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Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR, entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Labore und sonstige Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Sämtliche Forschungsstationen und Speicherringe sind über diese Transferstrecken miteinander verbunden und hängen in ihrer Funktion von dem zur Verfügung gestellten Ionenstrahl ab. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der technischen und physikalischen Einbauten stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme.Es ist beabsichtigt, das Projekt angepasst an die Finanzierungsmöglichkeiten in Modulen umzusetzen. Das umbaute Volumen für die modulare Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³, die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m².Die Finanzierung des Projektes erfolgt auf Basis der Regelungen der RZBau mit nationalen und internationalen Fördermitteln. Das Investitionsvolumen für den gesamten Bauteil (KG 100-700), einschließlich der gebäudetechnischen Infrastruktur, beträgt für die modulare Startversion ca. 572 Mio. EUR.Für die Errichtung der Transferstrecken (Tunnel) und der Gebäude mussten etwa 20 ha Wald gerodet werden. Die örtlichen Gegebenheiten zeichnen sich durch schwierige Grundwasserverhältnisse aus (GW-Stand ca. 2-4 m unter GOK), der Baugrund ist gering bis mäßig tragfähig und nicht standfest.Besonderen Wert legt der Auftraggeber auf die Erfahrungen der Bewerber im Bereich CAFM-konformer Planung und Dokumentation. Hierzu sowie hinsichtlich des Einsatzes von CAD-Systemen (einschl. Übergabeformate etc.) hat die FAIR entsprechende Richtliniendokumente erarbeitet. Die darin enthaltenen Anforderungen sind vom Auftragnehmer (AN) bei der Bearbeitung zwingend einzuhalten.Der Auftraggeber setzt im Rahmen der Projektabwicklung ein internetbasiertes Kommunikations- und Managementsystem ein, dessen Nutzung für alle Projektbeteiligten verpflichtend ist. Details zum eingesetzten System, den Nutzungsbedingungen sowie den daraus resultierenden Anforderungen an die Auftragnehmer werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgelegt. Die baurechtliche Genehmigung, Rodungs-/ Aufforstungsgenehmigungen sowie wasserrechtliche Genehmigungen liegen vor, in Teilbereichen sind Tekturen erforderlich. Die behördlichen Auflagen sind bekannt bzw. Weitere angekündigt, diese sind zu berücksichtigen und zu erfüllen.Seit 2011 gibt es im Projekt FAIR eine ökologische Bauberatung. Deren Aufgabe ist es u.a. die FAIR bei der Planung und der Baudurchführung sowie der Durchführung der Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf die Wahrung der Belange des Naturschutzes und des Forstes zu beraten.Neben den Aufgaben, die weiterhin durch die ökologische Bauberatung im Rahmen des bestehenden Vertrages erbracht werden, sind zusätzliche Leistungen aus dem Umweltbereich für das Projekt FAIR erforderlich. Diese Bekanntmachung zu Ergänzende Leistungen Ökologie bezieht sich auf Leistungen, die schwerpunktmäßig in der Realisierungsphase liegen. Dabei ist immer eine enge Zusammenarbeit mit der ökologischen Bauberatung erforderlich.Zu den Aufgaben zählen unter anderem:Abstimmungen (bspw. mit dem Bauherren, der ökologischen Bauberatung, den Behörden und den Planungsbeteiligten) und Berücksichtigung/ Integration von Schnittstellen Monitoringleistungen von Flora, Fauna, Wasser, Boden, LuftAuswertung von Analysen und Erarbeitung daraus resultierender Handlungsempfehlungen (bspw. Auswertung von Grundwasseranalysen)Planung, Ausschreibung und Vergabe, Bauüberwachung (bspw. zur Realisierung neuer und zur Aufrechterhaltung/ Unterhaltung bestehender Amphibienschutzanlagen, Ausgleichsmaßnahmen, Grün- und Gehölzpflege, landschaftspflegerische Maßnahmen und Maßnahmen im Bereich Naherholung)Beratung, Planung, Ausschreibung und Vergabe, Bauüberwachung zu Rückbau- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen nach der Beendigung von (Teil-)BaumaßnahmenKontrollen und Umsetzungen/ Realisierungen von faunistischen Schutzgütern (bspw. Kontrollen von Laichwanderungen, Umsetzen von Tieren in Ersatzbiotope)Sicherstellen der Verkehrssicherheit in den Bereichen Fauna und Flora im Einflussbereich der Gesamtbaumaßnahme FAIRRegelmäßige Baubegehungen sowie Durchführen von Besprechungen bzw. Teilnahme an BesprechungenBerichtswesen und Mitwirken bei der ÖffentlichkeitsarbeitDer Auftraggeber behält sich dabei eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vor. Weitere Informationen zum Projekt FAIR können über das Internet unter
http://www.fair-center.eu abgerufen werden.