Fachplanung Tragwerk Innsbrucker Ring 2. BA

GEWOFAG Wohnen GmbH

Tragwerksplanung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen.
Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 48 HOAI bzw. § 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 13
Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren.
Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen.
Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden:
Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten.
Einzelhandel (incl. Anlieferzone im Haus) GF ca. 2.000 m²:
Lebensmittelmarkt max. 800 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt max. 600 m² Verkaufsfläche
6-gruppige Kinderkrippe GF ca. 1.250 m²
Wohnen
Gefördertes Wohnen gem. Kommunalem Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm B GF ca. 2.000 m², ca. 20 WE
Pilotprojekt Wohnen für Auszubildende (teilmöbliert mit Küchenzeile u.Ä.) GF alle weiteren Flächen
Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden.
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen:
- Nutzungs-/Wohnungsschlüssel: 2/3 Einzimmerapartments (ca. 20 m²) und 1/3 Doppelapartments (ca. 40 m²)
- Angebot an Gemeinschaftsräume, Flächenansatz 1 m² je Bewohner
- 0,3 Stpl./Apart.
- Angemessene Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Minimalforderung: Verkehrs- Gemeinschafts- und Außenflächen, Flur- und Türbreiten, Ausstattung Bad mit bodengleicher Dusche)
- 4 % der Wohnungen rollstuhlgerecht
- Grundrissplanung für Teilmöblierung mit Küchenzeile, Aufbewahrungsmöbel, Bett, Schreibtisch u.Ä.
Bei Planung und Ausführung der Kinderkrippe ist das Nutzerbedarfsprogramm des Referats für Bildung und Sport sowie die Planungs- und Bauhinweise zu beachten.
Für die Planung und Ausführung der Einzelhandelsflächen sind die Anforderungen des Handels zu berücksichtigen, insbesondere wie Sie in der Auslobung des Realisierungswettbewerbs und im Mustergrundriss dargestellt sind. Der Auftraggeber hat bereits Verhandlungen mit potentiellen Pächtern aufgenommen, um möglichst schnell die spezifischen Wünsche und Anforderungen des Einzelhandels in die Planung aufnehmen zu können.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-20.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-20 Auftragsbekanntmachung
2013-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge