Evaluation des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/ Vergabestelle 1, Abt. 2

Der Auftragnehmer hat eine Evaluation des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durchzuführen.
Mit der Studie verfolgt die Landeshauptstadt München das Ziel, mittels einer wissenschaftlichen Evaluation fundierte Kenntnisse über die Wirkung von inklusiven Herangehensweisen und strukturellen Konzepten zur Inklusion zu erlangen. Die Zwischenergebnisse und der abschließende Studienbericht sollen dem Stadtrat vorgestellt werden. Ziel der Evaluation ist es insbesondere Erkenntnisse über die Konzeption, den Prozess, die Strukturen und die Wirkungen der Entwicklung und Umsetzung von inklusiv ausgerichteten Maßnahmen zu gewinnen und Empfehlungen zur weiteren strukturellen Verankerung sowie zur fachlich-inhaltlichen Ausrichtung von inklusiv ausgerichteten Maßnahmen generell zu erhalten. Mit den 47 Maßnahmen in den 11 Handlungsfeldern des 1. Aktionsplans werden grundlegende Erfahrungen zur Umsetzung von inklusiven Maßnahmen, zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Entwicklungsphasen einer Maßnahme, zur Akzeptanz und zur Praktikabilität gesammelt.
Die Evaluation sowie die geplante Untersuchung und Darstellung der erfolgreichen Bedingungen sollen auch mit dem Ziel erfolgen, konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren, wie eine inklusive Stadtgesellschaft, insbesondere auch durch weitere komplementäre Maßnahmen zu den 47 Maßnahmen des 1. Aktionsplans im zivilgesellschaftlichen Bereich erreicht werden kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-23 Auftragsbekanntmachung
2014-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Menge oder Umfang:
Evaluation des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/ Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 8923330438 📞
Fax: +49 8923330409 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 207-358840
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter o. g. Internetadresse bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat eine Evaluation des 1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durchzuführen.
Mit der Studie verfolgt die Landeshauptstadt München das Ziel, mittels einer wissenschaftlichen Evaluation fundierte Kenntnisse über die Wirkung von inklusiven Herangehensweisen und strukturellen Konzepten zur Inklusion zu erlangen. Die Zwischenergebnisse und der abschließende Studienbericht sollen dem Stadtrat vorgestellt werden. Ziel der Evaluation ist es insbesondere Erkenntnisse über die Konzeption, den Prozess, die Strukturen und die Wirkungen der Entwicklung und Umsetzung von inklusiv ausgerichteten Maßnahmen zu gewinnen und Empfehlungen zur weiteren strukturellen Verankerung sowie zur fachlich-inhaltlichen Ausrichtung von inklusiv ausgerichteten Maßnahmen generell zu erhalten. Mit den 47 Maßnahmen in den 11 Handlungsfeldern des 1. Aktionsplans werden grundlegende Erfahrungen zur Umsetzung von inklusiven Maßnahmen, zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Entwicklungsphasen einer Maßnahme, zur Akzeptanz und zur Praktikabilität gesammelt.
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Die Evaluation sowie die geplante Untersuchung und Darstellung der erfolgreichen Bedingungen sollen auch mit dem Ziel erfolgen, konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren, wie eine inklusive Stadtgesellschaft, insbesondere auch durch weitere komplementäre Maßnahmen zu den 47 Maßnahmen des 1. Aktionsplans im zivilgesellschaftlichen Bereich erreicht werden kann.
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Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: VGSt1-2/SD/339/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von den Bietern sind zum Nachweis Ihrer Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A aufgeführten Tatbestände nach denen Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen werden können, nicht zutreffen:
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber/-innen ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber/-in in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen (siehe § 6 EG Abs. 4 VOL/A):
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bietern sind zum Nachweis Ihrer Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung Referenzen: Eine Liste mit mind. 2 und max. 5 in den letzten 3 Jahren in Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren Leistungen (wenn möglich im Bereich öffentlicher Dienst und sozialer Bereich) mit Angabe des Auftragswertes, des Auftragszeitraumes sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Landeshauptstadt München kann eigene Erfahrungen berücksichtigen,
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— Firmenprofil (Angaben zum Gesamtumsatz, davon Umsatz mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen, Anzahl der im Durchschnitt fest angestellten Mitarbeiter/innen),
— Darstellung des abgedeckten wissenschaftlichen Spektrums,
— Darstellung der Qualifikation der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter/innen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das Angebot und die Erklärung sind von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen bzw. ein Angebot (für die gleiche Leistung innerhalb eines Loses) abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Banküberweisung
Empfänger: Stadtkasse München
Konto-Nr.: 203000
Kontoführendes Institut: Stadtsparkasse München, BLZ 701 500 00
IBAN-Nr.: DE86701500000000203000
BIC: SSKMDEMM
Überweisungsangaben: 910043010200 22
Az.: VGSt1-2/SD/339/13
Der Betrag wird nicht erstattet.
Die Übersendung der Verdingungsunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage des Verrechnungsschecks bzw. des quittierten Einzahlungsbeleges unter Angabe des Aktenzeichens VGSt1-2/SD/339/13
Die Verdingungsunterlagen werden auch kostenlos im Download-Verfahren im Internet unter der Adresse http://www.muenchen.de/vgst1 zur Verfügung gestellt.
Eine Teilname am Vergabeverfahren ist jedoch nur bis zum Ablauf des festgelegten Schlusstermins für die Anforderung möglich.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Gischel
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VGSt1-2/SD/339/13
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter o. g. Internetadresse bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Süd
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 207-358840 (2013-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Kontakt
Telefon: +49 8923330428 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 006-007053
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 207-358840
ABl. S-Ausgabe: 6

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Methodische und inhaltliche Herangehensweise und quantitativen Einsatz der Methoden (20)
3. Vorschläge zum Forschungsdesign (20)
4. Vorschläge zur methodischen Untersuchung der inhaltlichen Fragestellungen (20)
5. Darstellung der methodischen Möglichkeiten und Grenzen hinsichtlich der genannten Fragestellungen (5)
6. Voschlag für den zeitlichen Ablauf der Arbeitsschritte (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-07 📅
Name: Imew
Postanschrift: Warschauer Str. 58a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gischel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 006-007053 (2014-01-08)