Erbringung von Postdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten als Leiter d

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen (nur Los-Nr. 11: förmliche Zustelldienstleistungen) sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Bei Los-Nr. 9 werden ungefähr 95 % der Sendungen im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 4 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
Der Auftrag soll in 11 Losen vergeben werden:
Erbringung von Postdienstleistungen:
Los-Nr.: 1 – Finanzamt Dessau-Roßlau:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 500 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 2 – Finanzamt Eisleben:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 500 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 3 – Finanzamt Genthin:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 300 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 4 – Finanzamt Haldensleben:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 5 – Finanzamt Halle (Saale):
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 1 000 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 6 – Finanzamt Naumburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 7 – Finanzamt Salzwedel:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 300 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 8 – Finanzamt Staßfurt:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 9 – Oberfinanzdirektion Magdeburg/Bezügestelle, Standort Magdeburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 900 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 10 – Oberfinanzdirektion Magdeburg/Landesrechenzentrum, Standort Magdeburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 11 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Erbringung von förmlichen Postzustelldienstleistungen:
Los-Nr.: 11 – Finanzamt Halle (Saale)
Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 25 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-02 Auftragsbekanntmachung
2013-12-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Oberfinanzpräsidenten als Leiter der Oberfinanzdirektion Magdeburg
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ofd.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3915453234 📞
Fax: +49 3915453169 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 171-296239
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 + III.2.2 + III.2.3) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. 3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2 kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend. 4. Die angegebenen Höchstzahlen von Referenzen dürfen auch bei Bietergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen. 5. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich. 6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.10.2013 (12.00 Uhr), (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen. 7. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen (nur Los-Nr. 11: förmliche Zustelldienstleistungen) sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
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Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Die Kommunikation erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
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Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Bei Los-Nr. 9 werden ungefähr 95 % der Sendungen im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 4 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland.
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Der Auftrag soll in 11 Losen vergeben werden:
Erbringung von Postdienstleistungen:
Los-Nr.: 1 – Finanzamt Dessau-Roßlau:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 500 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 2 – Finanzamt Eisleben:
Los-Nr.: 3 – Finanzamt Genthin:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 300 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 4 – Finanzamt Haldensleben:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 400 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 5 – Finanzamt Halle (Saale):
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 1 000 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 6 – Finanzamt Naumburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 7 – Finanzamt Salzwedel:
Los-Nr.: 8 – Finanzamt Staßfurt:
Los-Nr.: 9 – Oberfinanzdirektion Magdeburg/Bezügestelle, Standort Magdeburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 900 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Los-Nr.: 10 – Oberfinanzdirektion Magdeburg/Landesrechenzentrum, Standort Magdeburg:
Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 11 600 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Erbringung von förmlichen Postzustelldienstleistungen:
Los-Nr.: 11 – Finanzamt Halle (Saale)
Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 25 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Dessau-Roßlau
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Dessau-Roßlau ist im Objekt, Kühnauer Str. 166 in 06846 Dessau-Roßlau
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Eisleben
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Eisleben ist im Objekt, Bahnhofsring 10a, in 06295 Luth. Eisleben
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Genthin
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Genthin ist im Objekt, Berliner Chaussee 29b in 39307 Genthin
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Haldensleben
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Haldensleben ist im Objekt, Jungfernstieg 37 in 39340 Haldensleben
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Halle (Saale)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Halle (Saale) ist in den Objekten Blücherstraße 1, 06122 Halle (Saale) und der Außenstelle, Magdeburger Chaussee 60, 06118 Halle (Saale)
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Naumburg
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Naumburg ist im Objekt in der Oststraße 26/26a in 06618 Naumburg
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Salzwedel
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Salzwedel ist im Objekt, Buchenallee 2 in 29410 Salzwedel
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Staßfurt
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Staßfurt ist im Objekt, Atzendorfer Str. 20 in 39418 Staßfurt
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
untergebracht.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Oberfinanzdirektion Magdeburg/Bezügestelle, Standort Magdeburg
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg einschließlich der Bezügestelle Dessau mit dem Standort Magdeburg ist in der Otto-von-Guericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern, den Steuerpflichtigen und den Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt vorrangig durch Briefwechsel.
untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern, den Steuerpflichtigen und den Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt vorrangig durch Briefwechsel.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Oberfinanzdirektion Magdeburg/Landesrechenzentrum, Standort Magdeburg
Kurze Beschreibung:
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Landesrechenzentrum, Standort Magdeburg ist in der Otto-von-Guericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
untergebracht.Ab dem 1.1.2014 wird das Landesrechenzentrum Sachsen-Anhalt von der AöR Dataport übernommen. Der Versand der Briefsendungen (früher Landesrechenzentrum LSA Standort Magdeburg) erfolgt nach der heutigen Planung nicht mehr von Magdeburg. Voraussichtlich ab dem 1.7.2014 wird es für die Briefsendungen der Oberfinanzdirektion Magdeburg eine Abholstelle in Altenholz (Schleswig Holstein) und eine in Lüneburg (Niedersachsen) geben. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer die frühestmögliche Information über die Veränderung der Abholorte zu, spätesten vier Wochen vor dem tatsächlichen Termin.Die Oberfinanzdirektion Magdeburg versendet zentral die Steuerbescheide aller Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt. Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalts sowie Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt werden ebenfalls über das Rechenzentrum abgewickelt.
untergebracht.
Ab dem 1.1.2014 wird das Landesrechenzentrum Sachsen-Anhalt von der AöR Dataport übernommen. Der Versand der Briefsendungen (früher Landesrechenzentrum LSA Standort Magdeburg) erfolgt nach der heutigen Planung nicht mehr von Magdeburg. Voraussichtlich ab dem 1.7.2014 wird es für die Briefsendungen der Oberfinanzdirektion Magdeburg eine Abholstelle in Altenholz (Schleswig Holstein) und eine in Lüneburg (Niedersachsen) geben. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer die frühestmögliche Information über die Veränderung der Abholorte zu, spätesten vier Wochen vor dem tatsächlichen Termin.
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Die Oberfinanzdirektion Magdeburg versendet zentral die Steuerbescheide aller Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt. Mitteilungen über die Bezüge und Gehälter der Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalts sowie Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt werden ebenfalls über das Rechenzentrum abgewickelt.
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Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Halle-Saale (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Halle (Saale) ist in den Objekten Blücherstraße 1, 06122 Halle (Saale) und der Außenstelle, Magdeburger Chaussee 60, 06118 Halle (Saale) untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.Dieses Los umfasst ausschließlich die förmlichen Postzustelldienstleistungen für das Finanzamt Halle (Saale).
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Dieses Los umfasst ausschließlich die förmlichen Postzustelldienstleistungen für das Finanzamt Halle (Saale).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit endet zunächst am 31.12.2014. Im Anschluss bestehen 3 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 30.6.2014 für das Optionsjahr 2015, bis zum 30.6.2015 für das Optionsjahr 2016 und bis zum 30.6.2016 für das Optionsjahr 2017 erklärt werden.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: HEU 01/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dessau-Roßlau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle (Saale), Naumburg, Salzwedel, Straßfurt, Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister:
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister (siehe Formblatt Eignungsangaben).
2. Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen:
Nachweis einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG (Kopie).
3. Eigenerklärung Lizenzentziehungsverfahren:
Eigenerklärung, dass seit dem 1.1.2010 kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet wurde (siehe Formblatt Eignungsangaben).
4. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung:
Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Eine dem Bieter schon vorliegende Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen.
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5. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben).
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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c) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt Eignungsangaben).
e) Erklärung, dass der Bieter wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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f) Erklärung, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch – (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) einzuhalten (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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6. Erklärung ARGE:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben). Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie
— 100 000 EUR Für Vermögensschäden
auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals:
Angabe der durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten Personals unter Nennung der Anzahl der Zusteller in den Jahren 2011 und 2012 (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Mindeststandards:
M1. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens:
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens zu Postdienstleistungen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer (siehe Formblatt Eignungsangaben). Hinsichtlich des mittleren Jahresumsatzes gelten folgende Mindestanforderungskriterien:
Los 1: 150 000 EUR pro Jahr;
Los 2: 150 000 EUR pro Jahr;
Los 3: 200 000 EUR pro Jahr;
Los 4: 250 000 EUR pro Jahr;
Los 5: 650 000 EUR pro Jahr;
Los 6: 200 000 EUR pro Jahr;
Los 7: 250 000 EUR pro Jahr;
Los 8: 250 000 EUR pro Jahr;
Los 9: 450 000 EUR pro Jahr;
Los 10: 6 650 000 EUR pro Jahr;
Los 11: 100 000 EUR pro Jahr.
Der geforderte Mindestumsatz kann beim Einsatz von Nachunternehmern nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur technischen Ausrüstung:
Angaben zur technischen Ausrüstung (Vorhandensein der erforderlichen Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.), Vorhandensein der erforderlichen EDV-Technik sowie Transportmittel).
2. Angaben zur räumlichen Ausstattung:
Angaben zur räumlichen Ausstattung (Einrichtungen für Verteilung und Zustellung).
3. Angaben zum Zustellgebiet:
Zustellgebiet: Auflistung, welche Postleitzahlenbezirke oder Teilgebiete aus den Postleitzahlenbezirken im Land Sachsen-Anhalt weder durch den Bieter noch durch Nachunternehmer bedient werden. Die DPAG gilt im Fall der Auflieferung nicht als Nachunternehmer.
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4. Unternehmensbezogene Referenzen:
Nur Los-Nr.: 1-10
3 Referenzen über die Ausführung von Briefdienstleistungen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2010. Notwendige Angaben: Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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Nur Los-Nr. 11:
3 Referenzen über die Ausführung von förmlichen Postzustelldienstleistungen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen seit dem 1.1.2010. Notwendige Angaben: Auftraggeber mit Anschrift/Ansprechpartner mit Telefonnummer/Auftragsgegenstand/Leistungszeit/Auftragssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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5. Eigenerklärung zur Kommunikation:
Erklärung, dass alle Service-, Zustell- und Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
6. Eigenerklärung zu Zustellern:
Erklärung, dass alle für das Projekt vorgesehenen Zusteller keine Eintragung wegen für den Zustelldienst relevanter Straftatbestände (insbesondere Verstöße gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz; Eigentums-, Vermögensdelikte; Verkehrsstraftaten) in ihrem Führungszeugnis aufweisen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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7. Eigenerklärung zu Nachforderung von Nachweisen:
Eigenerklärung, dass Nachweise für die vorstehenden Erklärungen spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zum Nachweis der Richtigkeit vorlegen werden. Eine verspätete Vorlage oder eine falsche Erklärung berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss unseres Angebotes vom Vergabeverfahren.
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Mindeststandards:
M2. Mindestanforderung Zustellgebiet:
Eigene Zustellung durch Bieter/Bietergemeinschaftspartner bzw. Nachunternehmer in mindestens 90 % der Fläche der Zustellbezirke des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Eine Auflieferung erfüllt dieses Kriterium nicht (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer darf bei Los 1-8, 10 und 11 maximal 10 % und bei Los 9 maximal 5 % der tatsächlichen jährlichen Sendungsmenge mittels Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose bezüglich der Zustellgebiete maßgeblich geändert hat:
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— Los 1-8, 10 und 11: ca. 90 % der Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 9 % der Sendungen ins übrige Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland.
— Los 9: ca. 95 % der Sendungen ins Land Sachsen-Anhalt, ca. 4 % der Sendungen ins übrige Bundesgebiet, ca. 1 % der Sendungen ins Ausland.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Besitz- und Verkehrssteuerabteilung, Vergabereferat St11
Herrn Alf Braunschweig
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HEU 01/2013
Zusätzliche Informationen
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben ist von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
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2. Nachunternehmer sind zu benennen. Soweit der Bieter auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 + III.2.2 + III.2.3) in Bezug auf die Nachunternehmer auf Anforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
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3. Bezüglich Mindeststandards unter III.2.2 kann beim Einsatz von Nachunternehmern der geforderte Mindestumsatz nur durch den Umsatz beim Hauptunternehmer erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe der Umsätze der einzelnen Bietergemeinschaftspartner entscheidend.
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4. Die angegebenen Höchstzahlen von Referenzen dürfen auch bei Bietergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
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5. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
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6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.10.2013 (12.00 Uhr), (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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7. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme soll der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine verbindliche Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141536 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16466 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 171-296239 (2013-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 250-439340
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 171-296239
ABl. S-Ausgabe: 250

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-28 📅
Name: „Die Neue Post” UG
Postanschrift: Puschkinstr. 52
Postort: Coswig
Postleitzahl: 06869
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieneuepost@aol.com 📧
Internetadresse: http://www.die-neue-post.de/ 🌏

2️⃣
Name: City Brief Kurier – GmbH Halle/S.
Postanschrift: Südstadtring 90
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06128
E-Mail: cbkhalle@aol.com 📧
Internetadresse: http://www.city-brief-kurier.de/ 🌏

3️⃣
Name: Marketing Service Magdeburg KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 17
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
E-Mail: michael.dauksch@biberpost.de 📧
Internetadresse: http://www.biberpost.de/ 🌏

4️⃣

5️⃣
Name: MZZ Briefdienst GmbH
Postanschrift: Delitzscher Str. 65
Postleitzahl: 06112
E-Mail: frank.krischok@mz-web.de 📧
Internetadresse: http://mzz-briefdienst.de/ 🌏

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 250-439340 (2013-12-24)
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