Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, durch Bewegtbilder ihr Kommunikationsangebot in den Bereichen Online und Echtzeitkommunikation attraktiver zu gestalten. So soll durch eine moderne und lebendige Außendarstellung auf diesen Kanälen zu einer Imagesteigerung beigetragen sowie die Unternehmensziele zur Kundenbindung und -gewinnung unterstützt werden. Benötigt werden lebendige Image- und Dokumentationsfilme zu Veranstaltungen und Aktionen, vornehmlich für den Bereich Echtzeitkommunikation (Los 1), sowie erklärende Filme zu Produkten und Leistungen für die Website (Los 2), wie etwa zum Thema Zusatzbeitrag. Die Länge der Filme soll 1-3 Minuten betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Videofilme
Menge oder Umfang: Richtwert für die Anzahl der zu erstellenden Filme ist ca. zehn pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videofilme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK – Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dak.de🌏
E-Mail: vergabestelle10@dak.de📧
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von den Mitgliedern bezogen auf die jeweils von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu erbringen. Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und mit der Kennzeichnung "Angebot, nicht öffnen! Ausschreibung Videoproduktion" einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle zu
richten (Vergabestelle10@dak.de).
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von den Mitgliedern bezogen auf die jeweils von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu erbringen. Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und mit der Kennzeichnung "Angebot, nicht öffnen! Ausschreibung Videoproduktion" einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle zu
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, durch Bewegtbilder ihr Kommunikationsangebot in den Bereichen Online und Echtzeitkommunikation attraktiver zu gestalten. So soll durch eine moderne und lebendige Außendarstellung auf diesen Kanälen zu einer Imagesteigerung beigetragen sowie die Unternehmensziele zur Kundenbindung und -gewinnung unterstützt werden. Benötigt werden lebendige Image- und Dokumentationsfilme zu Veranstaltungen und Aktionen, vornehmlich für den Bereich Echtzeitkommunikation (Los 1), sowie erklärende Filme zu Produkten und Leistungen für die Website (Los 2), wie etwa zum Thema Zusatzbeitrag. Die Länge der Filme soll 1-3 Minuten betragen.
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, durch Bewegtbilder ihr Kommunikationsangebot in den Bereichen Online und Echtzeitkommunikation attraktiver zu gestalten. So soll durch eine moderne und lebendige Außendarstellung auf diesen Kanälen zu einer Imagesteigerung beigetragen sowie die Unternehmensziele zur Kundenbindung und -gewinnung unterstützt werden. Benötigt werden lebendige Image- und Dokumentationsfilme zu Veranstaltungen und Aktionen, vornehmlich für den Bereich Echtzeitkommunikation (Los 1), sowie erklärende Filme zu Produkten und Leistungen für die Website (Los 2), wie etwa zum Thema Zusatzbeitrag. Die Länge der Filme soll 1-3 Minuten betragen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Image- und Dokumentationsfilme zu Aktionen und Veranstaltungen
Kurze Beschreibung:
Erstellt werden sollen kurze, ein bis maximal drei Minuten lange Filme zu Aktionen und Veranstaltungen der DAK-Gesundheit sowie Gesundheits- und weiteren aktuellen Themen. Die Filme sollen informativ und unterhaltend zugleich sein sowie Marke und Image der DAK-Gesundheit positiv darstellen. Die Filme sollen in den sozialen Netzwerken, vor allem auf den Unternehmenspräsenzen bei YouTube und Facebook, zum Einsatz kommen.
Erstellt werden sollen kurze, ein bis maximal drei Minuten lange Filme zu Aktionen und Veranstaltungen der DAK-Gesundheit sowie Gesundheits- und weiteren aktuellen Themen. Die Filme sollen informativ und unterhaltend zugleich sein sowie Marke und Image der DAK-Gesundheit positiv darstellen. Die Filme sollen in den sozialen Netzwerken, vor allem auf den Unternehmenspräsenzen bei YouTube und Facebook, zum Einsatz kommen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Erklärfilme nach dem Beispiel SimpleShow
Kurze Beschreibung:
Erstellt werden sollen kurze, ein bis maximal drei Minuten lange Erklärfilme zu Leistungen, Produkten und Serviceageboten der DAK-Gesundheit. Bevorzugt wird dabei ein Format, wie es zum Thema Zusatzbeitrag bereits produziert wurde (SimpleShow). Die Filme sollen auf der Unternehmenswebseite www.dak.de zum Einsatz kommen.
Erstellt werden sollen kurze, ein bis maximal drei Minuten lange Erklärfilme zu Leistungen, Produkten und Serviceageboten der DAK-Gesundheit. Bevorzugt wird dabei ein Format, wie es zum Thema Zusatzbeitrag bereits produziert wurde (SimpleShow). Die Filme sollen auf der Unternehmenswebseite www.dak.de zum Einsatz kommen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Lieferantenselbstauskunft (Anlage B9);
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
c) Unterzeichnete Eigenerklärung über die Gewährleistung der Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und SGB. (Anlage B5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
d) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie.
Für den Fall, dass eine solche nicht besteht, genügt der Nachweis mittels Eigenerklärung darüber, dass eine solche für den Fall, dass der Bieter den Zuschlag erhält, rechtzeitig, d.h. mit Wirkung zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass eine solche nicht besteht, genügt der Nachweis mittels Eigenerklärung darüber, dass eine solche für den Fall, dass der Bieter den Zuschlag erhält, rechtzeitig, d.h. mit Wirkung zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
e) Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren, unter Bezeichnung der Leistung, des Leistungsspektrums, Benennung des Auftraggebers einschließlich Kontaktdaten und eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer. Der Auftraggeber behält sich eine Nachfrage bei den angegebenen Ansprechpartnern ausdrücklich vor.
e) Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren, unter Bezeichnung der Leistung, des Leistungsspektrums, Benennung des Auftraggebers einschließlich Kontaktdaten und eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer. Der Auftraggeber behält sich eine Nachfrage bei den angegebenen Ansprechpartnern ausdrücklich vor.
f) 3 Arbeitsproben in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbarer Leistungen. Diese können entweder auf einem USB-Stick, einer CD, o.ä. eingereicht werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A6) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A6) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf und Vergabestelle I – 0042 10
Internetadresse: www.dak.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von den Mitgliedern bezogen auf die jeweils von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu erbringen. Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und mit der Kennzeichnung "Angebot, nicht öffnen! Ausschreibung Videoproduktion" einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle zu
Die unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst entsprechend der genannten Reihenfolge sortiert und durch Registerblätter getrennt einzureichen. Es wird gebeten auf Einlegefolien oder ähnliches zu verzichten. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetztwerden sollen, sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Nachunternehmer einzureichen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die oben unter III.2.1) - 2.3) genannten Eignungsnachweise von den Mitgliedern bezogen auf die jeweils von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu erbringen. Dem Original des Angebots ist eine Kopie desselben beizufügen. Das Angebot ist schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und mit der Kennzeichnung "Angebot, nicht öffnen! Ausschreibung Videoproduktion" einzureichen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich per E-Mail an die unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle zu
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Vorgaben zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Vorgaben zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 246-429032 (2013-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Filmprodukte
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Filmprodukte📦