Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen. Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 51 HOAI bzw. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation. Vergabe in Losen. Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren. Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags. Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen. Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden: Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten. Einzelhandel (incl. Anlieferzone im Haus), GF ca. 2.000 m²: Lebensmittelmarkt max. 800 m² Verkaufsfläche Drogeriemarkt max. 600 m² Verkaufsfläche 6-gruppige Kinderkrippe, GF ca. 1.250 m² Wohnen: Gefördertes Wohnen gem. Kommunalem Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm B, GF ca. 2.000 m², ca. 20 WE Pilotprojekt Wohnen für Auszubildende (teilmöbliert mit Küchenzeile u.Ä.), GF: alle weiteren Flächen Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden. Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen: - Nutzungs-/Wohnungsschlüssel: 2/3 Einzimmerapartments (ca. 20 m²) und 1/3 Doppelapartments (ca. 40 m²) - Angebot an Gemeinschaftsräume, Flächenansatz 1 m² je Bewohner - 0,3 Stpl./Apart. - Angemessene Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Minimalfoderung: Verkehrs- Gemeinschafts- und Außenflächen, Flur- und Türbreiten, Ausstattung Bad mit bodengleicher Dusche) - 4% der Wohnungen rollstuhlgerecht - Grundrissplanung für Teilmöblierung mit Küchenzeile, Aufbewahrungsmöbel, Bett, Schreibtisch u.Ä. Bei Planung und Ausführung der Kinderkrippe ist das Nutzerbedarfsprogramm des Referats für Bildung und Sport sowie die Planungs- und Bauhinweise zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.1) und II.1.5)Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:Los 1: Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagenund Lufttechnische AnlagenLos 2: Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, GebäudeautomationDie Beauftragung erfolgt stufenweise.Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung):- für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser und Gasanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).- für die Anlagengruppen Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen: mindestens die Leistungsphasen 2; 3 und 5 (ganz oder teilweise)- für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation: mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise),- für die Anlagengruppe Förderanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 1Optional: Leistungsphase 6 - 8, Leistungsphase 7 nur teilweiseDarüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage aller Lose wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Siehe II.1.1) und II.1.5)Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:Los 1: Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagenund Lufttechnische AnlagenLos 2: Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, GebäudeautomationDie Beauftragung erfolgt stufenweise.Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung):- für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser und Gasanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).- für die Anlagengruppen Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen: mindestens die Leistungsphasen 2; 3 und 5 (ganz oder teilweise)- für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation: mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise),- für die Anlagengruppe Förderanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 1Optional: Leistungsphase 6 - 8, Leistungsphase 7 nur teilweiseDarüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage aller Lose wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOFAG Wohnen GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewofag.de🌏
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Fax: +49 894123340 📠
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk “Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung”, sind zu richten an:
Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH,
Kirchseeoner Straße 3,
81669 München.
ausschreibung@gewofag.de
(siehe I.1 Kontaktstelle).
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk “Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung”, sind zu richten an:
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen.
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen.
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 51 HOAI bzw. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation. Vergabe in Losen.
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 51 HOAI bzw. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation. Vergabe in Losen.
Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren.
Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren.
Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen.
Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen.
Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden:
Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden:
Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten.
Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten.
Einzelhandel (incl. Anlieferzone im Haus), GF ca. 2.000 m²:
Lebensmittelmarkt max. 800 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt max. 600 m² Verkaufsfläche
6-gruppige Kinderkrippe, GF ca. 1.250 m²
Wohnen:
Gefördertes Wohnen gem. Kommunalem Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm B, GF ca. 2.000 m², ca. 20 WE
Pilotprojekt Wohnen für Auszubildende (teilmöbliert mit Küchenzeile u.Ä.), GF: alle weiteren Flächen
Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden.
Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden.
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen:
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen:
- Angebot an Gemeinschaftsräume, Flächenansatz 1 m² je Bewohner
- 0,3 Stpl./Apart.
- Angemessene Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Minimalfoderung: Verkehrs- Gemeinschafts- und Außenflächen, Flur- und Türbreiten, Ausstattung Bad mit bodengleicher Dusche)
- 4% der Wohnungen rollstuhlgerecht
- Grundrissplanung für Teilmöblierung mit Küchenzeile, Aufbewahrungsmöbel, Bett, Schreibtisch u.Ä.
Bei Planung und Ausführung der Kinderkrippe ist das Nutzerbedarfsprogramm des Referats für Bildung und Sport sowie die Planungs- und Bauhinweise zu beachten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 HSL
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen im Rahmen des Neubaus einer Lärmschutzbebauung am Innsbrucker Ring in…
… Münchensiehe II.1.5) und II.2.1)
… München
siehe II.1.5) und II.2.1)
Menge oder Umfang: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 51 bzw. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 2; 3 und 5 ganz oder teilweise, bei der Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 1Optional: Leistungsphase 6-8, Leistungsphase 7 nur teilweise.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der optionalen Stufe und weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 51 bzw. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 2; 3 und 5 ganz oder teilweise, bei der Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 51 bzw. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 2; 3 und 5 ganz oder teilweise, bei der Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Optional: Leistungsphase 1
Optional: Leistungsphase 6-8, Leistungsphase 7 nur teilweise.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der optionalen Stufe und weiterer Leistungen besteht nicht.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Elektro
Kurze Beschreibung:
Fachplanung für Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen und Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus einer Lärmschutzbebauung am Innsbrucker Ring in…
… Münchensiehe II.1.5) und II.2.1)
… München
Menge oder Umfang: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise), für die Anlagengruppe Förderanlagen die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 1Optional: Leistungsphase 6 - 8, Leistungsphase 7 nur teilweise.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der optionalen Stufe und weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise), für die Anlagengruppe Förderanlagen die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise), für die Anlagengruppe Förderanlagen die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).
Optional: Leistungsphase 6 - 8, Leistungsphase 7 nur teilweise.
Siehe II.1.1) und II.1.5)
Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:
Die ausgeschriebene Planungsleistung der technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation soll unterteilt in folgende Lose angeboten werden:
Los 1: Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen
und Lufttechnische Anlagen
Los 2: Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 53 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung):
- für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser und Gasanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 (ganz oder teilweise).
- für die Anlagengruppen Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen: mindestens die Leistungsphasen 2; 3 und 5 (ganz oder teilweise)
- für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation: mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise),
- für die Anlagengruppe Förderanlagen: mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 (ganz oder teilweise).
Optional: Leistungsphase 6 - 8, Leistungsphase 7 nur teilweise
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Vertragsgrundlage aller Lose wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Referenznummer: 535/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz netto gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsbogen),
- Erklärung über fakultative Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 a)-d) VOF
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers getrennt nach den ausgeschriebenen Anlagengruppen Los 1 und Los 2; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
- Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers getrennt nach den ausgeschriebenen Anlagengruppen Los 1 und Los 2; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
- Name/Qualifikation und Berufserfahrung des/r Projektleiter/s getrennt nach Los 1 und Los 2, welche/r die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF;
- Erklärung über die Erfahrung in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der
Einhaltung der hierfür speziellen Vorschriften und Regelwerke.
- Erklärung zu der Verfügbarkeit vor Ort (gemäß II.1.5);
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen,
- Erklärung zu der zur Auftragsbearbeitung vorgesehenen Software,
- Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten
vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht, getrennt nach Angaben zu den Losen 1 und 2;
Folgende Kriterien sind bei allen Losen bei den Referenzen zu erfüllen:
- maximal 3 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/Bieter pro Los,
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrages (siehe II.1.5 - Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen der ausgeschriebenen Anlagengruppen an einem Geschosswohnungsbau im Neubau mit Tiefgarage)
- mind. 2.000 m² Wohnfläche (WF) bzw. 40 Wohneinheiten je Referenz,
- Maßnahmen ab 2008 (in der Umsetzung oder fertig gestellt, relevant ist das Datum des Baubeginns)
Für folgende Kriterien behält sich der Auftraggeber die Vergabe von Sonderpunkten vor:
- 1 Sonderpunkt für Referenz im Energiestandard KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) und besser
- 1 Sonderpunkt für öffentliche Förderung (EOF, KomPro/A/B/C, München Modell Miete, KfW, oder vergleichbar)
- je 1 Sonderpunkt für a) in die Wohnnutzung integrierte Kinderbetreuungseinrichtung,
b) Wohnanlagen für Studenten, Auszubildenden u.Ä. (Einzel- und Doppelapartments)
Die Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Die einzelnen Referenzobjekte können sich auf Teilaspekte beschränken.
Die Angaben mind. folgender Punkte sind pro Referenz zu erbringen [§ 5 Abs. 5 b) VOF]:
- Angabe der durchgeführten Leistungsphasen nach HOAI der jeweiligen Anlagengruppe,
- Beschreibung des Projektes,
- Nennung der Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Nennung der Nutzfläche der Kinderbetreuungseinrichtung sowie der Einzelhandelsnutzung und deren Lage im Zusammenhang mit der Wohnnutzung sowie die Wohnfläche der Wohnanlage für Studenten, Auszubildende u.Ä.
- Angabe zu Fördermodellen (EOF, Kompro, München Modell Miete, KfW, oder vergleichbar) im Falle des geförderten Wohnungsbaus
- Angaben zum erzielten Energiestandard des Referenzprojektes
- Nennung des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns (ab 2008),
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht.
Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor.
Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe auch VI.3] „Sonstige Informationen“.
Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß ABSCHNITT.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß ABSCHNITT.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur schriftlich möglich. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
gemäß III.2.1, III.2.2, - - III.2.3: Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ellenbach
Internetadresse: www.gewofag.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 535/2013
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk “Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung”, sind zu richten an:
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 119-203668 (2013-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 741 746,10 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewofag Wohnen GmbH
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk „Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung“, sind zu richten an:
Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH,
Kirchseeoner Straße 3,
81669 München.
ausschreibung@gewofag.de
(siehe I.1 Kontaktstelle).
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk „Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung“, sind zu richten an:
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-17 📅
Name: Ing. Wolfgang Spiegl GmbH
Postanschrift: Schwanthalerstraße 100
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Ingenieurbüro Brundobler GmbH
Postanschrift: Riedenburger Straße 20
Postort: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.