Beschaffung von 35 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) für die Personal- und Warenkontrolle, die alle Anforderungen der Arbeitssicherheit für den Einsatz an personalbesetzten Kontrollstellen (EG-Konformitätserklärung - "CE-Kennzeichnung" - betrifft Richtlinien 108/2004 und 95/2006) erfüllen. Die Geräte müssen durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) als zulässige Luftsicherheitstechnologie gemäß nationalen Anforderungen für den Einsatz in der Luftsicherheitskontrolle an deutschen Verkehrsflughäfen zugelassen sein. Sofern dem Teilnehmer noch nicht die entsprechende Zulassung vorliegt ist zu berücksichtigen, dass das Genehmigungsverfahren voraussichtlich 6 (sechs) Monate dauern kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Bewerber. Des Weiteren müssen die Geräte die Leistungsanforderungen für Sprengstoffspurendetektoren (ETD) gem. VO (EU) 185/2010 (Nummer 12.6) erfüllen ("Sprengstoffspurendetektoren (ETD) müssen in der Lage sein, Partikel oder Dämpfe von kontaminierten Oberflächen oder aus dem Inhalt von Gepäck- oder Versandstücken aufzunehmen und zu analysieren und durch Alarm die Anwesenheit von Sprengstoffspuren anzuzeigen.") Hinweis: Zurzeit werden seitens der EU-Kommission einheitliche Standards für die Zertifizierung von Sprengstoffspurendetektoren festgelegt, welche voraussichtlich im Frühjahr 2014 bekannt gegeben werden. Sollten nach der Festlegung dieser neuen Standards bereits zertifizierte Geräte diese nicht mehr erfüllen, wird seitens Behörde gefordert, technische Veränderungen bzw. Nachrüstungen vorzunehmen. Folgende Nachweise sind vorzulegen: — Nachweis auf Antragsstellung des Bieters bei der Behörde für die Zulassung der Geräte bei Angebotsabgabe — Nachweis der Zulassung der Geräte spätestens mit Zuschlagserteilung Auftragsbeginn: nach Auftragserteilung voraussichtlich im 2. Quartal 2014; Lieferung spätestens Ende 4. Quartal 2014 Hinweis: Bzgl. dieser Beschaffungsmaßnahme besteht eine Einkaufskooperation mit der Deutschen Lufthansa. In 2014 (evtl. 2. Quartal) werden möglicherweise weitere 20 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) beauftragt. Auftraggeber dieser Geräte wäre dann die Deutsche Lufthansa AG, d.h. für diese Geräte würde ein separater Vertrag zwischen DLH und dem späteren Auftragnehmer geschlossen werden. Bei dieser Menge handelt es sich um eine ca.-Menge, die ggf. noch verringert oder erhöht werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang: Siehe Angaben unter Punkt II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Abteilung ZEB VM Gebäude 700, Raum 2132/2136 (Teilnahmeanträge bitte nur an diese Adresse senden)
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: f.jost@fraport.de📧
Telefon: +49 6969060070📞
Fax: +49 6969060199 📠
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form z.B. mittels e-mail, reicht nicht aus).
Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Wir weisen darauf hin, dass der Geheimwettbewerb einzuhalten ist und die parallele Abgabe mehrerer Angebote in einem Vergabeverfahren durch den selben Bieter (auch in unterschiedlichen Konstellationen) grundsätzlich unzulässig ist und zum Ausschluss der Angebote führt.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Für den Fall, dass zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer zurückgegriffen wird, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag diese Nachunternehmer benennen und eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung beilegen (siehe Musterformular) "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf).
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://www.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY= ist daher zwingend erforderlich.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form z.B. mittels e-mail, reicht nicht aus).
Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Wir weisen darauf hin, dass der Geheimwettbewerb einzuhalten ist und die parallele Abgabe mehrerer Angebote in einem Vergabeverfahren durch den selben Bieter (auch in unterschiedlichen Konstellationen) grundsätzlich unzulässig ist und zum Ausschluss der Angebote führt.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Für den Fall, dass zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer zurückgegriffen wird, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag diese Nachunternehmer benennen und eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung beilegen (siehe Musterformular) "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf).
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer.
Beschaffung von 35 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) für die Personal- und Warenkontrolle, die alle Anforderungen der Arbeitssicherheit für den Einsatz an personalbesetzten Kontrollstellen (EG-Konformitätserklärung - "CE-Kennzeichnung" - betrifft Richtlinien 108/2004 und 95/2006) erfüllen.
Beschaffung von 35 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) für die Personal- und Warenkontrolle, die alle Anforderungen der Arbeitssicherheit für den Einsatz an personalbesetzten Kontrollstellen (EG-Konformitätserklärung - "CE-Kennzeichnung" - betrifft Richtlinien 108/2004 und 95/2006) erfüllen.
Die Geräte müssen durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) als zulässige Luftsicherheitstechnologie gemäß nationalen Anforderungen für den Einsatz in der Luftsicherheitskontrolle an deutschen Verkehrsflughäfen zugelassen sein. Sofern dem Teilnehmer noch nicht die entsprechende Zulassung vorliegt ist zu berücksichtigen, dass das Genehmigungsverfahren voraussichtlich 6 (sechs) Monate dauern kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Bewerber.
Die Geräte müssen durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) als zulässige Luftsicherheitstechnologie gemäß nationalen Anforderungen für den Einsatz in der Luftsicherheitskontrolle an deutschen Verkehrsflughäfen zugelassen sein. Sofern dem Teilnehmer noch nicht die entsprechende Zulassung vorliegt ist zu berücksichtigen, dass das Genehmigungsverfahren voraussichtlich 6 (sechs) Monate dauern kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Bewerber.
Des Weiteren müssen die Geräte die Leistungsanforderungen für Sprengstoffspurendetektoren (ETD) gem. VO (EU) 185/2010 (Nummer 12.6) erfüllen ("Sprengstoffspurendetektoren (ETD) müssen in der Lage sein, Partikel oder Dämpfe von kontaminierten Oberflächen oder aus dem Inhalt von Gepäck- oder Versandstücken aufzunehmen und zu analysieren und durch Alarm die Anwesenheit von Sprengstoffspuren anzuzeigen.")
Des Weiteren müssen die Geräte die Leistungsanforderungen für Sprengstoffspurendetektoren (ETD) gem. VO (EU) 185/2010 (Nummer 12.6) erfüllen ("Sprengstoffspurendetektoren (ETD) müssen in der Lage sein, Partikel oder Dämpfe von kontaminierten Oberflächen oder aus dem Inhalt von Gepäck- oder Versandstücken aufzunehmen und zu analysieren und durch Alarm die Anwesenheit von Sprengstoffspuren anzuzeigen.")
Hinweis: Zurzeit werden seitens der EU-Kommission einheitliche Standards für die Zertifizierung von Sprengstoffspurendetektoren festgelegt, welche voraussichtlich im Frühjahr 2014 bekannt gegeben werden.
Sollten nach der Festlegung dieser neuen Standards bereits zertifizierte Geräte diese nicht mehr erfüllen, wird seitens Behörde gefordert, technische Veränderungen bzw. Nachrüstungen vorzunehmen.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
— Nachweis auf Antragsstellung des Bieters bei der Behörde für die Zulassung der Geräte bei Angebotsabgabe
— Nachweis der Zulassung der Geräte spätestens mit Zuschlagserteilung
Auftragsbeginn: nach Auftragserteilung voraussichtlich im 2. Quartal 2014; Lieferung spätestens Ende 4. Quartal 2014
Hinweis:
Bzgl. dieser Beschaffungsmaßnahme besteht eine Einkaufskooperation mit der Deutschen Lufthansa. In 2014 (evtl. 2. Quartal) werden möglicherweise weitere 20 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) beauftragt. Auftraggeber dieser Geräte wäre dann die Deutsche Lufthansa AG, d.h. für diese Geräte würde ein separater Vertrag zwischen DLH und dem späteren Auftragnehmer geschlossen werden.
Bzgl. dieser Beschaffungsmaßnahme besteht eine Einkaufskooperation mit der Deutschen Lufthansa. In 2014 (evtl. 2. Quartal) werden möglicherweise weitere 20 Sprengstoffspurendetektoren (ETD) beauftragt. Auftraggeber dieser Geräte wäre dann die Deutsche Lufthansa AG, d.h. für diese Geräte würde ein separater Vertrag zwischen DLH und dem späteren Auftragnehmer geschlossen werden.
Bei dieser Menge handelt es sich um eine ca.-Menge, die ggf. noch verringert oder erhöht werden kann.
Beschreibung der Optionen: Siehe Angaben unter Punkt II.1.5.
Referenznummer: EU-P 909-13EK1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt/Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist von 6 Kalendertagen noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist von 6 Kalendertagen noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher, amtlich beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind).
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher, amtlich beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind).
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
1. Rechtsverbindliche unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) dass
— keine Ausschließungsgründe nach §21 Sektorenverordnung vorliegen,
— vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im §21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Allgemeine Informationen)
Ein entsprechendes Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf zum Download eingestellt.
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nach Rechtsvorschrift des Landes). Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Es gilt das Datum der Abgabefrist der Bekanntmachung.
3. Firmen-Eigenauskunft/-Darstellung (Angaben über Firmengröße, Zweigstellen, Anzahl der Mitarbeiter)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe über die jährlichen Umsatzzahlen für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 150 Punkte; Bewertung je Jahr: 25 Punkte wenn größer 1,5 Mio. EUR, 50 Punkte wenn größer 3 Mio. EUR).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe über die jährlichen Umsatzzahlen für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 150 Punkte; Bewertung je Jahr: 25 Punkte wenn größer 1,5 Mio. EUR, 50 Punkte wenn größer 3 Mio. EUR).
Bei Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden, soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe kann auf dem oben genannten Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden, soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe kann auf dem oben genannten Formblatt "Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen" erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen: Es werden maximal 5 (fünf) Referenzen für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gewertet (max. 100 Punkte, pro Referenzprojekt 20 Punkte). Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers, Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten, Angabe des Leistungsumfangs mit Leistungszeitraum, Auftragssumme
Es werden lediglich Referenzen gewertet, die nicht älter als 3 Jahre sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Erläuterung und Wertung von einzelnen Referenzen weitere Angaben vom Bewerber nach Eingang der Teilnahmeanträge, zu fordern. Werden die zusätzlich geforderten Angaben nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht getätigt, werden die vom Auftraggeber angesprochenen Referenzen nicht in die Wertung aufgenommen. Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzenden Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann.
Es werden lediglich Referenzen gewertet, die nicht älter als 3 Jahre sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Erläuterung und Wertung von einzelnen Referenzen weitere Angaben vom Bewerber nach Eingang der Teilnahmeanträge, zu fordern. Werden die zusätzlich geforderten Angaben nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht getätigt, werden die vom Auftraggeber angesprochenen Referenzen nicht in die Wertung aufgenommen. Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzenden Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen. Ein entsprechendes Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf zum Download eingestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen. Ein entsprechendes Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de - Kompetenzen - Business Services - Einkauf und Bauvergabe - Einkauf zum Download eingestellt.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de🌏
Name: EU-P 909-13EK1
Postanschrift: Fraport AG ZEB-EK1
Postort: Frankfurt
Kontaktperson: Frau A. Rastätter
Telefon: +49 6969071811📞
E-Mail: a.rastaetter@fraport.de📧
Fax: +49 6969049571811 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.