Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke zwischen Stendal und Rathenow

Land Sachsen Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke zwischen Stendal und Rathenow.
Insgesamt ca. 238.000 Zugkm p.a.
Beginn der Leistungserbringung: 13.12.2015, Laufzeit bis 8.12.2018 (europäischer Fahrplanwechsel).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-26 Auftragsbekanntmachung
2014-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Insgesamt ca. 238.000 Zugkm p.a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4 und 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 166-288785
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 248-410745
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
(a) Sämtliche für die Stellung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen und Informationen stellt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung sowie im Internet zur Verfügung. Die Internetadresse muss bis zu dem in Nr. IV.3.3) genannten Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme (Tag: 12.9.2013 Uhrzeit: 23:59) ausschließlich per E-Mail an vergabe@nasa.de abgefordert werden.Eine Versendung weiterer Unterlagen erfolgt erst in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter der abzufordernden Internetadresse zum Download bereit. (b) Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 genannte Adresse zu senden. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. (c) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland. (d) zu II.1.1) Nach dem Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bewerber zur Vorbereitung der Verhandlungen zunächst dazu aufgefordert, innerhalb von 2 Kalendermonaten ein Angebot zu legen, das einen festen, bezifferten Zuschussbetrag enthält (indikatives Angebot). Auf Basis dieses Angebots erfolgen mit allen Bietern, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche. Die Verhandlungsgespräche sollen dem Ziel dienen, zu eruieren, ob durch eine Anpassung der Vergabeunterlagen ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Zudem kann auf Vorschläge der Bieter zu vertraglichen Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kalkulation eingegangen werden, beispielsweise zur Wertsicherung oder/und Fahrzeugausstattung. Sodann werden die Auftraggeber im Ergebnis der Verhandlungen die Vergabeunterlagen modifizieren und auf dieser Grundlage die Bieter, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, auffordern, ein finales Angebot zu legen. Die Einreichung des finalen Angebots ist für Mitte April 2014 vorgesehen. (e) zu III.2) Die genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden aber tatsächlich vorhanden sein; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, jederzeit – auch nach Auftragserteilung – in die Originale Einsicht zu nehmen. Hierzu sind die Originale in den Diensträumen der NASA GmbH zur Einsicht und zur Fertigung von Kopien zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann der NASA GmbH eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie oder Abschrift überlassen werden. Bei Auftragserteilung sind die Originale vorzulegen. Die Erklärungen sind im Original einzureichen und müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen unterschrieben sein. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber unter Bestimmung einer Frist zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern. Im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Bewerber, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Ist bereits zum Teilnahmeantrag absehbar, dass für wesentliche Hauptleistungen Nachauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist es ausreichend, dass deren Eignung im Rahmen des indikativen Angebots nachgewiesen wird. (f) Zu IV.1.1) Die Vergabe erfolgt im Verfahren der freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 lit. h) VOL/A , wobei der nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 vorgeschriebene wettbewerbliche Charakter des Vergabeverfahrens insbesondere durch eine europaweite Bekanntmachung und einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gewährleistet wird. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Freihändige Vergabe zulässt. (g) zu IV.2) Die Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Erstellung eines indikativen Angebotes bekanntgegeben. (h) zu IV.3.4) Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 7.10.2013 12:00 Uhr (Frist gemäß Ziffer IV.3.4)) eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der außen angebrachten, deutlich sichtbaren Aufschrift „TEILNAHMEANTRAG SPNV-Leistungen Stendal-Rathenow“ einzureichen. Die Einreichung per Fax oder in elektronischer Form ist nicht zugelassen. (i) Das Vergabeverfahren kann nach § 17 VOL/A aufgehoben werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke zwischen Stendal und Rathenow.
Insgesamt ca. 238.000 Zugkm p.a.
Beginn der Leistungserbringung: 13.12.2015, Laufzeit bis 8.12.2018 (europäischer Fahrplanwechsel).
Referenznummer: Vergabe Nr.: 05/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesland Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Bundesland Brandenburg, Landkreis Havelland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Der Bieter Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG (SR_1400_Bewerbererklärung) auszufüllen.* Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
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Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um Voraussetzungen für den Nachweis der Eignung
b) Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bewerber (Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend);
- Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular SR_1040_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft.* Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bewerbers mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08.11.2001 ausreichend (siehe SR_1041_Kartellrechtliche_Beurteilung_Bietergemeinschaft).
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- Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular SR_1090_Formular_kommunalrecht-liche_Beteiligung, Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden.).*
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c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. Die Vergabestelle akzeptiert dabei auch für inländische Bewerber und unabhängig davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Erklärungen bzw. Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise. Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers.
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d) Des Weiteren haben die Bewerber vorzulegen:
- einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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- Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde eines zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann eine Eigenerklärung vorgelegt werden.
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e) Nachweis über die Beachtung von Rechtsvorschriften (Formular SR_1070_Zuverlässigkeitserklärung).* Alternativ können die Bewerber auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern vorlegen, in denen die in dem Formular genannten Verstöße registriert sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Der Bieter kann seine witschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen:
a) Eigenerklärung zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus der hervorgeht,
- wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. (2) Nr. 2 AEG bei der Erlangung der Genehmigung nach § 6 AEG nachgewiesen wurde, und
- dass die in Bezug auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Genehmigung nach § 6 AEG zugrundeliegenden Voraussetzungen weiterhin uneingeschränkt bestehen. (Zusätzlich können weitere Dokumente, wie Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, Prüfberichte oder Bestätigungsvermerke vorgelegt werden. Für die weiteren Dokumente sind Kopien ausreichend).
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oder
b) Eigenerklärung des Bewerbers
- aus der die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des SPNV im Jahr 2012 hervorgehen und Vorlage der Prüfberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und ggf. der zugehörigen Jahresabschlüsse des Bewerbers, so dass die Umsatzangabe plausibilisiert werden kann und welche finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV vorhanden sind.
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- dass weder erhebliche Rückstände an Steuern noch an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden (§ 2 Abs. 3 EBZugV).
Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung oder den Jahresabschlüssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden.
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c) Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt SR_1060_Berufung_Dritter_finanzielle_Leistungsfähigkeit).*
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Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Mindeststandards:
Bewerber sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie entweder zum Zeitpunkt der Bewerbung über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, die gemäß § 6 Abs. (2) Nr. 2 AEG der Entscheidung über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen zugrunde gelegt wurde, oder Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs im Jahr 2012 in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR erzielt haben und über die finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV verfügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Der Bieter kann seine fachliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen:
a) Zulassung
- als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
oder
- als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG.
b) Eigenerklärung über
- in den vergangenen drei Jahren erbrachte SPNV-Leistungen (Strecke/Netz, Zeitraum, Leistungsvolumen)
- Darstellung, dass und wie der Bewerber in der Lage ist, das für die Erbringung von SPNV-Leistungen erforderliche fachliche und kaufmännische Know-how aufzubauen, einschließlich der vorgesehenen Personalentwicklung und der Kriterien für die Anwerbung von Personal.
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d) Beabsichtigt der BieterBewerber, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt SR_1061_Berufung_Dritter_fachliche_Leistungsfähigkeit).*
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Mindeststandards:
Der Bewerber verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er
a) über eine Zulassung
- als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
oder
- als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG verfügt;
und
b)
- in den letzten 3 Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 1,0 Mio.200.000 Zugkm. p.a. erbracht hat,
- erwarten lässt, dass er ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das folgende für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal - ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen - verfügen wird:
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- Eisenbahnbetriebsleiter/in
- Angebotsplaner/in mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung in der SPNV-Fahrplanerstellung und -betriebsplanung
- Mitarbeiter/in für Finanzen, Abrechnung, Controlling und Kalkulationen mit mindestens 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in ÖPNV- Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Hinweis: Beim ggf. zu führenden Nachweis, wie der Bewerber bis ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal - ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen - verfügen wird, können die aufgeführten Funktionen auch personenidentisch wahrgenommen werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von einem Viertel des zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zu erwartenden Grundanspruchs für die Leistungserstellung im ersten Betriebsjahr ohne Infrastrukturkosten und Fahrgeldeinnahmen zu stellen. Die Sicherheitsleistung muss den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das Bestellerentgelt und die vertraglich vorgesehenen Kostenerstattungen werden in jeweils zum Monatsende fälligen Abschlagsbeträgen mit jährlicher Spitzabrechnung gezahlt.
Sonstige besondere Bedingungen:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 18.11.2012 (GVBl. LSA 2012, 536) und des Brandenburgischen Vergabegesetzes – BbgVerG vom 21. September 2011 (GVBI. I Nr.1) – durch das Land Brandenburg notwendigen Anforderungen gestellt. Die Erklärung zur Erfüllung muss Bestandteil des Angebots sein*. Dies betrifft insbesondere
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- die Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Gewährleistung von Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 2 und 3 LVG LSA, von der Anwendung der weitergehenden §§ 3 und 4 BbgVerg wird nach § 3 Abs. 4 Satz 2 BbgVerg abgesehen),
- die Verpflichtung des Auftragnehmers, im Rahmen der Leistungserbringung keine Waren zu verwenden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, und hierüber Erklärungen oder Nachweise zu erbringen (§ 12 Abs. 2 LVG LSA),
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- die Verpflichtung des Auftragnehmers, mit Angebotsabgabe schriftlich rechtsverbindlich zu erklären,
dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht; einschließlich der Verpflichtung, eine entsprechende rechtliche Bindung der Nachauftragnehmer sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (§ 13 Abs. 2 LVG LSA, § 5 BbgVerg),
für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
1. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
2. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
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4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
(§ 13 Abs. 4 LVG LSA, § 5 BbgVerg),
- das Recht des Auftraggebers, Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vertragspflichten des Auftragnehmers zu überprüfen. Der Auftraggeber wird zu diesem Zweck mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbaren, dass ihm auf Verlangen die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorgelegt werden, dass der Auftragnehmer seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen hat, dass er Auftragnehmer und seine Nachunternehmer diesbezüglich vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Arbeitnehmer bereitzuhalten haben, und dass der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer die betreffenden Unterlagen so zu führen haben, dass die Kontrollen ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wirksam durchgeführt werden können (§ 17 LVG LSA, § 8 BbgVerg),
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- das Recht des Auftraggebers zur Verhängung der in § 18 LVG LSA, § 9 BbgVerg genannten Sanktionen, das heißt zur Verhängung von Vertragsstrafen und zur Kündigung des Vertrages in den dort genannten Fällen.
Mit Bezug auf die Regelung des § 10 Abs. 2 LVG LSA wird auf folgendes hingewiesen:
Bei der Vergabe von Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste dürfen Bieter, die nicht tarifgebunden sind, nur berücksichtigt werden, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, dass sie ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das im Land Sachsen-Anhalt für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach tarifvertraglich festgelegten Bedingungen zahlen. Im Falle länderübergreifender Ausschreibungen kann auch ein einschlägiger und repräsentativer Tarifvertrag aus dem jeweiligen Land zugrunde gelegt werden. Das für Tarifrecht zuständige Ministerium hat durch Verordnung zu bestimmen, in welchem Verfahren festgestellt wird, welche Tarifverträge als repräsentativ im Sinne von Satz 1 anzusehen sind und auf welche Weise deren Veröffentlichung erfolgt. Bei der Feststellung, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind, ist vorrangig abzustellen auf
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1. die Zahl der Arbeitnehmer, für die der jeweilige Tarifvertrag eines tarifgebundenen Arbeitgebers gilt, und
2. die Zahl der Mitglieder der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag geschlossen hat, für die der jeweilige Tarifvertrag gilt.
Die Bewerbungsbedingungen für das Verhandlungsverfahren werden vorsehen, dass Bieter die aus § 10 Abs. 2 LVG LSA resultierenden Anforderungen durch Vorlage einer Eigenerklärung erfüllen können, aus welcher sich ergibt, dass und in welcher Weise der Bieter tarifgebunden ist. Der Bieter hat sich gegenüber den Auftraggebern zu verpflichten, im Verhältnis zu den in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der beauftragten Leistungen einen für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sachlich anwendbaren, in den jeweiligen Bundesländern räumlich geltenden und mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag anzuwenden. Dies muss Bestandteil des Angebots sein*.
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Mit Bezug auf die Regelung des § 3 Abs. 3 BbgVergG wird auf folgendes hingewiesen:
Der Auftrag wird nur an einen Bieter vergeben, der sich gegenüber den Auftraggebern verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten ein Arbeitnehmerbruttoentgelt von mindestens 8,00 EUR je Arbeitsstunde zu bezahlen. Dies muss Bestandteil des Angebots sein*.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Auswahlkriterien: Eignung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Tobias Jensch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2018-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe Nr.: 05/2013
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 248-410745
Zusätzliche Informationen
(a) Sämtliche für die Stellung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen und Informationen stellt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung sowie im Internet zur Verfügung. Die Internetadresse muss bis zu dem in Nr. IV.3.3) genannten Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme (Tag: 12.9.2013 Uhrzeit: 23:59) ausschließlich per E-Mail an vergabe@nasa.de abgefordert werden.Eine Versendung weiterer Unterlagen erfolgt erst in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter der abzufordernden Internetadresse zum Download bereit.
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(b) Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 genannte Adresse zu senden. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
(c) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland.
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(d) zu II.1.1) Nach dem Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bewerber zur Vorbereitung der Verhandlungen zunächst dazu aufgefordert, innerhalb von 2 Kalendermonaten ein Angebot zu legen, das einen festen, bezifferten Zuschussbetrag enthält (indikatives Angebot). Auf Basis dieses Angebots erfolgen mit allen Bietern, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche. Die Verhandlungsgespräche sollen dem Ziel dienen, zu eruieren, ob durch eine Anpassung der Vergabeunterlagen ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Zudem kann auf Vorschläge der Bieter zu vertraglichen Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kalkulation eingegangen werden, beispielsweise zur Wertsicherung oder/und Fahrzeugausstattung. Sodann werden die Auftraggeber im Ergebnis der Verhandlungen die Vergabeunterlagen modifizieren und auf dieser Grundlage die Bieter, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, auffordern, ein finales Angebot zu legen. Die Einreichung des finalen Angebots ist für Mitte April 2014 vorgesehen.
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(e) zu III.2) Die genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden aber tatsächlich vorhanden sein; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, jederzeit – auch nach Auftragserteilung – in die Originale Einsicht zu nehmen. Hierzu sind die Originale in den Diensträumen der NASA GmbH zur Einsicht und zur Fertigung von Kopien zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann der NASA GmbH eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie oder Abschrift überlassen werden. Bei Auftragserteilung sind die Originale vorzulegen. Die Erklärungen sind im Original einzureichen und müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen unterschrieben sein. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber unter Bestimmung einer Frist zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern. Im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Bewerber, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Ist bereits zum Teilnahmeantrag absehbar, dass für wesentliche Hauptleistungen Nachauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist es ausreichend, dass deren Eignung im Rahmen des indikativen Angebots nachgewiesen wird.
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(f) Zu IV.1.1) Die Vergabe erfolgt im Verfahren der freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 lit. h) VOL/A , wobei der nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 vorgeschriebene wettbewerbliche Charakter des Vergabeverfahrens insbesondere durch eine europaweite Bekanntmachung und einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gewährleistet wird. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Freihändige Vergabe zulässt.
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(g) zu IV.2) Die Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Erstellung eines indikativen Angebotes bekanntgegeben.
(h) zu IV.3.4) Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 7.10.2013 12:00 Uhr (Frist gemäß Ziffer IV.3.4)) eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der außen angebrachten, deutlich sichtbaren Aufschrift „TEILNAHMEANTRAG SPNV-Leistungen Stendal-Rathenow“ einzureichen. Die Einreichung per Fax oder in elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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(i) Das Vergabeverfahren kann nach § 17 VOL/A aufgehoben werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Quelle: OJS 2013/S 166-288785 (2013-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-279007
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 166-288785
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
1.) Namen weiterer Auftraggeber: Land Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam. 2.) Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A wird der endgültige Gesamtauftragswert (II.2) dieses Formulars) nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 05/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Bundesland Brandenburg, Landkreis Havelland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wertungspreis (Angebotspreis abzüglich vorab definierter Wertungsabschläge für Mehrqualitäten) (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-22 📅
Name: Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Möllendorffstraße 49
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sind zu beachten.
Quelle: OJS 2014/S 155-279007 (2014-08-12)