Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2013 sowie einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018. Dieser Vertrag soll eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten
Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2013 sowie einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018. Dieser Vertrag soll eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten, nach der entsprechend auch die Rückstellungen zum 31.12.2014 bzw. 31.12.2015 und die Prognosebeträge für die Zeiträume 2015 bis 2019 bzw. 2016 bis 2020 gutachterlich zu ermitteln wären. Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Anbieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung von aktuarischen Pensionsgutachten für große öffentliche Arbeitgeber mit beamtenrechtlichen Pensionszusagen in mit der FHH vergleichbarer Komplexität. Die FHH betreibt gegenwärtig die Ablösung der tradierten Kameralistik durch ein ressourcenverbrauchsorientiertes kaufmännisches Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik); dieser Umstellungsprozess soll bis 2015 abgeschlossen sein. Erstmals schafft die FHH damit Transparenz auch über die künftigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Die gegenwärtig von der FHH angewandten Berechnungsmethoden für die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen entsprechen dabei nicht vollumfänglich den Vorschriften des Handelsrechts (HGB) bzw. des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Im Hinblick auf einen künftig durch den Rechnungshof der FHH zu erteilenden Bestätigungsvermerk sollen die Rückstellungen nach Maßgabe der Standards staatlicher Doppik mit dem Erfüllungsbetrag (analog § 253 Abs. 1 HGB) angesetzt werden. Für Zwecke der Haushaltsplanung ist dieser Erfüllungsbetrag zudem für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren zu prognostizieren. Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich bereits über detaillierte Kenntnisse des Beamtenrechts verfügen, hamburgische Besonderheiten können im Dialog mit dem AG herausgearbeitet werden. Auf dieser Basis hat der Bieter diese Leistungspakete zu erbringen: — Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2013, — Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jeweiligen Ende der Haushaltsjahre 2014 bis 2018, — Erläuterungen zur Rückstellungsentwicklung und Prognoserechnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Berechnung der Pensionsrückstellungen für insgesamt rd. 140 000 Pensionberechtigte.600 000
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40428231364 📠
— Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sein darf.
— Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sein darf.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2013 sowie einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018.
Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2013 sowie einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018.
Dieser Vertrag soll eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten, nach der entsprechend auch die Rückstellungen zum 31.12.2014 bzw. 31.12.2015 und die Prognosebeträge für die Zeiträume 2015 bis 2019 bzw. 2016 bis 2020 gutachterlich zu ermitteln wären.
Dieser Vertrag soll eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten, nach der entsprechend auch die Rückstellungen zum 31.12.2014 bzw. 31.12.2015 und die Prognosebeträge für die Zeiträume 2015 bis 2019 bzw. 2016 bis 2020 gutachterlich zu ermitteln wären.
Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Anbieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung von aktuarischen Pensionsgutachten für große öffentliche Arbeitgeber mit beamtenrechtlichen Pensionszusagen in mit der FHH vergleichbarer Komplexität.
Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Anbieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung von aktuarischen Pensionsgutachten für große öffentliche Arbeitgeber mit beamtenrechtlichen Pensionszusagen in mit der FHH vergleichbarer Komplexität.
Die FHH betreibt gegenwärtig die Ablösung der tradierten Kameralistik durch ein ressourcenverbrauchsorientiertes kaufmännisches Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik); dieser Umstellungsprozess soll bis 2015 abgeschlossen sein. Erstmals schafft die FHH damit Transparenz auch über die künftigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.
Die FHH betreibt gegenwärtig die Ablösung der tradierten Kameralistik durch ein ressourcenverbrauchsorientiertes kaufmännisches Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik); dieser Umstellungsprozess soll bis 2015 abgeschlossen sein. Erstmals schafft die FHH damit Transparenz auch über die künftigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.
Die gegenwärtig von der FHH angewandten Berechnungsmethoden für die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen entsprechen dabei nicht vollumfänglich den Vorschriften des Handelsrechts (HGB) bzw. des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Im Hinblick auf einen künftig durch den Rechnungshof der FHH zu erteilenden Bestätigungsvermerk sollen die Rückstellungen nach Maßgabe der Standards staatlicher Doppik mit dem Erfüllungsbetrag (analog § 253 Abs. 1 HGB) angesetzt werden. Für Zwecke der Haushaltsplanung ist dieser Erfüllungsbetrag zudem für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren zu prognostizieren.
Die gegenwärtig von der FHH angewandten Berechnungsmethoden für die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen entsprechen dabei nicht vollumfänglich den Vorschriften des Handelsrechts (HGB) bzw. des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Im Hinblick auf einen künftig durch den Rechnungshof der FHH zu erteilenden Bestätigungsvermerk sollen die Rückstellungen nach Maßgabe der Standards staatlicher Doppik mit dem Erfüllungsbetrag (analog § 253 Abs. 1 HGB) angesetzt werden. Für Zwecke der Haushaltsplanung ist dieser Erfüllungsbetrag zudem für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren zu prognostizieren.
Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich bereits über detaillierte Kenntnisse des Beamtenrechts verfügen, hamburgische Besonderheiten können im Dialog mit dem AG herausgearbeitet werden. Auf dieser Basis hat der Bieter diese Leistungspakete zu erbringen:
Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich bereits über detaillierte Kenntnisse des Beamtenrechts verfügen, hamburgische Besonderheiten können im Dialog mit dem AG herausgearbeitet werden. Auf dieser Basis hat der Bieter diese Leistungspakete zu erbringen:
— Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2013,
— Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jeweiligen Ende der Haushaltsjahre 2014 bis 2018,
— Erläuterungen zur Rückstellungsentwicklung und Prognoserechnung.
Menge oder Umfang:
Berechnung der Pensionsrückstellungen für insgesamt rd. 140 000 Pensionberechtigte.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: 2013000109
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
a) Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
b) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz,
c) Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Aktuelle Nachweise oder Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit bzw. Bescheinigung in Steuersachen) und Beiträgen zur Sozialversicherung. Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sein darf,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Aktuelle Nachweise oder Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit bzw. Bescheinigung in Steuersachen) und Beiträgen zur Sozialversicherung. Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sein darf,
b) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet und die Eröffnung weder beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
c) Nachweis einer für das Unternehmen bestehenden Berufshaftpflichtversicherung/ Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 000 000 EUR. Die Versicherung muss bei einem in der EU beaufsichtigten Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Nachweis einer für das Unternehmen bestehenden Berufshaftpflichtversicherung/ Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 000 000 EUR. Die Versicherung muss bei einem in der EU beaufsichtigten Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung mindestens einer bisher durchgeführten aktuarischen Leistung vergleichbarer Bedeutung und Komplexität der letzten 3 Jahre (insbesondere durchgeführte versicherungsmathematische gutachterliche Berechnungen von Pensions- und Beihilferückstellungen im Auftrage öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen).
a) Darstellung mindestens einer bisher durchgeführten aktuarischen Leistung vergleichbarer Bedeutung und Komplexität der letzten 3 Jahre (insbesondere durchgeführte versicherungsmathematische gutachterliche Berechnungen von Pensions- und Beihilferückstellungen im Auftrage öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen).
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind Bezeichnung des Auftrages, Auftragsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsjahr, Auftragsdauer und Gesamtumsatz zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.).
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind Bezeichnung des Auftrages, Auftragsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsjahr, Auftragsdauer und Gesamtumsatz zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.).
b) Angaben zur aufbauorganisatorischen Abbildbarkeit der Auftragsabwicklung:
— Angaben über die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen,
— Angabe, wie viele Beschäftigte im Unternehmen darüber hinaus die entsprechende Qualifikation der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen aufweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der VOL/B und den gemachten Angaben in den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal HamburgService (gateway.hamburg.de) können Sie sich für den Dienst Ausschreibungen registrieren und erhalten dort die Ausschreibungsunterlagen kostenfrei.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5,00 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (Postbank Hamburg Kontonr. 391336206, BLZ 20010020; für ausländische Bewerber: IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer: 2013000109 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9 - 14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5,00 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg (Postbank Hamburg Kontonr. 391336206, BLZ 20010020; für ausländische Bewerber: IBAN-Nummer: DE02 2001 0020 0391 3362 06, BIC: PBNKDEFF), unter der Projektnummer: 2013000109 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9 - 14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013000109
Zusätzliche Informationen
— Hinweis für Bietergemeinschaften: Die unter III.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— Hinweis Unterauftragnehmer/Nachunternehmer: Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er alle unter in III.2) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— Unter „aktuell“ wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sein darf.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 233-404665 (2013-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-24 📅
Name: Aon Hewitt GmbH
Postanschrift: Caffamacherreihe 16
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.