Fachplanungsleistungen Elektrotechnik im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuter-Berufskollegs in Hennef

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle

Fachplanungsleistungen Elektrotechnik (gem. § 51 Abs. 2 Nr. 4-7) im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther Berufskollegs in Hennef. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 HOAI, davon Leistungsphase 7 nur anteilig.
Bestandsdaten Hauptgebäude:
— ca. 14 200 m² Gesamtnutzfläche,
— ca. 57 700 m³ umbauter Raum,
— ca. 9 900 m² bebaute Fläche,
— ca. 29 400 m², Grundstücksfläche,
— ca. 8 m Gebäudehöhe über Gelände.
Bestandssituation:
Das Carl-Reuter-Berufskolleg wurde 1976 als 2-geschossiges Schulgebäude errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit aussteifenden Betonkernen. Die Außenmaße des EG betragen ca. 115 x 85 m. Zwischen 4 innen liegenden Treppenhäusern liegen 3 Lichthöfe. Das Obergeschoss ist im Wesentlichen gegenüber dem EG zurückgesetzt.
Elektrotechnik Bestand:
Vom Technikkeller im 1. Kellergeschoss aus werden das Berufskolleg, die zum Berufskolleg und der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt. Das Berufskolleg wird mittelspannungsseitig über 11 KV eingespeist und verfügt über eine eigene Trafostation mit einem 400 KVA Transformator. Dieser speist in die neue Niederspannungshauptverteilung ein. Von hier aus werden die zugehörigen Bauteile, Etagenverteiler, Werkstattverteiler, Lüftungsanlagen und sonstige technischen Anlagen eingespeist. Die Notstromversorgung wird über eine 230 V Batterieanlage gewährleistet. Die Brandmeldeanlage einschließlich Leitungsnetz stammt aus dem Jahr 2002, dabei handelt es sich um eine fast flächendeckende Überwachungsanlage, die Zwischendeckenbereiche werden ebenfalls überwacht. Die Lautsprecheranlagenzentrale einschließlich Leitungsnetz stammt ebenfalls aus dem Jahr 2002. Die Flur-, Treppenhaus- und Klassenbeleuchtung und die komplette Notbeleuchtung einschließlich der Fluchtwegbeleuchtung stammen aus den Errichtungsjahren des Gebäudes. Die Leuchten beinhalten keine PCB-haltigen Kondensatoren; es sind keine halogenfreien Leitungen verlegt worden. Vom Serverraum im Erdgeschoss werden alle Klassenräume über sternförmige LWL-Leitungen bis in die dortigen LAN-Verteilerschränke angebunden. Die Schränke befinden sich jeweils unterhalb der Zwischendecke. Das Gebäude verfügt über eine flächendeckende Einbruchmeldeanlage. In jedem Klassenraum und jeder Werkstatt gibt es einen Telefonanschluss. Auf dem Dach der Schule befinden sich zwei 30 KWp Photovoltaikanlagen, die ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das Schulgebäude ist mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgestattet. Die über alle Geschosse führende Aufzugsanlage wird als Lasten- und Personaufzug genutzt.
Nutzung:
Das Kellergeschoss ist überwiegend als Kriechkeller ausgebildet. Der übrige Teil besteht aus Lager- und Technikräumen.
Im Erdgeschoss sind neben zentralen WC-Anlagen, der Schulleitung, der Bibliothek und Pausenräume für die Schüler vorwiegend Fachbereiche für verschiedene Berufsausbildungen (Metalltechnik, Metallverarbeitung, Computer-Technik, Fleischerei, Großküche / Gastronomie, Elektro, Bäckerei / Konditorei, Schreinerei, Bautechnik, Malertechnik) mit den zugehörigen Spezialräumen untergebracht.
Im Obergeschoss sind neben Fachräumen für CAD-Zeichen- und EDV-Technik im Wesentlichen klassische Unterrichtsräume eingerichtet.
Grundlagen für die geplante Sanierung:
Bei einer Brandschau vor ca. 10 Jahren wurde auffällig, dass das Gebäude nicht den Regelungen in der Bauordnung NW entspricht; vor allem wurden folgende brandschutztechnische Probleme offenbar: Das Gebäude besitzt keine Brandabschnitte, die 4 Treppenhäuser liegen nicht an den Außenwänden, die Flurwände wurden nicht bis unter die Rohdecke geführt, die Wand- und Deckenkonstruktionen sind brandschutztechnisch nicht qualifiziert.
Ein erstes Brandschutzkonzept und erste Planungen führten nicht zu einer bauordnungsrechtlich abgeschlossenen Situation. Da wesentliche brandschutztechnische Probleme weiterhin bestanden und hierdurch die Fortführung des Betriebes der Schule gefährdet war, wurde von der Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2011 mit einem anderen Brandschutz-Sachverständigen ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept wechselte aufgrund der konstruktiven Probleme am Gebäude auf eine dynamische Leitung der gefährdeten Personen. Hierdurch wird eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes sichergestellt. Das Konzept wurde als vorgezogene temporäre Maßnahme abgestimmt, bauordnungsrechtlich beantragt und 2012 realisiert. Hierdurch ist der Schulbetrieb bis zu der nun geplanten grundlegenden Sanierung des Gebäudes gesichert.
Neben den brandschutztechnischen Problemen entsprechen die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik auch energetisch nicht den Anforderungen. Der Zustand der Gebäudesubstanz entspricht im Wesentlichen dem Baujahr (1976). Zudem ist der Schallschutz im Bestand nicht ausreichend. In den letzten 10 Jahren wurden zahlreiche kleinere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere brandschutztechnischer und elektrotechnischer Art durchgeführt.
Geplante Generalsanierung:
Auf Grundlage der brandschutztechnischen Probleme aber auch der substanziell und energetisch notwendigen Maßnahmen hat sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen, das Gebäude zu sanieren. Die Variante der Aufgabe des Gebäudes und eines Neubaues wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Da der Schulbetrieb auch während der Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss, wird die Sanierung höchstwahrscheinlich in mehreren Bauphasen sukzessive durchgeführt werden. Dabei ist die Planung der Bauphasen eine wesentliche organisatorische Aufgabe des Planers. Die besonderen Probleme an dieser Schule durch das hohe Maß an speziellen Fachräumen mit schweren Maschinen müssen dabei berücksichtigt werden.
Bei der geplanten Sanierung geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass das Gebäude bei jedem Bauabschnitt über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau heruntergeführt werden muss. Lediglich die in den letzten Jahren renovierten Teilbereiche aber auch die Einbauten mit schweren Maschinen bleiben ggf. bestehen. Danach werden die wetterfeste Hülle und der innere Ausbau, incl. Haustechnik komplett neu aufgebaut.
Bei der abschnittsweisen elektrotechnischen Sanierung sind alle nachfolgend beschriebenen Anlagen und zugehörigen Installationen grundsätzlich ab der Niederspannungshauptverteilung zu erneuern:
— Leitungsnetz für fernmeldetechnische, datentechnische und energietechnische Anlagen,
— Unterverteilungen,
— Beleuchtungsanlage,
— Sonnenschutzanlagensteuerung,
— Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— Einbruchmeldeanlage,
— Flächendeckende Brandmeldeanlage mit Fluchtwegsteuerung,
— Lautsprecher der ELA-Anlage,
— Blitzschutzfundamenterder und zugehörige Ableitungen,
— Telefonanlage.
Die vorhandene Aufzugsanlage ist zu sanieren.
Konflikte und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Gewerken aus Hochbau, Elektrotechnik und TGA sowie zwischen Bestand und Sanierungsbereichen in den einzelnen Abschnitten, sind in der Planungsphase von allen Planungsbeteiligten zu prüfen und entsprechende Konzepte zur Lösung und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zu entwickeln.
Geplanter Erweiterungsbau:
Aufgrund der bevorstehenden Generalsanierung wurde die bestehende Raumsituation überprüft und ein erweitertes Raumprogramm zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größe von ca. 2 000 m² Hauptnutzfläche. Diese zusätzliche Fläche ist Bestandteil des Planungsauftrages. Eine Aufgabe dieses Erweiterungsgebäudes kann ggf. in der Bauphase auch der Dienst als Ersatzfläche sein. Die energietechnische, datentechnische und fernmeldetechnische Anbindung der Erweiterung an den Bestand ist mit allen Beteiligten abzustimmen, die elektrotechnische Ausstattung des Erweiterungsgebäudes soll im Wesentlichen dem Standard des sanierten Gebäudes entsprechen.
Besonderheiten Bauablauf / Ausführungszeiten:
Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Berufskolleges. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Vom Technikkeller des Bestandsgebäudes werden neben dem Berufskolleg auch die zum Berufskolleg und der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt werden. Die durchgehende Versorgung aller Gebäude während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Die Geschoßdecken bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen. Hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein.
Mit den Ingenieurleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind ca. 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen 2 Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein.
Ingenieurleistungen:
Zur Durchführung der beschriebenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen folgende Ingenieurleistungen beauftragt und erbracht werden:
Fachplanungsleistungen Elektrotechnik, gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 4-7 HOAI, LP 1-9. Leistungsphase 7 wird dabei nur anteilig beauftragt, da Teile der Leistungen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Rhein-Sieg-Kreises erbracht werden.
Der Schwerpunkt der Bearbeitung dieses Auftrages liegt einerseits in den Leistungsphasen 2-3 (Vorentwurf und Entwurf), in denen eine Konzeption entwickelt werden muss, die sowohl die brandschutztechnischen Probleme wie auch die energie- und datentechnischen Anforderungen an das Gebäudes löst. Andererseits sollen die notwendigen Erweiterungsflächen in einen optimalen Funktionszusammenhang mit der bestehenden Schule gebracht werden, dabei ist die Durchführbarkeit der Maßnahme in Teilabschnitten unter Beibehaltung des Unterrichtes sicher zu stellen.
Der 2. Schwerpunkt liegt in der Leistungsphase 8 (Bauleitung). Hier ist eine stringente Überwachung der Baumaßnahme zur Sicherstellung eines mit dem Schulbetrieb abgestimmten Terminplanes notwendig. Die Einflechtung der elektrotechnischen Gewerke in einen reibungslosen Bauablauf und die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachingenieuren sind zentrale Aufgaben des Elektrofachplaners.
Die Gebäudewirtschaft ist Bauherrenvertreter. Eine intensive, unmittelbare und umfassende Abstimmung der Planungs- und Bauabläufe zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und der Gebäudewirtschaft wird vorausgesetzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2498/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-155274
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Auf Anforderung und nach Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse werden die Teilnahmeantragsunterlagen auch per E-Mail versandt. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist im Original unterschrieben einzureichen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden von der Vergabestelle unter Fristsetzung von sechs Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen / Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlt der Teilnahmeantrag oder ist dieser nicht unterschrieben, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des vom Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung ausgegebenen Formblattes abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss der Bewerbung. Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtige Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Auf Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) vorzulegen. Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw. herunterladbar. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Anfragen sind rechtzeitig und schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die unter I.1) genannte Adresse zu richten, hierzu wird auf § 7 Abs. 3 VOF verwiesen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz bzw. per Fax oder E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die nach IV.1.2) ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Abgabe weiterer schriftlicher Unterlagen aufgefordert, zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, sowie -sofern abweichend- des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der 34. KW 2013 (19. und 20.8.2013) statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanungsleistungen Elektrotechnik (gem. § 51 Abs. 2 Nr. 4-7) im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther Berufskollegs in Hennef. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 HOAI, davon Leistungsphase 7 nur anteilig.
Bestandsdaten Hauptgebäude:
— ca. 14 200 m² Gesamtnutzfläche,
— ca. 57 700 m³ umbauter Raum,
— ca. 9 900 m² bebaute Fläche,
— ca. 29 400 m², Grundstücksfläche,
— ca. 8 m Gebäudehöhe über Gelände.
Bestandssituation:
Das Carl-Reuter-Berufskolleg wurde 1976 als 2-geschossiges Schulgebäude errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit aussteifenden Betonkernen. Die Außenmaße des EG betragen ca. 115 x 85 m. Zwischen 4 innen liegenden Treppenhäusern liegen 3 Lichthöfe. Das Obergeschoss ist im Wesentlichen gegenüber dem EG zurückgesetzt.
Mehr anzeigen
Elektrotechnik Bestand:
Vom Technikkeller im 1. Kellergeschoss aus werden das Berufskolleg, die zum Berufskolleg und der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt. Das Berufskolleg wird mittelspannungsseitig über 11 KV eingespeist und verfügt über eine eigene Trafostation mit einem 400 KVA Transformator. Dieser speist in die neue Niederspannungshauptverteilung ein. Von hier aus werden die zugehörigen Bauteile, Etagenverteiler, Werkstattverteiler, Lüftungsanlagen und sonstige technischen Anlagen eingespeist. Die Notstromversorgung wird über eine 230 V Batterieanlage gewährleistet. Die Brandmeldeanlage einschließlich Leitungsnetz stammt aus dem Jahr 2002, dabei handelt es sich um eine fast flächendeckende Überwachungsanlage, die Zwischendeckenbereiche werden ebenfalls überwacht. Die Lautsprecheranlagenzentrale einschließlich Leitungsnetz stammt ebenfalls aus dem Jahr 2002. Die Flur-, Treppenhaus- und Klassenbeleuchtung und die komplette Notbeleuchtung einschließlich der Fluchtwegbeleuchtung stammen aus den Errichtungsjahren des Gebäudes. Die Leuchten beinhalten keine PCB-haltigen Kondensatoren; es sind keine halogenfreien Leitungen verlegt worden. Vom Serverraum im Erdgeschoss werden alle Klassenräume über sternförmige LWL-Leitungen bis in die dortigen LAN-Verteilerschränke angebunden. Die Schränke befinden sich jeweils unterhalb der Zwischendecke. Das Gebäude verfügt über eine flächendeckende Einbruchmeldeanlage. In jedem Klassenraum und jeder Werkstatt gibt es einen Telefonanschluss. Auf dem Dach der Schule befinden sich zwei 30 KWp Photovoltaikanlagen, die ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das Schulgebäude ist mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgestattet. Die über alle Geschosse führende Aufzugsanlage wird als Lasten- und Personaufzug genutzt.
Mehr anzeigen
Nutzung:
Das Kellergeschoss ist überwiegend als Kriechkeller ausgebildet. Der übrige Teil besteht aus Lager- und Technikräumen.
Im Erdgeschoss sind neben zentralen WC-Anlagen, der Schulleitung, der Bibliothek und Pausenräume für die Schüler vorwiegend Fachbereiche für verschiedene Berufsausbildungen (Metalltechnik, Metallverarbeitung, Computer-Technik, Fleischerei, Großküche / Gastronomie, Elektro, Bäckerei / Konditorei, Schreinerei, Bautechnik, Malertechnik) mit den zugehörigen Spezialräumen untergebracht.
Mehr anzeigen
Im Obergeschoss sind neben Fachräumen für CAD-Zeichen- und EDV-Technik im Wesentlichen klassische Unterrichtsräume eingerichtet.
Grundlagen für die geplante Sanierung:
Bei einer Brandschau vor ca. 10 Jahren wurde auffällig, dass das Gebäude nicht den Regelungen in der Bauordnung NW entspricht; vor allem wurden folgende brandschutztechnische Probleme offenbar: Das Gebäude besitzt keine Brandabschnitte, die 4 Treppenhäuser liegen nicht an den Außenwänden, die Flurwände wurden nicht bis unter die Rohdecke geführt, die Wand- und Deckenkonstruktionen sind brandschutztechnisch nicht qualifiziert.
Mehr anzeigen
Ein erstes Brandschutzkonzept und erste Planungen führten nicht zu einer bauordnungsrechtlich abgeschlossenen Situation. Da wesentliche brandschutztechnische Probleme weiterhin bestanden und hierdurch die Fortführung des Betriebes der Schule gefährdet war, wurde von der Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2011 mit einem anderen Brandschutz-Sachverständigen ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept wechselte aufgrund der konstruktiven Probleme am Gebäude auf eine dynamische Leitung der gefährdeten Personen. Hierdurch wird eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes sichergestellt. Das Konzept wurde als vorgezogene temporäre Maßnahme abgestimmt, bauordnungsrechtlich beantragt und 2012 realisiert. Hierdurch ist der Schulbetrieb bis zu der nun geplanten grundlegenden Sanierung des Gebäudes gesichert.
Mehr anzeigen
Neben den brandschutztechnischen Problemen entsprechen die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik auch energetisch nicht den Anforderungen. Der Zustand der Gebäudesubstanz entspricht im Wesentlichen dem Baujahr (1976). Zudem ist der Schallschutz im Bestand nicht ausreichend. In den letzten 10 Jahren wurden zahlreiche kleinere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere brandschutztechnischer und elektrotechnischer Art durchgeführt.
Mehr anzeigen
Geplante Generalsanierung:
Auf Grundlage der brandschutztechnischen Probleme aber auch der substanziell und energetisch notwendigen Maßnahmen hat sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen, das Gebäude zu sanieren. Die Variante der Aufgabe des Gebäudes und eines Neubaues wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Da der Schulbetrieb auch während der Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss, wird die Sanierung höchstwahrscheinlich in mehreren Bauphasen sukzessive durchgeführt werden. Dabei ist die Planung der Bauphasen eine wesentliche organisatorische Aufgabe des Planers. Die besonderen Probleme an dieser Schule durch das hohe Maß an speziellen Fachräumen mit schweren Maschinen müssen dabei berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen
Bei der geplanten Sanierung geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass das Gebäude bei jedem Bauabschnitt über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau heruntergeführt werden muss. Lediglich die in den letzten Jahren renovierten Teilbereiche aber auch die Einbauten mit schweren Maschinen bleiben ggf. bestehen. Danach werden die wetterfeste Hülle und der innere Ausbau, incl. Haustechnik komplett neu aufgebaut.
Mehr anzeigen
Bei der abschnittsweisen elektrotechnischen Sanierung sind alle nachfolgend beschriebenen Anlagen und zugehörigen Installationen grundsätzlich ab der Niederspannungshauptverteilung zu erneuern:
— Leitungsnetz für fernmeldetechnische, datentechnische und energietechnische Anlagen,
— Unterverteilungen,
— Beleuchtungsanlage,
— Sonnenschutzanlagensteuerung,
— Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— Einbruchmeldeanlage,
— Flächendeckende Brandmeldeanlage mit Fluchtwegsteuerung,
— Lautsprecher der ELA-Anlage,
— Blitzschutzfundamenterder und zugehörige Ableitungen,
— Telefonanlage.
Die vorhandene Aufzugsanlage ist zu sanieren.
Konflikte und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Gewerken aus Hochbau, Elektrotechnik und TGA sowie zwischen Bestand und Sanierungsbereichen in den einzelnen Abschnitten, sind in der Planungsphase von allen Planungsbeteiligten zu prüfen und entsprechende Konzepte zur Lösung und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zu entwickeln.
Mehr anzeigen
Geplanter Erweiterungsbau:
Aufgrund der bevorstehenden Generalsanierung wurde die bestehende Raumsituation überprüft und ein erweitertes Raumprogramm zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größe von ca. 2 000 m² Hauptnutzfläche. Diese zusätzliche Fläche ist Bestandteil des Planungsauftrages. Eine Aufgabe dieses Erweiterungsgebäudes kann ggf. in der Bauphase auch der Dienst als Ersatzfläche sein. Die energietechnische, datentechnische und fernmeldetechnische Anbindung der Erweiterung an den Bestand ist mit allen Beteiligten abzustimmen, die elektrotechnische Ausstattung des Erweiterungsgebäudes soll im Wesentlichen dem Standard des sanierten Gebäudes entsprechen.
Mehr anzeigen
Besonderheiten Bauablauf / Ausführungszeiten:
Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Berufskolleges. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Vom Technikkeller des Bestandsgebäudes werden neben dem Berufskolleg auch die zum Berufskolleg und der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt werden. Die durchgehende Versorgung aller Gebäude während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Die Geschoßdecken bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen. Hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein.
Mehr anzeigen
Mit den Ingenieurleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind ca. 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen 2 Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen
Ingenieurleistungen:
Zur Durchführung der beschriebenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen folgende Ingenieurleistungen beauftragt und erbracht werden:
Fachplanungsleistungen Elektrotechnik, gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 4-7 HOAI, LP 1-9. Leistungsphase 7 wird dabei nur anteilig beauftragt, da Teile der Leistungen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Rhein-Sieg-Kreises erbracht werden.
Der Schwerpunkt der Bearbeitung dieses Auftrages liegt einerseits in den Leistungsphasen 2-3 (Vorentwurf und Entwurf), in denen eine Konzeption entwickelt werden muss, die sowohl die brandschutztechnischen Probleme wie auch die energie- und datentechnischen Anforderungen an das Gebäudes löst. Andererseits sollen die notwendigen Erweiterungsflächen in einen optimalen Funktionszusammenhang mit der bestehenden Schule gebracht werden, dabei ist die Durchführbarkeit der Maßnahme in Teilabschnitten unter Beibehaltung des Unterrichtes sicher zu stellen.
Mehr anzeigen
Der 2. Schwerpunkt liegt in der Leistungsphase 8 (Bauleitung). Hier ist eine stringente Überwachung der Baumaßnahme zur Sicherstellung eines mit dem Schulbetrieb abgestimmten Terminplanes notwendig. Die Einflechtung der elektrotechnischen Gewerke in einen reibungslosen Bauablauf und die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachingenieuren sind zentrale Aufgaben des Elektrofachplaners.
Mehr anzeigen
Die Gebäudewirtschaft ist Bauherrenvertreter. Eine intensive, unmittelbare und umfassende Abstimmung der Planungs- und Bauabläufe zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und der Gebäudewirtschaft wird vorausgesetzt.
Referenznummer: 0003-22-13-VOF
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hennef (Rhein-Sieg-Kreis).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern, ggf. auch von Subunternehmern, sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend gefordert. Nicht fristgerecht vorgelegte oder unvollständige Nachweise/Erklärungen führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers.
Mehr anzeigen
1) Eigenerklärung (s. Teilnahmeantrag) des Bewerbers, dass:
a) nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 6 VOF;
b) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
c) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden sind;
Mehr anzeigen
f) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
g) er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat;
Mehr anzeigen
h) er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
i) er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt;
j) er/sie im Auftragsfall bereit ist/sind, eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu unterzeichnen.
Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen.
Auf Anforderung vorzulegen ist eine Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen gemäß § 4 Abs. 2 VOF. Sofern relevante wirtschaftliche Verknüpfungen bestehen, sind diese detailliert darzustellen.
Entsprechende Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung auch von vorgesehenen Subunternehmern vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen (s. Teilnahmeantrag) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert.
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz Fachplanungsleistungen Elektrotechnik gemäß Anlagengruppen 4-7, § 51 (2) HOAI und Leistungsphasen 1-9, § 53 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages abzugeben:
1) Bürogröße/Mitarbeiterzahlen: Darstellung (s. Teilnahmeantrag) - bei Bewerbergemeinschaften, Bewerbern mit Subunternehmern von allen Mitgliedern und Subunternehmern – der Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und aktuell) jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen, aufgeschlüsselt nach:
Mehr anzeigen
a) Festangestellte Mitarbeiter und Büroin-/teilhaber insgesamt,
b) davon Elektroingenieure/Elektrotechniker,
davon weiter aufgeschlüsselt nach Berufserfahrung Elektroingenieure/Elektrotechniker:
c) mit Zertifizierung für die Planung von Brandmeldeanlagen,
d) mit Berufserfahrung im Bereich LP 5-8 HOAI größer/gleich 5 Jahre,
e) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen für öffentliche Auftraggeber größer/gleich 3 Jahre,
f) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen im Bestand größer/gleich 3 Jahre.
2) Referenzobjekte:
Darstellung (s. Teilnahmeantrag) von mindestens 2 Referenzprojekten. Referenzen, die die „Mindestanforderungen an alle Referenzen“ nicht vollständig erfüllen, werden nicht gewertet.
Werden nicht mindestens 2 Referenzen benannt, die die Mindestanforderungen an alle Referenzen erfüllen, so wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Werden mehr
als 5 Referenzen genannt, so werden diese in Reihenfolge ihrer Nummerierung geprüft und nur die ersten 5, die die Mindestanforderungen erfüllen, mit Punkten (gemäß Wertungsmatrix) bewertet, darüber
hinaus vorlegte Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Die Referenzen werden im Rahmen der Auswertung teilweise durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern weitergehend geprüft und bewertet. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss der jeweiligen Referenz aus der Wertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem weiteren Verfahren auszuschließen.
Mehr anzeigen
Die einzelnen Referenzprojekte müssen auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage einer weiterführenden Darstellung wird die Referenz nicht gewertet. Zu den vorgelegten Referenzobjekt/en sind folgende Angaben (s. Teilnahmeantrag) vollständig zu tätigen:
Mehr anzeigen
Bezeichnung und Ort der Maßnahme; Auftraggeber/Bauherr, aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Baumaßnahme, Auftragnehmer, Ausführungszeitraum; Brutto-Baukosten (KG 400 nach DIN 276); beauftragte Leistungsphasen Elektroplanung (gem. HOAI).
Mehr anzeigen
Die folgenden Projektmerkmale sind – sofern zutreffend – anzugeben: Sanierungs-/Umbaumaßnahme, vollständige Errichtung / Sanierung einer Brandmeldeanlage (BMA), Öffentlicher Auftraggeber, Ausführung der Umbau-/Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb.
Mehr anzeigen
Mit Unterzeichnung des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ggf. auch für seine Subunternehmer, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen, Kosten und Qualitäten – soweit in seinem Einflussbereich – erfolgreich abgeschlossen wurden.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Anforderungen an alle Referenzen:
abgeschlossene Baumaßnahmen (elektrotechnische Gewerke), Fertigstellung der Baumaßnahme im Zeitraum 01/2003 bis 04/2013.
Baumaßnahme mit mindestens 300.000,00 Euro Brutto-Baukosten (KG 400, DIN 276)
Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:
- mindestens zwei Projekte, bei denen die Fachplanungsleistungen Elektro der Leistungsphasen 3-8 (gemäß § 53 HOAI) durchgehend erbracht wurden
- mindestens ein Projekt mit vollständiger Errichtung oder Sanierung einer Brandmeldeanlage (BMA)
- mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
- mindestens ein Umbau-/Sanierungsprojekt mit Ausführung im laufenden Betrieb
Die Referenzprojekte bzw. die Einhaltung der Mindestanforderungen müssen / muss nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / von jedem Subunternehmer in vollem Umfang nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderten Angaben zu Referenzprojekten macht. Es muss jedoch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / jeder Subunternehmer das Leistungsspektrum, das es/er zu übernehmen angibt, anhand mindestens einer Referenz nachweisen, andernfalls wird die Bewerbung aus der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Nach Vertragsschluss ist zum Nachweis die entsprechende Deckungsbestätigung vorzulegen. Eine Erklärung, dass eine solche Versicherung spätestens im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Teilnahmeantrag).
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Generalsanierung und Erweiterung erfolgen im laufenden Betrieb des Berufskollegs. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden.
Mehr anzeigen
Die Geschoßdecken des Bestandsgebäudes bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen. Hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein.
Mehr anzeigen
Mit den Planungsleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen 2 Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen
Die Bereitschaft, im Auftragsfall eine auskömmliche örtliche Bauleitung sicherzustellen und für den Zeitraum der baulichen Umsetzung der Maßnahme durchgehend mit einem/einer projektverantwortlichen Bauleiter/in zu besetzen, ist zu erklären (siehe Teilnahmeantrag).
Mehr anzeigen
Austauschformate für elektronische Daten: DXF, GAEB, DOC, XLS.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung.
2) Die Auswahl der Kriterien erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung in 2 Stufen (siehe Teilnahmeantrag, Hinweise zur Wertung und zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren: Alle Teilnahmeanträge werden zunächst in der Stufe 1 bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (max. erreichbare Punktzahl / Gewichtung / max. gewichtete Punktzahl). Alle Werte werden auf die 2. Kommastelle auf-/abgerundet. Die 10 punktbesten Bewerbungen der Stufe 1 erreichen die Stufe 2, die übrigen Bewerbungen werden nicht weiter berücksichtigt. In der Stufe 2 werden die 10 verbliebenen Bewerbungen weitergehend geprüft und bewertet. Aus der Summe der erreichten Punkte in den Stufen 1 und 2 wird eine Rangfolge der 10 verbliebenen Bewerber ermittelt. Die 5 punktbesten Bewerber werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 10. bzw. 5. Rang, wird der Teilnehmerkreis der nächsten Stufe entsprechend erweitert.
Mehr anzeigen
Stufe 1 (insgesamt max. 500 Pkt):
1.1. Leistungsfähigkeit/Umsätze: (insgesamt max. 50 Pkt)
— 1.1.1 Umsatz Elektroplanung LP 1-9: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
1.2. Fachliche Eignung - Referenzunabhängige Kriterien (insgesamt max. 200 Pkt.)
— 1.2.1 Elektroingenieure/Elektrotechniker (Büroinhaber und festangestellt) insgesamt: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
— 1.2.2 Elektroingenieure/Elektrotechniker mit Zertifizierung für Brandmeldeanlagen: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
— 1.2.3 Elektroingenieure/Elektrotechniker mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, LP 5-8: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
— 1.2.4 Elektroingenieure/Elektrotechniker mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre, im Bauen für öffentliche Auftraggeber: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
— 1.2.5 Elektroingenieure/Elektrotechniker mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre, Bauen im Bestand: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
1.3 Fachliche Eignung - Referenzabhängige Wertungskriterien - formal (insgesamt max. 250 Pkt.)
— 1.3.1 Brutto-Baukosten, KG 400: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
— 1.3.2 Beauftragte Leistungsphasen Elektroplanung: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
— 1.3.3 Sanierungs-/Umbaumaßnahme: max. 5Pkt/10fach/50 Pkt.
— 1.3.4 vollständige Errichtung / Sanierung einer Brandmeldeanlage (BMA): max. 5Pkt/10fach/50 Pkt.
— 1.3.5 Öffentlicher Auftraggeber: max. 5Pkt/10fach/50 Pkt.
— 1.3.6 Ausführung der Umbau-/Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
In Stufe 2 werden die Referenzen der zehn punktbesten Bewerber aus der Stufe 1 bewertet. Geprüft und bepunktet werden maximal drei der zuvor in der Stufe 1 bewerteten Referenzen durch telefonische Befragung der Referenzgeber. Geplanter Zeitraum für die Referenzabfrage siehe Wertungsmatrix im Teilnahmeantrag. Die Telefonversuche erfolgen in Reihenfolge der Nummerierung der Referenzen, je Referenz erfolgt ein Anrufversuch, sofern erfolglos eine Kontaktaufnahme per E-Mail mit Bitte um Rückruf binnen 3 Tagen sowie ein weiterer Anrufversuch nach Ablauf dieser Frist. Sind alle diese Versuche der Kontaktaufnahme erfolglos, wird diese Referenz nicht bepunktet. Gewertet werden die ersten drei Referenzen, deren Referenzgeber erreicht werden, werden keine 3 Referenzgeber erreicht, so werden entsprechend weniger Referenzen bepunktet. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten von 1 bis 6, diese werden in Punkte umgerechnet und gemäß Faktor gewichtet, Zwischennoten werden entsprechend umgerechnet.
Mehr anzeigen
Stufe 2 - Telefonische Befragung des Referenzgebers (insgesamt max. 300 Pkt):
2.1 erste geprüfte Referenz (insgesamt max. 100 Pkt) :
— 2.1.1 Planung, Qualität der Planung, Detailgenauigkeit, Auskömmlichkeit der Planung: max. 5 Pkt/6fach/30 Pkt.
— 2.1.2 Koordination/Zusammenarbeit der Planer/Fachingenieure in die Planung, Umsetzung der Wünsche Bauherr : max. 5 Pkt/4fach/20 Pkt.
— 2.1.3 Termine und Kosten: max. 5 Pkt/4fach/20 Pkt.
— 2.1.4 Qualität der Bauleitung, Organisation der Baustelle, Bauablauf, Nachtragsmanagement: max. 5 Pkt/6fach/30 Pkt.
2.2 zweite geprüfte Referenz: (insgesamt max. 100 Pkt.) und 2.3 dritte geprüfte Referenz: (insgesamt max. 100 Pkt.) Unterkriterien der Wertung entsprechend erster Referenz
Detaillierte Angaben zu dem Bewertungsmaßstab der einzelnen Unterkategorien sind in der Bewertungsmatrix (Anlage zum Teilnahmeantrag) dargestellt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-17 📅
Öffnungsort: Kreishaus Siegburg.
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Siegburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dissen, Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-13 📅
Datum des Endes: 2017-07-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0003-22-13-VOF
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Auf Anforderung und nach Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse werden die Teilnahmeantragsunterlagen auch per E-Mail versandt.
Mehr anzeigen
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist im Original unterschrieben einzureichen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden von der Vergabestelle unter Fristsetzung von sechs Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen / Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlt der Teilnahmeantrag oder ist dieser nicht unterschrieben, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehr anzeigen
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des vom Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung ausgegebenen Formblattes abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehr anzeigen
Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtige Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Mehr anzeigen
Auf Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) vorzulegen. Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw. herunterladbar. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Mehr anzeigen
Anfragen sind rechtzeitig und schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die unter I.1) genannte Adresse zu richten, hierzu wird auf § 7 Abs. 3 VOF verwiesen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz bzw. per Fax oder E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die nach IV.1.2) ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Abgabe weiterer schriftlicher Unterlagen aufgefordert, zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, sowie -sofern abweichend- des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der 34. KW 2013 (19. und 20.8.2013) statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4): Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Quelle: OJS 2013/S 091-155274 (2013-05-08)