Bestandteil der Ausschreibung ist sowohl die Unterhalts- als auch die Glas- und Rahmenreinigung in den verschiedenen durch die Gemeinde Weilerswist bewirtschafteten Objekten. Die Vergabe der Objekte erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung, das Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung aller Objekte. Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) handelt es sich insgesamt um 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Das Los 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 22.373 m² BGF. Die Glasreinigung (Los2) umfasst insgesamt die oben angegebenen Objekte sowie das Rathaus Weilerswist. Insgesamt beläuft sich das Los 2 auf eine Gesamtglasfläche von ca. 6.770 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weilerswist
Postanschrift: Bonner Str. 29
Postleitzahl: 53919
Postort: Weilerswist
Kontakt
E-Mail: mhackhausen@weilerswist.de📧
Telefon: +49 22549600171📞
Fax: +49 22549600200 📠
Die Objektbesichtigung ist zu nachfolgenden Terminen Dienstag, 30.07.2013 und Donnerstag, 08.08.2013 geplant. Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers (AG) frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Gemeinde Weilerswist
Frau Marita Hackhausen
Bonner Str. 29
53919 Weilerswist
Telefon: 02254/9600-171
Telefax: 02254/9600-200
E-Mail: mhackhausen@weilerswist.de
Die Objektbesichtigung ist zu nachfolgenden Terminen Dienstag, 30.07.2013 und Donnerstag, 08.08.2013 geplant. Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers (AG) frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Bestandteil der Ausschreibung ist sowohl die Unterhalts- als auch die Glas- und Rahmenreinigung in den verschiedenen durch die Gemeinde Weilerswist bewirtschafteten Objekten. Die Vergabe der Objekte erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung, das Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung aller Objekte.
Bestandteil der Ausschreibung ist sowohl die Unterhalts- als auch die Glas- und Rahmenreinigung in den verschiedenen durch die Gemeinde Weilerswist bewirtschafteten Objekten. Die Vergabe der Objekte erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung, das Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung aller Objekte.
Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) handelt es sich insgesamt um 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Das Los 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 22.373 m² BGF. Die Glasreinigung (Los2) umfasst insgesamt die oben angegebenen Objekte sowie das Rathaus Weilerswist. Insgesamt beläuft sich das Los 2 auf eine Gesamtglasfläche von ca. 6.770 m².
Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) handelt es sich insgesamt um 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Das Los 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 22.373 m² BGF. Die Glasreinigung (Los2) umfasst insgesamt die oben angegebenen Objekte sowie das Rathaus Weilerswist. Insgesamt beläuft sich das Los 2 auf eine Gesamtglasfläche von ca. 6.770 m².
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 beinhaltet die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung von 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Das Los 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 22.373 m² BGF.
Das Los 1 beinhaltet die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung von 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Das Los 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 22.373 m² BGF.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung
Kurze Beschreibung:
Die Glasreinigung umfasst 1 Rathaus, 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Los 2 beläuft sich auf eine Gesamtglasfläche von ca. 6.770 m².
Die Glasreinigung umfasst 1 Rathaus, 5 Schulen, 3 Turnhallen, 2 Mehrzweckhallen, 1 Lehrschwimmbecken, 1 OGS-Betreuung, 5 Trauerhallen, 1 Feuerwehrleitstelle, 1 Veranstaltungshalle, 1 Jugendzentrum und 1 Bauhof. Los 2 beläuft sich auf eine Gesamtglasfläche von ca. 6.770 m².
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen sollen zunächst für acht Jahre vergeben werden. Vertragsbeginn ist der 01.01.2014. Nach Ablauf des 31.12.2021 verlängert sich der Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr längstens bis zum 31.12.2022, sofern er nicht von dem AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Leistungen sollen zunächst für acht Jahre vergeben werden. Vertragsbeginn ist der 01.01.2014. Nach Ablauf des 31.12.2021 verlängert sich der Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr längstens bis zum 31.12.2022, sofern er nicht von dem AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
2. Der Bieter erklärt in den Anlagen C10 – C14, Formblätter zur Verpflichtungserklärung TVgG NRW, durch Unterschrift die Einhaltung der Vorgaben der „Rechtsverordnung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW“.
Im Einzelnen umfasst die Erklärung nachfolgende Bestandteile:
Der Bieter erklärt,
- dass er im Auftragsfall seinen Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 1 TVgG-NRW bei der Ausführung der Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren wird, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BLBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind;
- dass er im Auftragsfall seinen Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 1 TVgG-NRW bei der Ausführung der Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren wird, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BLBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind;
- dass er gem. § 9 TVgG-NRW Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnen wird wie die regulär Beschäftigten;
- dass er gem. § 9 TVgG-NRW Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnen wird wie die regulär Beschäftigten;
- dass er sich gem. § 9 TVgG-NRW von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder beauftragten Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne von § 4 TVgG-NRW
ebenso abgeben lassen wird, wie für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers;
- dass ihm bewusst ist, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus den vorgenannten Erklärungen im Sinne von §§ 4 und 9 TVgG-NRW gem. § 12 TVgG-NRW
- den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
- den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wird,
- den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wird,
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist;
- dass im Sinne des § 16 Abs. 5, Satz 1 TVgG-NRW die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Der Bieter muss durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben erklären,
- dass gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde und/oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherers bei dem die meisten Arbeitnehmer gemeldet sind (gesetzliche Krankenversicherung) oder gleichwertige Urkunden der zuständigen Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde und/oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherers bei dem die meisten Arbeitnehmer gemeldet sind (gesetzliche Krankenversicherung) oder gleichwertige Urkunden der zuständigen Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
- dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
- dass er als Bieter die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet;
- dass er als Bieter bislang nicht nach § 5 AEntG bzw. bei ausländischen Bietern der in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2.500,- EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht,
- dass er als Bieter bislang nicht nach § 5 AEntG bzw. bei ausländischen Bietern der in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2.500,- EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht,
- dass die Arbeitsbedingungen nach § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) eingehalten werden und dies auch von eventuellen Nachunternehmern verlangt wird,
- dass die Arbeitsbedingungen nach § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) eingehalten werden und dies auch von eventuellen Nachunternehmern verlangt wird,
- dass keine Verfehlungen nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) vorliegen,
- dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wegen eines der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist
a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine für diese Unternehmen für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelnde Person selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber handelnden Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine für diese Unternehmen für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelnde Person selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber handelnden Person vorliegt.
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, einen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes vorlegen zu lassen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, einen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes vorlegen zu lassen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Weilerswist vor, gem. § 16 Abs. 5 TVgG NRW Auskünfte oder Erklärungen bei dem Gewerbezentralregister über Bußgeldentscheidungen im Sinne von § 16 Abs. 1 TVgG NRW bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 13 Abs. 1 TVgG NRW hinsichtlich des bevorzugten Bieters sowie gegebenenfalls dessen Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften einzuholen.
Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Weilerswist vor, gem. § 16 Abs. 5 TVgG NRW Auskünfte oder Erklärungen bei dem Gewerbezentralregister über Bußgeldentscheidungen im Sinne von § 16 Abs. 1 TVgG NRW bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 13 Abs. 1 TVgG NRW hinsichtlich des bevorzugten Bieters sowie gegebenenfalls dessen Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften einzuholen.
- dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder gleichwertige Qualitätssysteme verfügt,
- dass seinem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und er mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen wird
- dass seinem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und er mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen wird
- dass er die hier aufgeführten Bedingungen bei einer Auftragserteilung anerkennen, das Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung und einschließlich sämtlicher Anlagen erstellt hat,
- dass er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als allgemeinverbindlich anerkennt,
- dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen,
- dass er die deutschen Gesetze einhält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet werden (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
- Unbedenklichkeitbescheinigung
2. Im Formular „Firmen- und Bieterprofil“ (Anlage C6) sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2012 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011) einzutragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Im Formular „Firmen- und Bieterprofil“ (Anlage C6) sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2012 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011) einzutragen.
- Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung)
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern,…
… Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
… eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. Die Bescheinigung kann als beglaubigte Kopie vorlegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen):
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens mit mindestens den zuvor genannten Deckungssummen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Gemeinde Weilerswist behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens mit mindestens den zuvor genannten Deckungssummen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt. Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die zuständige Betriebsstätte nicht im 75 km Radius des Ausführungsortes liegt (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Betreuung durch die Objektleitung).
1. Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt. Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die zuständige Betriebsstätte nicht im 75 km Radius des Ausführungsortes liegt (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Betreuung durch die Objektleitung).
- Erläuterung der Qualifikation der Mitglieder des Start-up-Teams und der mit der Objektleitung betrauten Person.
- Der Bieter hat dazu das Formular „Firmen- und Bieterprofil“ (Anlage C6) auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
- Eigenerklärung, dass die mit der Objektleitung betraute(n) Person(en) die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und das Reinigungspersonal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, um sich mit dem Personal des Auftraggebers verständigen zu können (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
- Eigenerklärung, dass die mit der Objektleitung betraute(n) Person(en) die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und das Reinigungspersonal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, um sich mit dem Personal des Auftraggebers verständigen zu können (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).
2. Nennung von losspezifischen Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter
1. über Erfahrung mit ergebnisorientierter Gebäudereinigung unter Anwendung des BIV-Qualitätsmesssystems oder einem vergleichbaren System unter Anwendung verschiedener Qualitätslevel und Fehlerdefinitionen verfügt (Los 1),
2. über Erfahrung mit der Gebäudereinigung von Schulen, Turnhallen und weiteren kommunalen Gebäuden verfügt (Los 1),
3. über Erfahrungen mit der Glasreinigung verfügt (Los 2).
- Der Bieter hat Referenzen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, des eingesetzten Qualitätsmesssystems sowie einer kurzen Erläuterung dazu, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner/in mit Name, Funktion und Telefonnummer sowie der Fläche (BGF) zu benennen.
- Der Bieter hat Referenzen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, des eingesetzten Qualitätsmesssystems sowie einer kurzen Erläuterung dazu, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner/in mit Name, Funktion und Telefonnummer sowie der Fläche (BGF) zu benennen.
- Zur Benennung von Referenzen ist das beigefügte Formular „Referenzliste für vergleichbare Reinigungsleistungen“ (Anlage C7) zu benutzen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-23 📅
Öffnungsort: Gemeinde Weilerswist, Rathaus, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Weilerswist, Rathaus, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Qualitätssicherung (20)
3. Implementierung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Marita Hackhausen
Name: Gemeinde Weilerswist
Kontaktperson: Herrn Jürgen Ehlen
Telefon: +49 22549600110📞
E-Mail: jehlen@weilerswist.de📧
Fax: +49 22549600210 📠
Name: Vergabestelle der Gemeinde Weilerswist
Kontaktperson: Vergabestelle der Gemeinde Weilerswist
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Objektbesichtigung ist zu nachfolgenden Terminen Dienstag, 30.07.2013 und Donnerstag, 08.08.2013 geplant. Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers (AG) frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 130-224608 (2013-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postleitzahl: 53919 Weilerswist
Kontakt
E-Mail: larlef@weilerswist.de📧