Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG, Regionalbereich Südwest
Postanschrift: Presselstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Einkauf Architekten- und Ingenieurleistungen FS.EI-SW-A, Presselstraße 17, 70191 Stuttgart”
Telefon: +49 71120924040📞
E-Mail: birgit.brauer@deutschebahn.com📧
Fax: +49 71120923690 📠
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Bauüberwachung
2014/S 086-151771
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Titel: Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Bauüberwachung
Beschreibung
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Bauüberwachung.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 071
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 086-151771
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13TEI03158
Titel: Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Bauüberwachung
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zerna Baumanagement GmbH (jetzt Zetcon)
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Bung Ingenieure AG
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Name: KMS Bauüberwachung GmbH
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 234 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 055-128149 (2019-03-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 234 500 💰
Quelle: OJS 2019/S 073-174133 (2019-04-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 234 500 💰
Quelle: OJS 2019/S 100-243390 (2019-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-21) Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 162-399346 (2019-08-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB ProjektBau GmbH (Bukr 86)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5 - 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: Brauer, Birgit
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Tiefbau, Erd- und Oberbauarbeiten, Hydrologie, Geologie; Bauüberwachungsleistungen
13TEI03158” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Dauer: 71
Auftragsvergabe
Titel:
“Erneuerung Pforzheimer Tunnel, Tiefbau, Erd- und Oberbauarbeiten, Hydrologie, Geologie; Bauüberwachungsleistungen” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zetcon Ingenieure GmbH ehem. Zerna Baumanagement GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 177-427826 (2020-09-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Kontaktperson: Birgit Brauer
Telefon: +49 7112092-4040📞
Fax: +49 7112092-3690 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zetcon Ingenieure GmbH
Name: KMS Bauüberwachung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim bundeskartellamt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 138-368189 (2021-07-15)