Regelmäßige Belieferung des Standortes Flughafen Frankfurt Main und jährlich ca. 4 - 8 Belieferungen wechselnder Standorte des mobilen Feuerwehrtrainingscenters an deutschen Flughäfen mit insgesamt ca. 400 000 Litern Propangas (Flüssiggas nach DIN 51622) pro Jahr und Vermietung von fünf Gastanks (2 x 2,9 Tonnen, 2 x 2,1 Tonnen, 1 x 1,2 Tonnen) sowie einer Verdampferanlage für einen 2,9-Tonnen-Tank incl. Auf- und Abbau, Inbetriebnahme, Wartung und TÜV. Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächliche Bedarf kann ggf. nach oben oder unten abweichen. Zur Auftragsdurchführung sind nachfolgende Versicherungen in mindestens den angegebenen Höhen und einer ausdrücklichen Einbeziehung von Flughafengeländen Voraussetzung: 1. Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro; 2. Kfz-Haftplicht: 50 Mio. Euro pauschal für Personen- , Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis; 3. Umwelthaftplicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2013-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verflüssigtes Propangas
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verflüssigtes Propangas📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Abteilung ZEB VM Gebäude 700, Raum 2132/2136 (Teilnahmeanträge bitte nur an diese Adresse senden)
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: f.jost@fraport.de📧
Telefon: +49 6969060070📞
Fax: +49 6969060199 📠
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht. Beginn der Auftragsausführung: nach Auftragserteilung (voraussichtlich 4. Quartal 2013). Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Bitte beachten Sie auch unsere "Formelle Hinweise zum Ausschreibungsverfahren" (www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Bauvergabe). Bei Auftragserteilung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise, Vorfeldführerscheine und Fahrzeugzulassungen zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenausweise; www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Ausbildung und Schulung; www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenlieferungen. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum "Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG" unter: www.fraport.de -Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Allgemeine Informationen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmer in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen. Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum download unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf.
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eignen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern. Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die
geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage, noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der nachfolgend bekanntgegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter der Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen Gewichtung.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (gem. III.2.1):
2. Angabe zur Zertifizierung max. erreichbar 50 Punkte;
4. Firmen-Eigenauskunft/-darstellung max. erreichbar 100 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. III.2.2):
1. Jährliche Umsatzzahlen für die letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (max. erreichbar 100 Punkte/Geschäftsjahr; gesamt max. 300 Punkte)
— 100 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt 11 % - 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes;
— 70 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt maximal 10 % des durchschnittlicher Jahresumsatzes des rechtlich den Auftrag ausführenden Unternehmens;
— 40 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt 21 % - 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes;
— 0 Pkt. der erwartete Auftragswert beträgt mehr als 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Technische Leistungsfähigkeit (gem. III.2.3):
Drei Referenzen für vergleichbare Aufträge, nicht älter als 3 Jahre (max. erreichbar 100 Punkte je Referenz, gesamt max. 300 Punkte). Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf.
digital, über die Plattform www.vergabe.rib.de übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://my.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY= ist daher zwingend erforderlich.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht. Beginn der Auftragsausführung: nach Auftragserteilung (voraussichtlich 4. Quartal 2013). Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Bitte beachten Sie auch unsere "Formelle Hinweise zum Ausschreibungsverfahren" (www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Bauvergabe). Bei Auftragserteilung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise, Vorfeldführerscheine und Fahrzeugzulassungen zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenausweise; www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Ausbildung und Schulung; www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Flughafenlieferungen. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum "Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG" unter: www.fraport.de -Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Allgemeine Informationen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmer in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen. Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum download unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf.
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eignen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern. Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die
geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage, noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der nachfolgend bekanntgegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter der Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen Gewichtung.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (gem. III.2.1):
2. Angabe zur Zertifizierung max. erreichbar 50 Punkte;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. III.2.2):
1. Jährliche Umsatzzahlen für die letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (max. erreichbar 100 Punkte/Geschäftsjahr; gesamt max. 300 Punkte)
— 100 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt 11 % - 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes;
— 70 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt maximal 10 % des durchschnittlicher Jahresumsatzes des rechtlich den Auftrag ausführenden Unternehmens;
— 40 Pkt. erwarteter Auftragswert beträgt 21 % - 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes;
— 0 Pkt. der erwartete Auftragswert beträgt mehr als 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Technische Leistungsfähigkeit (gem. III.2.3):
Drei Referenzen für vergleichbare Aufträge, nicht älter als 3 Jahre (max. erreichbar 100 Punkte je Referenz, gesamt max. 300 Punkte). Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf.
Regelmäßige Belieferung des Standortes Flughafen Frankfurt Main und jährlich ca. 4 - 8 Belieferungen wechselnder Standorte des mobilen Feuerwehrtrainingscenters an deutschen Flughäfen mit insgesamt ca. 400 000 Litern Propangas (Flüssiggas nach DIN 51622) pro Jahr und Vermietung von fünf Gastanks (2 x 2,9 Tonnen, 2 x 2,1 Tonnen, 1 x 1,2 Tonnen) sowie einer Verdampferanlage für einen 2,9-Tonnen-Tank incl. Auf- und Abbau, Inbetriebnahme, Wartung und TÜV. Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächliche Bedarf kann ggf. nach oben oder unten abweichen. Zur Auftragsdurchführung sind nachfolgende Versicherungen in mindestens den angegebenen Höhen und einer ausdrücklichen Einbeziehung von Flughafengeländen Voraussetzung:
Regelmäßige Belieferung des Standortes Flughafen Frankfurt Main und jährlich ca. 4 - 8 Belieferungen wechselnder Standorte des mobilen Feuerwehrtrainingscenters an deutschen Flughäfen mit insgesamt ca. 400 000 Litern Propangas (Flüssiggas nach DIN 51622) pro Jahr und Vermietung von fünf Gastanks (2 x 2,9 Tonnen, 2 x 2,1 Tonnen, 1 x 1,2 Tonnen) sowie einer Verdampferanlage für einen 2,9-Tonnen-Tank incl. Auf- und Abbau, Inbetriebnahme, Wartung und TÜV. Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächliche Bedarf kann ggf. nach oben oder unten abweichen. Zur Auftragsdurchführung sind nachfolgende Versicherungen in mindestens den angegebenen Höhen und einer ausdrücklichen Einbeziehung von Flughafengeländen Voraussetzung:
1. Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro;
2. Kfz-Haftplicht: 50 Mio. Euro pauschal für Personen- , Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis;
3. Umwelthaftplicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr möglich.
Referenznummer: EU-P 289-13EK3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt/Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Nachweise und Erklärungen sind gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist, in der Regel 6 Tage, gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers zum Bieter die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist, in der Regel 6 Tage, gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers zum Bieter die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise und Erklärungen gefordert (bei Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern):
1. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers/bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern:
— dass beim Bewerber keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen;
— dass vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt;
— dass im Auftragsfall ein Ansprechpartner vor Ort ist, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrscht.
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
— dass er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit- und Verantwortlichkeit niederlegen wird oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
— dass er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit- und Verantwortlichkeit niederlegen wird oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
Ein entsprechendes Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf zum download eingestellt.
2. Angabe, ob eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig vorliegt (Angabe nur soweit vorhanden).
Die Angabe kann auf dem Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" erfolgen.
3. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar (nach Rechtsvorschrift des Landes). Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Es gilt das Datum der Abgabefrist der Bekanntmachung.
4. Firmen-Eigenauskunft/-Darstellung (Angaben z.B. über Firmengröße, Niederlassungen, Anzahl der Mitarbeiter, etc.) jeweils bezogen auf den Gesamtkonzern als auch auf den mit der Leistungsbeschreibung beauftragten Geschäftsbereich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise/Erklärungen gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
1. Angabe über die jährlichen Umsatzzahlen für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden, soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden, soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Die Angabe kann auf dem oben genannten Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit der Bewerbung sind nachfolgende Nachweise/Erklärungen gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
1. Drei (3) Referenzen, max. 3 Jahre alt, für einen Auftrag/Referenzobjekt, bei dem in Art und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Die Referenz soll folgende Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten;
— Beschreibung und Ausführungsort des Referenzauftrages;
— Angabe des Auftragsumfanges (Menge) und Auftragszeitraum;
— Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden;
— Art des Auftrages (z. B. Einzelbeauftragung, Rahmenvertrag o. ä.).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Erläuterung und Wertung von einzelnen Referenzen weitere Angaben vom Bewerber, nach Eingang der Teilnahmeanträge, zu fordern. Werden die zusätzlich geforderten Angaben nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht getätigt, werden die vom Auftraggeber angesprochenen Referenzen nicht in die Wertung aufgenommen. Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann. Es werden nur Referenzen gewertet, die nicht älter als 3 Jahre sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Erläuterung und Wertung von einzelnen Referenzen weitere Angaben vom Bewerber, nach Eingang der Teilnahmeanträge, zu fordern. Werden die zusätzlich geforderten Angaben nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht getätigt, werden die vom Auftraggeber angesprochenen Referenzen nicht in die Wertung aufgenommen. Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann. Es werden nur Referenzen gewertet, die nicht älter als 3 Jahre sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen.
Ein entsprechendes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf zum download eingestellt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de🌏
Name: EU-P 289-13EK3
Postanschrift: Fraport AG, ZEB EK3
Kontaktperson: Frau Esser
Telefon: +49 6969060051📞
E-Mail: a.esser@fraport.de📧
Fax: +49 6969049560051 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
Quelle: OJS 2013/S 060-101117 (2013-03-22)
Ergänzende Angaben (2013-03-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben