Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung nach Maßgabe der §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen. Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 150 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen. In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich. Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung. Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut. Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Dem als Anlage beigefügten vorläufigen Raumprogramm, welches erste Überlegungen an die räumlichen Anforderungen seitens des Auftraggebers enthält, können Sie weitere Informationen zur angedachten Raum- und Flächenbelegung des Neubaus entnehmen. Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund EUR 10 Mio. (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut und der Regierung von Niederbayern nach den Rege-lungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. ergänzend der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem als Anlage beigefügten vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.04.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe) zu bearbeiten, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Zuwendungen gestellt werden sollen. Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen erfolgt dann stufenweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen.
Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.
Postanschrift: Forstenrieder Allee 107
Postleitzahl: 81476
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kjsw.de🌏
E-Mail: egon.forchhammer@kjsw.de📧
Telefon: +49 8974515313📞
Fax: +49 8974515319 📠
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung nach Maßgabe der §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung nach Maßgabe der §§ 49, 51 HOAI 2013, wobei als Besondere Leistungen zusätzlich die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz – soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – sowie die ingenieurtechnische Kontrolle nach Ziffer 7 der ZVB-Trag (Fassung 2009) beauftragt werden sollen. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe), 4 (2. Stufe) sowie 5 und 6 (3. Stufe) vorgesehen.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 150 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 150 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Dem als Anlage beigefügten vorläufigen Raumprogramm, welches erste Überlegungen an die räumlichen Anforderungen seitens des Auftraggebers enthält, können Sie weitere Informationen zur angedachten Raum- und Flächenbelegung des Neubaus entnehmen.
Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Dem als Anlage beigefügten vorläufigen Raumprogramm, welches erste Überlegungen an die räumlichen Anforderungen seitens des Auftraggebers enthält, können Sie weitere Informationen zur angedachten Raum- und Flächenbelegung des Neubaus entnehmen.
Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund EUR 10 Mio. (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut und der Regierung von Niederbayern nach den Rege-lungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. ergänzend der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem als Anlage beigefügten vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.04.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund EUR 10 Mio. (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut und der Regierung von Niederbayern nach den Rege-lungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. ergänzend der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem als Anlage beigefügten vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.04.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe) zu bearbeiten, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Zuwendungen gestellt werden sollen. Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen erfolgt dann stufenweise.
Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Stufe) zu bearbeiten, auf deren Grundlage dann die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Zuwendungen gestellt werden sollen. Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen erfolgt dann stufenweise.
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, siehe Ziff. II.2.1).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedermayerstrasse;
84028 Landshut;
Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen per Email (weber@bohnzirlewagen.de) angefordert werden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen per Email (weber@bohnzirlewagen.de) angefordert werden.
Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a) - g) und Abs. 9 lit. a) - e) VOF vorliegen; sowie
(5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen (Tragwerksplanung) gemäß § 5 Abs. 4 lit. c) VOF, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011 und 2012);
(2) Angabe des jährlichen Mittels der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 lit. d) VOF, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011 und 2012) unterteilt nach Berufsgruppen; sowie
(3) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 Abs. 5 lit. h) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
(a) jeweils zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren;
(b) mindestens 1 Referenzprojekt (maximal 3 Referenzen) über in den letzten 5 Jahren (2009, 2010, 2011, 2012 und 2013) abgeschlossene Maßnahmen (Inbetriebnahme), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen haben folgende Anforderungen zu erfüllen, wobei sich die Mindestkriterien auch in einem Referenzprojekt vereinen können:
(b) mindestens 1 Referenzprojekt (maximal 3 Referenzen) über in den letzten 5 Jahren (2009, 2010, 2011, 2012 und 2013) abgeschlossene Maßnahmen (Inbetriebnahme), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen haben folgende Anforderungen zu erfüllen, wobei sich die Mindestkriterien auch in einem Referenzprojekt vereinen können:
__mindestens ein Referenzprojekt muss eine Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme eines öffentlichen Gebäudes zum Gegenstand (gehabt) haben (Mindestkriterium), wobei
__mindestens ein Referenzprojekt muss die Nutzung als Büro-/ Verwaltungs-, Schul-, Hotel- oder Wohngebäude zum Gegenstand (gehabt) haben (Mindestkriterium), wobei
__zudem ist für jedes Referenzprojekt jeweils eine Bestätigung der erfolgreichen Abwicklung mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers vorzulegen; die Bestätigung hat jeweils auch eine Erklärung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu enthalten, ob die festgelegten Kosten und Termine eingehalten wurden und falls dem nicht so sein sollte, dass die Abweichung nicht auf eine Schlechtleistung des Tragwerkplaners zurückzuführen ist.
__zudem ist für jedes Referenzprojekt jeweils eine Bestätigung der erfolgreichen Abwicklung mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers vorzulegen; die Bestätigung hat jeweils auch eine Erklärung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu enthalten, ob die festgelegten Kosten und Termine eingehalten wurden und falls dem nicht so sein sollte, dass die Abweichung nicht auf eine Schlechtleistung des Tragwerkplaners zurückzuführen ist.
(2) Angabe von mindestens 3, maximal 5 Referenzen des Büros nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF über in den letzten 5 Jahren (2009, 2010, 2011, 2012 und 2013) abgeschlossene Maßnahmen (Inbetriebnahme), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können nur solche Referenzprojekte angegeben werden, die nicht bereits als personenbezogene Referenz beim Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter benannt sind. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften müssen in Summe ebenfalls mindestens 3, höchstens jedoch 5 Referenzen angegeben werden. Die Referenzen haben folgende Anforderungen zu erfüllen, wobei sich die Mindestkriterien auch in einem Referenzprojekt vereinen können:
(2) Angabe von mindestens 3, maximal 5 Referenzen des Büros nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF über in den letzten 5 Jahren (2009, 2010, 2011, 2012 und 2013) abgeschlossene Maßnahmen (Inbetriebnahme), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können nur solche Referenzprojekte angegeben werden, die nicht bereits als personenbezogene Referenz beim Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter benannt sind. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften müssen in Summe ebenfalls mindestens 3, höchstens jedoch 5 Referenzen angegeben werden. Die Referenzen haben folgende Anforderungen zu erfüllen, wobei sich die Mindestkriterien auch in einem Referenzprojekt vereinen können:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis gem. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Nachweis gem. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl anBewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist.
Die entsprechende Anzahl anBewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.
Herrn Egon Forchhammer
Name: Bohnzirlewagen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Erika-Mann-Straße 7
Postleitzahl: 80636
Kontaktperson: Bohnzirlewagen GmbH & Co. KG
Herrn Lars Weber
Telefon: +49 895599982-0📞
E-Mail: weber@bohnzirlewagen.de📧
Fax: +49 895599982-55 📠
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-31 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 235-408089 (2013-12-02)