Die unter II.3 Vertragslaufzeit angegebenen Termine sind unter günstigen Witterungsbedingungen kalkuliert. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe der Bezeichnung des Auftragsgegenstandes gemäß Ziffer II.1.1 in einem verschlossenen Umschlag mit der deutlichen Aufschrift "Nicht öffnen - Teilnahmeantrag" beim Auftraggeber einzureichen. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag, die den Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren zur Folge hätten, behält sich der Auftraggeber vor die Nachweise und Erklärungen einmalig nachzufordern. Fehlen die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 5 Tage ab Bekanntgabe, noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den gefordertenvergleichbar sind). Bestätigungen Dritter, Nachweise und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen. Im Verhandlungsverfahren werden max. 10 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.