Erstellung von Schwerbehindertenausweisen gemäß Muster 5 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV), Versand dieser Ausweise an die Berechtigten
Erstellung von Schwerbehindertenausweisen gemäß Muster 5 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) für den Zeitraum vom 1.7.2014 bis 30.6.2018 für 44 Aufgabenträger des Schwerbehindertenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen (eine Auflistung der kreisfreien Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitung
Quantity or scope:
“Erstellung von ca. 330 000 Schwerbehindertenausweisen im ersten Vertragsjahr und ca. 250 000 Schwerbehindertenausweisen jeweils in den Folgejahren. Es...”
Quantity or scope
Erstellung von ca. 330 000 Schwerbehindertenausweisen im ersten Vertragsjahr und ca. 250 000 Schwerbehindertenausweisen jeweils in den Folgejahren. Es erfolgen Einzelabrufe durch die verschiedenen Aufgabenträger. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt an die verschiedenen Aufgabenträger.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: meisel@stadtdo.de📧
Fax: +49 2315029458 📠
“Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag durch nicht-öffentliche Stellen ist nur zulässig, wenn die übertragenen Arbeiten beim...”
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag durch nicht-öffentliche Stellen ist nur zulässig, wenn die übertragenen Arbeiten beim Auftragnehmer erheblich kostengünstiger besorgt werden können (§ 80 Absatz 5 Punkt 2 SGB X).
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Quelle: OJS 2013/S 227-394726 (2013-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 2315010772 📠