Erneuerung des Service- und Wartungsvertrages für LOS 1 Datensicherungssysteme und -software LOS 2 Serversysteme, Clustersoftware, Virtualisierungslösung

Sächsische Aufbaubank -Förderbank-

Die SAB betreibt ihre EDV-Systeme z. Z. in 2 örtlich getrennte Rechenzentren in Dresden, die durch 2 Glasfaserkabel mittels WDM-Technik gekoppelt sind.
Die SAB beabsichtigt ihre zentralen EDV-Systeme (Hard- und Software) für den Zeitraum von 60 Monaten in Wartung zu geben. Alle Prozesse sind nach ITIL Richtlinien umzusetzen, müssen ein durchgängiges Eskalationsmanagement beinhalten und sind revisionssicher zu dokumentieren.
1. Help Desk Support
Es wird ein Single Point of Contact an 356 Tagen rund um die Uhr für alle auftretenden Ereignisse (Incidents) mit bevorzugter Annahme und Weiterleitung an die entsprechende Serviceorganisation gefordert. Die Meldungen müssen dabei mindestens per Telefon, E-Mail und per Web abgegeben werden können. Durch die Meldung von Incidents dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen.
2. Hard- und Software-Austausch
Bei Hard- und Softwareaustausch bzw. Update und Upgrades dürfen nur Komponenten eingesetzt werden, die seitens des jeweiligen Herstellers für den Einsatz und die Verwendung in Deutschland freigegeben sind und für die ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal seitens des Herstellers in Deutschland vorhanden ist. Die Herstellervorgaben an den Service bzw. die Wartung sind zwingend einzuhalten.
Der Auftragnehmer muss selbst über entsprechendes ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal verfügen.
Entsprechende gültige Nachweise und Zertifikate des Herstellers für die neu einzusetzende Hard- und Software sind dem Angebot beizulegen.
3. Dokumentation
Eine durchgehende Dokumentation der Incidents in einem Trouble-Ticketsystem ist nachzuweisen. Die Dokumentation ist revisionssicher durchzuführen.
Zur Erfassung, Verfolgung und Überwachung von Incidents und Problemen wird ein Online- Zugang zu einem webbasierenden Informations- und Trouble-Ticketsystem beim Auftragnehmer gefordert.
4. Ersatzteilservice
Der Auftragnehmer muss in der festgelegten Servicezeit die Bereitstellung von Ersatzteilen sicherstellen. Die Lieferung von Ersatzteilen, die im Austausch geliefert werden, muss ohne gesonderte Berechnung erfolgen.
5. Gezielte Datenvernichtung
Der Auftragnehmer muss die Daten sämtlicher Datenträger, die im Rahmen des o.g. Ersatzteilservice getauscht werden, nach einem zertifizierten Prozess löschen. Die Zertifizierung des Prozesses ist vorzuweisen.
Alle nicht mehr verwendbaren Festplatten-Datenträger, sind einem Entmagnetisierer (Degausser) zuzuführen. Die Festplatten-Datenträger sind danach fachgerecht zu entsorgen. Ausnahmen von der Regel sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, in einem Audit die fachgerechte Löschung und Entsorgung zu überprüfen.
Die Datenlöschung der Datenträger ist mit Typ, Hersteller, Modell und Seriennummer zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber zu übersenden.
6. Software Pflege
Der Auftragnehmer beseitigt Programmfehler im Störungsfall durch Einspielen von Softwarekorrekturen (Patches, neue Programmausgabestände nach Entscheidung des Auftraggebers) die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden.
Neue Programmversionen der in dem Wartungsvertrag enthaltenen Software (Patches, neue Programmversionsstände nach Entscheidung des Auftraggebers) werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Überlassung zur Verfügung gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-07 Auftragsbekanntmachung
2013-11-15 Ergänzende Angaben
2014-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Computeranlagen
Menge oder Umfang:
Die SAB betreibt ihre EDV-Systeme z. Z. in zwei örtlich getrennte Rechenzentren in Dresden, die durch zwei Glasfaserkabel mittels WDM-Technik gekoppelt sind.Die SAB beabsichtigt ihre zentralen EDV-Systeme (Hard- und Software) für den Zeitraum von 60 Monaten in Wartung zu geben. Alle Prozesse sind nach ITIL Richtlinien umzusetzen, müssen ein durchgängiges Eskalationsmanagement beinhalten und sind revisionssicher zu dokumentieren.1. Help Desk Support.Es wird ein Single Point of Contact an 356 Tagen rund um die Uhr für alle auftretenden Ereignisse (Incidents) mit bevorzugter Annahme und Weiterleitung an die entsprechende Serviceorganisation gefordert. Die Meldungen müssen dabei mindestens per Telefon, E-Mail und per Web abgegeben werden können. Durch die Meldung von Incidents dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen.2. Hard- und Software-AustauschBei Hard- und Softwareaustausch bzw. Update und Upgrades dürfen nur Komponenten eingesetzt werden, die seitens des jeweiligen Herstellers für den Einsatz und die Verwendung in Deutschland freigegeben sind und für die ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal seitens des Herstellers in Deutschland vorhanden ist. Die Herstellervorgaben an den Service bzw. die Wartung sind zwingend einzuhalten.Der Auftragnehmer muss selbst über entsprechendes ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal verfügen.Entsprechende gültige Nachweise und Zertifikate des Herstellers für die neu einzusetzende Hard- und Software sind dem Angebot beizulegen.3. DokumentationEine durchgehende Dokumentation der Incidents in einem Trouble-Ticketsystem ist nachzuweisen. Die Dokumentation ist revisionssicher durchzuführen.Zur Erfassung, Verfolgung und Überwachung von Incidents und Problemen wird ein Online- Zugang zu einem webbasierenden Informations- und Trouble-Ticketsystem beim Auftragnehmer gefordert.4. ErsatzteilserviceDer Auftragnehmer muss in der festgelegten Servicezeit die Bereitstellung von Ersatzteilen sicherstellen. Die Lieferung von Ersatzteilen, die im Austausch geliefert werden, muss ohne gesonderte Berechnung erfolgen.5. Gezielte DatenvernichtungDer Auftragnehmer muss die Daten sämtlicher Datenträger, die im Rahmen des o. g. Ersatzteilservice getauscht werden, nach einem zertifizierten Prozess löschen. Die Zertifizierung des Prozesses ist vorzuweisen. Alle nicht mehr verwendbaren Festplatten-Datenträger, sind einem Entmagnetisierer (Degausser) zuzuführen. Die Festplatten-Datenträger sind danach fachgerecht zu entsorgen. Ausnahmen von der Regel sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, in einem Audit die fachgerechte Löschung und Entsorgung zu überprüfen. Die Datenlöschung der Datenträger ist mit Typ, Hersteller, Modell und Seriennummer zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber zu übersenden.6. Software PflegeDer Auftragnehmer beseitigt Programmfehler im Störungsfall durch Einspielen von Softwarekorrekturen (Patches, neue Programmausgabestände nach Entscheidung des Auftraggebers) die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden.Neue Programmversionen der in dem Wartungsvertrag enthaltenen Software (Patches, neue Programmversionsstände nach Entscheidung des Auftraggebers) werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Überlassung zur Verfügung gestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Computeranlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Aufbaubank -Förderbank-
Postanschrift: Pirnaische Straße 9
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sab.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 3512802404 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 196-338868
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag, das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Es werden ausschließlich schriftliche Anträge per Post, Boten oder persönlich entgegengenommen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SAB betreibt ihre EDV-Systeme z. Z. in 2 örtlich getrennte Rechenzentren in Dresden, die durch 2 Glasfaserkabel mittels WDM-Technik gekoppelt sind.
Die SAB beabsichtigt ihre zentralen EDV-Systeme (Hard- und Software) für den Zeitraum von 60 Monaten in Wartung zu geben. Alle Prozesse sind nach ITIL Richtlinien umzusetzen, müssen ein durchgängiges Eskalationsmanagement beinhalten und sind revisionssicher zu dokumentieren.
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1. Help Desk Support
Es wird ein Single Point of Contact an 356 Tagen rund um die Uhr für alle auftretenden Ereignisse (Incidents) mit bevorzugter Annahme und Weiterleitung an die entsprechende Serviceorganisation gefordert. Die Meldungen müssen dabei mindestens per Telefon, E-Mail und per Web abgegeben werden können. Durch die Meldung von Incidents dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen.
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2. Hard- und Software-Austausch
Bei Hard- und Softwareaustausch bzw. Update und Upgrades dürfen nur Komponenten eingesetzt werden, die seitens des jeweiligen Herstellers für den Einsatz und die Verwendung in Deutschland freigegeben sind und für die ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal seitens des Herstellers in Deutschland vorhanden ist. Die Herstellervorgaben an den Service bzw. die Wartung sind zwingend einzuhalten.
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Der Auftragnehmer muss selbst über entsprechendes ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal verfügen.
Entsprechende gültige Nachweise und Zertifikate des Herstellers für die neu einzusetzende Hard- und Software sind dem Angebot beizulegen.
3. Dokumentation
Eine durchgehende Dokumentation der Incidents in einem Trouble-Ticketsystem ist nachzuweisen. Die Dokumentation ist revisionssicher durchzuführen.
Zur Erfassung, Verfolgung und Überwachung von Incidents und Problemen wird ein Online- Zugang zu einem webbasierenden Informations- und Trouble-Ticketsystem beim Auftragnehmer gefordert.
4. Ersatzteilservice
Der Auftragnehmer muss in der festgelegten Servicezeit die Bereitstellung von Ersatzteilen sicherstellen. Die Lieferung von Ersatzteilen, die im Austausch geliefert werden, muss ohne gesonderte Berechnung erfolgen.
5. Gezielte Datenvernichtung
Der Auftragnehmer muss die Daten sämtlicher Datenträger, die im Rahmen des o.g. Ersatzteilservice getauscht werden, nach einem zertifizierten Prozess löschen. Die Zertifizierung des Prozesses ist vorzuweisen.
Alle nicht mehr verwendbaren Festplatten-Datenträger, sind einem Entmagnetisierer (Degausser) zuzuführen. Die Festplatten-Datenträger sind danach fachgerecht zu entsorgen. Ausnahmen von der Regel sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, in einem Audit die fachgerechte Löschung und Entsorgung zu überprüfen.
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Die Datenlöschung der Datenträger ist mit Typ, Hersteller, Modell und Seriennummer zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber zu übersenden.
6. Software Pflege
Der Auftragnehmer beseitigt Programmfehler im Störungsfall durch Einspielen von Softwarekorrekturen (Patches, neue Programmausgabestände nach Entscheidung des Auftraggebers) die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden.
Neue Programmversionen der in dem Wartungsvertrag enthaltenen Software (Patches, neue Programmversionsstände nach Entscheidung des Auftraggebers) werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Überlassung zur Verfügung gestellt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Datensicherungssysteme und -software
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Service- und Wartungsvertrages für Datensicherungssysteme und -software.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Serversysteme, Clustersoftware, Virtualisierungslösung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Service- und Wartungsvertrages für Serversysteme, Clustersoftware, Virtualisierungslösung.
Menge oder Umfang:
Die SAB betreibt ihre EDV-Systeme z. Z. in zwei örtlich getrennte Rechenzentren in Dresden, die durch zwei Glasfaserkabel mittels WDM-Technik gekoppelt sind.
Die SAB beabsichtigt ihre zentralen EDV-Systeme (Hard- und Software) für den Zeitraum von 60 Monaten in Wartung zu geben. Alle Prozesse sind nach ITIL Richtlinien umzusetzen, müssen ein durchgängiges Eskalationsmanagement beinhalten und sind revisionssicher zu dokumentieren.
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1. Help Desk Support.
Es wird ein Single Point of Contact an 356 Tagen rund um die Uhr für alle auftretenden Ereignisse (Incidents) mit bevorzugter Annahme und Weiterleitung an die entsprechende Serviceorganisation gefordert. Die Meldungen müssen dabei mindestens per Telefon, E-Mail und per Web abgegeben werden können. Durch die Meldung von Incidents dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen.
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2. Hard- und Software-Austausch
Bei Hard- und Softwareaustausch bzw. Update und Upgrades dürfen nur Komponenten eingesetzt werden, die seitens des jeweiligen Herstellers für den Einsatz und die Verwendung in Deutschland freigegeben sind und für die ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal seitens des Herstellers in Deutschland vorhanden ist. Die Herstellervorgaben an den Service bzw. die Wartung sind zwingend einzuhalten.
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Der Auftragnehmer muss selbst über entsprechendes ausgebildetes und zertifiziertes Servicepersonal verfügen.
Entsprechende gültige Nachweise und Zertifikate des Herstellers für die neu einzusetzende Hard- und Software sind dem Angebot beizulegen.
3. Dokumentation
Eine durchgehende Dokumentation der Incidents in einem Trouble-Ticketsystem ist nachzuweisen. Die Dokumentation ist revisionssicher durchzuführen.
Zur Erfassung, Verfolgung und Überwachung von Incidents und Problemen wird ein Online- Zugang zu einem webbasierenden Informations- und Trouble-Ticketsystem beim Auftragnehmer gefordert.
4. Ersatzteilservice
Der Auftragnehmer muss in der festgelegten Servicezeit die Bereitstellung von Ersatzteilen sicherstellen. Die Lieferung von Ersatzteilen, die im Austausch geliefert werden, muss ohne gesonderte Berechnung erfolgen.
5. Gezielte Datenvernichtung
Der Auftragnehmer muss die Daten sämtlicher Datenträger, die im Rahmen des o. g. Ersatzteilservice getauscht werden, nach einem zertifizierten Prozess löschen. Die Zertifizierung des Prozesses ist vorzuweisen. Alle nicht mehr verwendbaren Festplatten-Datenträger, sind einem Entmagnetisierer (Degausser) zuzuführen. Die Festplatten-Datenträger sind danach fachgerecht zu entsorgen. Ausnahmen von der Regel sind zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, in einem Audit die fachgerechte Löschung und Entsorgung zu überprüfen. Die Datenlöschung der Datenträger ist mit Typ, Hersteller, Modell und Seriennummer zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber zu übersenden.
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6. Software Pflege
Der Auftragnehmer beseitigt Programmfehler im Störungsfall durch Einspielen von Softwarekorrekturen (Patches, neue Programmausgabestände nach Entscheidung des Auftraggebers) die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wurden.
Neue Programmversionen der in dem Wartungsvertrag enthaltenen Software (Patches, neue Programmversionsstände nach Entscheidung des Auftraggebers) werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Überlassung zur Verfügung gestellt.
Referenznummer: VB 18/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Allgemeine Angaben zum Bewerber:
i. Darstellung der Personalstruktur (Anzahl der fest angestellten Beschäftigten),
ii. Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen.
iii. mindestens 2 Jahre am Markt tätig.
b. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft,
c. Nachweis Eintrag in Berufs- und Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie),
d. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass kein Insolvenzverfahren oder ein gesetzlich vergleichbares Verfahren über das Vermögen eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
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e. Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind;
f. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
g. Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den rechtzeitigen Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden,
h. Gültige Zertifizierungen (Nachweis als Kopie),
i. Qualitätsmanagement ISO 9001:2000,
ii. Umweltmanagement ISO 14001,
iii. IT-Servicemanagement ISO 20000,
iv. Informationssicherheitsmanagement nach ISO27001 bzw. IOS 27001 auf Basis IT-Grundschutz bzw. sich in der Zertifizierungsphase befinden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss mindestens 2 Jahre am Markt tätig gewesen sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Sprache,
a. Zusicherung das sämtliche Leistungen in deutscher Sprache erbracht werden.
2. Projektleiter,
a. Benennung eines fachlich qualifizierten Projektleiters und dessen Vertreter. Das Skill-Profil und die Projekterfahrungen des Projektleiters sind anzugeben.
i. Der Projektleiter muss mindestens schon 2 vergleichbare Projekte geleitet haben. Diese Erfahrungen sind wie die Referenzprojekte (Siehe 5.) zu beschreiben.
3. Vor-Ort Einsatz,
a. Benennung der Mitarbeiter für den Vor-Ort-Einsatz.
b. Darstellung der Skill Profile und der Projekterfahrungen der Mitarbeiter.
i. Die Mitarbeiter müssen Herstellerqualifizierungen bzw. Trainingsqualifizierungen besitzen, die zu den zu betreuenden Systemen passen.
ii. Die Mitarbeiter müssen Erfahrungen in mindestens 2 vergleichbaren Projekten gesammelt haben.
4. Second-Level-Support,
a. Darstellung der Mitarbeiter des Second-Level Supports.
i. Die Mitarbeiter des für die SAB zuständigen Second Level Supports müssen mindestens die in 7.b. und 8.c geforderten Zertifizierungen besitzen.
5. Referenzen,
a. Angaben von mindestens 2 in den letzten 3 Jahren dieser Ausschreibung vergleichbaren Referenzprojekten, die von Personen aus dem benannten Projektteam bearbeitet wurden. Folgendes soll angegeben werden:
i. Benennung des Projektes,
ii. Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner,
iii. Leistungszeitraum,
iv. Leistungsumfang,
v. Benennung der Personen des oben benannten Projektteams, die am Referenzprojekt mitgearbeitet haben.
6. Anforderung für Los 1,
a. Eines der Systeme/Anwendungen Legato Networker, IBM Tape Library oder Server M4000 darf durch einen TPM betreut werden. Der TPM ist namentlich anzugeben.
b. Qualifizierung durch Nachweis (Kopie) der Zertifizierung des Second Level Supports,
i. Zertifizierung für Legato Networker mindestens EMC Legato Certified NetWorker 7.x Administrator,
ii. Zertifizierung für IBM Tape Libraries mindestens IBM Certified Professional,
iii. Zertifizierung für Server Hardware M4000 mindestens Oracle Certified System Administrator.
c. Rückversicherung durch Unternehmen bzw. TPM beim Hersteller,
i. Legato Networker,
ii. IBM Tape Libraries,
iii. Server M 4000.
7. Anforderung für Los 2.
a. 2 der Hardwaresysteme von HP(X86), Fujitsu Siemens (Sparc, X86) oder IBM dürfen maximal durch TPM realisiert werden. Der TPM ist namentlich anzugeben.
b. Rückversicherung durch Unternehmen bzw. TPM beim Hersteller,
i. Oracle,
ii. HP,
iii. Fujitsu Siemens,
iv. IBM.
c. Qualifizierung durch Nachweis (Kopie) der,
i. Zertifizierung für Oracle Hardware im RZ-Umfeld,
ii. Zertifizierung für HP, Fujitsu Siemens oder IBM,
iii. Zertifizierung des Second Level Supports für Veritas Volumenmanager, Veritas Cluster Server und Veritas Filesystem der Firma Symantec mindestens Symantec Technical Specialist (STS),
iv. Zertifizierung des Second Level Supports für Citrix mindestens Citrix Certified Administrator,
v. Zertifizierung des Second Level Supports für VMware mindestens VMware Certified Professional,
vi. Zertifizierung des Second Level Supports für Oracle Solaris mindestens der Stufe Oracle Certified System Administrator.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B und gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben eine Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Entsprechende Unterlagen bzw. Erklärungen sind rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Öffnungsort: entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an:
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postleitzahl: 01237

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VB 18/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 196-338868 (2013-10-07)
Ergänzende Angaben (2013-11-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 224-389856
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 196-338868
ABl. S-Ausgabe: 224
Quelle: OJS 2013/S 224-389856 (2013-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 179-316562
ABl. S-Ausgabe: 179

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gem. Vergabeunterlagen (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-19 📅
Name: Fujitsu Technology Solutions GmbH
Postanschrift: Wohlrabedamm 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 224-389856

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1)) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 179-316562 (2014-09-16)