Ersatzneubau Schule, GGS Friedrich von Spee, Am Litzgraben 28 A, 40489 Düsseldorf - Gewerk: Nichtöffentliche Erschließung

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement

Nichtöffentliche Erschließung für Versorgung eines Schulgebäudes mit Gas-/ Wasser-/ Abwasser-/ Fernwärme-/ Elektro- und Fernmeldetechnik in zwei zeitlich getrennten Bauabschnitten. Erdarbeiten sowie die zugehörige Leitungsverlegung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-17 Auftragsbekanntmachung
2014-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließungsarbeiten
Menge oder Umfang:
ca. 100 m Rohrgraben bis 3,30 m mit Abwasserleitung bis DB 400, ca. 90 m Wasserleitungen DN 50, ca. 90 m Gasleitung DN 65 und ca. 60 m Nahwärmeversorgungsleitung Duorohr DN 25.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erschließungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: andreas.zollmarsch@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992919 📞
Fax: +49 2118932919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 246-427968
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen unter http://www.duesseldorf.de/bauverwaltung/ausschreibung/vob/index.shtml zum kostenlosen download zur Verfügung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nichtöffentliche Erschließung für Versorgung eines Schulgebäudes mit Gas-/ Wasser-/ Abwasser-/ Fernwärme-/ Elektro- und Fernmeldetechnik in zwei zeitlich getrennten Bauabschnitten. Erdarbeiten sowie die zugehörige Leitungsverlegung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer;
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Name und Qualifikation);
— Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar);
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer (NA) vergeben werden sollen; auf Anforderung sind ebenfalls entsprechende Eignungsnachweise vom NA vorzulegen;
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung § 7 TVgG-NRW (Berufsgenossenschaft, Krankenkassen);
— Eigen-/ Verpflichtungserklärung Arbeitsschutzvorschriften;
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben; zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. III.2.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 26,- Euro und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110; IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT: DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-06 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieterinnen und Bieter sowie deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Zollmarsch
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Stollenwerk - Krämer GmbH Beratende Ingenieure
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 20
Postort: Köln
Postleitzahl: 51063
Kontaktperson: Herrn Rotter
Telefon: +49 221861062 📞
E-Mail: ib@st-kr.de 📧
Fax: +49 221864363 📠
URL für weitere Informationen: http://www.st-kr.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-27 📅
Datum des Endes: 2014-04-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 246-427968 (2013-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 269 192,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: tim.rendel@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118994599 📞
Fax: +49 2118934599 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 069-117971
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 246-427968
ABl. S-Ausgabe: 69

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-31 📅
Name: EBG Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Glashüttenstraße 59
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40627
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: d.wagner@endler-bau.de 📧
Internetadresse: www.endler-bau.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 005

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rendel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 069-117971 (2014-04-03)