Erneuerung des Service- und Wartungsvertrages für LOS 1 Datensicherungssysteme und -software LOS 2 Serversysteme, Clustersoftware, Virtualisierungslösung
Die SAB betreibt ihre EDV-Systeme z. Z. in 2 örtlich getrennte Rechenzentren in Dresden, die durch 2 Glasfaserkabel mittels WDM-Technik gekoppelt sind.
Die SAB beabsichtigt ihre zentralen EDV-Systeme (Hard- und Software) für den Zeitraum von 60 Monaten in Wartung zu geben. Alle Prozesse sind nach ITIL Richtlinien umzusetzen, müssen ein durchgängiges Eskalationsmanagement beinhalten und sind revisionssicher zu dokumentieren.
1. Help Desk Support
Es wird ein Single Point of Contact an 356 Tagen rund um die Uhr für alle auftretenden Ereignisse (Incidents) mit bevorzugter Annahme und Weiterleitung an die entsprechende Serviceorganisation gefordert. Die Meldungen müssen dabei mindestens per Telefon, E-Mail und per Web abgegeben werden können. Durch die Meldung von Incidents dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen.
2. Hard- und Software-Austausch
Bei Hard- und Softwareaustausch bzw. Update und Upgrades dürfen nur Komponenten eingesetzt werden, die seitens des jeweiligen Herstellers für den Einsatz und die Verwendung in Deutschland freigegeben sind und für die ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal seitens des Herstellers in Deutschland vorhanden ist. Die Herstellervorgaben an den Service bzw. die Wartung sind zwingend einzuhalten.
Der Auftragnehmer muss selbst über entsprechendes ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal verfügen.
Entsprechende gültige Nachweise und Zertifikate des Herstellers für die neu einzusetzende Hard- und Software sind dem Angebot beizulegen.
3. Dokumentation
Eine durchgehende Dokumentation der Incidents in einem Trouble-Ticketsystem ist nachzuweisen. Die Dokumentation ist revisionssicher durchzuführen.
Zur Erfassung, Verfolgung und Überwachung von Incidents und Problemen wird ein Online- Zugang zu einem webbasierenden Informations- und Trouble-Ticketsystem beim Auftragnehmer gefordert.
4. Ersatzteilservice
Der Auftragnehmer muss in der festgelegten Servicezeit die Bereitstellung von Ersatzteilen sicherstellen. Die Lieferung von Ersatzteilen, die im Austausch geliefert werden, muss ohne gesonderte Berechnung erfolgen.
5. Gezielte Datenvernichtung
Der Auftragnehmer muss die Daten sämtlicher Datenträger, die im Rahmen des o.g. Ersatzteilservice getauscht werden, nach einem zertifizierten Prozess löschen. Die Zertifizierung des Prozesses ist vorzuweisen.
Alle nicht mehr verwendbaren Festplatten-Datenträger, sind einem Entmagnetisierer (Degausser) zuzuführen. Die Festplatten-Datenträger sind danach fachgerecht zu entsorgen. Ausnahmen von der Regel sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, in einem Audit die fachgerechte Löschung und Entsorgung zu überprüfen.
Die Datenlöschung der Datenträger ist mit Typ, Hersteller, Modell und Seriennummer zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber zu übersenden.
6. Software Pflege
Der Auftragnehmer beseitigt Programmfehler im Störungsfall durch Einspielen von Softwarekorrekturen (Patches, neue Programmausgabestände nach Entscheidung des Auftraggebers) die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden.
Neue Programmversionen der in dem Wartungsvertrag enthaltenen Software (Patches, neue Programmversionsstände nach Entscheidung des Auftraggebers) werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Überlassung zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-10-07
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Auftragsbekanntmachung
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2013-11-15
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Ergänzende Angaben
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2014-09-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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