Kopie über die abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar.
(5) Eventuell (soweit zutreffend) Benennung weiterer für die Auftragsausführung vorgesehener Personen (Kernteam), welche nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden dürfen.
(6) Darstellung der fachlichen Kenntnisse sowie der beruflichen Befähigung und Erfahrungen des Aktuars sowie der weiteren für die Auftragsausführung benannten Personen durch Vorlage von Kurzlebenslebensläufen. Dabei sind folgende detaillierte Angaben zu erbringen:
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(a) Abschluss eines mathematischen oder eines vergleichbaren Studiums.
(b) aa) Aktuar: Abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar.
bb) Sonstiges Personal: Abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar oder sonstige vergleichbare, z.B. durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Fachkenntnisse.
c) Mehrjährige Berufspraxis in der Kalkulation von Tarifen/Angeboten aus dem Bereich der Krankenversicherung.
(d) Tiefergehende Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen Fragen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie der GKV-spezifischen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen insbesondere für Bonus- und Wahltarife.
(e) Praktische Erfahrungen mit Projekten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (insbesondere zu Produktgestaltung, Prämienkalkulation, Kostenenanalyse und Wirtschaftlichkeitsnachweisen).
(f) Sicherheit im Umgang mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie, der mathematischen Statistik und Finanzmathematik auf dem Gebiet der Versicherungswirtschaft.
(7) Erklärung des Bewerbers, dass er in ausreichendem Maße und in ausreichender Qualität über Datenverarbeitungskenntisse und eine entsprechende Datenverarbeitungsausstattung verfügt, um die für die Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen erbringen zu können.
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(8) Erklärung, dass der Bewerber sowie die weiteren für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stehenden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
(9) Sicherstellung der örtlichen Präsenz des Auftragnehmers durch Zusicherung des Bewerbers, dass im Fall der Auftragserteilung, spätestens mit Vertragsbeginn, eine Niederlassung in Deutschland eingerichtet wird, sofern aktuell keine Niederlassung in Deutschland existiert.
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Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften können die geforderten Nachweise gemeinsam erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie im Auftragsfall für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte gemäß Ziffer III.2.3 (2): 60 %. 2. Fachliche Kenntnisse sowie berufliche Befähigung und Erfahrungen der für die Auftragsausführung benannten Personen gemäß Ziffer III.2.3 (6): 40%. Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehendenTeilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleichqualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
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(2) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden und zur Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Formim PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
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(4) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9.7.2013, 7:30 Uhr MESZ (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR
Zentrale Vergabestelle.
a) Postfachanschrift:
Postfach 11 02 46, 10832 Berlin. b) Hausanschrift:
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 111-189951 (2013-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 227-395418
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 111-189951
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-14 📅
Name: Towers Watson GmbH
Postanschrift: Habsburgerring 2
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 227-395418 (2013-11-20)