Erbringung von Schienenpersonennahverkehr – (SPNV) Leistungen im Nordost-Hessen-Netz (NOH)

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV Nordhessischer Verkehrsverbund)

Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Strecken:
a) R1 = Göttingen <> Eichenberg <> Witzenhausen <> Hann Münden <> Kassel Hbf
b) R5 = Fulda <> Bad Hersfeld <> Bebra <> Rotenburg a.d.F. <> Melsungen <> Kassel-Wilhelmshöhe <> Kassel Hbf
c) R6 = Eisenach <> Gerstungen <> Bebra
d) R7 = Göttingen <> Eichenberg <> Bad Sooden-Allendorf <> Eschwege <> Bebra <> Fulda
Diese Strecken bilden zusammen das „Nordost-Hessen-Netz (NOH)“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-03 Auftragsbekanntmachung
2014-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Die Leistungen haben einen Umfang von ca. 3 974 000 Zugkm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV Nordhessischer Verkehrsverbund)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏
E-Mail: juergen.spielmann@nvv.de 📧
Telefon: +49 5617094967 📞
Fax: +49 5617094970 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 107-183283
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 84-138376
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Namen weiterer Auftraggeber: a) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim (Deutschland), b) Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt (Deutschland), c) Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover (Deutschland). Zu IV.1.1): Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A (VOL/A) vom 20. November 2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Ge-meinschaften die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bieter-gemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss des hiesigen Vertrages bezeichnet (§ 13 Abs. 6 VOL/A). Bietergemeinschaften haben z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Bewerbung um den hiesigen öffentlichen Auftrag keine mit § 2 Abs. 1 VOL/A unvereinbare wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung der Angebote. Bei Angabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der oben unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, soweit sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise. Die unter den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden. Die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen sind im Original einzureichen. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Wenn und soweit die unter Ziffern II.2.1 bis II.2.3 genannten Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig zu den in diesem Kapitel genannten Unterlagen. Soweit das Zertifikat die hier genannten Nachweise nicht beinhaltet, gelten die hiesigen Anforderungen hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nach-weise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. nachr. HAD-Ref. : 1468/64 nachr. V-Nr/AKZ : NOH-Netz 2017
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Strecken:
a) R1 = Göttingen <> Eichenberg <> Witzenhausen <> Hann Münden <> Kassel Hbf
b) R5 = Fulda <> Bad Hersfeld <> Bebra <> Rotenburg a.d.F. <> Melsungen <> Kassel-Wilhelmshöhe <> Kassel Hbf
c) R6 = Eisenach <> Gerstungen <> Bebra
d) R7 = Göttingen <> Eichenberg <> Bad Sooden-Allendorf <> Eschwege <> Bebra <> Fulda
Diese Strecken bilden zusammen das „Nordost-Hessen-Netz (NOH)“.
Referenznummer: NOH-Netz 2017

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
aa) arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
bb) im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
cc) Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
dd) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
ee) die Umwelt schützende Vorschriften und
ff) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich zwar auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen beziehen. Sie kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Mehr anzeigen
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind vorlegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen,
Mehr anzeigen
d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters,
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Alle vorstehend genannten Fremdnachweise dürfen nicht vor dem 1.10.2012 datieren, Eigenerklärungen nicht vor dem 1.6.2013.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Mehr anzeigen
aa) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
bb) Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Mehr anzeigen
cc) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Mehr anzeigen
dd) Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
d1) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
d2) Eigenkapital,
d3) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
d4) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
d5) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
d6) Ergebnis des Unternehmens,
d7) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In die-sem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Mehr anzeigen
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtli-hen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Mehr anzeigen
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Mehr anzeigen
Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Diese Erklärung ist unter Verwendung des zugehörigen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben.
Mehr anzeigen
Die unter lit. a) und b) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.6.2013 erstellt worden sein.
Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifi-kationsnachweise (u. a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Einhaltung sozialer Mindeststandards für das Zugpersonal
a) Für alle Zugpersonale darf der Bieter das tarifvertraglich vereinbarte Lohnniveau des „Branchentarifvertrages SPNV“ der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit „Agv MoVe“ oder „G6“ in der jeweils gültigen Fassung während der Laufzeit des Verkehrsvertrages nicht unterschreiten.
Mehr anzeigen
b) Für das Gebiet des Freistaates Thüringen ist das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz ThürVgG) vom 18.4.2011 zu berücksichtigen:
Soweit Leistungen auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen auf Nachunternehmer übertragen werden, ist dder Bieter gegenüber dem Freistaat Thüringen verpflichtet, die für ihn geltenden Pflichten der §§ 10, 11, 12 Abs. 3 und 4 sowie 17 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) dem Nachunternehmer aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren.
Mehr anzeigen
c) Der Bieter wird bei Beauftragung von Unterauftragnehmern für deren beschäftigtes Personal die gleichen vertraglichen Bedingungen nach Absatz 1 mit den Unterauftragnehmern vereinbaren und auf die Einhaltung derselben achten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits bei Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang be-messenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Mehr anzeigen
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird;
Mehr anzeigen
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im SPNV innerhalb der EU mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV (in der EU) in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen
c) Eigenerklärung zu dem für die NOH-Leistung einzusetzenden Eisenbahnbetriebsleiters mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im SPNV in Deutschland nebst einem geeignetem Nachweis für die Berufserfahrung.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers/der betreffenden Auftraggeber oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
Mehr anzeigen
Alle vorstehend genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.6.2013 erstellt worden sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird eine Bankbürgschaft gefordert. Hierzu wird auf Ziff. 12.10 des Verkehrsvertrages verwiesen, der Teil der Vergabeunterlagen ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Hierzu wird auf Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistungspreis (82)
2. Zubestellpreis (4)
3. Erstattungsbetrag je abbestelltem Zugkm (8)
4. Preis für geänderte Sitzplatzkapazitäten (PGS2) (3)
5. Preis für geänderte Sitzplatzkapazitäten (PGS3) (2)
6. Preis für geänderte Sitzplatzkapazitäten (PGS4) (1)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Spielmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NOH-Netz 2017
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 84-138376
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Namen weiterer Auftraggeber:
a) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim (Deutschland),
b) Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt (Deutschland),
c) Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover (Deutschland).
Zu IV.1.1): Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A (VOL/A) vom 20. November 2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Offenes Verfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Ge-meinschaften die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde.
Mehr anzeigen
Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bieter-gemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss des hiesigen Vertrages bezeichnet (§ 13 Abs. 6 VOL/A).
Mehr anzeigen
Bietergemeinschaften haben z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Bewerbung um den hiesigen öffentlichen Auftrag keine mit § 2 Abs. 1 VOL/A unvereinbare wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung der Angebote. Bei Angabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der oben unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, soweit sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise. Die unter den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden.
Die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen sind im Original einzureichen.
Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden.
Mehr anzeigen
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Mehr anzeigen
Wenn und soweit die unter Ziffern II.2.1 bis II.2.3 genannten Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig zu den in diesem Kapitel genannten Unterlagen. Soweit das Zertifikat die hier genannten Nachweise nicht beinhaltet, gelten die hiesigen Anforderungen hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen.
Mehr anzeigen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nach-weise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
nachr. HAD-Ref. : 1468/64
nachr. V-Nr/AKZ : NOH-Netz 2017

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Mehr anzeigen
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 107-183283 (2013-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 076-132074
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 107-183283
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Namen weiterer Auftraggeber: a) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim (Deutschland), b) Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt (Deutschland), c) Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover (Deutschland). Zu IV.1.1): Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A (VOL/A) vom 20. November 2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) „Verfahrensart“ enthaltene Angabe „Offenes Verfahren“ wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bieter-gemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss des hiesigen Vertrages bezeichnet (§ 13 Abs. 6 VOL/A). Bietergemeinschaften haben z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Bewerbung um den hiesigen öffentlichen Auftrag keine mit § 2 Abs. 1 VOL/A unvereinbare wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung der Angebote. Bei Angabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der oben unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, soweit sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise. Die unter den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden. Die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen sind im Original einzureichen. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eides-stattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Wenn und soweit die unter Ziffern II.2.1 bis II.2.3 genannten Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig zu den in diesem Kapitel genannten Unterlagen. Soweit das Zertifikat die hier genannten Nachweise nicht beinhaltet, gelten die hiesigen Anforderungen hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nach-weise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. nachr. HAD-Ref.: 1468/75 nachr. V-Nr/AKZ: NOH-Netz 2017
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-24 📅
Name: cantus Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 252
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@cantus-bahn.de 📧
Internetadresse: http://www.cantus-bahn.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2014/S 076-132074 (2014-04-14)