Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB im Zuge der Neuberechnung Tagschutzgebiet des Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg zur Überprüfung möglicher Entschädigungsansprüche und der Höhe der Entschädigungssumme
Der Auftragnehmer muss Verkehrswertermittlungen durchführen.
Es wird nach der derzeitigen Prognose insgesamt ein Volumen von bis zu max. 5 300 erforderlichen Verkehrswertgutachten (nach § 194 BauGB) zugrunde gelegt.
Die Erstellung der Verkehrswertgutachten erfolgt in einem Zeitraum von ca. 8 Monaten.
Bestandteil der Leistungserbringung sind:
1. Konzeptionierung der Vorgehensweise inkl. einer eigenen Ableitung von Marktanpassungsfaktoren (insbesondere Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum und Liegenschaftszinsätze) für den Zeitraum der Jahren 2004 bis 2014) sowie die Entwicklung einer Softwarelösung, die eine Abarbeitung der Gesamtanzahl an Verkehrswertgutachten von bis zu 5 300 im vorgegebenen Zeitraum ermöglicht.
2. Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Kommunikation mit den Eigentümern und Beantwortung von Rückfragen.
3. Terminsicherung und Koordinierung bei der Erstellung und Abgabe der Verkehrswertgutachten, der von den Eigentümern gegebenenfalls beauftragten Dritten und Qualitätsprüfung von 10 % der Ergebnisse dieser Verkehrswertgutachten.
4. Durchführung von einer max. Zahl an Verkehrswertgutachten nach den o. g. Vorgaben von bis zu 5 300.
4.1 Darunter werden mindestens ca. 650 Gutachten abgerufen, die auf Objekte mit folgenden Eigenschaften durchgeführt werden:
a. Mehrfamilienhäuser/Wohneigentum,
b. gemischte/gewerbliche/sonstige Nutzungen,
c. Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser.
4.2 Über die benannten 650 Gutachten hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung durch den AG.
Der Zeitraum für die Durchführung der Verkehrswertgutachten von ca. 90% der Gutachten streckt sich voraussichtlich über ca. 8 Monaten. Die Anzahl an Gutachten verteilt sich nicht gleichmäßig über die Gesamtlaufzeit, sondern es ist mit Sonderbelastungen von bis zu 200 Gutachten pro Woche zu rechnen.
Die Verkehrswertgutachten dienen dem Auftraggeber als Grundlage für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Schallschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 13.8.2004 und zur Ermittlung der Höhe von Entschädigungssummen. Der Bewertungs- und Qualitätsstichtag ist gemäß Planfeststellungsbeschluss der „Stichtag der Geltendmachung des Anspruchs“ auf Schallschutzmaßnahmen und liegt somit in der Regel in der Vergangenheit. Bewertungsgegenstand ist gem. Planfeststellungsbeschluss „das Grundstück und die Gebäude mit zu schützenden Räumen“.
Bei den Grundstücken und Gebäuden mit zu schützenden Räumen handelt es sich überwiegend um Wohngrundstücke (98 % Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser; 1% Mehrfamilienhäuser/Wohneigentum; 1% gemischte/gewerbliche/sonstige Nutzungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-23.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-08-23
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Auftragsbekanntmachung
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