Erfassung, Transport, Bereitstellung und Verwertung von Altmetall, Autobatterien und Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem über Wertstoffhöfe
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP)
Erfassung, Transport, Bereitstellung und Verwertung von Altmetall und Autobatterien sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem über Wertstoffhöfe.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Gigler GmbG
- • Gigler GmbH
- • Gigler GmbH,
- • Thyssen Dück Rohstoffhandel GmbH, Niederlassung Ebenhausen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Abholung von Siedlungsabfällen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Recycling von Siedlungsabfällen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-05-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP)
Postanschrift: Scheyerer Str. 76
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.awp-paf.de 🌏
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de 📧
Telefon: +49 8441787919 📞
Fax: +49 8441787979 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 160-279673
ABl. S-Ausgabe: 160
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Erfassung, Transport, Bereitstellung und Verwertung von Altmetall, Autobatterien und Elekto- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem über Wertstoffhöfe
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: DA37
DA03
AA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm(AWP)
Herrn Anton Gänger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 160-279673 (2013-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Altmetall: ca. 1.173 t/a,Autobatterien: ca. 9 t/a,Gerätegruppe 1 im Altmetall: ca. 182 t/a,Gerätegruppe 2 (Haushaltskühlgeräte) : ca. 113,Gerätegruppe 3 (IT- und Unterhaltungselektronik) ca. 203,Gerätegruppe 4 (Gasentladungslampen): ca. 7,Gerätegruppe 5 (Haushaltskleingeräte) ca. 547.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP)
Postanschrift: Scheyerer Str. 76
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.awp-paf.de 🌏
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de 📧
Telefon: +49 8441787919 📞
Fax: +49 8441787979 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 160-279673
ABl. S-Ausgabe: 160
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erfassung, Transport, Bereitstellung und Verwertung von Altmetall und Autobatterien sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem über Wertstoffhöfe.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erfassung, Transport, Bereitstellung und Verwertung von Altmetall, Autobatterien und Elekto- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem über Wertstoffhöfe
Kurze Beschreibung:
Erfassung von Altmetall einschl. EAG der Gruppe 1 (Haushaltskleingeräte) und Autobatterien im Bringsystem über Wertstoffhöfe und Transport von den Sammelstellen zur Verwertungsanlage.
Menge oder Umfang: Altmetall einschl. EAG der Gruppe 1: 1 355 t,davon EAG der Gruppe 1: 182 t,Autobatterien 9 t.
Altmetall einschl. EAG der Gruppe 1: 1 355 t,
davon EAG der Gruppe 1: 182 t,
Autobatterien 9 t.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrages um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2015 ausgeübt werden. Vgl. auch die Angaben unter Ziffer II.2.3 dieser Bekanntmachung.
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Kurze Beschreibung:
Erfassung von EAG der Gruppe 3 (IT und Unterhaltungselektronik) im Bringsystem über Wertstoffhöfe und Transport von den Sammelstellen zur Übergabestelle sowie Umladung und Bereitstellung.
Menge oder Umfang: EAG der Gruppe 3 ca. 387 t.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erfassung von EAG der Gruppe 5 (Haushaltskleingeräte) im Bringsystem über Wertstoffhöfe und Transport von den Sammelstellen zur Übergabestelle sowie Umladung und Bereitstellung.
Menge oder Umfang: EAG der Gruppe 3 ca. 125 t.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Erfassung von EAG der Gruppe 2 (Haushaltskühlgeräte) und der Gruppe 4 (Gasentladungslampen) im Bringsystem über Wertstoffhöfe und Transport von den Sammelstellen zur Übergabestelle.
Menge oder Umfang: EAG der Gruppe 2 (haushaltskühlgeräte) ca. 113 t.EAG der Gruppe 4 (Gasentladungslampen) ca. 7 t.
EAG der Gruppe 2 (haushaltskühlgeräte) ca. 113 t.
EAG der Gruppe 4 (Gasentladungslampen) ca. 7 t.
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altmetall, Autobatterien und EAG der Gruppe 1 (Haushaltskühlgeräte).
Menge oder Umfang: Altmetall einschl. EAG der Gruppe 1 1 355 t,davon EAG der Gruppe 1 182 t,Autobatterien 9 t.
Altmetall einschl. EAG der Gruppe 1 1 355 t,
davon EAG der Gruppe 1 182 t,
Kurze Beschreibung:
Verwertung von EAG der Gruppe 3 (IT- und Unterhaltungselektronik) mit Gestellung von Abrollcontainern auf 6 Übergabestellen und Transport ab Übergabestellen zur Verwertungsanlage.
Menge oder Umfang: EAG der Gruppe 3 ca. 547 t.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Verwertung von EAG der Gruppe 5 (Haushaltskleingeräte) mit Gestellung von Abrollcontainern auf 6 Übergabestellen und Transport ab Übergabestellen zur Verwertungsanlage.
Menge oder Umfang: EAG der Gruppe 5 ca. 203 t.
Altmetall: ca. 1.173 t/a,
Autobatterien: ca. 9 t/a,
Gerätegruppe 1 im Altmetall: ca. 182 t/a,
Gerätegruppe 2 (Haushaltskühlgeräte) : ca. 113,
Gerätegruppe 3 (IT- und Unterhaltungselektronik) ca. 203,
Gerätegruppe 4 (Gasentladungslampen): ca. 7,
Gerätegruppe 5 (Haushaltskleingeräte) ca. 547.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrages um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2015 ausgeübt werden. Vgl. auch die Angaben unter Ziffer II.2.3 dieser Bekanntmachung.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: DA37
DA03
AA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat bzgl. seiner Zuverlässigkeit Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen entweder über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt, oder sämtliche Tätigkeiten des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns, die mein/unser Unternehmen im Rahmen der Auftragsausführung durchführt, gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden. Ferner erkläre ich/wir, dass meinem/unseren Unternehmen die angezeigte(n) Tätigkeit(en) nicht untersagt wurden (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Für Unterauftragnehmer ist diese Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen gefordert.
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Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen), (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Für die Erfassung und für den Transport von Altmetall, Autobatterien sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung, Verwertung und Vermarkung der eingesammelten Abfälle übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
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Der Bieter hat deshalb folgenden Nachweis einzureichen:
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung, Vermarktung und Verwertung der eingesammelten Abfälle übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 ElektroG für den Betrieb bzw. für die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung und Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, welche wesentliche Leistungsbestandteile der Bieter, ein zu benennendes Mitglied der Bietergemeinschaft (falls zutreffend) oder ein Unterauftragnehmer (falls zutreffend) übernehmen wird. Unterauftragnehmer sind auf der Anlage D zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge und Behälter sind anzugeben (Eignungskriterien: technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde)
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Sortier- , Aufbereitungs-, und Verwertungsanlagen mit Angabe der der durchschnittlichen Auslastung (t/Fahrzeug) (Eignungskriterien: technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
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— Standort(e) der Sortier-, Aufbereitungs-, bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge), sowie eine Darlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die vertragsgegenständlichen Mengen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 7 Kalendertage nach Mitteilung über die Auftragserteilung vorzulegen ist.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Zahlung von des Entgelts (Gutschriften), die Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die im Preisblatt genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Der Einzelpreis wird im Betrag mit dem Mengengerüst und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Die Sicherheit ist zu leisten in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 (BGB) enthalten. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 3 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Auf Anforderung hat der Bieter dem Auftraggeber kurzfristig durch eine entsprechende Bestätigung eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers nachzuweisen, dass ihm im Falle des Zuschlags eine den Anforderungen genügende Bürgschaft ausgestellt wird.
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Ferner sind für die Schlüssel, die der Auftragnehmer zur Leistungserstellung für die Wertstoffhöfen erhält, jeweils 50,00 EUR Kaution (pro Schlüssel) beim AWP zu hinterlegen, die bei Rückgabe der Schlüssel am Ende der Vertragslaufzeit wieder herausgegeben wird. Die benötigte Anzahl je Wertstoffhof hat der Auftragsnehmer unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens dem AWP schriftlich mitzuteilen.
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Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind,
— mein/unser Unternehmen entweder über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt, oder sämtliche Tätigkeiten des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns, die mein/unser Unternehmen im Rahmen der Auftragsausführung durchführt, gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden. Ferner erkläre ich/wir, dass meinem/unseren Unternehmen die angezeigte(n) Tätigkeit(en) nicht untersagt wurden.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Außerdem sind eventuelle Erlöse und die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei ggf. erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über die Leistungserstellung und zum Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann den Bieter im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Der Auftraggeber legt fest, dass der Auftragnehmer:
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind,
c) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen beteiligt,
d) sich bei Großaufträgen bemüht, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1.) dieser Bekanntmachung bebannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 50,00 EUR per Verrechnungsscheck und einer schriftlichen Anforderung zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
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Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
— Ansprechbartner,
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Die Vergabeunterlagen können alternativ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 50,00 EUR abgeholt werden. Hierbei sind ebenfalls bei er Kontaktstelle zu hinterlassen:
— Name und Adresse des Interessenten,
— Ansprechpartner.
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Der Erhalt der Vergabeunterlagen muss bei der Kontaktstelle im Falle der Abholung quittiert werden.
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm(AWP)
Herrn Anton Gänger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 095-166519
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 160-279673
ABl. S-Ausgabe: 95
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-25 📅
Name: Gigler GmbH,
Postanschrift: Gollingkreuter Weg 13
Postort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Gigler GmbG
3️⃣
Name: Gigler GmbH
4️⃣
5️⃣
Name: Thyssen Dück Rohstoffhandel GmbH, Niederlassung Ebenhausen
Postanschrift: Äußerer Ring 60
Postort: Baar-Ebenhausen
Postleitzahl: 85107
6️⃣
7️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
4
3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Quelle: OJS 2014/S 095-166519 (2014-05-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 095-166519
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 160-279673
ABl. S-Ausgabe: 95
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-25 📅
Name: Gigler GmbH,
Postanschrift: Gollingkreuter Weg 13
Postort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Gigler GmbG
3️⃣
Name: Gigler GmbH
4️⃣
5️⃣
Name: Thyssen Dück Rohstoffhandel GmbH, Niederlassung Ebenhausen
Postanschrift: Äußerer Ring 60
Postort: Baar-Ebenhausen
Postleitzahl: 85107
6️⃣
7️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
4
3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Quelle: OJS 2014/S 095-166519 (2014-05-15)
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