Ersatzneubau von Teilbereichen der Schule für Körperbehinderte Hirtenweg am Standort Holmbrook 10, Hamburg - Objektplanung gem. §33 HOAI

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 2,2, Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, die Schule für Körperbehinderte Hirtenweg am Standort Holmbrook 10, 22605 Hamburg, in Teilbereichen zu erneuern.
Ein Bestandsgebäude mit angrenzender Hausmeisterwohnung soll abgebrochen und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt werden. Der Neubau soll auf einer Fläche von ca. 2.130m² folgende Funktionen aufnehmen:
- Flächen für den Ganztagsbetrieb mit Schul-/ Kochküche und Essensausgabe;
- Pausenmehrzweckhalle mit Bühne;
- Räume für die Betreuer;
- Räume für die medizinische Versorgung der Schüler;
- Therapie- und Fachräume;
- Arbeits- und Klassenzimmer;
- Besprechungsräume;
- Lehrerzimmer;
- Hausmeisterwohnung;
- WC-Trakte mit Wickelräumen.
Ein detailliertes Raumprogramm ist vom Architekten in enger Abstimmung mit der Schulleitung zu erarbeiten.
Der gesamte Neubau ist zwingend barrierefrei und körperbehindertengerecht zu planen. Umfänglichere Verkehrsflächen sowie umfänglichere technische Funktionsflächen sind dabei zu berücksichtigen.
Der Neubau soll an einen bestehenden benachbarten Baukörper angebunden werden, um den Übergang zwischen den beiden Gebäuden zu gewährleisten. Die Bauhöhen des Altbaus müssen dabei übernommen werden.
Eine neue Zufahrt / Erschließung des Standorts, die die besonderen Erfordernisse von Behindertentransportfahrzeugen sowie die Ein- und Ausstiegssituation berücksichtigen, ist zu prüfen.
Die Erreichbarkeit aller Gebäudeteile durch die Feuerwehr muss während der Bauphase sichergestellt werden. Die gesamte Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Eine Bauabschnittsteilung in mindestens 2 Bauabschnitte wird daher ggf. erforderlich sein.
Bei der Durchführung der Maßnahme sollen ggf. Zwischenlösungen, wie beispielsweise eine temporäre Auslagerung der Hausmeisterwohnung an einen unweit gelegenen weiteren Schulstandort und eine temporäre Verlagerung der Schulküche, in die Planungen einbezogen werden.
Die Maßnahme muss bis Ende 2016 fertiggestellt sein.
Für die Gesamtmaßnahme ist gemäß Auftragsbeschreibung ein Investitionsvolumen von ca. 5,1 Mio. EURO inkl. USt. geschätzt.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1 bis 2 gem. §33 HOAI, Objektplanung
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. §33 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-25 Auftragsbekanntmachung
2013-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge