Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht. Beginn der Auftragsausführung: nach Auftragserteilung (voraussichtlich 4. Quartal 2013). Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Bitte beachten Sie auch unsere "Formelle Hinweise zum Ausschreibungsverfahren" (
www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Bauvergabe). Bei Auftragserteilung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise, Vorfeldführerscheine und Fahrzeugzulassungen zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter:
www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenausweise;
www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Ausbildung und Schulung;
www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenlieferungen. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum "Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG" unter:
www.fraport.de -Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Allgemeine Informationen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmer in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen. Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum download unter:
www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf.