Im Bereich zwischen der Deponie (BMHKW) in der Deponiestraße und der Air-Base in Erbenheim wird eine Fernwärme-Transportleitung errichtet. Die Transportleitung wird als Kunststoffmantelrohr-System in der Dimension DN 350/500 bis DN 250/315 inkl. Leckage-Überwachungs- und Ortungssystem ausgeführt. In Summe sollen ca. 5.900 m Trassenmeter in KMR hergestellt und in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme beinhaltet sämtliche Systembestandteile. Als Liefergrenze wird die bereits bestehende Rohrleitung auf dem Gelände des BMHKW in der Deponiestraße fest- gelegt und im Bereich der Air-Base wird der Anschluss an den Bestand der bereits bestehenden Erzeugung bis hin zur Absperrung am Ausbauende einschließlich der erforderlichen Absperrarmaturen, Entlüftungen, Entleerungen, Abzweige, Leckage- Überwachung- und Ortungssysteme etc. im Trassenverlauf festgelegt. Diese Maßnahme ist unterteilt in mehrere Bauabschnitte, die gleichzeitig bearbeitet werden müssen. Als Besonderheiten sind hier ein tiefer Einschnitt mit einer Brücke zu queren und es ist eine Pressung der B455 von ca. 30m zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fernheizleitungsnetzen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fernheizleitungsnetzen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: ESWE Versorgungs AG
Postanschrift: Konradinerallee 25
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.eswe-versorgung.de/🌏
E-Mail: ullrich.nickel@eswe.com📧
Telefon: +49 6117803710📞
Fax: +49 611780203710 📠
1. Der Teilnahmeantrag nebst allen Unterlagen (Anlage A-1 bis A-18) ist sowohl 1-fach in Paperiform mittels einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nicht öffnen" unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders sowie der EUVeröffentlichungsnummer als auch 1-fach digital als PDF-Datei bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
2. Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO);
3. Auskünfte zur Vergabebekanntmachung sowie zum kaufmännischen und technischen Inhalt: Herr Ullrich Nickel. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die voran genannten Personen unter der in Punkt I.1) genannten Adresse;
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Eignungsnachweise mit einer Fristsetzung und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern.
5. Mit den Nachweisen (Anlage A-1 bis A-18) werden Kriterien aufgezeigt. Muss-Kriterium: Ein nicht erbrachter Nachweis führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Soll-Kriterium / Kann-Kriterium: Die Nicht-Erfüllung der weiteren Anforderungen führt nicht zum Ausschluss und dient der Ermittlung einer Rangreihenfolge der Bieter.
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
(17) als Anlage A-17 (Soll-Kriterium): Bieter (in Anlehnung an 2.), die wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen.
(18) als Anlage A-18 (Muss-Kriterium): Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen und, dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzte Leitungspersonal sowie die Vorarbeiter auf der Baustelle deutsch sprechen.
1. Der Teilnahmeantrag nebst allen Unterlagen (Anlage A-1 bis A-18) ist sowohl 1-fach in Paperiform mittels einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nicht öffnen" unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders sowie der EUVeröffentlichungsnummer als auch 1-fach digital als PDF-Datei bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
2. Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO);
3. Auskünfte zur Vergabebekanntmachung sowie zum kaufmännischen und technischen Inhalt: Herr Ullrich Nickel. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die voran genannten Personen unter der in Punkt I.1) genannten Adresse;
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Eignungsnachweise mit einer Fristsetzung und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern.
5. Mit den Nachweisen (Anlage A-1 bis A-18) werden Kriterien aufgezeigt. Muss-Kriterium: Ein nicht erbrachter Nachweis führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Soll-Kriterium / Kann-Kriterium: Die Nicht-Erfüllung der weiteren Anforderungen führt nicht zum Ausschluss und dient der Ermittlung einer Rangreihenfolge der Bieter.
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
(17) als Anlage A-17 (Soll-Kriterium): Bieter (in Anlehnung an 2.), die wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen.
(18) als Anlage A-18 (Muss-Kriterium): Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen und, dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzte Leitungspersonal sowie die Vorarbeiter auf der Baustelle deutsch sprechen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bereich zwischen der Deponie (BMHKW) in der Deponiestraße und der Air-Base in Erbenheim wird eine Fernwärme-Transportleitung errichtet. Die Transportleitung wird als Kunststoffmantelrohr-System in der Dimension DN 350/500 bis DN 250/315 inkl. Leckage-Überwachungs- und Ortungssystem ausgeführt. In Summe sollen ca. 5.900 m Trassenmeter in KMR hergestellt und in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme beinhaltet sämtliche Systembestandteile.
Im Bereich zwischen der Deponie (BMHKW) in der Deponiestraße und der Air-Base in Erbenheim wird eine Fernwärme-Transportleitung errichtet. Die Transportleitung wird als Kunststoffmantelrohr-System in der Dimension DN 350/500 bis DN 250/315 inkl. Leckage-Überwachungs- und Ortungssystem ausgeführt. In Summe sollen ca. 5.900 m Trassenmeter in KMR hergestellt und in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme beinhaltet sämtliche Systembestandteile.
Als Liefergrenze wird die bereits bestehende Rohrleitung auf dem Gelände des BMHKW in der Deponiestraße fest- gelegt und im Bereich der Air-Base wird der Anschluss an den Bestand der bereits bestehenden Erzeugung bis hin zur Absperrung am Ausbauende einschließlich der erforderlichen Absperrarmaturen, Entlüftungen, Entleerungen, Abzweige, Leckage- Überwachung- und Ortungssysteme etc. im Trassenverlauf festgelegt.
Als Liefergrenze wird die bereits bestehende Rohrleitung auf dem Gelände des BMHKW in der Deponiestraße fest- gelegt und im Bereich der Air-Base wird der Anschluss an den Bestand der bereits bestehenden Erzeugung bis hin zur Absperrung am Ausbauende einschließlich der erforderlichen Absperrarmaturen, Entlüftungen, Entleerungen, Abzweige, Leckage- Überwachung- und Ortungssysteme etc. im Trassenverlauf festgelegt.
Diese Maßnahme ist unterteilt in mehrere Bauabschnitte, die gleichzeitig bearbeitet werden müssen. Als Besonderheiten sind hier ein tiefer Einschnitt mit einer Brücke zu queren und es ist eine Pressung der B455 von ca. 30m zu erstellen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: EU-Veröffentlichungsnummer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
(2) als Anlage A-2 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO vorzulegen (z. B. "Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO für unser Unternehmen.").
(2) als Anlage A-2 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO vorzulegen (z. B. "Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO für unser Unternehmen.").
(3) als Anlage A-3 (Muss-Kriterium): Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs dieses Registers, oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung unter Eid.
(3) als Anlage A-3 (Muss-Kriterium): Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs dieses Registers, oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung unter Eid.
(4) als Anlage A-4 (Muss-Kriterium): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
(5) als Anlage A-5 (Soll-Kriterium): Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(6) als Anlage A-6 (Muss-Kriterium): Geschäftsberichte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(7) als Anlage A-7 (Muss-Kriterium): Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
(8) als Anlage A-8 (Soll-Kriterium): Vorlage einer Referenzliste bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung in den letzten drei Jahren mit folgenden Angaben: wesentliche technische Daten, Auftragswert, Durchführungszeitraum und -ort, Auftraggeber und Ansprechperson, sowie Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.
(8) als Anlage A-8 (Soll-Kriterium): Vorlage einer Referenzliste bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung in den letzten drei Jahren mit folgenden Angaben: wesentliche technische Daten, Auftragswert, Durchführungszeitraum und -ort, Auftraggeber und Ansprechperson, sowie Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.
(9) als Anlage A-9 (Kann-Kriterium): Nachweis von Referenzen für vorgespannte (thermisch, elektrisch) Verlegung von KMR DN 350/500.
(10) als Anlage A-10 (Kann-Kriterium): Nachweis von Referenzen für das mechanische Vorspannen von Dehnpolstern KMR DN 350/500.
(11) als Anlage A-11 (Soll-Kriterium): Angabe der Zahl, der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem, für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen, technischen Personal.
(11) als Anlage A-11 (Soll-Kriterium): Angabe der Zahl, der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem, für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen, technischen Personal.
(12) als Anlage A-12 (Soll-Kriterium): Nachweis über die zur Verfügung stehende, technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistung (ausreichende Leistungsfähigkeit zum gleichzeitigen Arbeiten mit mehreren Bautrupps während bestimmter Zeitintervalle; flexible Kapazitäten zur Bauausführung, um mit hoher Zuverlässigkeit abgestimmte Terminpläne einhalten zu können).
(12) als Anlage A-12 (Soll-Kriterium): Nachweis über die zur Verfügung stehende, technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistung (ausreichende Leistungsfähigkeit zum gleichzeitigen Arbeiten mit mehreren Bautrupps während bestimmter Zeitintervalle; flexible Kapazitäten zur Bauausführung, um mit hoher Zuverlässigkeit abgestimmte Terminpläne einhalten zu können).
(13) als Anlage A-13 (Muss-Kriterium): Erklärung, dass die Fertigung nach EN- und/oder DIN – Normen, VDE-IECBestimmungen, einschlägigen Regelwerken (AGFW), gem. dem Stand der Technik und kundeneigenen Vorschriften erfolgen wird
(14) als Anlage A-14 (Muss-Kriterium): Rohrbau: Nachweis einer Zertifizierung nach AGFW FW601-1 Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Die Stahl-Schweißer müssen für die vorgesehenen Verfahren, Schweißpositionen, Werkstoffgruppen und Abmessungsbereiche eine Prüfung nach DIN EN 287-1 und unter Berücksichtigung des DVGW Arbeitsblattes GW 350 und AGFW FW 446-2 (unter Baustellenbedingungen) abgelegt haben und im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sein. Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten. Die zum Einsatz kommenden PE-Schweißer haben eine gültige Prüfbescheinigung entsprechend DVGW GW 330 nachzuweisen. Die ESWE Versorgungs AG behält sich vor, zusätzlich einen Eignungstest (Probeschweißung) durchzuführen. Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten.
(14) als Anlage A-14 (Muss-Kriterium): Rohrbau: Nachweis einer Zertifizierung nach AGFW FW601-1 Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Die Stahl-Schweißer müssen für die vorgesehenen Verfahren, Schweißpositionen, Werkstoffgruppen und Abmessungsbereiche eine Prüfung nach DIN EN 287-1 und unter Berücksichtigung des DVGW Arbeitsblattes GW 350 und AGFW FW 446-2 (unter Baustellenbedingungen) abgelegt haben und im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sein. Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten. Die zum Einsatz kommenden PE-Schweißer haben eine gültige Prüfbescheinigung entsprechend DVGW GW 330 nachzuweisen. Die ESWE Versorgungs AG behält sich vor, zusätzlich einen Eignungstest (Probeschweißung) durchzuführen. Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten.
(15) als Anlage A-15 (Muss-Kriterium): Tiefbau: Für die Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr ist geschultes Personal notwendig. Dieses muss an einer Schulung "Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA und ZTV-SA) teilgenommen haben. Das insoweit vorgesehene Personal ist in einer Übersicht aufzulisten.
(15) als Anlage A-15 (Muss-Kriterium): Tiefbau: Für die Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr ist geschultes Personal notwendig. Dieses muss an einer Schulung "Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA und ZTV-SA) teilgenommen haben. Das insoweit vorgesehene Personal ist in einer Übersicht aufzulisten.
(16) als Anlage A-16 (Muss-Kriterium): Vortriebsarbeiten: Nachweis einer Zertifizierung nach RAL Gruppe VP bzw. VM oder VMD, GZ 961/DIN EN 12889, Nachweis von Referenzen von ausgeführten Vortrieben für Stahlrohre DN 700-1000.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
Die genannten Unterlagen (III.1.1 bis VI.3) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.3.5) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur "(x) als Anlage A-x" zu ordnen und vorzulegen:
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 5 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand Wiesbaden vorsehen.
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 5 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand Wiesbaden vorsehen.
(1) als Anlage A-1: Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
(1) als Anlage A-1: Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bedingungen für die Beauftragung von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (Stand Oktober 2009). Diese können bei I.1) angefordert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss mit dem Teilnahmeantrag seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise (Anlage A-1 bis A-18) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss mit dem Teilnahmeantrag seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise (Anlage A-1 bis A-18) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.