Erteilung von zwei Genehmigungen nach § 12 RettDG LSA für die Notfallrettung (einschließlich qualifizierte Patientenbeförderung, soweit nicht von Los 2 erfasst) (Los 1) und die qualifizierte Patientenbeförderung (Los 2) als Dienstleistungskonzession
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens sind im Landkreis Wittenberg zwei Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung (einschließlich qualifizierte Patientenbeförderung, soweit nicht von Los 2 erfasst) (Los 1) und die qualifizierte Patientenbeförderung von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr (Los 2). Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der ab dem 1.1.2014 gültigen Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt Landkreis Wittenberg vom 7.12.2013, S. 3). Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt dem Leistungserbringer im Los 1 - Notfallrettung Rettungswachen zur Verfügung, für die ein Entgelt zu leisten ist (§ 22 Abs. 4 RettDG LSA). Im Los 2 muss der Leistungserbringer eigene Räumlichkeiten beschaffen. Die Leistungen sind vom Standort Lutherstadt Wittenberg zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-12-18
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Auftragsbekanntmachung
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2014-02-20
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Ergänzende Angaben
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2014-06-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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