EU-weite Ausschreibung der Sammlung, des Transports und der Verwertung von Altpapier im Landkreis Tübingen (inkl. Verteilung von Behältern)

Landkreis Tübingen

Die Gesamtleistung wird in 3 Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Leistungen:
— Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, in Teilgebieten (Gebietslos 1),
— Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, in Teilgebieten (Gebietslos 2),
— Erfassung, Transport und Verwertung von Altpapier (Fachlos).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Tübingen
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Straße 50
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Kontakt
Fax: +49 70712071399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 234-406376
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Leistungen:
— Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, in Teilgebieten (Gebietslos
1),
2),
— Erfassung, Transport und Verwertung von Altpapier (Fachlos).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, in Teilgebieten (Gebietslos 1)
Kurze Beschreibung:
— Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier in Teilgebieten (inkl. Verteilung der erforderlichen Behälter und
Behälteränderungsdienst),— Die Sammlung erfolgt über 240-l-Behälter bzw. über 1 100-l-Container (inkl. bereitstehende Bündel) sowie unter Beachtung des teilweisen Einsatzes von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen,— Verwertung des im Auftrag des Landkreises Tübingen gesammelten Altpapiers.
Behälteränderungsdienst),
— Die Sammlung erfolgt über 240-l-Behälter bzw. über 1 100-l-Container (inkl. bereitstehende Bündel) sowie unter Beachtung des teilweisen Einsatzes von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen,
— Verwertung des im Auftrag des Landkreises Tübingen gesammelten Altpapiers.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Verteilung der benötigten Behälter ist gemäß dem Zeitplan der Leistungsbeschreibung, abweichend vom regulären Leistungszeitraum, bereits im Jahr 2014 vorzunehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier, in Teilgebieten (Gebietslos 2)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Erfassung, Transport und Verwertung von Altpapier (Fachlos)
Kurze Beschreibung:
— Erfassung, Transport und Verwertung von Altpapier mittels 40-m³-Altpapiercontainern an vom Auftragnehmer zu benennenden Standorten/Annahmestellen in Tübingen sowie in Mössingen und Rottenburg (inkl. Gestellung der erforderlichen
Container),— Verwertung des im Auftrag des Landkreises Tübingen gesammelten Altpapiers.
Container),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tübingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG),
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— Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011 bis 2013) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für den Zeitraum von 2011 bis 2013 (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
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— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung (MGB) von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Abfall.
Mindeststandards:
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung (MGB) von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 20 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre (24 Monate) in den Jahren 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen).
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Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von mindestens 500 Mg Abfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2011 bis 2013 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist ein Verrechnungsscheck in vorgenannter Höhe beizufügen. Hierbei kann auch, zur Fristwahrung, eine Kopie des Verrechnungsschecks vorab an die ausschreibende Stelle gesendet werden. Ggf. Barzahlung bei persönlicher Abholung der Ausschreibungsunterlagen. Eine Erstattung der Kosten erfolgt nicht.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Frau Dr. Kiefer
Name: Landkreis Tübingen
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb, Sekretariat AWB, Raum A4.44

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 234-406376 (2013-11-29)