Die Kliniken Hochfranken sind Häuser der Grund- und Regelversorgung an den Standorten Münchberg (230 Betten) und Naila (derzeitig 130 Betten). Sie werden als selbständiges Kommunalunternehmen des Landkreises Hof geführt. In den Disziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und HNO-Fachkunde werden an beiden Standorten jährlich ca. 15.500 Patienten stationär und ca. 11 000 Patienten ambulant behandelt.
Die Klinik Naila, für welche als solche bereits 1955 die Grundsteinlegung stattfand, wurde in den Jahren 1982 bis 1992 nach rund 11-jähriger Bauzeit saniert und in wesentlichen Bereichen erweitert. Die Sanierung erfolgte nach damaligem Stand der Medizin, sowie damaligem Stand der Technik.
Zwischenzeitlich hat sich der medizinisch pflegerische Bedarf in der Region stark gewandelt. Der Träger ist daher aufgefordert, die Strukturen und medizinischen Angebote den Herausforderungen aktueller Entwicklungen anzupassen. Aufgrund des Baualters sind grundsätzliche strukturelle Anpassungen hinsichtlich der heutigen wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen erforderlich. Zudem sind grundsätzlich baualtersbedingte Sanierungsmaßnahmen mit zu behandeln.
Die Kliniken HochFranken beabsichtigen daher, ihr Haus in Naila zu sanieren und zu erweitern.
In einem ersten Schritt wurde hierfür das fachliche Prüfungsverfahren mit der Bedarfsfestellung auf 153 Planbetten abgeschlossen. Zwischenzeitlich liegt auch eine Programmfreigabe der Förderbehörden eines erarbeiteten abstrakten Raum- und Funktionsprogramms vor. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zur Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern zu erarbeiten und fristgerecht einzureichen. Nach erfolgreicher Einplanung und Bereitstellung von Investitionsmitteln erfolgt die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen zur Sanierung des Bestandes und Beseitigung der gravierenden Flächendefizite.
Kenndaten: Nutzfläche Bestand: ca. 6 788 m² NF
Flächendefizit ca. 1 813 m² NF.
Derzeitig wird von Kosten in Höhe von ca. 35 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen.
Die bauliche Umsetzung wird nach heutigen Erkenntnissen in mehreren Bauabschnitten und unter laufendem Betrieb erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
“Gegenstand des Auftrages:Erweiterung und Sanierung der Klinik Naila - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6.Mit den...”
Menge oder Umfang
Gegenstand des Auftrages:Erweiterung und Sanierung der Klinik Naila - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6.Mit den Leistungen ist voraussichtlich im Juni 2013 zu beginnen.Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken HochFranken
Postanschrift: Hofer Straße 40
Postleitzahl: 95213
Postort: Münchberg
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 242-421603 (2013-12-11)