EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Abfallbehältern (MGB) an den Landkreis Tuttlingen

Landratsamt Tuttlingen

- Lieferung von 60-l-, 120-l-, 240-l-, 360-l- und 1.100-l-Behältern für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 (vier Jahre)
- Die Lieferung erfolgt in Teilchargen (sechs Teillieferungen/a) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle
- Bestellmenge: insgesamt ca. 16.000 Behälter für die gesamte Vertragslaufzeit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Tuttlingen
Postanschrift: Bahnhofstraße 100
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Kontakt
Fax: +49 7461926992121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 127-217492
ABl. S-Ausgabe: 127

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Lieferung von 60-l-, 120-l-, 240-l-, 360-l- und 1.100-l-Behältern für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2017 (vier Jahre)
- Die Lieferung erfolgt in Teilchargen (sechs Teillieferungen/a) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle
- Bestellmenge: insgesamt ca. 16.000 Behälter für die gesamte Vertragslaufzeit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tuttlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (2010 bis 2012) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für den Zeitraum von 2010 bis 2012 (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Herstellung von Abfallbehältern (MGB)
Mindeststandards:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Herstellung von insgesamt mindestens 10.000 Abfallbehältern (MGB) in den Jahren 2010 bis 2012. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kielack

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 127-217492 (2013-06-28)