Fachplanung Tragwerk Innsbrucker Ring 2. BA

GEWOFAG Wohnen GmbH

Tragwerksplanung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen.
Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 48 HOAI bzw. § 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 13
Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren.
Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen.
Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden:
Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten.
Einzelhandel (incl. Anlieferzone im Haus) GF ca. 2.000 m²:
Lebensmittelmarkt max. 800 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt max. 600 m² Verkaufsfläche
6-gruppige Kinderkrippe GF ca. 1.250 m²
Wohnen
Gefördertes Wohnen gem. Kommunalem Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm B GF ca. 2.000 m², ca. 20 WE
Pilotprojekt Wohnen für Auszubildende (teilmöbliert mit Küchenzeile u.Ä.) GF alle weiteren Flächen
Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden.
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen:
- Nutzungs-/Wohnungsschlüssel: 2/3 Einzimmerapartments (ca. 20 m²) und 1/3 Doppelapartments (ca. 40 m²)
- Angebot an Gemeinschaftsräume, Flächenansatz 1 m² je Bewohner
- 0,3 Stpl./Apart.
- Angemessene Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Minimalforderung: Verkehrs- Gemeinschafts- und Außenflächen, Flur- und Türbreiten, Ausstattung Bad mit bodengleicher Dusche)
- 4 % der Wohnungen rollstuhlgerecht
- Grundrissplanung für Teilmöblierung mit Küchenzeile, Aufbewahrungsmöbel, Bett, Schreibtisch u.Ä.
Bei Planung und Ausführung der Kinderkrippe ist das Nutzerbedarfsprogramm des Referats für Bildung und Sport sowie die Planungs- und Bauhinweise zu beachten.
Für die Planung und Ausführung der Einzelhandelsflächen sind die Anforderungen des Handels zu berücksichtigen, insbesondere wie Sie in der Auslobung des Realisierungswettbewerbs und im Mustergrundriss dargestellt sind. Der Auftraggeber hat bereits Verhandlungen mit potentiellen Pächtern aufgenommen, um möglichst schnell die spezifischen Wünsche und Anforderungen des Einzelhandels in die Planung aufnehmen zu können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-20 Auftragsbekanntmachung
2013-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.1] & II.1.5].Die Beauftragung erfolgt stufenweise.Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 48 und 49 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) für die Leistungsphase 2 - 5 (ganz oder teilweise).Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:Optional: Leistungsphase 1Optional: Leistungsphase 6Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen / Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOFAG Wohnen GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewofag.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de 📧
Fax: +49 894123340 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 119-203650
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen. Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk “Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung”, sind zu richten an: Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München. ausschreibung@gewofag.de (siehe I.1 Kontaktstelle). Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen. Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tragwerksplanung für den Neubau einer Lärmschutzbebauung mit Tiefgarage auf den Grundstücken Grafingerstraße Ecke Innsbrucker Ring in München. In den Sockelgeschossen sind eine Kinderkrippe und Einzelhandelsflächen integriert, vorwiegend in den Obergeschossen befinden sich geförderte Wohnungen.
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Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 48 HOAI bzw. § 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 13
Eine neue Lärmschutzbebauung entlang des Innsbrucker Rings (Mittlerer Ring) soll die zwischen Bad-Schachener-Straße und Grafinger Straße gelegenen Wohngebiete der GEWOFAG Wohnen GmbH schützen. Ein erster Bauabschnitt im Süden wurde in den letzten Jahren realisiert. Nun beabsichtigt der Auftraggeber mit einem zweiten Bauabschnitt im Norden den Lärmschutz zu komplettieren.
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Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet umfasst zwei städtische Grundstücke, auf deren Flächen sich heute eine städtische Kinderkrippe mit einer großen baumbestandenen Freifläche und einer Grünanlage befinden. Laut Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 5. Dezember 2012 soll die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH die Grundstücke erwerben. Das Bestandsgebäude soll abgerissen und die Kinderkrippe in einem erweiterten Umfang in den Neubau integriert werden (Teileigentum des Referats für Bildung und Sport). Die Planung und Ausführung der erforderlichen Abbruchmaßnahmen und Baumfällungen im Vorfeld der Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des vorliegenden Auftrags.
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Im Teilbereich der heutigen Kinderkrippe besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Für das Neubauvorhaben soll auf Basis des durchgeführten Realisierungswettbewerbs parallel zur Objektplanung ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung durchgeführt werden. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden von dem beauftragten Büro Böhm, Glaab, Sandler, Mittertrainer übernommen.
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Testentwürfe haben ergeben, dass rund 8.500 m² bis 10.000 m² Geschossfläche im Planungsgebiet organisiert werden können. Die tatsächlich realisierbare Geschossfläche ist vom spezifischen Planungskonzept abhängig. Die Geschossfläche soll wie folgt auf die Nutzungen verteilt werden:
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Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Freiflächen liegen teils zu ebener Erde, teils befinden sie sich auf nicht überbauten Teilbereichen der Gewerbeeinheiten.
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Einzelhandel (incl. Anlieferzone im Haus) GF ca. 2.000 m²:
Lebensmittelmarkt max. 800 m² Verkaufsfläche
Drogeriemarkt max. 600 m² Verkaufsfläche
6-gruppige Kinderkrippe GF ca. 1.250 m²
Wohnen
Gefördertes Wohnen gem. Kommunalem Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm B GF ca. 2.000 m², ca. 20 WE
Pilotprojekt Wohnen für Auszubildende (teilmöbliert mit Küchenzeile u.Ä.) GF alle weiteren Flächen
Das Bauvorhaben soll im Energiestandard KfW-Effizienzhaus-70 (EnEV 2009) ausgeführt und voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei der Optimierung der Gebäudekonzeption ist darüber hinaus das „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ (siehe Anlage) zu berücksichtigen, um möglichst auch FES-Fördermittel abgreifen zu können. Ferner soll das Bauvorhaben für das Zuschussprogramm der Landeshauptstadt München für kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen „Wohnen am Ring“ angemeldet werden.
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Die geförderten Wohnungen sind gemäß den entsprechenden Fördervorgaben zu planen (insbesondere Wohnräumförderungsbestimmungen 2012, Richtlinien des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B, Wohnungsschlüssel). Das Pilotprojekt „Wohnen für Auszubildende“ (siehe Beschluss der Landeshauptstadt München vom 13.03.2013) beruht ebenfalls auf einem Kommunalen Wohnungsbauprogramm – Teilprogramm A. Derzeit wird die Beschlussvorlage über die Förderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Vorlage im Stadtrat vorbereitet. Die Fördervorgaben gelten analog, hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen sind folgende Abweichungen und Eckpunkte zu nennen:
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- Nutzungs-/Wohnungsschlüssel: 2/3 Einzimmerapartments (ca. 20 m²) und 1/3 Doppelapartments (ca. 40 m²)
- Angebot an Gemeinschaftsräume, Flächenansatz 1 m² je Bewohner
- 0,3 Stpl./Apart.
- Angemessene Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (Minimalforderung: Verkehrs- Gemeinschafts- und Außenflächen, Flur- und Türbreiten, Ausstattung Bad mit bodengleicher Dusche)
- 4 % der Wohnungen rollstuhlgerecht
- Grundrissplanung für Teilmöblierung mit Küchenzeile, Aufbewahrungsmöbel, Bett, Schreibtisch u.Ä.
Bei Planung und Ausführung der Kinderkrippe ist das Nutzerbedarfsprogramm des Referats für Bildung und Sport sowie die Planungs- und Bauhinweise zu beachten.
Für die Planung und Ausführung der Einzelhandelsflächen sind die Anforderungen des Handels zu berücksichtigen, insbesondere wie Sie in der Auslobung des Realisierungswettbewerbs und im Mustergrundriss dargestellt sind. Der Auftraggeber hat bereits Verhandlungen mit potentiellen Pächtern aufgenommen, um möglichst schnell die spezifischen Wünsche und Anforderungen des Einzelhandels in die Planung aufnehmen zu können.
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Menge oder Umfang:
Siehe II.1.1] & II.1.5].
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 48 und 49 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) für die Leistungsphase 2 - 5 (ganz oder teilweise).
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Optional: Leistungsphase 1
Optional: Leistungsphase 6
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen / Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
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Referenznummer: 534/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz netto gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsbogen),
- Erklärung über fakultative Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 a)-d) VOF
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und für das Berufsfeld; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter, Praktikanten/Auszubildende, Freie Mitarbeiter);
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- Name/Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF;
- Erklärung über die Erfahrung in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der
Einhaltung der hierfür speziellen Vorschriften und Regelwerke.
- Erklärung zu der Verfügbarkeit vor Ort (gemäß II.1.5);
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen,
- Erklärung zu der zur Auftragsbearbeitung vorgesehenen Software,
- Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten
vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
- maximal 3 Referenzen je Bewerbergemeinschaft/Bieter,
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrages (siehe II.1.5),
- Geschosswohnungsbau mit mind. 2.000 m² Wohnfläche (WF) bzw. 50 Wohneinheiten je Referenz,
- Maßnahmen ab 2008 (in der Umsetzung oder fertig gestellt, relevant ist das Datum des Baubeginns)
Für folgende Kriterien behält sich der Auftraggeber die Vergabe von Sonderpunkten vor:
- 1 Sonderpunkt für Referenz im Energiestandard KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) und besser
- 1 Sonderpunkt für Referenz für öffentlich geförderten Wohnungsbau
- je 1 Sonderpunkt für a) in die Wohnnutzung integrierte Kinderbetreuungseinrichtung,
b) integrierte Einzelhandelsflächen und c) Wohnanlagen für Studenten, Auszubildenden u.Ä. (Einzel- und Doppelapartments)
Die Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Die einzelnen Referenzobjekte können sich auf Teilaspekte beschränken.
Die Angaben mind. folgender Punkte sind pro Referenz zu erbringen [§ 5 Abs. 5 b) VOF]:
- Angabe der durchgeführten Leistungsphasen nach HOAI,
- Beschreibung des Projektes,
- Nennung der Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Nennung der Nutzfläche der Kinderbetreuungseinrichtung sowie der Einzelhandelsnutzung und deren Lage im Zusammenhang mit der Wohnnutzung sowie die Wohnfläche der Wohnanlage für Studenten, Auszubildende u.Ä.
- Angabe zu Fördermodellen (EOF, Kompro, München Modell Miete, KfW, oder vergleichbar) im Falle des geförderten Wohnungsbaus
- Angaben zum erzielten Energiestandard des Referenzprojektes
- Nennung des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns (ab 2008),
- Angabe des Auftraggebers (Öffentlich oder privat),
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht.
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Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor.
Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe auch VI.3] „Sonstige Informationen“.
Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Auftraggeber [Kontaktstelle gemäß ABSCHNITT.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
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Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
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— Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
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— Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
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Bewerbungen sind nur schriftlich möglich. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
gemäß III.2.1, III.2.2, - - III.2.3: Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ellenbach
Internetadresse: www.gewofag.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 534/2013
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk “Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung”, sind zu richten an:
Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH,
Kirchseeoner Straße 3,
81669 München.
(siehe I.1 Kontaktstelle).
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerbungsbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 119-203650 (2013-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 352 094,47 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 198-342577
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 119-203650
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen. Anforderungen für das Bewerbungsformular mit dem Vermerk „Fachplanung Innsbrucker Ring 2.BA - Tragwerksplanung“, sind zu richten an: Vergabestelle der GEWOFAG Holding GmbH, Kirchseeoner Straße 3, 81669 München. ausschreibung@gewofag.de (siehe I.1 Kontaktstelle). Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem bereitgestellten Rücksendeaufkleber bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle einzureichen. Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erteilt.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisationskonzept (30)
2. Preis (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-09 📅
Name: Behringer Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Tizianstraße 50
Postort: München
Postleitzahl: 80638
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2013/S 198-342577 (2013-10-09)