Ersatzneubau Jugendwohnheim Landshut, Ausschreibung Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI 2013

Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung nach Maßgabe der §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 150 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Dem als Anlage beigefügten vorläufigen Raumprogramm, welches erste Überlegungen an die räumlichen Anforderungen seitens des Auftraggebers enthält, können Sie weitere Informationen zur angedachten Raum- und Flächenbelegung des Neubaus entnehmen.
Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund EUR 10 Mio. (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut und der Regierung von Niederbayern nach den Rege-lungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. ergänzend der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem als Anlage beigefügten vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.04.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe) zu bearbeiten, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Zuwendungen gestellt werden sollen. Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen erfolgt dann stufenweise.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-02 Auftragsbekanntmachung