Erweiterung Netzwerk im 7/24h Betrieb

Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf VOL

Erweiterung zur Neukonzeptionierung des gesamten Netzwerkes im 7/24h Betrieb am Köln Bonn Airport.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-26 Auftragsbekanntmachung
2014-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang:
Erweiterung zur Neukonzeptionierung des gesamten Netzwerkes im 7/24h Betrieb am Köln Bonn Airport. Mehr Informationen über den Leistungs-/ Lieferumfang für Bieter können die Bewerber durch die Datei „IT_Netz_2013 Erläuterungen zu Abschnitt II.2.1“ erhalten, herunterladbar über folgen Link http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf/dienst-und-lieferleistungen.html.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf VOL
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 069-115115
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch. b) Der Köln Bonn Airport ist einer der größten Verkehrsflughäfen Deutschlands und liegt mit rund 1 000 000 Passagieren pro Jahr bundesweit auf Platz sechs. Mit über 750 000 Tonnen Luftfracht hält Köln/Bonn hinter Frankfurt und Leipzig Platz 3. Passagiere und Luftfracht zusammengenommen steht der Airport auf Rang vier. Der Flughafen arbeitet im 7/24h-Betrieb. c) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail nicht zulässig. d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für den Nachweis der Eignung in Punkt III.2.3 sind die in diesem Punkt aufgeführten Formulare zu benutzen. Für die Nachweise der Punkte III.2.1 und III.2.2 gibt die Vergabestelle kein Formular vor. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe "Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag" und dem Aktenzeichen beim Auftraggeber (IV.3.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. e) Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises" unter www.koeln-bonnairport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1 Kontaktstelle gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle CLH306 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 90 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum CLH306 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten. f) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. g) Die „A“ Eignungskriterien müssen zu 100 % erfüllt sein, ansonsten wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt. Die „B“ Eignungskriterien sollten erfüllt sein. h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, mittels der „B“-Eignungskriterien bei III.2.3 auf acht Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Nur die Bewerber auf den ersten acht Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen. i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren nach § 30 SektVO einzustellen. j) Die Auswertung der Angebote erfolgt nach UfAB V Version 2. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. k) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Zwischenbewertung durch. Nur die vier führenden Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. l) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung zur Neukonzeptionierung des gesamten Netzwerkes im 7/24h Betrieb am Köln Bonn Airport.
Referenznummer: IT_Netz_2013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.a) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 6 Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 6 Monate),
A.b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber eingeleitet ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.a) Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 6 Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 2 000 000 EUR für Sachschäden, 2 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person). Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als 3 Monate).
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A.b) Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Auftragsausführung eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer europäischen Bank in deutscher Sprache auf Grundlage deutschem Rechts über 1 000 000 EUR vorlegen. Der Bewerber muss durch ein Schreiben einer Bank belegen, dass er im Zuschlagsfall diese Bürgschaft erhalten wird.
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A.c) Erklärung, dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
A.d) Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich IT (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
A.e) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Netzwerktechnik. Der Jahresumsatz des Bewerbers muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 3 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind die Formulare „IT_Netz_2013 Bewerbererklärung zu Anschnitt III.2.3“ und „IT_Netz_2013 Anforderungskatalog zu Abschnitt III.2.3“ über folgen Link http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf/dienst-und-lieferleistungen.html herunterzuladen und auszufüllen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Acht Wochen vor Beginn der Auftragsausführung muss der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 1 000 000 EUR vorlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221/147-3116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 221/147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
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betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1) senden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 069-115115 (2013-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/ Bonn GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 036-060154
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 69-115115
ABl. S-Ausgabe: 36

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 036-060154 (2014-02-17)
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