Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen aller Formate einschließlich nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben), hauptsächlich in der Postleitzahlenregion 63. Einspeisung der übrigen Post in das Netz der Deutschen Post AG. Die Sendungen sind kuvertiert und werden in maschinenlesbarer Form bereits nach Basisprodukten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe) und nach Leitregionen sortiert zur Abholung bereitgestellt. Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen sowie elektronische Erfassung und Auswertung der Zustellungsurkunden. Erbringen von Zusatzleistungen (Sortierung, Frankierung, Kostenstellenzuordnung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Menge oder Umfang:
Jährliches Sendeaufkommen:Los 1 ca.:Standardbriefe bis 20 gr. = 157 980 Stück.Kompaktbriefe bis 50 gr. = 57 160 Stück.Großbriefe bis 500 gr. = 11 370 Stück.Maxibriefe bis 1 000 gr. = 480 Stück.Infopost Standard bis 20 gr. = 20 720 Stück.Infopost Kompakt ab 21 gr. = 7 120 Stück.Infopost Großbrief ab 51 gr. = 2 950 Stück.Postkarten = 83 Stück.Los 2.:Übergabeeinschreiben bis 500 gr. = 2 400 Stück.Übergabeeinschreiben mit Rückschein bis 500 gr. = 720 Stück.Einwurfeinschreiben bis 500 gr. = 1 690 Stück.Los 3:Für PZA mit elektronischer Erfassung ist ein Aufkommen von mehr als 10 000 Stück pro Jahr zu erwarten.
Jährliches Sendeaufkommen:Los 1 ca.:Standardbriefe bis 20 gr. = 157 980 Stück.Kompaktbriefe bis 50 gr. = 57 160 Stück.Großbriefe bis 500 gr. = 11 370 Stück.Maxibriefe bis 1 000 gr. = 480 Stück.Infopost Standard bis 20 gr. = 20 720 Stück.Infopost Kompakt ab 21 gr. = 7 120 Stück.Infopost Großbrief ab 51 gr. = 2 950 Stück.Postkarten = 83 Stück.Los 2.:Übergabeeinschreiben bis 500 gr. = 2 400 Stück.Übergabeeinschreiben mit Rückschein bis 500 gr. = 720 Stück.Einwurfeinschreiben bis 500 gr. = 1 690 Stück.Los 3:Für PZA mit elektronischer Erfassung ist ein Aufkommen von mehr als 10 000 Stück pro Jahr zu erwarten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Hauptamt
Postanschrift: Berliner Str. 100
Postleitzahl: 63065
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach.de🌏
Telefon: +49 6980652106📞
Fax: +49 6980652191 📠
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
Nachr. HAD-Ref.: 1473/249.
Nachr. V-Nr/AKZ: VOL 02/2013.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
Nachr. HAD-Ref.: 1473/249.
Nachr. V-Nr/AKZ: VOL 02/2013.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen aller Formate einschließlich nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben), hauptsächlich in der Postleitzahlenregion 63. Einspeisung der übrigen Post in das Netz der Deutschen Post AG. Die Sendungen sind kuvertiert und werden in maschinenlesbarer Form bereits nach Basisprodukten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe) und nach Leitregionen sortiert zur Abholung bereitgestellt.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen aller Formate einschließlich nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben), hauptsächlich in der Postleitzahlenregion 63. Einspeisung der übrigen Post in das Netz der Deutschen Post AG. Die Sendungen sind kuvertiert und werden in maschinenlesbarer Form bereits nach Basisprodukten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe) und nach Leitregionen sortiert zur Abholung bereitgestellt.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen sowie elektronische Erfassung und Auswertung der Zustellungsurkunden.
Erbringen von Zusatzleistungen (Sortierung, Frankierung, Kostenstellenzuordnung).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistung – Nichtförmliche Zustellung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen aller Formate, sowie Zusatzleistungen (Sortierung, Frankierung,…
… Kostenstellenzuordnung).Die Sendungen sind kuvertiert und werden in maschinenlesbarer Form bereits nach Basisprodukten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe) und nach Leitregionen (die beiden ersten Ziffern der Postleitzahlen) sortiert zur Abholung bereitgestellt.
… Kostenstellenzuordnung).
Die Sendungen sind kuvertiert und werden in maschinenlesbarer Form bereits nach Basisprodukten (Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe) und nach Leitregionen (die beiden ersten Ziffern der Postleitzahlen) sortiert zur Abholung bereitgestellt.
Menge oder Umfang: Standardbriefe bis 20 gr. = ca.157 980 Stück.Kompaktbriefe bis 50 gr. = ca. 57 160 Stück.Großbriefe bis 500 gr. = ca. 11 370 Stück.Maxibriefe bis 1 000 gr. = ca. 480 Stück.Infopost Standard bis 20 gr. = 20 720 Stück.Infopost Kompakt ab 21 gr. = 7 120 Stück.Infopost Großbrief ab 51 gr. = 2 950 Stück.Postkarten = 83 Stück.
Standardbriefe bis 20 gr. = ca.157 980 Stück.
Kompaktbriefe bis 50 gr. = ca. 57 160 Stück.
Großbriefe bis 500 gr. = ca. 11 370 Stück.
Maxibriefe bis 1 000 gr. = ca. 480 Stück.
Infopost Standard bis 20 gr. = 20 720 Stück.
Infopost Kompakt ab 21 gr. = 7 120 Stück.
Infopost Großbrief ab 51 gr. = 2 950 Stück.
Postkarten = 83 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistung – Zustellung nachweispflichtiger Sendungen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben).
Menge oder Umfang: Übergabeeinschreiben bis 500 gr. = ca. 2 400 Stück.Übergabeeinschreiben mit Rückschein bis 500 gr. = ca. 720 Stück.Einwurfeinschreiben bis 500 gr. = ca. 1 690 Stück.
Übergabeeinschreiben bis 500 gr. = ca. 2 400 Stück.
Übergabeeinschreiben mit Rückschein bis 500 gr. = ca. 720 Stück.
Einwurfeinschreiben bis 500 gr. = ca. 1 690 Stück.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistung – Förmliche Zustellung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen sowie die elektronische Erfassung und Auswertung der Zustellungsurkunden.
Menge oder Umfang: Für PZA mit elektronischer Erfassung ist ein Aufkommen von mehr als 10 000 Stück pro Jahr zu erwarten.
Jährliches Sendeaufkommen:
Los 1 ca.:
Standardbriefe bis 20 gr. = 157 980 Stück.
Kompaktbriefe bis 50 gr. = 57 160 Stück.
Großbriefe bis 500 gr. = 11 370 Stück.
Maxibriefe bis 1 000 gr. = 480 Stück.
Los 2.:
Übergabeeinschreiben bis 500 gr. = 2 400 Stück.
Übergabeeinschreiben mit Rückschein bis 500 gr. = 720 Stück.
Einwurfeinschreiben bis 500 gr. = 1 690 Stück.
Los 3:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption von 1 Jahr. Gesamtvertragslaufzeit höchstens 4 Jahre
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: VOL 02/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63065 Offenbach am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die unter lll.2.1) bis lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf. vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebenen) einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf. vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebenen) einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Nachweise/Eigen- und Verpflichtungserklärungen sind von ihr nicht beizubringen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Vorlage eines aktuellen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes.
— Vorlage eines aktuellen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes.
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs.…
… 4 VOL/A-EG nicht bestehen.
… 6 VOL/A-EG nicht bestehen.
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer gültigen Lizenz nach § 5 Abs.1 PostG ist und dass von der Bundesnetzagentur kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet wurde.
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz der Genehmigung nach § 34 PostG ist.
— Eigenerklärung des Bewerbers das kein Vertragsverhältnis mit öffentlichen Auftraggebern in den letzten 5 Geschäftsjahren außerordentlich gekündigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Erklärung über den leistungsartbezogenen Nettojahresumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die letzten 3 Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012).
— Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung der geforderten Deckungssummen (siehe Spalte Mindeststandards).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung der geforderten Deckungssummen (siehe Spalte Mindeststandards).
— Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Mindeststandards:
— Nachweis Deckungssummen pro Vertragsjahr
— für Personenschäden mind. 3 000 000 EUR,
— für Sachschäden mind. 2 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand- und volumen vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) unter Angabe von Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Auftragsvolumen pro Jahr und Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/Jahr).
— Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand- und volumen vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) unter Angabe von Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Auftragsvolumen pro Jahr und Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/Jahr).
— Vorgesehener verantwortlichen Leiter für die Dienstleistung mit Lebenslauf. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung/Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr – Monat/Jahr ), PC-Kenntnisse.
— Vorgesehener verantwortlichen Leiter für die Dienstleistung mit Lebenslauf. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung/Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr – Monat/Jahr ), PC-Kenntnisse.
— Nachweis über das für die Erfüllung des Auftrags ausreichende Vorhandensein der erforderlichen Produktionssysteme, Transportlogistik/-mittel und Einrichtungen
Mindeststandards:
Jahresversandmenge (losübergreifend) bearbeitet wurde
— Nachweis Zertifikat auf Basis der DIN EN ISO 9001 oder alternativ Nachweis, dass vergleichbar gearbeitet wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung, unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes für Bietergemeinschaften, vorzulegen, dass das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und gesamtschuldnerisch gehaftet wird und wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung, unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes für Bietergemeinschaften, vorzulegen, dass das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und gesamtschuldnerisch gehaftet wird und wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Manfred Müller
Name: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Hauptamt
E-Mail: vergabestelle60@offenbach.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.offenbach.de🌏
Name: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Postanschrift: Berliner Straße 60
Kontaktperson: Herrn Bodo Boden
Telefon: +49 6980652528📞
Fax: +49 6980652024 📠
URL der Dokumente: http://www.offenbach.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.offenbach.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL 02/2013
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
Nachr. HAD-Ref.: 1473/249.
Nachr. V-Nr/AKZ: VOL 02/2013.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabe verfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des
Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 201-348264 (2013-10-14)
Ergänzende Angaben (2013-10-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 222 918,31 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet-. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
nachr. HAD-Ref. : 1473/279
nachr. V-Nr/AKZ : VOL 02/2013
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.11.2013, 11:00 Uhr bei den benannten Kontaktstellen eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet-. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
nachr. HAD-Ref. : 1473/279
nachr. V-Nr/AKZ : VOL 02/2013
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-20 📅
Name: PostCon Deutschland GmbH
Postanschrift: Komturstr. 18 A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Post InHaus Service GmbH
Postanschrift: Euskirchener Str. 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
3️⃣
Name: Deutsche Post AG, Vertriebsservice Brief
Postanschrift: Hallesches Ufer 60
Postleitzahl: 10963
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabe verfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabe verfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.