Fallweise und/oder kontinuierliche wissenschaftlich-technische Beratungsleistungen in unterschiedlichen Disziplinen: 1. Unterstützung des Forums Flughafen und Region sowie seiner Gliederungen in Form der Erschließung, Aufbereitung und Beurteilung von Fragestellungen auf dem Gebiet des aktiven und passiven Schallschutzes; 2. Fachtechnische Beratung des Expertengremiums Aktiver Schallschutz beim Forum Flughafen und Region in Fragen des aktiven Schallschutzes an Flughäfen Erläuterung: Das FFR und die Gliederungen, für die Unterstützungsleistungen benötigt werden, arbeiten im Wesentlichen an folgenden Themen und Projekten: — Fluglärm; Entwicklung von Vorschlägen und Beurteilung von Planungen zur Reduzierung der Lärmbelastung der im Umfeld des Flughafens betroffenen Bevölkerung. Dies erfolgt durch Mitwirkung bei Flugverfahrensplanungen und beabsichtigten Änderungen im Betriebskonzept des Flughafens; Mit Neuerungen und Alternativen zu Fluglärmberechnungen soll die Dokumentation der Belastungen und Entlastungen im Rahmen von Projektmonitorings sowie dauerhaften Monitorings verbessert werden; Dazu gehört die Anwendung und Weiterentwicklung des Frankfurter Fluglärmindexes; Rahmenbedingungen für passiven Schallschutz, z.B. durch die Mitwirkung bei der Ausgestaltung eines Regionalfonds für freiwilligen (von Flughafen und Land Hessen finanzierten), additiven Schallschutz. — Umwelt; Betrachtet werden Fragen der Umweltveränderungen durch den Flugbetrieb; Fragen der Luftschadstoffrelevanz sowie die Bewertung von Monitoringergebnissen zu Flora und Fauna; — Raumplanung; Soziodemographische Veränderungen in den näheren und weiter entfernten Siedlungsgebieten des Flughafens; Veränderungen in der Sozialstruktur von Kommunen und ihre Zusammenhänge mit dem Flughafen; Arbeitsplätze, Strukturen und Veränderungen; Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt eindeutig im Bereich aktiver Schallschutz, in dem ein Expertengremium, zusammengesetzt aus Fachleuten von Flughafen, Flugsicherung, Airlines, Kommunen und Landesregierung sowie weiterer Experten, z.B. von DLR, Fluglärmkommission oder Vereinigung Cockpit unter dem Vorsitz der DFS zusammenarbeiten. Das gesamte Spektrum von operativen Maßnahmen des Flugbetriebes, über Möglichkeiten der Reduzierung von Roll- und Bodenlärm, Forschungsprojekten mit eher längerfristiger Perspektive bis hin zu unterschiedlich konzeptionierten temporären, kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Monitorings wird dabei betrachtet. Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion in Frankfurt aber auch europaweit gibt die Dokumentation der kürzlich abgehaltenen 2. Internationalen Konferenz aktiver Schallschutz – ICANA 2013 (http://icana.umwelthaus.org/de/icana-archiv-2013/ ) – diese ist sowohl als PDF-Dokumentation als auch als Youtube-Video in Deutsch/Englisch verfügbar. Das erwartete Aufgabenspektrum des/der Berater/s umfasst in den genannten Themenbereichen die inhaltlich/konzeptionelle Betreuung des Expertengremiums und diverser Arbeitsgruppen. Von dem/den künftigen Auftragnehmer/n wird erwartet, dass er in diesen Themenbereichen – auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik – unterstützt, Anregungen zur Weiterentwicklung gibt, über aktuelle Entwicklungen an anderen Flughafenstandorten informiert, aktuelle Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung ebenso antizipiert wie die mögliche Bedeutung von technischen/verfahrenstechnischen Neuerungen für die Arbeit in Frankfurt erkennt und diese Informationen transportiert. Für alle Themenbereiche finden sich ausführliche Dokumentationen und Hinweise auf den verschiedenen Internetseiten des UNH – erreichbar über www.umwelthaus.org
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
Menge oder Umfang: 300 000340 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige Umwelthaus GmbH
Postanschrift: Rüsselsheimer Straße 100
Postleitzahl: 65451
Postort: Kelsterbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelthaus.org🌏
E-Mail: guenter.lanz@umwelthaus.org📧
Telefon: +49 610798868-10📞
Fax: +49 610798868-19 📠
Fallweise und/oder kontinuierliche wissenschaftlich-technische Beratungsleistungen in unterschiedlichen Disziplinen:
1. Unterstützung des Forums Flughafen und Region sowie seiner Gliederungen in Form der Erschließung, Aufbereitung und Beurteilung von Fragestellungen auf dem Gebiet des aktiven und passiven Schallschutzes;
2. Fachtechnische Beratung des Expertengremiums Aktiver Schallschutz beim Forum Flughafen und Region in Fragen des aktiven Schallschutzes an Flughäfen
Erläuterung:
Das FFR und die Gliederungen, für die Unterstützungsleistungen benötigt werden, arbeiten im Wesentlichen an folgenden Themen und Projekten:
— Fluglärm; Entwicklung von Vorschlägen und Beurteilung von Planungen zur Reduzierung der Lärmbelastung der im Umfeld des Flughafens betroffenen Bevölkerung. Dies erfolgt durch Mitwirkung bei Flugverfahrensplanungen und beabsichtigten Änderungen im Betriebskonzept des Flughafens; Mit Neuerungen und Alternativen zu Fluglärmberechnungen soll die Dokumentation der Belastungen und Entlastungen im Rahmen von Projektmonitorings sowie dauerhaften Monitorings verbessert werden; Dazu gehört die Anwendung und Weiterentwicklung des Frankfurter Fluglärmindexes; Rahmenbedingungen für passiven Schallschutz, z.B. durch die Mitwirkung bei der Ausgestaltung eines Regionalfonds für freiwilligen (von Flughafen und Land Hessen finanzierten), additiven Schallschutz.
— Fluglärm; Entwicklung von Vorschlägen und Beurteilung von Planungen zur Reduzierung der Lärmbelastung der im Umfeld des Flughafens betroffenen Bevölkerung. Dies erfolgt durch Mitwirkung bei Flugverfahrensplanungen und beabsichtigten Änderungen im Betriebskonzept des Flughafens; Mit Neuerungen und Alternativen zu Fluglärmberechnungen soll die Dokumentation der Belastungen und Entlastungen im Rahmen von Projektmonitorings sowie dauerhaften Monitorings verbessert werden; Dazu gehört die Anwendung und Weiterentwicklung des Frankfurter Fluglärmindexes; Rahmenbedingungen für passiven Schallschutz, z.B. durch die Mitwirkung bei der Ausgestaltung eines Regionalfonds für freiwilligen (von Flughafen und Land Hessen finanzierten), additiven Schallschutz.
— Umwelt; Betrachtet werden Fragen der Umweltveränderungen durch den Flugbetrieb; Fragen der Luftschadstoffrelevanz sowie die Bewertung von Monitoringergebnissen zu Flora und Fauna;
— Raumplanung; Soziodemographische Veränderungen in den näheren und weiter entfernten Siedlungsgebieten des Flughafens; Veränderungen in der Sozialstruktur von Kommunen und ihre Zusammenhänge mit dem Flughafen; Arbeitsplätze, Strukturen und Veränderungen;
— Raumplanung; Soziodemographische Veränderungen in den näheren und weiter entfernten Siedlungsgebieten des Flughafens; Veränderungen in der Sozialstruktur von Kommunen und ihre Zusammenhänge mit dem Flughafen; Arbeitsplätze, Strukturen und Veränderungen;
Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt eindeutig im Bereich aktiver Schallschutz, in dem ein Expertengremium, zusammengesetzt aus Fachleuten von Flughafen, Flugsicherung, Airlines, Kommunen und Landesregierung sowie weiterer Experten, z.B. von DLR, Fluglärmkommission oder Vereinigung Cockpit unter dem Vorsitz der DFS zusammenarbeiten.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt eindeutig im Bereich aktiver Schallschutz, in dem ein Expertengremium, zusammengesetzt aus Fachleuten von Flughafen, Flugsicherung, Airlines, Kommunen und Landesregierung sowie weiterer Experten, z.B. von DLR, Fluglärmkommission oder Vereinigung Cockpit unter dem Vorsitz der DFS zusammenarbeiten.
Das gesamte Spektrum von operativen Maßnahmen des Flugbetriebes, über Möglichkeiten der Reduzierung von Roll- und Bodenlärm, Forschungsprojekten mit eher längerfristiger Perspektive bis hin zu unterschiedlich konzeptionierten temporären, kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Monitorings wird dabei betrachtet. Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion in Frankfurt aber auch europaweit gibt die Dokumentation der kürzlich abgehaltenen 2. Internationalen Konferenz aktiver Schallschutz – ICANA 2013 (http://icana.umwelthaus.org/de/icana-archiv-2013/ ) – diese ist sowohl als PDF-Dokumentation als auch als Youtube-Video in Deutsch/Englisch verfügbar.
Das gesamte Spektrum von operativen Maßnahmen des Flugbetriebes, über Möglichkeiten der Reduzierung von Roll- und Bodenlärm, Forschungsprojekten mit eher längerfristiger Perspektive bis hin zu unterschiedlich konzeptionierten temporären, kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Monitorings wird dabei betrachtet. Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion in Frankfurt aber auch europaweit gibt die Dokumentation der kürzlich abgehaltenen 2. Internationalen Konferenz aktiver Schallschutz – ICANA 2013 (http://icana.umwelthaus.org/de/icana-archiv-2013/ ) – diese ist sowohl als PDF-Dokumentation als auch als Youtube-Video in Deutsch/Englisch verfügbar.
Das erwartete Aufgabenspektrum des/der Berater/s umfasst in den genannten Themenbereichen die inhaltlich/konzeptionelle Betreuung des Expertengremiums und diverser Arbeitsgruppen.
Von dem/den künftigen Auftragnehmer/n wird erwartet, dass er in diesen Themenbereichen – auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik – unterstützt, Anregungen zur Weiterentwicklung gibt, über aktuelle Entwicklungen an anderen Flughafenstandorten informiert, aktuelle Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung ebenso antizipiert wie die mögliche Bedeutung von technischen/verfahrenstechnischen Neuerungen für die Arbeit in Frankfurt erkennt und diese Informationen transportiert.
Von dem/den künftigen Auftragnehmer/n wird erwartet, dass er in diesen Themenbereichen – auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik – unterstützt, Anregungen zur Weiterentwicklung gibt, über aktuelle Entwicklungen an anderen Flughafenstandorten informiert, aktuelle Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung ebenso antizipiert wie die mögliche Bedeutung von technischen/verfahrenstechnischen Neuerungen für die Arbeit in Frankfurt erkennt und diese Informationen transportiert.
Für alle Themenbereiche finden sich ausführliche Dokumentationen und Hinweise auf den verschiedenen Internetseiten des UNH – erreichbar über www.umwelthaus.org
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 💰
340 000 💰
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rüsselsheimer Straße 100, 65451 Kelsterbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers – im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
aa) sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation zu befinden oder seine oder ihre gewerbliche Tätigkeiteingestellt zu haben oder sich auf Grund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage zu befinden (vgl. § 4 Abs. 6 a) VOF;
aa) sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation zu befinden oder seine oder ihre gewerbliche Tätigkeiteingestellt zu haben oder sich auf Grund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage zu befinden (vgl. § 4 Abs. 6 a) VOF;
bb) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden zu sein, die seine oder ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, vgl. § 4 Abs. 6 b) VOF;
cc) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, vgl. § 4 Abs. 6c VOF;
dd) dass die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Vorschriften des Mitgliedsstaates des Bewerbers erfüllt wurden, vgl. § 4 Abs. 6 d) VOF;
ee) sich bei der Erteilung von Auskünften nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht zuhaben oder diese Auskünfte unberechtigterweise zu verweigern, vgl. § 4 Abs. 6 e) VOF;
ff) dass der Antragsteller und Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen einer Verfehlung nach § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF rechtskräftig verurteilt worden sind.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht).
c) Der Bewerber versichert durch Eigenerklärungen, dass er im Falle einer Auftragsvergabe:
aa) die verantwortliche Gesamtprojektleitung nur durch eigene Angestellte oder vertraglich (s. III 1.3) gebundene Mitglieder des Bewerbers durchgeführt wird;
bb) Unteraufträge nur dann vergeben werden, sofern die Koordination und Gesamtverantwortung beim Bewerberliegen;
cc) die Vergabe von Projektleitungs- und sonstiger Funktionen und Tätigkeiten die koordinierende und leitende Aufgaben beinhalten ausschließlich von eigenem Personal oder Mitgliedern des Bewerbers ausgeführt wird; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers keine Unteraufträge an Dritte vergeben werden, die er nicht bereits im Angebot als potenzielle Unterauftragnehmer genannt wurden;
cc) die Vergabe von Projektleitungs- und sonstiger Funktionen und Tätigkeiten die koordinierende und leitende Aufgaben beinhalten ausschließlich von eigenem Personal oder Mitgliedern des Bewerbers ausgeführt wird; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers keine Unteraufträge an Dritte vergeben werden, die er nicht bereits im Angebot als potenzielle Unterauftragnehmer genannt wurden;
dd) Eigenerklärung, dass sämtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen und Veröffentlichungen über Auftragsgegenstände und Ergebnisse in jedweder Form durch den Auftragnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen. (unberührt davon bleiben selbstverständlich die Urheberrechte);
dd) Eigenerklärung, dass sämtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt auf den Auftraggeber übergehen und Veröffentlichungen über Auftragsgegenstände und Ergebnisse in jedweder Form durch den Auftragnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen. (unberührt davon bleiben selbstverständlich die Urheberrechte);
d) Der Bewerber hat insbesondere folgende Dokumente bzw. entsprechende Informationen vorzulegen:
aa) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice in Kopie oder einer Bestätigung des Versicherers;
bb) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010 bis 2012);
cc) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010 bis 2012), der auf Dienstleistungen entfällt, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils;
cc) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010 bis 2012), der auf Dienstleistungen entfällt, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils;
dd) Eigenerklärung, dass keine Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltsrecht oder in der Branche geltende Tarifrecht vorliegen. (Die Eigenerklärungen entbinden die zuständigen Stellen von Verschwiegenheitspflichten und gestatten zur Nachprüfung ausdrücklich die Auskunft an den Auftraggeber.);
dd) Eigenerklärung, dass keine Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltsrecht oder in der Branche geltende Tarifrecht vorliegen. (Die Eigenerklärungen entbinden die zuständigen Stellen von Verschwiegenheitspflichten und gestatten zur Nachprüfung ausdrücklich die Auskunft an den Auftraggeber.);
ee) Nachweis, dass der Bieter nach geltendem nationalen Recht zur Erbringung der Auftragsleistung befugt ist, z. B. durch den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, eine eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung, die Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, eine ausdrückliche Genehmigung oder den Eintrag in das Umsatzsteuerregister;
ee) Nachweis, dass der Bieter nach geltendem nationalen Recht zur Erbringung der Auftragsleistung befugt ist, z. B. durch den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, eine eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung, die Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, eine ausdrückliche Genehmigung oder den Eintrag in das Umsatzsteuerregister;
e) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) folgende Unterlagen vorzulegen:
aa) Nachweis etwaiger Berufszulassungen, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens (insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen oder Personen).
aa) Nachweis etwaiger Berufszulassungen, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens (insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen oder Personen).
bb) Liste der wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, sofern vorhanden, mit Angaben zum Rechnungswert, dem Auftraggeber und etwaigen Ansprechpartnern; sofern keine Referenzen vorliegen, eine unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Referenzen vorhanden sind.
bb) Liste der wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, sofern vorhanden, mit Angaben zum Rechnungswert, dem Auftraggeber und etwaigen Ansprechpartnern; sofern keine Referenzen vorliegen, eine unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Referenzen vorhanden sind.
cc) Eigenerklärungen zur fachlichen Expertise in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen und – falls vorhanden – besondere Referenzen hierzu (etwa durch wissenschaftliche Veröffentlichungen oder ähnliches):
— Fachliche Expertise im Bereich Luftverkehr, insbesondere in Technik, Flugverfahren, Flugsicherung und deren komplexer Zusammenhänge und Wechselwirkungen sowie zu den einschlägigen internationalen Richtlinien (ICAO, IATA etc.) und transnationalen Projekte (Beispiel Single European Sky),
— Fachliche Expertise im Bereich Luftverkehr, insbesondere in Technik, Flugverfahren, Flugsicherung und deren komplexer Zusammenhänge und Wechselwirkungen sowie zu den einschlägigen internationalen Richtlinien (ICAO, IATA etc.) und transnationalen Projekte (Beispiel Single European Sky),
— Expertise im Bereich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Zukunftsthemen Mobilität, Umwelt, Gesellschaftsentwicklung, Wirtschaft, Vernetzung und Nachhaltigkeit,
— Juristische Expertise auf dem Gebiet des Luftverkehrsrecht (hier insbesondere zu allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes,
— Expertise im Bereich des Stakeholder Dialogs, der Mediation sowie der Bürgerbeteiligung,
— Expertise im Bereich der Entstehung und Ausbreitung von Schall/Lärm (hier insbesondere zum Thema Luftverkehrslärm sowie zu den Themen des aktiven und passiven Schallschutzes);
dd) Eigenerklärung zur Vernetzung mit Unternehmen, Inspektionen und Universitäten in den oben unter e), cc) genannten Themenbereichen;
ee) Eigenerklärung über mögliche Interessenkonflikte (insbesondere zu anderen Auftraggebern und etwaiger Lobbyarbeit in für den Auftrag relevanten Themenbereichen);
ff) Eigenerklärung zur internen Qualitätssicherung der eigenen (wissenschaftlichen) Arbeit;
f) Die Bewerber haben zudem eine Liste sowie eine Kurzbeschreibung der Personen vorzulegen, die für das geplante Vorhaben relevant sind bzw. voraussichtlich eingesetzt werden, und aus der hervorgeht, wer mit der Leitung des Projekts beauftragt wird. In der Kurzbeschreibung der Personen ist auf folgende Aspekte einzugehen:
f) Die Bewerber haben zudem eine Liste sowie eine Kurzbeschreibung der Personen vorzulegen, die für das geplante Vorhaben relevant sind bzw. voraussichtlich eingesetzt werden, und aus der hervorgeht, wer mit der Leitung des Projekts beauftragt wird. In der Kurzbeschreibung der Personen ist auf folgende Aspekte einzugehen:
— Je nach Beratungsgegenstand, mit dem die Person vertraut ist, Nennung des entsprechenden fachlichen Hintergrunds (z. B. Flugverfahren, Dialogprozess, Physik, rechtliche Fragestellungen etc.),
— Erläuterung zu den jeweiligen Erfahrungen mit der Arbeit in sensiblen politischen Kontexten sowie Kenntnisse und Sensibilität für politische Entscheidungsstrukturen,
— Erläuterung der Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements sowie des Informationsmanagements,
— Erläuterung der Erfahrung im Bereich des Monitorings (inklusive dessen regelmäßiger Berichterstattung) und mit an Zielgruppen angepassten Aufarbeitungen von Monitoringergebnissen,
— Erläuterung der Erfahrungen mit fächerübergreifender Arbeit (globaler Blick),
— Angaben zu möglichen Interessenkonflikten (hier auf Grund von privatem Engagement in für den Auftrag relevanten Themenbereich);
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sofern möglich für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen: die Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1.5) (= Referenzangaben) für das jeweils eigene Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß oben Ziffer III.1.3 im Original ausdrücklich nochmals hingewiesen.
Die unter Ziffer III.2.1) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sofern möglich für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen: die Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1.5) (= Referenzangaben) für das jeweils eigene Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß oben Ziffer III.1.3 im Original ausdrücklich nochmals hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe III.2.1)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wegen der großen Komplexität und fachlichen Vielfalt der Aufgabenstellungen unterstützt der Auftraggeber nachdrücklich die Bildung und Bewerbung von Bietergemeinschaften die gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter auftreten. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wegen der großen Komplexität und fachlichen Vielfalt der Aufgabenstellungen unterstützt der Auftraggeber nachdrücklich die Bildung und Bewerbung von Bietergemeinschaften die gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter auftreten. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinnützige Umwelthaus GmbH
Herrn Lanz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 246-429106 (2013-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 61079886810📞
Fax: +49 61079886819 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-12 📅
Name: Öko-Institut e. V.
Postanschrift: Rheinstraße 95
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@oeko.de📧
Internetadresse: www.oeko.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 101 b GWB wird hingewiesen:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.