Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von den Mitgliedern bezogen auf die jeweils von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu erbringen. Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und mit der Kennzeichnung "Angebot, nicht öffnen! Ausschreibung Videoproduktion" einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle zu