Erste Phase der landesweiten Biotopkartierung - Kartierung des Wertgrünlandes in Schleswig-Holstein 2014

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Sch

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beabsichtigt in 2014 eine Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete vorzunehmen. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle (Los 1). Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen.
Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt in 12 Losen auf der Basis der 11 Kreise im Land (einschließlich der 4 kreisfreien Städte) zuzüglich eines Digitalisierungsloses vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Zuschlagslimitierung ist bei einem Digitalisierungslos zuzüglich 4 Kartierungslosen vorgesehen. Das Landesamt fordert potentielle Bieter auf, auf alle Lose zu bieten, da keine Angebotslimitierung vorliegt.
Die Beauftragung der Flächen in den Kreisen Pinneberg, Stormarn und Segeberg kann in Abhängigkeit der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einzeln oder gesamt ausgeschlossen werden.
Unter vorgenannter Voraussetzung behält sich das LLUR vor, die Kartierung und Digitalisierung zusätzlicher Wertgrünlander außerhalb der Prüfkulisse nach Stundenverrechnungssatz und geschätztem Aufwand in Auftrag zu geben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-16 Auftragsbekanntmachung
2014-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge