Erneuerbare Energien als Leitlinie für das Marktdesign der Zukunft – Untersuchung zu Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklungsoptionen der Strommärkte für die effektive und effiziente Integration erneuerbarer Energien

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Vor dem Hintergrund der Ziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien und den Umstieg Deutschlands auf eine im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung soll der Änderungsbedarf im derzeitigen Strommarkt identifiziert und ermittelt werden. Weiterhin soll ermittelt werden, wie sich der Marktwert erneuerbarer Energien bei Veränderung der wichtigsten Einflussfaktoren entwickelt. Es sollen zudem verschiedene Optionen für die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen analysiert und konzeptionelle Vorschläge für die Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen unterbreitet werden. Zu untersuchen ist insbesondere der Abbau von Hemmnissen, Sonderregelungen und Fehlanreizen, welche die Funktionsfähigkeit des Strommarkts beeinträchtigen und die Marktintegration Erneuerbarer Energien behindern. Dabei sind auch die Wirkungen dieser Vorschläge auf Kosten/Preise, Versorgungs- und Systemsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse des Auftrages sollen die wissenschaftliche Basis für eine langfristige, an den Zielen der Bundesregierung für erneuerbare Energien ausgerichtete Weiterentwicklung der Strommärkte bilden.
Der durchzuführende Auftrag enthält mehrere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 Vorab-Analyse;
Arbeitspaket 2: Monitoring Versorgungssicherheit;
Arbeitspaket 3: Simulation des europäischen Strommarkts bis 2030;
Arbeitspaket 4: Marktwert erneuerbarer Energien bis 2050;
Arbeitspaket 5: Konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Strommärkte;
Arbeitspaket 6: Wissenschaftliche Ad-hoc-Zuarbeiten;
Arbeitspaket 7: Projekttreffen, Workshops zur Ergebnispräsentation, Webseite.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-19 Auftragsbekanntmachung
2013-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag enthält mehrere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1 Vorab-Analyse;Arbeitspaket 2: Monitoring Versorgungssicherheit;Arbeitspaket 3: Simulation des europäischen Strommarkts bis 2030;Arbeitspaket 4: Marktwert erneuerbarer Energien bis 2050;Arbeitspaket 5: Konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Strommärkte;Arbeitspaket 6: Wissenschaftliche Ad-hoc-Zuarbeiten;Arbeitspaket 7: Projekttreffen, Workshops zur Ergebnispräsentation, Webseite.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 142-247493
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 22.8.2013 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der Ziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien und den Umstieg Deutschlands auf eine im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung soll der Änderungsbedarf im derzeitigen Strommarkt identifiziert und ermittelt werden. Weiterhin soll ermittelt werden, wie sich der Marktwert erneuerbarer Energien bei Veränderung der wichtigsten Einflussfaktoren entwickelt. Es sollen zudem verschiedene Optionen für die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen analysiert und konzeptionelle Vorschläge für die Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen unterbreitet werden. Zu untersuchen ist insbesondere der Abbau von Hemmnissen, Sonderregelungen und Fehlanreizen, welche die Funktionsfähigkeit des Strommarkts beeinträchtigen und die Marktintegration Erneuerbarer Energien behindern. Dabei sind auch die Wirkungen dieser Vorschläge auf Kosten/Preise, Versorgungs- und Systemsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen.
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Die Ergebnisse des Auftrages sollen die wissenschaftliche Basis für eine langfristige, an den Zielen der Bundesregierung für erneuerbare Energien ausgerichtete Weiterentwicklung der Strommärkte bilden.
Der durchzuführende Auftrag enthält mehrere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 Vorab-Analyse;
Arbeitspaket 2: Monitoring Versorgungssicherheit;
Arbeitspaket 3: Simulation des europäischen Strommarkts bis 2030;
Arbeitspaket 4: Marktwert erneuerbarer Energien bis 2050;
Arbeitspaket 5: Konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Strommärkte;
Arbeitspaket 6: Wissenschaftliche Ad-hoc-Zuarbeiten;
Arbeitspaket 7: Projekttreffen, Workshops zur Ergebnispräsentation, Webseite.
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag enthält mehrere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 Vorab-Analyse;
Arbeitspaket 2: Monitoring Versorgungssicherheit;
Arbeitspaket 3: Simulation des europäischen Strommarkts bis 2030;
Arbeitspaket 4: Marktwert erneuerbarer Energien bis 2050;
Arbeitspaket 5: Konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Strommärkte;
Arbeitspaket 6: Wissenschaftliche Ad-hoc-Zuarbeiten;
Arbeitspaket 7: Projekttreffen, Workshops zur Ergebnispräsentation, Webseite.
Dauer: 37 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
- Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
- Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
- Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
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- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
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- Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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- Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
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- Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
- Die Referenzen sollen Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen des Strommarktes durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere Fachkunde in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts aufweisen.
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- Vorlage von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Studien zu vergleichbaren Projektinhalten (z. B. Strommarkt-Modellierungen, Szenarioanalysen) in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben).
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- Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss als Wirtschaftsingenieur (Diplom, Master) oder Volkswirt (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung sind zu belegen.
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- Verfügbarkeit von zur Erfüllung aller in Abschnitt III genannten Anforderungen geeigneten Modellen zur volkswirtschaftlich optimierten Simulation des Strommarktes mit Investitionen und Dispatch, insbesondere zur geeigneten Simulation der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der KWK sowie geeigneter Kraftwerksdatenbanken; Nachweis erfolgt durch Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen Datenbanken.
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- Presse- und Webseitentexte sollen durch eine/einen Journalistin/Journalisten oder eine vergleichbar qualifizierte Person verfasst oder redigiert werden. Nachweis durch entsprechende Referenzen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
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Quelle: OJS 2013/S 142-247493 (2013-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 189-326630
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 142-247493
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (70)
2. Preis (20)
3. Organisatorische Umsetzung (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-23 📅
Name: r2b energy consulting GmbH
Postanschrift: Zollstockgürtel 61
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2013/S 189-326630 (2013-09-26)