Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther-Berufskollegs in Hennef

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat

Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (§ 51 Abs. 2 Nr. 1-3 und 7-8 HOAI) im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther Berufskollegs in Hennef. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-9 (§ 53 HOAI), davon Leistungsphase 7 nur anteilig.
Bestandsdaten Hauptgebäude:
ca. 14.200 m² Gesamtnutzfläche, ca. 57.700 m³ umbauter Raum, ca. 9.900 m² bebaute Fläche, ca. 29.400 m², Grundstücksfläche, ca. 8 m Gebäudehöhe über Gelände.
Bestandssituation:
Das Carl-Reuther-Berufskolleg wurde 1976 als zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit aussteifenden Betonkernen. Die Außenmaße des EG betragen ca. 115 x 85 m.
Zwischen vier innen liegenden Treppenhäusern liegen drei Lichthöfe. Das Obergeschoss ist im Wesentlichen
gegenüber dem EG zurückgesetzt.
Technische Gebäudeausrüstung Bestand:
Heizung:
Die Heizung befindet sich im Technikkeller im 1.UG. Zusätzlich ist in diesem Raum auch die Heizungsanlage des benachbarten Gymnasiums untergebracht: 2 x Gas-Kessel ca. 1,2 MW, versorgt auch Turnhalle und Bauhalle, Turnhalle hat zentrale WWB, Beheizung über Heizkörper
Lüftung:
1x Lüftung Nebenräume Turnhalle V= 4.500m³/h (neu in 2012), 1x Lüftung Turnhalle V = 30.000m³/h, 1x Lüftungsanlage Filmraum V = 3.800m³/h (neu in 2010), 2x Lüftung WC-Räume V = 1.200m³/h (neu in 2010), 1x Lüftung Lü1 Farbspritzraum V = 7.000m³/h, 1x Lüftung LÜ 2 Holzwerkstatt nur Zuluft V = 7.200m³/h Abluft über Absaugung, 1x Lüftung Lü 3 Metallwerkstatt Vzu = 10.200m³/h Vab = 8.630m³/h, 1x Lüftung LÜ 5 Küche, Bäckerei, Metzgerei V = 20.000m³/h, 1x Lüftung LÜ 6 Pausenhalle V = 20.000m³/h, 1x Lüftung Lü 9 Innere Doppelklasse Elektro V = 2.900m³/h, 1x Lüftung Lü 10 Innere Doppelklasse Metall V = 2.900m³/h, 1x Lüftung Lü 11 Innere Doppelklasse Hauswirtschaft V = 2.900m³/h, ca. 80 Brandschutzklappen, keine sonstige Belüftung von Klassenräumen (reine Fensterlüftung).
Sanitär:
Feuerlösch-Wandhydranten vorhanden, Warmwasser nur in Küche und Bäckerei dezentral, zusätzlich Warmwasser zentral in der Turnhalle.
Nutzung:
Das Kellergeschoss ist überweigend als Kriechkeller ausgebildet. Der übrige Teil besteht aus Lager- und Technikräumen. Im Erdgeschoss sind neben zentralen WC-Anlagen, der Schulleitung, der Bibliothek und Pausenräumen für die Schüler vorwiegend Fachbereiche für verschiedene Berufsausbildungen (Metalltechnik, Metallverarbeitung, Computer-Technik, Fleischerei, Großküche / Gastronomie, Elektro, Bäckerei / Konditorei, Schreinerei, Bautechnik, Malertechnik) mit den zugehörigen Spezialräumen untergebracht. Im Obergeschoss sind neben Fachräumen für CAD-Zeichen- und EDV-Technik im Wesentlichen klassische Unterrichtsräume eingerichtet.
Grundlagen für die geplante Sanierung:
Bei einer Brandschau vor ca. 10 Jahren wurde auffällig, dass das Gebäude nicht den Regelungen in der Bauordnung NW entspricht; vor allem wurden folgende brandschutztechnische Probleme offenbar: Das Gebäude
besitzt keine Brandabschnitte, die vier Treppenhäuser liegen nicht an den Außenwänden, die Flurwände wurden nicht bis unter die Rohdecke geführt, die Wand- und Deckenkonstruktionen sind brandschutztechnisch nicht
qualifiziert.
Ein erstes Brandschutzkonzept und erste Planungen führten nicht zu einer bauordnungsrechtlich abgeschlossenen Situation. Da wesentliche brandschutztechnische Probleme weiterhin bestanden und hierdurch
die Fortführung des Betriebes der Schule gefährdet war, wurde von der Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2011 mit einem anderen Brandschutz-Sachverständigen ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept wechselte aufgrund der konstruktiven Probleme am Gebäude auf eine dynamische Leitung der gefährdeten Personen. Hierdurch wird eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes sichergestellt. Das Konzept wurde als vorgezogene temporäre Maßnahme abgestimmt, bauordnungsrechtlich beantragt und 2012 realisiert. Hierdurch ist der Schulbetrieb bis zu der nun geplanten grundlegenden Sanierung des Gebäudes gesichert.
Neben den brandschutztechnischen Problemen entsprechen die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik auch energetisch nicht den Anforderungen. Der Zustand der Gebäudesubstanz entspricht im Wesentlichen dem Baujahr (1976). Zudem ist der Schallschutz im Bestand nicht ausreichend. In den letzten zehn Jahren wurden zahlreiche kleinere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere brandschutztechnischer und elektrotechnischer Art durchgeführt.
Geplante Generalsanierung:
Auf Grundlage der brandschutztechnischen Probleme aber auch der substanziell und energetisch notwendigen Maßnahmen hat sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen, das Gebäude zu sanieren. Die Variante der Aufgabe
des Gebäudes und eines Neubaues wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Da der Schulbetrieb auch während der Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss, wird die Sanierung höchstwahrscheinlich in
mehreren Bauphasen sukzessive durchgeführt werden. Dabei ist die Planung der Bauphasen eine wesentliche organisatorische Aufgabe der Planer. Die besonderen Probleme an dieser Schule durch das hohe Maß an
speziellen Fachräumen mit schweren Maschinen müssen dabei berücksichtigt werden.
Bei der geplanten Sanierung geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass das Gebäude bei jedem Bauabschnitt über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau heruntergeführt werden muss. Lediglich die in den letzten Jahren
renovierten Teilbereiche aber auch die Einbauten mit schweren Maschinen bleiben ggf. bestehen. Danach werden die wetterfeste Hülle und der innere Ausbau, incl. Haustechnik komplett neu aufgebaut.
Bei der abschnittsweisen haustechnischen Sanierung sind im Wesentlichen alle (bis auf die kürzlich erneuerten) Anlagen und zugehörigen Installationen zu erneuern. Im Zuge der Erneuerung der Wärmeerzeugeranlage wird eine Versorgung mit regenerativen Energien angestrebt. Da eine Annäherung an den Passivhausstandard beabsichtigt ist, sollen die Klassenräume mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden.
Konflikte und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Gewerken aus Hochbau, Elektrotechnik und TGA sowie zwischen Bestand und Sanierungsbereichen in den einzelnen Abschnitten sind in der Planungsphase von allen Planungsbeteiligten zu prüfen und entsprechende Konzepte zur Lösung und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zu entwickeln.
Geplanter Erweiterungsbau:
Aufgrund der bevorstehenden Generalsanierung wurde die bestehende Raumsituation überprüft und ein erweitertes Raumprogramm zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größe von ca. 2.000 m² Hauptnutzfläche. Diese zusätzliche Fläche ist Bestandteil des Planungsauftrages. Eine Aufgabe dieses Erweiterungsgebäudes kann ggf. in der Bauphase auch der Dienst als Ersatzfläche sein. Die gebäudetechnische Anbindung der Erweiterung an den Bestand ist mit allen Beteiligten abzustimmen, die technische Ausstattung des Erweiterungsgebäudes soll im Wesentlichen dem Standard des sanierten Gebäudes entsprechen.
Besonderheiten Bauablauf / Ausführungszeiten:
Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Berufskolleges. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr
geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Vom Technikkeller des Bestandsgebäudes werden neben dem Berufskolleg auch die zum Berufskolleg und
der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt werden. Die durchgehende Versorgung aller Gebäude während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Die Geschoßdecken bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen, hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein.
Ausführungszeit:
Mit den Ingenieurleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind ca. 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen zwei Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein.
Ingenieurleistungen:
Zur Durchführung der beschriebenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen folgende Ingenieurleistungen beauftragt und erbracht werden: Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 1-3 und 7-8 HOAI, LP 1-9. Leistungsphase 7 wird dabei nur anteilig beauftragt, da Teile der Leistungen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Rhein-Sieg-Kreises erbracht werden.
(Hinweis: Die Planungsleistungen Elektrotechnik (§ 51 Abs. 2 Nr. 4-6 HOAI) werden im Zuge eines separaten VOF-Verfahrens vergeben.)
Der Schwerpunkt der Bearbeitung dieses Auftrages liegt einerseits in den Leistungsphasen 2-3 (Vorentwurf und Entwurf), in denen eine Konzeption entwickelt werden muss, die sowohl die brandschutztechnischen Probleme
wie auch die technischen Anforderungen an das Gebäudes löst. Andererseits sollen die notwendigen Erweiterungsflächen in einen optimalen Funktionszusammenhang mit der bestehenden Schule gebracht werden, dabei ist die Durchführbarkeit der Maßnahme in Teilabschnitten unter Beibehaltung des Unterrichtes sicher zu stellen.
Der zweite Schwerpunkt liegt in der Leistungsphase 8 (Bauleitung). Hier ist eine stringente Überwachung der Baumaßnahme zur Sicherstellung eines mit dem Schulbetrieb abgestimmten Terminplanes notwendig. Die
Einflechtung der technischen Gewerke in einen reibungslosen Bauablauf und die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachingenieuren sind zentrale Aufgaben des Fachplaners.
Die Gebäudewirtschaft ist Bauherrenvertreter. Eine intensive, unmittelbare und umfassende Abstimmung der Planungs- und Bauabläufe zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und der Gebäudewirtschaft wird vorausgesetzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 2241132498/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 103-176642
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Auf Anforderung und nach Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse werden die Teilnahmeantragsunterlagen auch per E-Mail versandt. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist im Original unterschrieben einzureichen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden von der Vergabestelle unter Fristsetzung von sechs Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen / Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlt der Teilnahmeantrag oder ist dieser nicht unterschrieben, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des vom Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung ausgegebenen Formblattes abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Abgabe der Bewerbergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss der Bewerbung. Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtigte Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Auf Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) vorzulegen. Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw. herunterladbar. Eintragungen bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Anfragen sind rechtzeitig und schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die unter I.1) genannte Adresse zu richten, hierzu wird auf § 7 Abs. 3 VOF verwiesen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz NRW bzw. per Fax oder E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die nach IV.1.2) ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Abgabe weiterer schriftlicher Unterlagen aufgefordert, zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, sowie -sofern abweichend- des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der 37. KW 2013 (09. und 10.09.2013) statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (§ 51 Abs. 2 Nr. 1-3 und 7-8 HOAI) im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther Berufskollegs in Hennef. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-9 (§ 53 HOAI), davon Leistungsphase 7 nur anteilig.
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Bestandsdaten Hauptgebäude:
ca. 14.200 m² Gesamtnutzfläche, ca. 57.700 m³ umbauter Raum, ca. 9.900 m² bebaute Fläche, ca. 29.400 m², Grundstücksfläche, ca. 8 m Gebäudehöhe über Gelände.
Bestandssituation:
Das Carl-Reuther-Berufskolleg wurde 1976 als zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit aussteifenden Betonkernen. Die Außenmaße des EG betragen ca. 115 x 85 m.
Zwischen vier innen liegenden Treppenhäusern liegen drei Lichthöfe. Das Obergeschoss ist im Wesentlichen
gegenüber dem EG zurückgesetzt.
Technische Gebäudeausrüstung Bestand:
Heizung:
Die Heizung befindet sich im Technikkeller im 1.UG. Zusätzlich ist in diesem Raum auch die Heizungsanlage des benachbarten Gymnasiums untergebracht: 2 x Gas-Kessel ca. 1,2 MW, versorgt auch Turnhalle und Bauhalle, Turnhalle hat zentrale WWB, Beheizung über Heizkörper
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Lüftung:
1x Lüftung Nebenräume Turnhalle V= 4.500m³/h (neu in 2012), 1x Lüftung Turnhalle V = 30.000m³/h, 1x Lüftungsanlage Filmraum V = 3.800m³/h (neu in 2010), 2x Lüftung WC-Räume V = 1.200m³/h (neu in 2010), 1x Lüftung Lü1 Farbspritzraum V = 7.000m³/h, 1x Lüftung LÜ 2 Holzwerkstatt nur Zuluft V = 7.200m³/h Abluft über Absaugung, 1x Lüftung Lü 3 Metallwerkstatt Vzu = 10.200m³/h Vab = 8.630m³/h, 1x Lüftung LÜ 5 Küche, Bäckerei, Metzgerei V = 20.000m³/h, 1x Lüftung LÜ 6 Pausenhalle V = 20.000m³/h, 1x Lüftung Lü 9 Innere Doppelklasse Elektro V = 2.900m³/h, 1x Lüftung Lü 10 Innere Doppelklasse Metall V = 2.900m³/h, 1x Lüftung Lü 11 Innere Doppelklasse Hauswirtschaft V = 2.900m³/h, ca. 80 Brandschutzklappen, keine sonstige Belüftung von Klassenräumen (reine Fensterlüftung).
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Sanitär:
Feuerlösch-Wandhydranten vorhanden, Warmwasser nur in Küche und Bäckerei dezentral, zusätzlich Warmwasser zentral in der Turnhalle.
Nutzung:
Das Kellergeschoss ist überweigend als Kriechkeller ausgebildet. Der übrige Teil besteht aus Lager- und Technikräumen. Im Erdgeschoss sind neben zentralen WC-Anlagen, der Schulleitung, der Bibliothek und Pausenräumen für die Schüler vorwiegend Fachbereiche für verschiedene Berufsausbildungen (Metalltechnik, Metallverarbeitung, Computer-Technik, Fleischerei, Großküche / Gastronomie, Elektro, Bäckerei / Konditorei, Schreinerei, Bautechnik, Malertechnik) mit den zugehörigen Spezialräumen untergebracht. Im Obergeschoss sind neben Fachräumen für CAD-Zeichen- und EDV-Technik im Wesentlichen klassische Unterrichtsräume eingerichtet.
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Grundlagen für die geplante Sanierung:
Bei einer Brandschau vor ca. 10 Jahren wurde auffällig, dass das Gebäude nicht den Regelungen in der Bauordnung NW entspricht; vor allem wurden folgende brandschutztechnische Probleme offenbar: Das Gebäude
besitzt keine Brandabschnitte, die vier Treppenhäuser liegen nicht an den Außenwänden, die Flurwände wurden nicht bis unter die Rohdecke geführt, die Wand- und Deckenkonstruktionen sind brandschutztechnisch nicht
qualifiziert.
Ein erstes Brandschutzkonzept und erste Planungen führten nicht zu einer bauordnungsrechtlich abgeschlossenen Situation. Da wesentliche brandschutztechnische Probleme weiterhin bestanden und hierdurch
die Fortführung des Betriebes der Schule gefährdet war, wurde von der Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2011 mit einem anderen Brandschutz-Sachverständigen ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept wechselte aufgrund der konstruktiven Probleme am Gebäude auf eine dynamische Leitung der gefährdeten Personen. Hierdurch wird eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes sichergestellt. Das Konzept wurde als vorgezogene temporäre Maßnahme abgestimmt, bauordnungsrechtlich beantragt und 2012 realisiert. Hierdurch ist der Schulbetrieb bis zu der nun geplanten grundlegenden Sanierung des Gebäudes gesichert.
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Neben den brandschutztechnischen Problemen entsprechen die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik auch energetisch nicht den Anforderungen. Der Zustand der Gebäudesubstanz entspricht im Wesentlichen dem Baujahr (1976). Zudem ist der Schallschutz im Bestand nicht ausreichend. In den letzten zehn Jahren wurden zahlreiche kleinere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere brandschutztechnischer und elektrotechnischer Art durchgeführt.
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Geplante Generalsanierung:
Auf Grundlage der brandschutztechnischen Probleme aber auch der substanziell und energetisch notwendigen Maßnahmen hat sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen, das Gebäude zu sanieren. Die Variante der Aufgabe
des Gebäudes und eines Neubaues wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Da der Schulbetrieb auch während der Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss, wird die Sanierung höchstwahrscheinlich in
mehreren Bauphasen sukzessive durchgeführt werden. Dabei ist die Planung der Bauphasen eine wesentliche organisatorische Aufgabe der Planer. Die besonderen Probleme an dieser Schule durch das hohe Maß an
speziellen Fachräumen mit schweren Maschinen müssen dabei berücksichtigt werden.
Bei der geplanten Sanierung geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass das Gebäude bei jedem Bauabschnitt über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau heruntergeführt werden muss. Lediglich die in den letzten Jahren
renovierten Teilbereiche aber auch die Einbauten mit schweren Maschinen bleiben ggf. bestehen. Danach werden die wetterfeste Hülle und der innere Ausbau, incl. Haustechnik komplett neu aufgebaut.
Bei der abschnittsweisen haustechnischen Sanierung sind im Wesentlichen alle (bis auf die kürzlich erneuerten) Anlagen und zugehörigen Installationen zu erneuern. Im Zuge der Erneuerung der Wärmeerzeugeranlage wird eine Versorgung mit regenerativen Energien angestrebt. Da eine Annäherung an den Passivhausstandard beabsichtigt ist, sollen die Klassenräume mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden.
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Konflikte und Überschneidungen zwischen den verschiedenen Gewerken aus Hochbau, Elektrotechnik und TGA sowie zwischen Bestand und Sanierungsbereichen in den einzelnen Abschnitten sind in der Planungsphase von allen Planungsbeteiligten zu prüfen und entsprechende Konzepte zur Lösung und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zu entwickeln.
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Geplanter Erweiterungsbau:
Aufgrund der bevorstehenden Generalsanierung wurde die bestehende Raumsituation überprüft und ein erweitertes Raumprogramm zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größe von ca. 2.000 m² Hauptnutzfläche. Diese zusätzliche Fläche ist Bestandteil des Planungsauftrages. Eine Aufgabe dieses Erweiterungsgebäudes kann ggf. in der Bauphase auch der Dienst als Ersatzfläche sein. Die gebäudetechnische Anbindung der Erweiterung an den Bestand ist mit allen Beteiligten abzustimmen, die technische Ausstattung des Erweiterungsgebäudes soll im Wesentlichen dem Standard des sanierten Gebäudes entsprechen.
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Besonderheiten Bauablauf / Ausführungszeiten:
Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Berufskolleges. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr
geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Vom Technikkeller des Bestandsgebäudes werden neben dem Berufskolleg auch die zum Berufskolleg und
der Stadt Hennef gehörende 6-fach-Sporthalle, das angrenzende Baustoffzentrum sowie das Gymnasium der Stadt Hennef mit allen zum Betrieb erforderlichen Medien versorgt werden. Die durchgehende Versorgung aller Gebäude während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Die Geschoßdecken bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen, hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein.
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Ausführungszeit:
Mit den Ingenieurleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind ca. 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen zwei Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein.
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Ingenieurleistungen:
Zur Durchführung der beschriebenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen folgende Ingenieurleistungen beauftragt und erbracht werden: Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 1-3 und 7-8 HOAI, LP 1-9. Leistungsphase 7 wird dabei nur anteilig beauftragt, da Teile der Leistungen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Rhein-Sieg-Kreises erbracht werden.
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(Hinweis: Die Planungsleistungen Elektrotechnik (§ 51 Abs. 2 Nr. 4-6 HOAI) werden im Zuge eines separaten VOF-Verfahrens vergeben.)
Der Schwerpunkt der Bearbeitung dieses Auftrages liegt einerseits in den Leistungsphasen 2-3 (Vorentwurf und Entwurf), in denen eine Konzeption entwickelt werden muss, die sowohl die brandschutztechnischen Probleme
wie auch die technischen Anforderungen an das Gebäudes löst. Andererseits sollen die notwendigen Erweiterungsflächen in einen optimalen Funktionszusammenhang mit der bestehenden Schule gebracht werden, dabei ist die Durchführbarkeit der Maßnahme in Teilabschnitten unter Beibehaltung des Unterrichtes sicher zu stellen.
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Der zweite Schwerpunkt liegt in der Leistungsphase 8 (Bauleitung). Hier ist eine stringente Überwachung der Baumaßnahme zur Sicherstellung eines mit dem Schulbetrieb abgestimmten Terminplanes notwendig. Die
Einflechtung der technischen Gewerke in einen reibungslosen Bauablauf und die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und den weiteren Fachingenieuren sind zentrale Aufgaben des Fachplaners.
Die Gebäudewirtschaft ist Bauherrenvertreter. Eine intensive, unmittelbare und umfassende Abstimmung der Planungs- und Bauabläufe zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und der Gebäudewirtschaft wird vorausgesetzt.
Referenznummer: 0002-22-13-VOF
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hennef (Rhein-Sieg-Kreis)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen sind, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern, ggf. auch von Subunternehmern, mit Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend gefordert. Nicht fristgerecht vorgelegte oder unvollständige Nachweise/Erklärungen führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers.
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1) Eigenerklärung (s. Teilnahmeantrag) des Bewerbers, dass: a) nachweislich keine schweren Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 6 VOF; b) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; c) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet; d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind; f) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt; g) er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat; h) er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; i) er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt; j) er im Auftragsfall bereit ist, eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu unterzeichnen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen. Eine Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen gemäß § 4 Abs. 2 VOF ist ebenfalls auf Anforderung abzugeben. Sofern relevante wirtschaftliche Verknüpfungen bestehen, sind diese detailliert darzustellen. Entsprechende Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung auch von vorgesehenen Subunternehmern vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen (s. Teilnahmeantrag) sind - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung gemäß Anlagengruppen 1-3 und 7-8, § 51 (2) HOAI und Leistungsphasen 1-9, § 53 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Geschäftsjahre.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages abzugeben:
1) Bürogröße/Mitarbeiterzahlen: Darstellung (s. Teilnahmeantrag) - bei Bewerbergemeinschaften, Bewerbern mit Subunternehmern von allen Mitgliedern und Subunternehmern - der Zahl der in den
letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und aktuell) jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen, aufgeschlüsselt nach:
a) Festangestellte Mitarbeiter und Büroin-/teilhaber insgesamt,
b) davon Fachingenieure/Techniker TGA,
davon weiter aufgeschlüsselt nach Berufserfahrung Fachingenieure/Techniker TGA:
c) mit Berufserfahrung im Bereich LP 5-8 HOAI größer/gleich 5 Jahre,
d) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen für öffentliche Auftraggeber größer/gleich 3 Jahre,
e) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen im Bestand größer/gleich 3 Jahre.
2) Referenzobjekte:
Darstellung (s. Teilnahmeantrag) von mindestens 2 Referenzprojekten. Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden nicht gewertet. Werden nicht mindestens 2 Referenzen benannt, die die Mindestanforderungen an alle Referenzen erfüllen, so wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Werden mehr als fünf Referenzen genannt, so werden diese in Reihenfolge ihrer Nummerierung geprüft und nur die ersten fünf, die die Mindestanforderungen erfüllen, mit Punkten (gemäß Wertungsmatrix) bewertet, darüber hinaus vorlegte Referenzen bleiben unberücksichtigt. Die Referenzen werden im Rahmen der Auswertung teilweise durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern weitergehend geprüft und bewertet. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss der jeweiligen Referenz aus der Wertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem weiteren Verfahren auszuschließen. Die einzelnen Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage einer weiterführenden Darstellung wird die Referenz nicht gewertet. Zu den vorgelegten Referenzobjekt/en sind folgende Angaben
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(s. Teilnahmeantrag) vollständig zu tätigen: Bezeichnung und Ort der Maßnahme; Auftraggeber/Bauherr, aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Baumaßnahme, Auftragnehmer, Ausführungszeitraum; Brutto-Baukosten (KG 400 nach DIN 276); beauftragte Leistungsphasen Fachplanung TGA (gem. HOAI). Die folgenden Projektmerkmale sind - sofern zutreffend - anzugeben: Sanierungs-/Umbaumaßnahme, Öffentlicher Auftraggeber, Ausführung der Umbau-/Sanierungmaßnahme im laufenden Betrieb, Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeerzeugung.
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Mit Unterzeichnung des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ggf. auch für seine Subunternehmer, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen, Kosten und Qualitäten - soweit in seinem Einflussbereich - erfolgreich abgeschlossen wurden.
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Mindeststandards:
Anforderungen an alle Referenzen:
abgeschlossene Baumaßnahmen (gebäudetechnische Gewerke), Fertigstellung der Baumaßnahme im Zeitraum 01/2003 bis 04/2013 (Definition "abgeschlossen": die Abnahme der Bauleistung ist erfolgt.).
Baumaßnahme mit mindestens 300.000,00 Euro Brutto-Baukosten (KG 400, DIN 276)
Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:
- mindestens zwei Projekte, bei denen die Fachplanungsleistungen Technische Geäudeausrüstung der Leistungsphasen 3-8 (gemäß § 53 HOAI) durchgehend erbracht wurden
- mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
- mindestens ein Umbau-/Sanierungsprojekt mit Ausführung im laufenden Betrieb
Die Referenzprojekte bzw. die Einhaltung der Mindestanforderungen müssen / muss nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / von jedem Subunternehmer in vollem Umfang nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderten Angaben zu Referenzprojekten macht. Es muss jedoch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / jeder Subunternehmer das Leistungsspektrum, das es/er zu übernehmen angibt, anhand mindestens einer Referenz nachweisen, andernfalls wird die Bewerbung aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich nicht zulässig.
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Die Benennung eines einzelnen oder mehrerer in sich abgeschlossener Bauabschnitte eines Bauvorhabens als Referenz ist zulässig, sofern die benannten Bauabschnitte (ggf. in Summe) die Mindestanforderungen erfüllen, die benannten Bauabschnitte abgeschlossen, d. h. die Bauleistungen abgenommen sind und in den weiteren Angaben zur Referenz (Kosten, BRI etc.) nur die zuvor benannten abgeschlossenen Bauabschnitte berücksichtigt wurden. Referenzen die noch nicht vollständig abgeschlossen (abgenommen) sind, werden grundsätzlich nicht gewertet. Die Abgeschlossenheit der Baumaßnahme wird auch im Zuge der Kontaktaufnahme mit dem Referenzgeber geprüft.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Nach Vertragsschluss ist zum Nachweis die entsprechende Deckungsbestätigung vorzulegen. Eine Erklärung, dass eine solche Versicherung spätestens im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Teilnahmeantrag).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bereitschaft, im Auftragsfall eine auskömmliche örtliche Bauleitung sicherzustellen und für den Zeitraum der baulichen Umsetzung der Maßnahme durchgehend mit einem/einer projektverantwortlichen Bauleiter/in zu besetzen, ist zu erklären (sieheTeilnahmeantrag).
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Austauschformate für elektronische Daten: DXF, GAEB, DOC, XLS.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung.
2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung in zwei Stufen (siehe Teilnahmeantrag, Hinweise zur Wertung und zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren: Alle Teilnahmeanträge werden zunächst in der Stufe 1 bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (max. erreichbare Punktzahl / Gewichtung / max. gewichtete Punktzahl). Alle Werte werden auf die 2. Kommastelle auf-/abgerundet. Die zehn punktbesten Bewerbungen der Stufe 1 erreichen die Stufe 2, die übrigen Bewerbungen werden nicht weiter berücksichtigt. In der Stufe 2 werden die zehn verbliebenen Bewerbungen weitergehend geprüft und bewertet. Aus der Summe der erreichten Punkte in den Stufen 1 und 2 wird eine Rangfolge der 10 verbliebenen Bewerber ermittelt. Die fünf punktbesten Bewerber werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 10. bzw. 5. Rang, wird der Teilnehmerkreis der nächsten Stufe
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entsprechend erweitert.
Stufe 1 (insgesamt max. 500 Pkt):
1.1. Leistungsfähigkeit/Umsätze: (insgesamt max. 50 Pkt)
- 1.1.1 Umsatz Fachplanung TGA LP 1-9: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
1.2. Fachliche Eignung - Referenzunabhängige Kriterien (insgesamt max. 200 Pkt.)
- 1.2.1 Fachingenieure/Techniker TGA (Büroinhaber und festangestellt) insgesamt: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
- 1.2.2 Fachingenieure/Techniker TGA mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, LP 5-8: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
- 1.2.3 Fachingenieure/Techniker TGA mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Bauen für öffentliche Auftraggeber: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
- 1.2.4 Fachingenieure/Techniker TGA mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Bauen im Bestand: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
1.3 Fachliche Eignung - Referenzabhängige Wertungskriterien - formal (insgesamt max. 250 Pkt.)
- 1.3.1 Brutto-Baukosten, KG 400: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
- 1.3.2 Beauftragte Leistungsphasen Fachplanung TGA: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt.
- 1.3.3 Sanierungs-/Umbaumaßnahme: max. 5Pkt/10fach/50 Pkt.
- 1.3.4 Öffentlicher Auftraggeber: max. 5Pkt/10fach/50 Pkt.
- 1.3.5 Ausführung der Umbau-/Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
- 1.3.6 Einsatz regerenativer Energien zur Wärmeerzeugung: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt.
In Stufe 2 werden die Referenzen der zehn punktbesten Bewerber aus der Stufe 1 bewertet. Geprüft und bepunktet werden maximal drei der zuvor in der Stufe 1 bewerteten Referenzen durch telefonische Befragung der Referenzgeber. Geplanter Zeitraum für die Referenzabfrage siehe Wertungsmatrix im Teilnahmeantrag. Die Telefonversuche erfolgen in Reihenfolge der Nummerierung der Referenzen, je Referenz erfolgt ein Anrufversuch, sofern erfolglos eine Kontaktaufnahme per E-Mail mit Bitte um Rückruf binnen 3 Tagen sowie ein weiterer Anrufversuch nach Ablauf dieser Frist. Sind alle diese Versuche der Kontaktaufnahme erfolglos, wird diese Referenz nicht bepunktet. Gewertet werden die ersten drei Referenzen, deren Referenzgeber erreicht werden, werden keine drei Referenzgeber erreicht, so werden entsprechend weniger Referenzen bepunktet. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten von 1 bis 6, diese werden in Punkte umgerechnet und gemäß Faktor gewichtet,
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Zwischennoten werden entsprechend umgerechnet.
Stufe 2 - Telefonische Befragung des Referenzgebers (insgesamt max. 300 Pkt):
2.1 erste geprüfte Referenz (insgesamt max. 100 Pkt) :
- 2.1.1 Planung, Qualität der Planung, Detailgenauigkeit, Auskömmlichkeit der Planung: max. 5 Pkt/6fach/30 Pkt.
- 2.1.2 Koordination/Zusammenarbeit der Planer/Fachingenieure in die Planung, Umsetzung der Wünsche Bauherr : max. 5 Pkt/4fach/20 Pkt.
- 2.1.3 Termine und Kosten: max. 5 Pkt/4fach/20 Pkt.
- 2.1.4 Qualität der Bauleitung, Organisation der Baustelle, Bauablauf, Nachtragsmanagement: max. 5 Pkt/6fach/30 Pkt.
2.2 zweite geprüfte Referenz: (insgesamt max. 100 Pkt.) und 2.3 dritte geprüfte Referenz: (insgesamt max. 100 Pkt.) Unterkriterien der Wertung entsprechend erster Referenz.
Detaillierte Angaben zu dem Bewertungsmaßstab der einzelnen Unterkategorien sind in der Bewertungsmatrix (Anlage zum Teilnahmeantrag) dargestellt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-08-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Dissen / Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-07 📅
Datum des Endes: 2017-07-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0002-22-13-VOF
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Auf Anforderung und nach Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse werden die Teilnahmeantragsunterlagen auch per E-Mail versandt.
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Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist im Original unterschrieben einzureichen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden von der Vergabestelle unter Fristsetzung von sechs Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen / Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlt der Teilnahmeantrag oder ist dieser nicht unterschrieben, so führt dies ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
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Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des vom Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung ausgegebenen Formblattes abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Abgabe der Bewerbergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss der Bewerbung.
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Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtigte Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Auf Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) vorzulegen. Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw. herunterladbar. Eintragungen bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
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Anfragen sind rechtzeitig und schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die unter I.1) genannte Adresse zu richten, hierzu wird auf § 7 Abs. 3 VOF verwiesen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz NRW bzw. per Fax oder E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die nach IV.1.2) ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Abgabe weiterer schriftlicher Unterlagen aufgefordert, zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, sowie -sofern abweichend- des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der 37. KW 2013 (09. und 10.09.2013) statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
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II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4): Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Quelle: OJS 2013/S 103-176642 (2013-05-29)