Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme und Verwertung einer Menge von ca. 22.400 Mg/a bis 27.300 Mg/a Bioabfall pro Jahr. Die Gesamtmenge wird in sieben Mengenlosen ausgeschrieben. Leistungsinhalte in den Losen 1 bis 7: - Stellung einer verbindlich zu benennenden Übernahmestelle für den vom Auftraggeber bzw. seinen beauftragten Dritten gesammelten Bioabfall. Alternativ kann eine Übernahmestelle (Entsorgungszentrum Eberstadt) des Landkreises Heilbronn genutzt werden. - Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage (sofern die Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist) - Behandlung/Verwertung des übernommenen Bioabfalls - Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost) - Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Fax: +49 7131994196 📠
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme und Verwertung einer Menge von ca. 22.400 Mg/a bis 27.300 Mg/a Bioabfall pro Jahr. Die Gesamtmenge wird in sieben Mengenlosen ausgeschrieben.
Leistungsinhalte in den Losen 1 bis 7:
- Stellung einer verbindlich zu benennenden Übernahmestelle für den vom Auftraggeber bzw. seinen beauftragten Dritten gesammelten Bioabfall. Alternativ kann eine Übernahmestelle (Entsorgungszentrum Eberstadt) des Landkreises Heilbronn genutzt werden.
- Stellung einer verbindlich zu benennenden Übernahmestelle für den vom Auftraggeber bzw. seinen beauftragten Dritten gesammelten Bioabfall. Alternativ kann eine Übernahmestelle (Entsorgungszentrum Eberstadt) des Landkreises Heilbronn genutzt werden.
- Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage (sofern die Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist)
- Behandlung/Verwertung des übernommenen Bioabfalls
- Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost)
- Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 1
Kurze Beschreibung: Siehe Punkt II.1.5)
Menge oder Umfang: 3.200 Mg/a - 3.900 Mg/a Bioabfall
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 3
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 4
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 5
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 6
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 7
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich in jedem Los zweimal jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 bis 7:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 7:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Lose 1 bis 7:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2010 bis 2012 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1 bis 7:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall.
- Nutzungsnachweis für die im Angebot verbindlich benannte/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall.
Mindeststandards:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a Bioabfall. Die Referenz ist für mindestens zwei aufeinander folgende Jahre in den Kalenderjahren 2010 bis 2012 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a Bioabfall. Die Referenz ist für mindestens zwei aufeinander folgende Jahre in den Kalenderjahren 2010 bis 2012 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
- Nutzungsnachweis für die im Angebot verbindlich benannte/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Nutzungsnachweis für die im Angebot verbindlich benannte/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Der Nutzungsnachweis ist vom Bieter für jede angebotene Behandlungs-/Verwertungsanlage beizulegen. Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge/Genehmigungen dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor.
Der Nutzungsnachweis ist vom Bieter für jede angebotene Behandlungs-/Verwertungsanlage beizulegen. Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge/Genehmigungen dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: NIcht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb
Herrn Keppele
Name: Landkreis Heilbronn
Kontaktperson: Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb - Zimmer-Nr. E 902
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 130-224738 (2013-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge