Erbringung von Energiecontrolling Leistungen in bestimmten Liegenschaften des Auftraggebers: Der Rhein-Hunsrück-Kreis betreibt seit 1999 ein systematisches Energiecontrolling in seinen Liegenschaften. In den Berichtsjahren 1999-2010 konnten bislang summiert 1 500 000 EUR Energiebezugskosten und ca. 7 500 Tonnen CO2 vermieden werden. Im Zuge der Übernahme von Schulträgerschaften von den Verbandsgemeinden auf den Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich die Zahl der kreiseigenen Liegenschaften deutlich erhöht. 1.1 Kant-Gymnasium Boppard 1.2 Berufsschule Boppard 1.3 Förderschule Boppard 1.4 Realschule Boppard 1.5 Realschule Oberwesel 1.6 IGS Emmelshausen 1.7 IGS Kastellaun 1.8 FSG Kastellaun 1.9 Berufsschule Simmern Geb. „E“ 1.10 Berufsschule Simmern Geb. „A B D“ 1.11 Berufsschule Simmern Geb. „C F“ 1.12 Herzog-Johann-Gymnasium Simmern 1.13 Realschule Simmern 1.14 FSL Simmern 1.15 Kreisverwaltung „I“ Simmern 1.16 Kreisverwaltung Geb. III 1.17 Kreisverwaltung Geb. II K.-Musikschule 1.18 KGS Kirchberg 1.19 Realschule Sohren/Büchenbeuren 1.20 Realschule Rheinböllen Datenerfassung, Berichtswesen und Energie-Controlling-System/Auswerte-/Bearbeitungssoftware/tool 1. Datenerfassung: Das System muss geeignet sein, durch Fernübertragung Daten/Kennwerte usw. aller Verbrauchszähler/Messstellen, Temperaturen und Betriebszustände (z.B. von Heizkreisen) kontinuierlich zu erfassen, zu speichern und abzurufen. Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN): Technische Klärung vor Ort, Bereitstellung, Installation, Betrieb, Wartung von Datenloggern, Messstellen und allem Zubehör. Kontinuierliche Datenerfassungen und Vorhaltung der Daten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie sowie Temperaturen. Verkabelung/Montage der einzelnen Messstellen mit den jeweiligen Erfassungs-, Speicher- und Weiterleitungskomponenten. Unterstützung des Auftraggebers bei technischen Fragen jedweder Art hierzu. 2. Monatsberichte: Monatlich sind die erfassten Daten in Auswertungen (Energieverbräuche und Aussagen hierzu, mit allen für die Beurteilung notwendigen Angaben) dem AG in Berichtsform in deutscher Sprache auszuhändigen. Leistungsumfang des AN: Erstellung von monatlichen Energieberichten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache, zeitbereinigt, in tabellarischen und grafischen Darstellungen. Auffälligkeitsprüfung und automatisches Berichtswesen in deutscher Sprache bei erheblichen Abweichungen der Verbräuche im Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat, Vorjahr. Erstellung von Ablesebögen der Energieverbräuche für die monatliche Ablesung durch die Hausmeister in deutscher Sprache. 3. Jahresberichte: Zusammenfassung der Monatsberichte in Jahresberichten (bezogen auf das Kalenderjahr) in deutscher Sprache. Zusätzlich ist ein Jahresbericht als Gesamtübersicht der Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen für alle Liegenschaften in deutscher Sprache zu erstellen. Leistungsumfang des AN: Jährliche Energieberichte für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache. Übersicht der Verbräuche und Veränderungen. Witterungs- und Bezugsgrößenbereinigung. Kennwertbildung gemäß Abstimmung mit AG (z.B. kWh/qm beheizte Fläche und Jahr). Übersicht der Preise, Kosten und CO2-Emissionen. 4. Bereitstellung eines datenbankbasierten Softwaresystems in deutscher Sprache, mit dem der AG tagesaktuell die Verbräuche/Kenndaten der einzelnen Mess-/Datenlinien auslesen und auswerten kann. Leistungsumfang des AN: Je Liegenschaft Bereitstellung von Zugriffsberechtigungen für Hausmeister und Objektbetreuer des technischen GM der Kreisverwaltung zur Visualisierung einschl. der Software inclusive Update + Support und Tool für die ges. Vertragslaufzeit. Standard Berichtswesen in deutscher Sprache. Bearbeitung und Auswertung (z.B. Lastganganalyse) von Datenlinien Konfigurationsmöglichkeit von Grenzwerten (Überwachungsfunktion) und Alarmierungen per Email. Bereitstellung und Vorhaltung aller aufgeschalteten Verbrauchs-, Mess- und Kenndaten. Datenerfassung. Schulung des Bedienungspersonals des AG in deutscher Sprache.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2013-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
Menge oder Umfang: 55 Gebäude mit einer Nettogrundfläche von ca. 155 000 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Postanschrift: Ludwigstraße 5
Postleitzahl: 55469
Postort: Simmern
Kontakt
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de📧
Telefon: +49 6223865830📞
Fax: +49 6223865850 📠
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 25.11.13, an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
(2.) Für die Abgabe des Angebotes sind die Vordrucke in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens gemäß Vorgaben in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zugleich ist im Bieterkonzept (Ziffer III.2.3) darzulegen, auf welche Art und Weise das andere Unternehmen mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung zusammenarbeiten wird.
(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot gemäß Formblatt in den Verdingungsunterlagen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und oben unter I.1) genannte Kontaktstelle (Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 25.11.13, an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
(2.) Für die Abgabe des Angebotes sind die Vordrucke in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens gemäß Vorgaben in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zugleich ist im Bieterkonzept (Ziffer III.2.3) darzulegen, auf welche Art und Weise das andere Unternehmen mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung zusammenarbeiten wird.
(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot gemäß Formblatt in den Verdingungsunterlagen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und oben unter I.1) genannte Kontaktstelle (Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Energiecontrolling Leistungen in bestimmten Liegenschaften des Auftraggebers:
Der Rhein-Hunsrück-Kreis betreibt seit 1999 ein systematisches Energiecontrolling in seinen Liegenschaften. In den Berichtsjahren 1999-2010 konnten bislang summiert 1 500 000 EUR Energiebezugskosten und ca. 7 500 Tonnen CO2 vermieden werden. Im Zuge der Übernahme von Schulträgerschaften von den Verbandsgemeinden auf den Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich die Zahl der kreiseigenen Liegenschaften deutlich erhöht.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis betreibt seit 1999 ein systematisches Energiecontrolling in seinen Liegenschaften. In den Berichtsjahren 1999-2010 konnten bislang summiert 1 500 000 EUR Energiebezugskosten und ca. 7 500 Tonnen CO2 vermieden werden. Im Zuge der Übernahme von Schulträgerschaften von den Verbandsgemeinden auf den Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich die Zahl der kreiseigenen Liegenschaften deutlich erhöht.
1.1 Kant-Gymnasium Boppard
1.2 Berufsschule Boppard
1.3 Förderschule Boppard
1.4 Realschule Boppard
1.5 Realschule Oberwesel
1.6 IGS Emmelshausen
1.7 IGS Kastellaun
1.8 FSG Kastellaun
1.9 Berufsschule Simmern Geb. „E“
1.10 Berufsschule Simmern Geb. „A B D“
1.11 Berufsschule Simmern Geb. „C F“
1.12 Herzog-Johann-Gymnasium Simmern
1.13 Realschule Simmern
1.14 FSL Simmern
1.15 Kreisverwaltung „I“ Simmern
1.16 Kreisverwaltung Geb. III
1.17 Kreisverwaltung Geb. II K.-Musikschule
1.18 KGS Kirchberg
1.19 Realschule Sohren/Büchenbeuren
1.20 Realschule Rheinböllen
Datenerfassung, Berichtswesen und Energie-Controlling-System/Auswerte-/Bearbeitungssoftware/tool
1. Datenerfassung: Das System muss geeignet sein, durch Fernübertragung Daten/Kennwerte usw. aller Verbrauchszähler/Messstellen, Temperaturen und Betriebszustände (z.B. von Heizkreisen) kontinuierlich zu erfassen, zu speichern und abzurufen. Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN): Technische Klärung vor Ort, Bereitstellung, Installation, Betrieb, Wartung von Datenloggern, Messstellen und allem Zubehör. Kontinuierliche Datenerfassungen und Vorhaltung der Daten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie sowie Temperaturen. Verkabelung/Montage der einzelnen Messstellen mit den jeweiligen Erfassungs-, Speicher- und Weiterleitungskomponenten. Unterstützung des Auftraggebers bei technischen Fragen jedweder Art hierzu.
1. Datenerfassung: Das System muss geeignet sein, durch Fernübertragung Daten/Kennwerte usw. aller Verbrauchszähler/Messstellen, Temperaturen und Betriebszustände (z.B. von Heizkreisen) kontinuierlich zu erfassen, zu speichern und abzurufen. Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN): Technische Klärung vor Ort, Bereitstellung, Installation, Betrieb, Wartung von Datenloggern, Messstellen und allem Zubehör. Kontinuierliche Datenerfassungen und Vorhaltung der Daten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie sowie Temperaturen. Verkabelung/Montage der einzelnen Messstellen mit den jeweiligen Erfassungs-, Speicher- und Weiterleitungskomponenten. Unterstützung des Auftraggebers bei technischen Fragen jedweder Art hierzu.
2. Monatsberichte: Monatlich sind die erfassten Daten in Auswertungen (Energieverbräuche und Aussagen hierzu, mit allen für die Beurteilung notwendigen Angaben) dem AG in Berichtsform in deutscher Sprache auszuhändigen. Leistungsumfang des AN: Erstellung von monatlichen Energieberichten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache, zeitbereinigt, in tabellarischen und grafischen Darstellungen. Auffälligkeitsprüfung und automatisches Berichtswesen in deutscher Sprache bei erheblichen Abweichungen der Verbräuche im Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat, Vorjahr. Erstellung von Ablesebögen der Energieverbräuche für die monatliche Ablesung durch die Hausmeister in deutscher Sprache.
2. Monatsberichte: Monatlich sind die erfassten Daten in Auswertungen (Energieverbräuche und Aussagen hierzu, mit allen für die Beurteilung notwendigen Angaben) dem AG in Berichtsform in deutscher Sprache auszuhändigen. Leistungsumfang des AN: Erstellung von monatlichen Energieberichten für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache, zeitbereinigt, in tabellarischen und grafischen Darstellungen. Auffälligkeitsprüfung und automatisches Berichtswesen in deutscher Sprache bei erheblichen Abweichungen der Verbräuche im Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat, Vorjahr. Erstellung von Ablesebögen der Energieverbräuche für die monatliche Ablesung durch die Hausmeister in deutscher Sprache.
3. Jahresberichte: Zusammenfassung der Monatsberichte in Jahresberichten (bezogen auf das Kalenderjahr) in deutscher Sprache. Zusätzlich ist ein Jahresbericht als Gesamtübersicht der Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen für alle Liegenschaften in deutscher Sprache zu erstellen. Leistungsumfang des AN: Jährliche Energieberichte für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache. Übersicht der Verbräuche und Veränderungen. Witterungs- und Bezugsgrößenbereinigung. Kennwertbildung gemäß Abstimmung mit AG (z.B. kWh/qm beheizte Fläche und Jahr). Übersicht der Preise, Kosten und CO2-Emissionen.
3. Jahresberichte: Zusammenfassung der Monatsberichte in Jahresberichten (bezogen auf das Kalenderjahr) in deutscher Sprache. Zusätzlich ist ein Jahresbericht als Gesamtübersicht der Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen für alle Liegenschaften in deutscher Sprache zu erstellen. Leistungsumfang des AN: Jährliche Energieberichte für Strom, Wasser, Heiz-, Kälte- und Prozessenergie in deutscher Sprache. Übersicht der Verbräuche und Veränderungen. Witterungs- und Bezugsgrößenbereinigung. Kennwertbildung gemäß Abstimmung mit AG (z.B. kWh/qm beheizte Fläche und Jahr). Übersicht der Preise, Kosten und CO2-Emissionen.
4. Bereitstellung eines datenbankbasierten Softwaresystems in deutscher Sprache, mit dem der AG tagesaktuell die Verbräuche/Kenndaten der einzelnen Mess-/Datenlinien auslesen und auswerten kann. Leistungsumfang des AN: Je Liegenschaft Bereitstellung von Zugriffsberechtigungen für Hausmeister und Objektbetreuer des technischen GM der Kreisverwaltung zur Visualisierung einschl. der Software inclusive Update + Support und Tool für die ges. Vertragslaufzeit. Standard Berichtswesen in deutscher Sprache. Bearbeitung und Auswertung (z.B. Lastganganalyse) von Datenlinien Konfigurationsmöglichkeit von Grenzwerten (Überwachungsfunktion) und Alarmierungen per Email. Bereitstellung und Vorhaltung aller aufgeschalteten Verbrauchs-, Mess- und Kenndaten. Datenerfassung. Schulung des Bedienungspersonals des AG in deutscher Sprache.
4. Bereitstellung eines datenbankbasierten Softwaresystems in deutscher Sprache, mit dem der AG tagesaktuell die Verbräuche/Kenndaten der einzelnen Mess-/Datenlinien auslesen und auswerten kann. Leistungsumfang des AN: Je Liegenschaft Bereitstellung von Zugriffsberechtigungen für Hausmeister und Objektbetreuer des technischen GM der Kreisverwaltung zur Visualisierung einschl. der Software inclusive Update + Support und Tool für die ges. Vertragslaufzeit. Standard Berichtswesen in deutscher Sprache. Bearbeitung und Auswertung (z.B. Lastganganalyse) von Datenlinien Konfigurationsmöglichkeit von Grenzwerten (Überwachungsfunktion) und Alarmierungen per Email. Bereitstellung und Vorhaltung aller aufgeschalteten Verbrauchs-, Mess- und Kenndaten. Datenerfassung. Schulung des Bedienungspersonals des AG in deutscher Sprache.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Simmern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate alt ist, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist eine zwingende Eignungsvoraussetzung, dass der Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft für einen Zeitraum von mindestens drei Kalenderjahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, bestanden und eine geschäftliche Tätigkeit im Bereich des technischen Facility Managements ausgeübt hat/haben. Im Falle einer Umwandlung, Verschmelzung oder eines Betriebsübergangs werden die Eignungsmerkmale des Rechtsvorgängers mitgerechnet, wenn sie dem Bieter zur Verfügung stehen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die diese zwingende Eignungsvoraussetzung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Es ist eine zwingende Eignungsvoraussetzung, dass der Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft für einen Zeitraum von mindestens drei Kalenderjahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, bestanden und eine geschäftliche Tätigkeit im Bereich des technischen Facility Managements ausgeübt hat/haben. Im Falle einer Umwandlung, Verschmelzung oder eines Betriebsübergangs werden die Eignungsmerkmale des Rechtsvorgängers mitgerechnet, wenn sie dem Bieter zur Verfügung stehen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die diese zwingende Eignungsvoraussetzung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung gemäß Vorgabe in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) mit:
Angaben zum Unternehmen,
Angaben zur Eintragung im Handels-/Berufsregister,
Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
Angaben zu Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren,
Angaben zu den Arbeitskräften in den letzten 3 Geschäftsjahren,
Bezeichnung des verantwortlichen Personals und seiner Qualifikation,
Erklärung zur technischen Ausstattung,
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
Eigenerklärung zum Nichtbestehen etwaiger Ausschlussgründe oder sonstiger Gründe, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (z.B.: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Verletzung der Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten, Eintragung im Korruptionsregister oder Nichteinhaltung von Sicherheits- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nichtbestehen etwaiger Ausschlussgründe oder sonstiger Gründe, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (z.B.: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Verletzung der Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten, Eintragung im Korruptionsregister oder Nichteinhaltung von Sicherheits- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften),
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (nach dem am 01. März 2011 in Kraft getretenen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) (GVBl. S. 426) ist der Auftraggeber verpflichtet, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens das in diesem Gesetz vorgesehene Mindestentgelt bezahlen bzw. sich tariftreu verhalten. Öffentliche Aufträge, die vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben der aufgrund von § 4 Abs. 3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (nach dem am 01. März 2011 in Kraft getretenen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) (GVBl. S. 426) ist der Auftraggeber verpflichtet, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens das in diesem Gesetz vorgesehene Mindestentgelt bezahlen bzw. sich tariftreu verhalten. Öffentliche Aufträge, die vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben der aufgrund von § 4 Abs. 3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist),
Eigenerklärung zu falschen Angaben oder Erklärungen zur Eignung.
Mindeststandards:
Bieter, die die folgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen:
(1.) Mindestens 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen (Energiecontrolling für eine bewirtschaftete Fläche von mindestens 150 000 m² bzw. nach Ihren Empfehlungen BGF bei einem öffentlichen Auftraggeber) bei verschiedenen Auftraggebern in den vergangenen 5 Kalenderjahren;
(1.) Mindestens 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen (Energiecontrolling für eine bewirtschaftete Fläche von mindestens 150 000 m² bzw. nach Ihren Empfehlungen BGF bei einem öffentlichen Auftraggeber) bei verschiedenen Auftraggebern in den vergangenen 5 Kalenderjahren;
(2.) Der/Die Objektleiter/-in des Bieters besitzt mindestens die Qualifikation eines/-r staatlich geprüften Technikers/-in mit einer mindestens dreijährigen einschlägige Berufserfahrung als Objektleiter (mit Führungsverantwortung);
(3.) Der/Die Haustechniker/-in Elektro besitzt mindestens die Qualifikation eines/-r Elektronikers/-in oder Elektroinstallateurs/-in mit einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung;
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Berufung auf die Eignungsmerkmale eines anderen Unternehmens genügt es, wenn die in Ziffer III.2.2) aufgeführten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die die folgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen:
(1.) Selbst erstelltes Bieterkonzept für die Beurteilung der Organisation und Fachkunde und des fachlichen Projektverständnisses des Bieters
(2.) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000ff. oder einer gleichwertigen Bescheinigung (Kopie genügt). Als gleichwertige Bescheinigung gilt die Zertifizierung einer unabhängigen und anerkannten Prüfstelle.
Der Bieter muss als Mindestvoraussetzung selbst über eine QM-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 ff. oder gleichwertig verfügen. Eine Berufung auf Dritte ist nicht möglich. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen mindestens der bevollmächtigte Vertreter über eine solche Zertifizierung verfügen und die übrigen Mitglieder sich dazu verpflichten, sich für die Auftragsausführung dem zertifizierten QM-System des bevollmächtigten Vertreters zu unterwerfen.
Der Bieter muss als Mindestvoraussetzung selbst über eine QM-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 ff. oder gleichwertig verfügen. Eine Berufung auf Dritte ist nicht möglich. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen mindestens der bevollmächtigte Vertreter über eine solche Zertifizierung verfügen und die übrigen Mitglieder sich dazu verpflichten, sich für die Auftragsausführung dem zertifizierten QM-System des bevollmächtigten Vertreters zu unterwerfen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Verdingungsunterlagen. Vor Zuschlagserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für Sachschäden und 1 000 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben entweder diesen Nachweis für jedes Mitglied oder einen auf die Bietergemeinschaft lautenden Nachweis zu erbringen.
Siehe Verdingungsunterlagen. Vor Zuschlagserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für Sachschäden und 1 000 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben entweder diesen Nachweis für jedes Mitglied oder einen auf die Bietergemeinschaft lautenden Nachweis zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines federführenden Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter rechtsverbindlich vertritt. Im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Zugleich ist zwingend mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vorgabe in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) vorzulegen. Angebote von Bietergemeinschaften, in denen diese Erklärung fehlt oder nicht von allen Mitgliedern unterzeichnet wurde, gelten als nicht abgegeben. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines federführenden Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter rechtsverbindlich vertritt. Im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Zugleich ist zwingend mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vorgabe in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) vorzulegen. Angebote von Bietergemeinschaften, in denen diese Erklärung fehlt oder nicht von allen Mitgliedern unterzeichnet wurde, gelten als nicht abgegeben. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-09 📅
Öffnungsort: AX, Schneider & Kollegen GbR, Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd.
Ort des Eröffnungstermins: AX, Schneider & Kollegen GbR, Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AX, Schneider & Kollegen GbR
Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) Rechtsanwalt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 25.11.13, an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 25.11.13, an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an die oben unter I.1) genannte Kontaktstelle(Weitere Auskünfte erteilen: …) gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
(2.) Für die Abgabe des Angebotes sind die Vordrucke in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
(2.) Für die Abgabe des Angebotes sind die Vordrucke in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens gemäß Vorgaben in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zugleich ist im Bieterkonzept (Ziffer III.2.3) darzulegen, auf welche Art und Weise das andere Unternehmen mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung zusammenarbeiten wird.
(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die in Ziffer III.2.1 und III.2.2 genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens gemäß Vorgaben in den Verdingungsunterlagen (im Original, keine Farbkopie) einzureichen, wonach dem Bieter die Mittel und/oder Fähigkeiten des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zugleich ist im Bieterkonzept (Ziffer III.2.3) darzulegen, auf welche Art und Weise das andere Unternehmen mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung zusammenarbeiten wird.
(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot gemäß Formblatt in den Verdingungsunterlagen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen im Angebot gemäß Formblatt in den Verdingungsunterlagen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und oben unter I.1) genannte Kontaktstelle (Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und oben unter I.1) genannte Kontaktstelle (Weitere Auskünfte erteilen: …) per E-Mail unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. die unter I.1) genannten Kontaktstellen (Weitere Auskünfte erteilen: …)
Quelle: OJS 2013/S 210-364380 (2013-10-25)