IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, die in die folgenden 2 Lose wie folgt aufgeteilt wird: Los 1: Hauptsitz der Beratungsstelle in Leipzig, mit Zuständigkeit für die Bezirke der Agenturen für Arbeit in Leipzig und Borna sowie den Bereich der Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Delitzsch, Eilenburg und Geithain; Los 2: Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen mit Zuständigkeit für den Bereich des Landkreises Meißen; Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Leipzig (NUTS-Code: DED31); Los 2: Meißen (NUTS-Code: DED25); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 3 - Integrationsamt, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, Deutschland (NUTS-Code DED11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit: 3 Jahre; Leistungsumfang: 2 IFD; Auftragswert: ca. 1,69 Mio. EUR. Gemäß § 4 Nr. 16 e) UStG sind die Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages (§ 110 SGB IX) der IFD, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 111 SGB IX besteht, von der Umsatzsteuer befreit.
Vertragslaufzeit: 3 Jahre; Leistungsumfang: 2 IFD; Auftragswert: ca. 1,69 Mio. EUR. Gemäß § 4 Nr. 16 e) UStG sind die Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages (§ 110 SGB IX) der IFD, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 111 SGB IX besteht, von der Umsatzsteuer befreit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Postanschrift: Thomasiusstraße 1
Postleitzahl: 04109
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.ksv-sachsen.de🌏
E-Mail: vergabe@ksv-sachsen.de📧
Fax: +49 34112669251 📠
II.3) Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 1.1.2014
Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle
eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III. 2 vorweisen kann. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
II.3) Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 1.1.2014
Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle
eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III. 2 vorweisen kann. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, die in die folgenden 2 Lose wie folgt aufgeteilt wird:
IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, die in die folgenden 2 Lose wie folgt aufgeteilt wird:
Los 1: Hauptsitz der Beratungsstelle in Leipzig, mit Zuständigkeit für die Bezirke der Agenturen für Arbeit in Leipzig und Borna sowie den Bereich der Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Delitzsch, Eilenburg und Geithain;
Los 2: Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen mit Zuständigkeit für den Bereich des Landkreises Meißen; Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Leipzig (NUTS-Code: DED31); Los 2: Meißen (NUTS-Code: DED25); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 3 - Integrationsamt, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, Deutschland (NUTS-Code DED11).
Los 2: Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen mit Zuständigkeit für den Bereich des Landkreises Meißen; Hauptort der Dienstleistung entspricht den jeweiligen Standorten der einzurichtenden IFD: Los 1: Leipzig (NUTS-Code: DED31); Los 2: Meißen (NUTS-Code: DED25); Sitz der Fachaufsicht zur Auftragsausführung ist Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 3 - Integrationsamt, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, Deutschland (NUTS-Code DED11).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: IFD mit Hauptsitz der Beratungsstelle in Leipzig;
Kurze Beschreibung:
Hauptsitz der Beratungsstelle in Leipzig, mit Zuständigkeit für die Bezirke der Agenturen für Arbeit in Leipzig und Borna sowie den Bereich der Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Delitzsch, Eilenburg und Geithain.
Menge oder Umfang: Auftragswert: ca. 1,4 Mio. EUR; Gemäß § 4 Nr. 16 e) UStG sind die Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages (§ 110 SGB IX) der IFD, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 111 SGB IX besteht, von der Umsatzsteuer befreit.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Abweichungen von der Vertragslaufzeit oder dem Beginn bzw. Ende des Auftrags: Beginn:…
… 1.1.2014;Jeder Bewerber kann sich auf beide der ausgeschriebenen Lose bewerben.
… 1.1.2014;
Jeder Bewerber kann sich auf beide der ausgeschriebenen Lose bewerben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: IFD mit Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen
Kurze Beschreibung:
Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen mit Zuständigkeit für den Bereich des Landkreises Meißen.
Menge oder Umfang: Auftragswert: ca. 290 000 EUR; Gemäß § 4 Nr. 16 e) UStG sind die Tätigkeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages (§ 110 SGB IX) der IFD, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 111 SGB IX besteht, von der Umsatzsteuer befreit.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
4) Abweichungen von der Vertragslaufzeit oder dem Beginn bzw. Ende des Auftrags: Beginn:…
… 1.1.2014Jeder Bewerber kann sich auf beide der ausgeschriebenen Lose bewerben.
… 1.1.2014
Referenznummer: 120-045.010/FB3-2013-02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtert bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtert bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3);
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4);
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5);
— Polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers, nicht älter als 3 Monate o Die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses hat für den Geschäftsführer zu erfolgen, der für die Ausführung des IFD verantwortlich ist. Sofern mehrere Geschäftsführer für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Dienstleistung verantwortlich sind, ist für diese das polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen. Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden.
— Polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers, nicht älter als 3 Monate o Die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses hat für den Geschäftsführer zu erfolgen, der für die Ausführung des IFD verantwortlich ist. Sofern mehrere Geschäftsführer für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Dienstleistung verantwortlich sind, ist für diese das polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen. Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden.
Hinweis für Bietergemeinschaften. Die Zuverlässigkeit ist nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Erklärung ist zu fotokopieren und unterzeichnet von jedem Mitglied mit Angebotsabgabe einzureichen. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Hinweis für Bietergemeinschaften. Die Zuverlässigkeit ist nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Erklärung ist zu fotokopieren und unterzeichnet von jedem Mitglied mit Angebotsabgabe einzureichen. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
— Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A (Formblatt Anlage 6);
— Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 7);
— Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8);
— aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. o Im Rahmen der Haftpflichtversicherung wird eine Deckungssumme von 2 Mio. EUR als ausreichend erachtet.
— aktueller Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten, ggf. durch Beifügen der anonymisierten Personalliste (Formblatt Anlage 13). o Es sind geeignete Nachweise (auch Eigenerklärungen) über die Gesamtzahl der Beschäftigten des Bieters und die der regionalen Organisationseinheit beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— aktueller Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten, ggf. durch Beifügen der anonymisierten Personalliste (Formblatt Anlage 13). o Es sind geeignete Nachweise (auch Eigenerklärungen) über die Gesamtzahl der Beschäftigten des Bieters und die der regionalen Organisationseinheit beizubringen.
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die Ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
— Formblatt Erklärung zu den Komplementärangeboten (Anlage 9);
— ggf. Nachweis, dass auch bei den Komplementärangeboten des Bieter im Falle einer Betriebsstörung die Versorgung der Integrationsfachdienste gesichert ist;
— aktueller Nachweis über die Qualifikation der Beschäftigten im Zusammenhang mit der psychosozialen Betreuung in dem Integrationsfachdienst;
— Erklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich sind;
— Erklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich sind;
— Erklärung über Namen und Qualifikation der Leistungserbringer einschließlich Beschreibung der Projektorganisation, insbesondere wie die Leistungen unter Berücksichtigung der Behinderungen der einzelnen Personen durch professionell ausgebildete Mitarbeiter erbracht werden, die über entsprechende Erfahrungen im ausgeschriebenen Bereich verfügen;
— Erklärung über Namen und Qualifikation der Leistungserbringer einschließlich Beschreibung der Projektorganisation, insbesondere wie die Leistungen unter Berücksichtigung der Behinderungen der einzelnen Personen durch professionell ausgebildete Mitarbeiter erbracht werden, die über entsprechende Erfahrungen im ausgeschriebenen Bereich verfügen;
— Nachweis von Kenntnissen über die Kooperationsstrukturen und Netzwerke, die im Hinblick auf die Ausführungen des Auftrages relevant sind;
— Nachweis von Erfahrungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen;
— Nachweis über bereits vorhandene regionale Verankerungen in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen durch die Nennung entsprechender Referenzpersonen;
— Aufzeigen der Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes, der Netzwerkpartner im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Partner in der Behindertenhilfe durch die konkrete Nennung von Referenzgebern;
— detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Es werden nur Referenzen gewertet, mit denen eine mehrjährige Erfahrung in der nachgefragten Leistung nachgewiesen wird;
— detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Es werden nur Referenzen gewertet, mit denen eine mehrjährige Erfahrung in der nachgefragten Leistung nachgewiesen wird;
— Angaben zur Struktur und den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Bewerbers unter Angabe der Fachkundenachweise, insbesondere der Nachweise über die qualifizierte Arbeit mit schwerbehinderten Menschen;
— Nachweis über die baulichen Gegebenheiten der Räumlichkeiten, in denen der Integrationsfachdienst betrieben werden soll, insbesondere Nachweis der behindertengerechten Ausstattung und Erreichbarkeit der Räumlichkeiten;
— Nachweis über die Beherrschung der Gebärdensprache;
— Darstellung der Leitungshierarchie in Bezug auf die vorgesehene Anbindung des IFD;
— Nachweis der Qualifikation des Geschäftsführers bei juristischen Personen. Nachweise zur Eignung können gem. § 7 EG
Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Abgabe der o. g. Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Abgabe der o. g. Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.04.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/A (näheres siehe Vertragsunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Ja - Gemäß VOL/A (näheres siehe Vertragsunterlagen). Insbesondere Nachweis der Erfahrung in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen und bereits vorhandene regionale Verankerungen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Sozialpädagogen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung und Berufserfahrung, siehe auch Personalanforderungen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst 120 – Organisation/EDV
Fr. Dochow
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 120-045.010/FB3-2013-02
Zusätzliche Informationen
II.3) Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 1.1.2014
Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle
Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich - Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle
eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III. 2 vorweisen kann. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise entsprechend III. 2 vorweisen kann. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2013/S 103-176574 (2013-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 449 774 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Sachsen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-16 📅
Name: Malteser Hilfsdienst e. V.
Postanschrift: Leipziger Straße 33
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: AWO Sonnenstein gGmbH
Postanschrift: Georg-Palitzsch-Str. 10
Postleitzahl: 01239
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Dochow
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunaler Sozialverband Sachsen (Auftraggeber) und 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2013/S 187-323002 (2013-09-24)