Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen im Chemie-und Industriepark Zeitz - Teilmaßnahme: Erweiterung bestehender Infrastruktursysteme
Auftragsbekanntmachung (2013-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Hauptstr. 30
Postleitzahl: 06729
Postort: Elsteraue
Kontakt
Internetadresse: http://www.industriepark-zeitz.de🌏
E-Mail: infra@industriepark-zeitz.de📧
Telefon: +49 3441842402📞
Fax: +49 3441842029 📠
1. Anträge auf Teilnahme sind auf dem Postweg, nicht per Telefax und nicht per E-Mail (elektronisch), oder direkt beim Auftraggeber bis zum Schlusstermin einzureichen. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mit: „Teilnahmeantrag zur Vergabe von Ingenieurleistungen – Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände, Teilmaßnahme: Erweiterung bestehender Infrastruktursysteme.“ Bis zum Ablauf der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist werden sie durch den Auftraggeber unter Verschluss gehalten.
2. Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und welche die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, diejenigen aus, die er zu Verhandlungen auffordert.
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
4. Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit, wenn dies nicht den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Bewerbern oder dem fairen Wettbewerb schaden würde.
5. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung des Bewerbers Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
6. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
1. Anträge auf Teilnahme sind auf dem Postweg, nicht per Telefax und nicht per E-Mail (elektronisch), oder direkt beim Auftraggeber bis zum Schlusstermin einzureichen. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mit: „Teilnahmeantrag zur Vergabe von Ingenieurleistungen – Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände, Teilmaßnahme: Erweiterung bestehender Infrastruktursysteme.“ Bis zum Ablauf der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist werden sie durch den Auftraggeber unter Verschluss gehalten.
2. Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und welche die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, diejenigen aus, die er zu Verhandlungen auffordert.
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
4. Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit, wenn dies nicht den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Bewerbern oder dem fairen Wettbewerb schaden würde.
5. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung des Bewerbers Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
6. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Leistungsumfang gemäß HOAI (Planung, Vergabe, Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung, Objektbetreuung/Dokumentation) für die nachfolgenden Leistungsbilder:
1. Anlagen zur Prozessabwasserentsorgung (Erweiterung vorhandener Abwasserentsorgungsanlagen zur Behandlung von sulfidhaltigen Raffinerieabwässern und Industrieabwässern sowie Schlammbehandlung einschl. aller zugehöriger Gewerke wie Maschinentechnik, Elektro-/MSR-Techik, Prozessleittechnik, Bautechnik sowie Einbindung in die vorhandenen Systeme) für folgende Teilprojekte:
1. Anlagen zur Prozessabwasserentsorgung (Erweiterung vorhandener Abwasserentsorgungsanlagen zur Behandlung von sulfidhaltigen Raffinerieabwässern und Industrieabwässern sowie Schlammbehandlung einschl. aller zugehöriger Gewerke wie Maschinentechnik, Elektro-/MSR-Techik, Prozessleittechnik, Bautechnik sowie Einbindung in die vorhandenen Systeme) für folgende Teilprojekte:
1.4 Erweiterung anaerobe Vorbehandlungsanlage - Misch- und Ausgleichsbehälter MAB 2
2. Anlagen zur Rückkühlwasserversorgung (Erweiterung eines vorhandenen Rückkühlwerkes einschl. aller zugehöriger Gewerke wie Maschinentechnik, Elektro-/MSR-Technik, Prozessleittechnik, Bautechnik sowie Einbindung in die vorhandenen Systeme einschl. Verbindungsleitungen) für folgendes Teilprojekt:
2. Anlagen zur Rückkühlwasserversorgung (Erweiterung eines vorhandenen Rückkühlwerkes einschl. aller zugehöriger Gewerke wie Maschinentechnik, Elektro-/MSR-Technik, Prozessleittechnik, Bautechnik sowie Einbindung in die vorhandenen Systeme einschl. Verbindungsleitungen) für folgendes Teilprojekt:
2.1 Erweiterung Rückkühlwerk - RKW 5
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der HOAI 2009 vor: a) Leistungsphasen 1-4, b) Leistungsphase 5, c) Leistungsphasen 6-7, d) Leistungsphase 8, e) Leistungsphase 9.
Dabei können Projekte gem. II 1.5 und Leistungsphasen teilweise oder gänzlich entfallen.
Referenznummer: Iz
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), GRW "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06729 Elsteraue, OT Alttröglitz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auskunftserteilung (Eigenerklärung) darüber,
ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist,
ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen, in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen/Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung nach
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
3. Eigenerklärung zum Vorliegen/Nichtvorliegen folgender Umstände:
a) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage,
a) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage,
b) Bewerber ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) Bewerber hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage der zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Kopie der Versicherungspolice.
Mindeststandard:
Mindestdeckung: Jeweils Euro 1,5 Million für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt sein.
Im Falle von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit (fachlichen Eignung) ist vom Bewerber folgendes nachzuweisen bzw. zu erklären:
a) Nachweis der Berufszulassung als Beratender Ingenieur oder Ingenieur; juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
b) Liste (Eigenerklärung) der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen,
– bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
– bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers vorzulegen,
c) Eigenerklärung über die technische Leitung,
d) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
e) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird,
f) Eigenerklärung (durch eine Beschreibung) der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z.B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden),
g) Eigenerklärung durch die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen wird derjenige, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht Sachsen-Anhalts berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen wird derjenige, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht Sachsen-Anhalts berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl, entscheidet das Los über die 5 Bewerber, welche zur Verhandlung aufgefordert werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: OT Alttröglitz
Herrn Volkmann
Internetadresse: www.industriepark-zeitz.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Iz
Zusätzliche Informationen
1. Anträge auf Teilnahme sind auf dem Postweg, nicht per Telefax und nicht per E-Mail (elektronisch), oder direkt beim Auftraggeber bis zum Schlusstermin einzureichen. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mit: „Teilnahmeantrag zur Vergabe von Ingenieurleistungen – Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände, Teilmaßnahme: Erweiterung bestehender Infrastruktursysteme.“ Bis zum Ablauf der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist werden sie durch den Auftraggeber unter Verschluss gehalten.
1. Anträge auf Teilnahme sind auf dem Postweg, nicht per Telefax und nicht per E-Mail (elektronisch), oder direkt beim Auftraggeber bis zum Schlusstermin einzureichen. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mit: „Teilnahmeantrag zur Vergabe von Ingenieurleistungen – Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände, Teilmaßnahme: Erweiterung bestehender Infrastruktursysteme.“ Bis zum Ablauf der für ihre Einreichung vorgesehenen Frist werden sie durch den Auftraggeber unter Verschluss gehalten.
2. Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und welche die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, diejenigen aus, die er zu Verhandlungen auffordert.
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
4. Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit, wenn dies nicht den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Bewerbern oder dem fairen Wettbewerb schaden würde.
4. Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit, wenn dies nicht den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse läge oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Bewerbern oder dem fairen Wettbewerb schaden würde.
5. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung des Bewerbers Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
6. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vegabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen.
GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 1 u. Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 1 u. Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2013/S 075-125827 (2013-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge