Erfassung und Übergabe bzw. Vermarktung zur Verwertung von Elektroaltgeräten gemäß ElektroG im Landkreis Altötting

Landkreis Altötting

— Gestellung von jeweils 2 gedeckten Abrollcontainern (36-40 m³) zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-altgeräten der Sammelgruppe 1 und 2 nach ElektroG und je 2 Spezialbehältern zur Erfassung von Gasent-ladungslampen der Sammelgruppe 4 sowie je 4 Gitterboxen bzw. Palettenboxen mit Abdeckung zur Erfas-sung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 3 und 5 nach ElektroG an den 6 Wertstoff-höfen „Plus E“ (Altötting, Burghausen, Burgkirchen a. d. Alz, Garching a. d. Alz, Neuötting und Töging a. Inn),
— Abholung und Transport nach Vollmeldung der Container und Behälter zur Übergabestelle nach ElektroG § 9,
— Fachgerechte Umladung und Sortierung gemäß der Gruppen des ElektroG,
— Einrichtung und Betrieb der Übergabestelle (gem. ElektroG) im Landkreisgebiet bzw. maximal 50 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt,
— Übernahme und Vermarktung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs 6 ElektroG optierten Gerätegruppen zur Verwertung,
— Übergabe der nicht optierten Elektro- und Elektronikaltgeräte zur weiteren Verwertung an die Hersteller so-wie Erledigung des Meldewesens an die EAR (Elektro Altgeräte Register) gem. ElektroG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-18 Auftragsbekanntmachung
2014-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Haushaltsgroßgeräte: 215 t; 75 Abholungen im JahrKühlgeräte: 150 tGemischter E-Schrott sowie IT- und Unterhaltungselektronik: 600 t; 240 Abholungen pro JahrLeuchtstoffröhren: 5 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Altötting
Postanschrift: Bahnhofstraße 38
Postleitzahl: 84503
Postort: Altötting
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-aoe.de 🌏
E-Mail: hermann.brandhuber@lra-aoe.de 📧
Telefon: +49 8671502331 📞
Fax: +49 867150271331 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 204-353778
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Zu III.2): Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss. Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Gestellung von jeweils 2 gedeckten Abrollcontainern (36-40 m³) zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-altgeräten der Sammelgruppe 1 und 2 nach ElektroG und je 2 Spezialbehältern zur Erfassung von Gasent-ladungslampen der Sammelgruppe 4 sowie je 4 Gitterboxen bzw. Palettenboxen mit Abdeckung zur Erfas-sung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 3 und 5 nach ElektroG an den 6 Wertstoff-höfen „Plus E“ (Altötting, Burghausen, Burgkirchen a. d. Alz, Garching a. d. Alz, Neuötting und Töging a. Inn),
Mehr anzeigen
— Abholung und Transport nach Vollmeldung der Container und Behälter zur Übergabestelle nach ElektroG § 9,
— Fachgerechte Umladung und Sortierung gemäß der Gruppen des ElektroG,
— Einrichtung und Betrieb der Übergabestelle (gem. ElektroG) im Landkreisgebiet bzw. maximal 50 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt,
— Übernahme und Vermarktung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs 6 ElektroG optierten Gerätegruppen zur Verwertung,
— Übergabe der nicht optierten Elektro- und Elektronikaltgeräte zur weiteren Verwertung an die Hersteller so-wie Erledigung des Meldewesens an die EAR (Elektro Altgeräte Register) gem. ElektroG.
Menge oder Umfang:
Haushaltsgroßgeräte: 215 t; 75 Abholungen im Jahr
Kühlgeräte: 150 t
Gemischter E-Schrott sowie IT- und Unterhaltungselektronik: 600 t; 240 Abholungen pro Jahr
Leuchtstoffröhren: 5 t.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Altötting.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist,
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
Mehr anzeigen
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zu Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung,
— Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Umschlag der Elektro- und Elektronikaltgeräte gem. § 9 Abs. 4 S. 1 ElektroG (z.B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mit Nachweis, dass die Anforderungen gemäß § 11 Abs. 4 ElektroG als (Erst-) Behandlungsanlage erfüllt sind (z.B. mit gütligem Efb-Zertifikat mit entsprechender Bestätigung),
Mehr anzeigen
— Benennung der Übergabestelle nach ElektroG § 9. Sofern die vorgesehene Übergabestelle noch nciht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist,
— Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für die Gerätegruppen 1, 3 und 5 nach ElektroG.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Ergänzende Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Brandhuber

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 204-353778 (2013-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 064-109653
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 204-353778
ABl. S-Ausgabe: 64

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-07 📅
Name: Zosseder GmbH
Postanschrift: Spielberg 1
Postort: Eiselfing
Postleitzahl: 83549
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 064-109653 (2014-03-27)