Evaluierung des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Projekte im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 19.8.2011)
Ziel des im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden Vorhabens ist es, die Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ zu untersuchen. Die Evaluierung soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 19.8.2011 bewilligten und geförderten Projekte. Es handelt sich dabei um 25 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 101 Teilvorhaben. Das Gesamtbewilligungsvolumen dieser Projekte beträgt ca. 70 Mio. EUR. Start der Projekte war überwiegend das Jahr 2012, die Laufzeit der Projekte endet überwiegend im Jahr 2015, teilweise auch im Jahr 2016. Im Rahmen des Förderprogramms gibt es 5 Förderschwerpunkte: 1. Ermittlung der Umwelt- und Klimafaktoren der Elektromobilität. 2. Kopplung der Elektromobilität an erneuerbare Energien und deren Netzintegration. 3. Markteinführung mit ökologischen Standards. 4. Forschung und Entwicklung zum Thema Batterierecycling. 5. Begleitforschung. Die organisatorische und administrative Abwicklung der zu evaluierenden Fördermaßnahme wird durch den Projektträger VDI/VDE-IT geleistet. Die Evaluierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden. In Phase I steht eine qualitative Bewertung der Projektinhalte, im Besonderen in Bezug auf die geplanten Programmschwerpunkte sowie im Weiteren auch auf die übergeordneten Ziele der Bundesregierung (siehe z. B. Regierungsprogramm Elektromobilität), im Vordergrund. Dabei ist auch der Bezug zu weiteren Förderprogrammen und zu Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) zu berücksichtigen. Phase II der Evaluierung soll die Analyse und Bewertung der Vorhaben im Hinblick auf die mit der Förderung angestrebten Ziele (ex post) in den Vordergrund stellen. Ebenso ist die Effizienz in Bezug auf den Ressourceneinsatz zur Durchführung der Maßnahme zu betrachten. Insgesamt ist für den Auftrag eine Laufzeit von 36 Monaten vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2013-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Menge oder Umfang:
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:1. Bestandsaufnahme und Datensicherung.2. Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Evaluierung.3. Umsetzung des Evaulierungskonzepts (Phase I und II).Weitere Aufgaben sind:— Auftaktbesprechung, bei der der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im Bundesumweltministerium,— Präsentation von Einzel- und Zwischenergebnissen,— Zwischenbericht nach Phase I,— Abschlussbericht mit Kurzversion nach Phase II.
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:1. Bestandsaufnahme und Datensicherung.2. Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Evaluierung.3. Umsetzung des Evaulierungskonzepts (Phase I und II).Weitere Aufgaben sind:— Auftaktbesprechung, bei der der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im Bundesumweltministerium,— Präsentation von Einzel- und Zwischenergebnissen,— Zwischenbericht nach Phase I,— Abschlussbericht mit Kurzversion nach Phase II.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: annette.brueckner@vdivde-it.de📧
Telefon: +49 30310078235📞
Fax: +49 30310078225 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen per Mail und auf Wunsch per Post innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 15.11.2013 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen per Mail und auf Wunsch per Post innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 15.11.2013 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden Vorhabens ist es, die Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ zu untersuchen. Die Evaluierung soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 19.8.2011 bewilligten und geförderten Projekte. Es handelt sich dabei um 25 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 101 Teilvorhaben. Das Gesamtbewilligungsvolumen dieser Projekte beträgt ca. 70 Mio. EUR. Start der Projekte war überwiegend das Jahr 2012, die Laufzeit der Projekte endet überwiegend im Jahr 2015, teilweise auch im Jahr 2016. Im Rahmen des Förderprogramms gibt es 5 Förderschwerpunkte:
Ziel des im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden Vorhabens ist es, die Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ zu untersuchen. Die Evaluierung soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 19.8.2011 bewilligten und geförderten Projekte. Es handelt sich dabei um 25 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 101 Teilvorhaben. Das Gesamtbewilligungsvolumen dieser Projekte beträgt ca. 70 Mio. EUR. Start der Projekte war überwiegend das Jahr 2012, die Laufzeit der Projekte endet überwiegend im Jahr 2015, teilweise auch im Jahr 2016. Im Rahmen des Förderprogramms gibt es 5 Förderschwerpunkte:
1. Ermittlung der Umwelt- und Klimafaktoren der Elektromobilität.
2. Kopplung der Elektromobilität an erneuerbare Energien und deren Netzintegration.
3. Markteinführung mit ökologischen Standards.
4. Forschung und Entwicklung zum Thema Batterierecycling.
5. Begleitforschung.
Die organisatorische und administrative Abwicklung der zu evaluierenden Fördermaßnahme wird durch den Projektträger VDI/VDE-IT geleistet.
Die Evaluierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden. In Phase I steht eine qualitative Bewertung der Projektinhalte, im Besonderen in Bezug auf die geplanten Programmschwerpunkte sowie im Weiteren auch auf die übergeordneten Ziele der Bundesregierung (siehe z. B. Regierungsprogramm Elektromobilität), im Vordergrund. Dabei ist auch der Bezug zu weiteren Förderprogrammen und zu Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) zu berücksichtigen.
Die Evaluierung soll in zwei Phasen durchgeführt werden. In Phase I steht eine qualitative Bewertung der Projektinhalte, im Besonderen in Bezug auf die geplanten Programmschwerpunkte sowie im Weiteren auch auf die übergeordneten Ziele der Bundesregierung (siehe z. B. Regierungsprogramm Elektromobilität), im Vordergrund. Dabei ist auch der Bezug zu weiteren Förderprogrammen und zu Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) zu berücksichtigen.
Phase II der Evaluierung soll die Analyse und Bewertung der Vorhaben im Hinblick auf die mit der Förderung angestrebten Ziele (ex post) in den Vordergrund stellen. Ebenso ist die Effizienz in Bezug auf den Ressourceneinsatz zur Durchführung der Maßnahme zu betrachten.
Phase II der Evaluierung soll die Analyse und Bewertung der Vorhaben im Hinblick auf die mit der Förderung angestrebten Ziele (ex post) in den Vordergrund stellen. Ebenso ist die Effizienz in Bezug auf den Ressourceneinsatz zur Durchführung der Maßnahme zu betrachten.
Insgesamt ist für den Auftrag eine Laufzeit von 36 Monaten vorgesehen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Das Konzept basiert auf 3 Arbeitspaketen:
1. Bestandsaufnahme und Datensicherung.
2. Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Evaluierung.
3. Umsetzung des Evaulierungskonzepts (Phase I und II).
Weitere Aufgaben sind:
— Auftaktbesprechung, bei der der Arbeitsplan und generelle methodische Aspekte abgestimmt werden,
— Teilnahme an wichtigen Besprechungen im Bundesumweltministerium,
— Präsentation von Einzel- und Zwischenergebnissen,
— Zwischenbericht nach Phase I,
— Abschlussbericht mit Kurzversion nach Phase II.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4-6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung zu nutzen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4-6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung zu nutzen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Gesamtumsatz vergleichbar mit der Leistungsart „Energiesystembezogene Fragestellungen zur Elektromobilität“, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Gesamtumsatz vergleichbar mit der Leistungsart „Energiesystembezogene Fragestellungen zur Elektromobilität“, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Handelsregisterauszug,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamts,
— Bankerklärung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Kurzbeschreibung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit dem Inhalt Evaluierung von F&E-Förderprogrammen der öffentlichen Hand mit Bezug zur Elektromobilität und zu erneuerbaren Energien bzw. verwandten Umwelttechnologien insbesondere hinsichtlich:
Kurzbeschreibung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit dem Inhalt Evaluierung von F&E-Förderprogrammen der öffentlichen Hand mit Bezug zur Elektromobilität und zu erneuerbaren Energien bzw. verwandten Umwelttechnologien insbesondere hinsichtlich:
— Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit von Förderprogrammen (ex post Evaluierung),
— Output- /Outcome-/Impact-Bewertung von F&E-Projekten
jeweils Nachweis durch mindestens zwei Veröffentlichungen oder Projekte.
— Zudem Politikberatung durch Nachweis durch mindestens 2 für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben.
2. Anzahl einzusetzender Mitarbeiter/Innen und Erläuterung ihrer Ausbildung und der bisherigen Tätigkeiten:
Es wird erwartet, dass die vom Auftragnehmer mit der Durchführung des Vorhabens betrauten Personen, d. h. das Bearbeiterteam, insgesamt über folgende Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrung usw. verfügt:
— Einschlägige Kenntnisse im Bereich der Evaluierung und ihrer unterschiedlichen Methoden bezogen auf F&E-Vorhaben, insbesondere hinsichtlich ökologischer und ökonomischer Auswirkungen der Projektergebnisse,
— Umfassende Kenntnis der Förderlandschaft im Bereich der Elektromobilität auf nationaler und EU-Ebene,
— Einschlägige Kenntnis der politischen Rahmenbedingungen und Positionen relevanter Interessenvertreter (NPE, Bundesregierung, Verbände),
— Einschlägige Kenntnis der Märkte und Branchen und Akteure im Bereich der Elektromobilität und Erneuerbarer Energien bzw. verwandter Umwelttechnologien,
— Fachkenntnisse im Bereich der Elektromobilität und der damit verbundenen Themen (alternative Antriebstechnologien, Klima- und Umweltwirkungen, Ladetechnologien, Energiesystemdienstleistungen und Netzintegration, Kopplung an Erneuerbare Energien).
Die geforderten Kenntnisse/Erfahrungen sind durch geeignete Belege bzw. Erklärungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den „Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ABFE-BMU, Stand: 1.2003“. Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den „Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ABFE-BMU, Stand: 1.2003“. Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Durchführung der Leistung sind die Bildung von Arbeits- oder Bietergemeinschaften bzw. die Vergabe von Unteraufträgen nicht zugelassen. Bieter, die selbst im zu evaluierenden Förderprogramm ein Projekt durchführen, sind nicht zugelassen.
Weitere besondere Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 158-276152
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglichbei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglichbei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.