Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern, projektiert die energeti-sche Sanierung der Gebäude A1/A2 und F der Bereitschaftspolizei in 67677 Enkenbach-Alsenborn, Birkenstraße 107. Auftragsgegenstand ist die Fassadenplanung A1/A2 und F sowie die zeitlich versetzte Bauleitung an nachfolgend beschriebenen Bestandsgebäuden. Es ist vorgesehen, den Auftrag an eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus einem federführenden Architekten/Fassadenplaner und einem Tragwerksplaner zu vergeben. Topographie Gebäude A1/A2 und F: Die Gebäude stehen im mittleren Bereich der Anlage an einer Hangkante. Das Untergeschoss ist im südlichen Teil eingegraben und durch einen mit Gitterrosten abgedeckten Lichtgraben von der Topographie getrennt. Das Erdgeschoss ist von Süden her begehbar. Dadurch ergeben sich folgende geometrische Situationen: a) Höhenversatz der Geschossebenen um ein Vollgeschoss. b) Ebenerdiger Zugang des Untergeschosses auf allen Seiten (außer Lichtgraben). Struktur Gebäude A1/A2 und F: Die Gebäude wurden Mitte der 1970er Jahre überwiegend in Fertigteilbauweise als Stahlbetonskelettkonstruk-tion errichtet. Die Decken sind in diesen Bereichen als Plattenbalkendecken ausgeführt, die ihre Beanspruchungen auf Unterzüge und Stützen abtragen. Die Außenwände sind als Sandwichelemente ausgeführt. Sie bestehen aus einer Tragschale aus Stahlbeton, einer Dämmebene sowie einer Waschbetonvorsatzschale. Die Gebäudegeometrie von Gebäude F1 bildet weite Rücksprünge aus, die teilweise als Dachterrassen genutzt werden. Teilweise überragt das Erdgeschoss das Untergeschoss und bildet geschützte Bereiche (z. B. am Eingang). Das Erdgeschoss der Gebäude A1 und A2 ist leicht zurückgesetzt. Die Stahlbetonstützen stehen hier frei vor der Fassade und tragen die Konstruktion der Außenwand der Obergeschosse. Es handelt sich um ein zum Zeitpunkt der Errichtung standardisiertes System. Für die Planung steht die Be-standsstatik des lastabtragenden Systems der Gebäude zur Verfügung. Nutzung Gebäude A1/A2 und F: Im Gebäude A1/A2 ist die Verwaltung der Bereitschaftspolizei untergebracht, im Gebäude F die Mensa. Flächen Gebäude A1/A2: Fassadenfläche: 2 295 m² Dachfläche: 2 160 m² Flächen Gebäude F: Fassadenfläche: 1 515 m² Dachfläche: 2 017 m² Zur Klärung des Auftrag Gegenstand wurde zu Projektbeginn eine Energetische Bewertung der Gebäude und daraufhin eine Machbarkeitsstudie für die Gebäude A 1/2 und F erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie führ-te zu dem Ergebnis die Geb. A 1/2 mit einer TES EnergyFacade und das Geb. F mit einer konventionellen Vorhangfassade zu sanieren. Neugestaltung Gebäude A1/A2: Die Fassaden der Hauptgebäude A1 und A2 sollen mit vorgefertigten großformatigen Holzrahmenelementen verkleidet werden. Der Auftraggeber strebt einen systematisierten und optimierten Arbeitsablauf mit hohem Vorfertigungsgrad an, damit die Sanierung im laufenden Betrieb gewährleistet ist. Die Dachflächen gehören nicht zum Auftragsumfang. Neugestaltung Gebäude F: Die Fassade des Gebäudes F soll eine konventionelle vorgehängte Fassade erhalten, die sich im Erschei-nungsbild an die Fassadengestaltung der Gebäude A1/A2 anpasst. Die Dachflächen gehören nicht zum Auftragsumfang. Angestrebter Baubeginn: 11.2015 Leistungsumfang: Fachdisziplin 1 (als Federführende Fachdisziplin); Gebäude und raumbildende Ausbauten (Architekt/Fassadenplaner) gemäß § 33 HOAI: Es werden Leistungen der LPH 2 und 3 – Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, wei-tere Leistungen der LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung, LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe und LPH 8 – Objektüberwachung stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht. Besondere Leistungen: Bestandserfassung in Zusammenarbeit mit einem bauseitigen Vermessungsingenieur Fachdisziplin 2; Tragwerksplaner gemäß § 49 HOAI: Es werden Leistungen der LPH 1 bis 3 – Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der LPH 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung und der LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: 350 000
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz
Postanschrift: Fritz-Kohl-Str. 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbbnet.de🌏
E-Mail: vergabe.mainz@lbbnet.de📧
Telefon: +49 61319660📞
Fax: +49 6131966100 📠
Die angegebene Vertragslaufzeit unter II.3 von 34 Monaten umfasst nicht die Frist von 4 Jahren für Mängelbeseitigung nach VOB/B.
Bei der Angabe unter II.2.1 handelt es sich um das geschätzte Honorar bei der Beauftragung aller Optionen des Stufenvertrages der Leistungsphasen 3-8 für die Gebäudeplanung und 1-6 für die Tragwerksplanung.
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
http://www.vergabe.rlp.de/VMP/Center ab dem 27.11.2013 bis zum Abgabetermin herunter geladen werden.
Es gelten dafür die ABG des Vergabemarktplatzes.
Vorbefasste Bewerber:
Die Leistungen für das Erarbeiten der Energetischen Bewertung und der Machbarkeitsstudien wurden unter Mitwirkung freiberuflich Tätiger bereits erbracht.
Die Unterlagen können montags bis donnerstags während der Dienstzeiten von 9.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: +49 6131966171), in den Diensträumen des Auftraggebers (Adresse Kontaktstelle siehe Zif. I.1) eingesehen werden.
Die angegebene Vertragslaufzeit unter II.3 von 34 Monaten umfasst nicht die Frist von 4 Jahren für Mängelbeseitigung nach VOB/B.
Bei der Angabe unter II.2.1 handelt es sich um das geschätzte Honorar bei der Beauftragung aller Optionen des Stufenvertrages der Leistungsphasen 3-8 für die Gebäudeplanung und 1-6 für die Tragwerksplanung.
Die Leistungen für das Erarbeiten der Energetischen Bewertung und der Machbarkeitsstudien wurden unter Mitwirkung freiberuflich Tätiger bereits erbracht.
Die Unterlagen können montags bis donnerstags während der Dienstzeiten von 9.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: +49 6131966171), in den Diensträumen des Auftraggebers (Adresse Kontaktstelle siehe Zif. I.1) eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern, projektiert die energeti-sche Sanierung der Gebäude A1/A2 und F der Bereitschaftspolizei in 67677 Enkenbach-Alsenborn, Birkenstraße 107.
Auftragsgegenstand ist die Fassadenplanung A1/A2 und F sowie die zeitlich versetzte Bauleitung an nachfolgend beschriebenen Bestandsgebäuden.
Es ist vorgesehen, den Auftrag an eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus einem federführenden Architekten/Fassadenplaner und einem Tragwerksplaner zu vergeben.
Topographie Gebäude A1/A2 und F:
Die Gebäude stehen im mittleren Bereich der Anlage an einer Hangkante.
Das Untergeschoss ist im südlichen Teil eingegraben und durch einen mit Gitterrosten abgedeckten Lichtgraben von der Topographie getrennt. Das Erdgeschoss ist von Süden her begehbar. Dadurch ergeben sich folgende geometrische Situationen:
a) Höhenversatz der Geschossebenen um ein Vollgeschoss.
b) Ebenerdiger Zugang des Untergeschosses auf allen Seiten (außer Lichtgraben).
Struktur Gebäude A1/A2 und F:
Die Gebäude wurden Mitte der 1970er Jahre überwiegend in Fertigteilbauweise als Stahlbetonskelettkonstruk-tion errichtet. Die Decken sind in diesen Bereichen als Plattenbalkendecken ausgeführt, die ihre Beanspruchungen auf Unterzüge und Stützen abtragen. Die Außenwände sind als Sandwichelemente ausgeführt. Sie bestehen aus einer Tragschale aus Stahlbeton, einer Dämmebene sowie einer Waschbetonvorsatzschale.
Die Gebäude wurden Mitte der 1970er Jahre überwiegend in Fertigteilbauweise als Stahlbetonskelettkonstruk-tion errichtet. Die Decken sind in diesen Bereichen als Plattenbalkendecken ausgeführt, die ihre Beanspruchungen auf Unterzüge und Stützen abtragen. Die Außenwände sind als Sandwichelemente ausgeführt. Sie bestehen aus einer Tragschale aus Stahlbeton, einer Dämmebene sowie einer Waschbetonvorsatzschale.
Die Gebäudegeometrie von Gebäude F1 bildet weite Rücksprünge aus, die teilweise als Dachterrassen genutzt werden. Teilweise überragt das Erdgeschoss das Untergeschoss und bildet geschützte Bereiche (z. B. am Eingang).
Das Erdgeschoss der Gebäude A1 und A2 ist leicht zurückgesetzt. Die Stahlbetonstützen stehen hier frei vor der Fassade und tragen die Konstruktion der Außenwand der Obergeschosse.
Es handelt sich um ein zum Zeitpunkt der Errichtung standardisiertes System. Für die Planung steht die Be-standsstatik des lastabtragenden Systems der Gebäude zur Verfügung.
Nutzung Gebäude A1/A2 und F:
Im Gebäude A1/A2 ist die Verwaltung der Bereitschaftspolizei untergebracht, im Gebäude F die Mensa.
Flächen Gebäude A1/A2:
Fassadenfläche: 2 295 m²
Dachfläche: 2 160 m²
Flächen Gebäude F:
Fassadenfläche: 1 515 m²
Dachfläche: 2 017 m²
Zur Klärung des Auftrag Gegenstand wurde zu Projektbeginn eine Energetische Bewertung der Gebäude und daraufhin eine Machbarkeitsstudie für die Gebäude A 1/2 und F erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie führ-te zu dem Ergebnis die Geb. A 1/2 mit einer TES EnergyFacade und das Geb. F mit einer konventionellen Vorhangfassade zu sanieren.
Zur Klärung des Auftrag Gegenstand wurde zu Projektbeginn eine Energetische Bewertung der Gebäude und daraufhin eine Machbarkeitsstudie für die Gebäude A 1/2 und F erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie führ-te zu dem Ergebnis die Geb. A 1/2 mit einer TES EnergyFacade und das Geb. F mit einer konventionellen Vorhangfassade zu sanieren.
Neugestaltung Gebäude A1/A2:
Die Fassaden der Hauptgebäude A1 und A2 sollen mit vorgefertigten großformatigen Holzrahmenelementen verkleidet werden. Der Auftraggeber strebt einen systematisierten und optimierten Arbeitsablauf mit hohem Vorfertigungsgrad an, damit die Sanierung im laufenden Betrieb gewährleistet ist.
Die Fassaden der Hauptgebäude A1 und A2 sollen mit vorgefertigten großformatigen Holzrahmenelementen verkleidet werden. Der Auftraggeber strebt einen systematisierten und optimierten Arbeitsablauf mit hohem Vorfertigungsgrad an, damit die Sanierung im laufenden Betrieb gewährleistet ist.
Die Dachflächen gehören nicht zum Auftragsumfang.
Neugestaltung Gebäude F:
Die Fassade des Gebäudes F soll eine konventionelle vorgehängte Fassade erhalten, die sich im Erschei-nungsbild an die Fassadengestaltung der Gebäude A1/A2 anpasst.
Gebäude und raumbildende Ausbauten (Architekt/Fassadenplaner) gemäß § 33 HOAI:
Es werden Leistungen der LPH 2 und 3 – Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, wei-tere Leistungen der LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung, LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe und LPH 8 – Objektüberwachung stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
Es werden Leistungen der LPH 2 und 3 – Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, wei-tere Leistungen der LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung, LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe und LPH 8 – Objektüberwachung stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Besondere Leistungen:
Bestandserfassung in Zusammenarbeit mit einem bauseitigen Vermessungsingenieur
Fachdisziplin 2; Tragwerksplaner gemäß § 49 HOAI:
Es werden Leistungen der LPH 1 bis 3 – Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der LPH 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung und der LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
Es werden Leistungen der LPH 1 bis 3 – Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung – beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der LPH 4 – Genehmigungsplanung, LPH 5 – Ausführungsplanung und der LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
Dauer: 34 Monate
Referenznummer: Vergabenummer: 13 D 0696, SAP-Nr.: 300 12 1101
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerbungsbogen (Ausschreibungsunterlagen, siehe IV.3.3) muss vollständig ausgefüllt sein. Der Bewerbungsbogen kann ab dem 7.8.2013 heruntergeladen werden.
Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 4(2) VOF 2009), als Eigenerklärung.
Erklärung nach § 4 (6) und (9) VOF 2009 (Ausschlusskriterien), dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen über:
— den Gesamtumsatz und
— den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers (Büro) der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 5 Abs. 4 c VOF 2009.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß § 5 Abs. 5 Nr. a, b, c, d, f und h VOF.
Die entsprechenden Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleiter der 2 Fachdisziplinen (PL), der Bauleiter (BL) und die verantwortlichen Projektbearbei-ter (PB), sind gemäß § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzuge-ben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleiter der 2 Fachdisziplinen (PL), der Bauleiter (BL) und die verantwortlichen Projektbearbei-ter (PB), sind gemäß § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzuge-ben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen nachweisen oder aber berechtigt sein, die Berufsbezeichnung -Architekt oder -Ingenieur- (in der entsprechenden Dienstleistung) zu tragen und über die geforderten Nachweise verfügen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen nachweisen oder aber berechtigt sein, die Berufsbezeichnung -Architekt oder -Ingenieur- (in der entsprechenden Dienstleistung) zu tragen und über die geforderten Nachweise verfügen.
Die Projektleiter müssen jeweils eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleis-tung) nachweisen.
Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mind. 3 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) Voraussetzung.
Fachdisziplin 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten (Architekten/Fassadenplaner)
Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-6 und 8, für den PL die Leistungsphasen 2-6 und für den BL die Leistungsphase 8 umfas-sen.
Die Referenzen des Büros, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d. h., Leistungserbringung der LPH. 2-6 und 8 zwingend in den Jahren 2003 bis 2013. Dabei darf die Leistungserbringung der Referenzprojekte im Jahr 2003 höchstens LPH. 4 bzw. die Leistungserbringung im Jahr 2013 muss mindestens 80 % der LPH 8 betragen.
Die Referenzen des Büros, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d. h., Leistungserbringung der LPH. 2-6 und 8 zwingend in den Jahren 2003 bis 2013. Dabei darf die Leistungserbringung der Referenzprojekte im Jahr 2003 höchstens LPH. 4 bzw. die Leistungserbringung im Jahr 2013 muss mindestens 80 % der LPH 8 betragen.
Für das Büro:
Wertungskriterium 1:
Fassadenplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten mit mehreren gebäudetypologischen und komplexen Fassadenelementen mit mind. 750 m² Fassadenflä-che.
Zum Nachweis der Eignung ist mind. 1 Referenz, mit vergleichbarem Leistungsgegenstand, mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Wertungskriterium 2:
Fassadenplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten mit einem energetisch innovativen Fassadensystem und mind. 750 m² Fassadenfläche.
Wertungskriterium 3:
Fassadenplanung von Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten aus vorgefertigten großformatigen Fassadenelementen und mind. 750 m² Fassadenfläche.
Für den PL:
Fassadenplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten mit mehreren gebäudetypologischen und komplexen Fas-sadenelementen mit mind. 750 m² Fassadenfläche.
Zum Nachweis der Eignung sind mind. 1 Referenz, mit vergleichbarem Leistungsgegenstand, mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Für den BL:
Fassadenplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten…
… mit mehreren gebäudetypologischen, komplexen, hochtechnisierten Funktionseinheiten und mind. 750 m² Fassadenfläche.
… aus vorgefertigten großformatigen Fassadenelemen-ten und mind. 750 m² Fassadenfläche.
Fachdisziplin 2: Tragwerksplaner:
Die Referenzprojekte müssen für das Büro und den PL die Leistungsphasen 2-6 umfassen.
Die Referenzen des Büros und des Projektleiters dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d.h., Leistungserbringung der LPH. 2-6 zwingend in den Jahren 2003 bis 2013. Dabei darf die Leistungserbringung der Referenzprojekte im Jahr 2003 höchstens LPH. 4 bzw. die Leistungserbringung im Jahr 2013 muss mindestens 80 % der LPH 8 betragen.
Die Referenzen des Büros und des Projektleiters dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d.h., Leistungserbringung der LPH. 2-6 zwingend in den Jahren 2003 bis 2013. Dabei darf die Leistungserbringung der Referenzprojekte im Jahr 2003 höchstens LPH. 4 bzw. die Leistungserbringung im Jahr 2013 muss mindestens 80 % der LPH 8 betragen.
Fassadentragwerksplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten mit mehreren gebäudetypologischen und komplexen Fassadenelementen mit mind. 750 m² Fassadenfläche.
Fassadenplanung an Neubauobjekten oder Fassadensanierungen an Bestandsgebäuden von Projekten aus vorgefertigten großformatigen Fassadenelementen und mind. 750 m² Fassadenfläche.
Zu den Referenzprojekten sind folgende
Mindestangaben
über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Planungszeit (von/bis),
b) Bauzeit (von/bis),
c) erbrachte Leistungsphasen,
d) Fassadenfläche,
e) Gesamtbaukosten KG 200 + 300 der Fassade (EUR, brutto),
f) Grundriss, Ansicht und Foto,
g) Art der Maßnahme (Neubau oder Sanierung) mit kurzer stichpunktartigen Beschrei-bung der gestalterischen, technischen Konzeption der Fassade und des Tragwerks,
h) Ort der Ausführung,
i) Objektbezogener, verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name und Telefonnummer).
Diese Angaben werden zur Wertung der Referenzprojekte herangezogen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der freiberuflich Tätige hat den ausreichenden Versicherungsschutz in der Regel durch eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die eine Inanspruchnahme der im Vertrag genannten Deckungssummen ermöglicht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Soweit der freiberuflich Tätige Versicherungsschutz oberhalb der Basisversicherung nachzuweisen hat, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Objektversicherung oder der Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung hinzutretenden Berufshaftpflicht-Exzedentenversicherung.
Der freiberuflich Tätige hat den ausreichenden Versicherungsschutz in der Regel durch eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die eine Inanspruchnahme der im Vertrag genannten Deckungssummen ermöglicht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Soweit der freiberuflich Tätige Versicherungsschutz oberhalb der Basisversicherung nachzuweisen hat, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Objektversicherung oder der Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung hinzutretenden Berufshaftpflicht-Exzedentenversicherung.
Als Nachweis genügt eine verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, aus der hervorgeht, das entweder eine Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,15 Mio. EUR für sonstige Schäden bereits besteht oder die Gesellschaft bereit ist, eine Versicherung mit diesen Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Als Nachweis genügt eine verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, aus der hervorgeht, das entweder eine Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,15 Mio. EUR für sonstige Schäden bereits besteht oder die Gesellschaft bereit ist, eine Versicherung mit diesen Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Nach Auftragserteilung, ist binnen 14 Tagen, der Abschluss der Versicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften (BG) müssen einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben.
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bewerber) werden ausgeschlossen. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber ausgeschlossen werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten/Innen, Ingenieuren/Innen, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen und juristischen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Es wird jeder zugelassen, der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiete der Architektur, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Es wird jeder zugelassen, der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiete der Architektur, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Es wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur, in der entsprechenden Dienstleistung, tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Es wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur, in der entsprechenden Dienstleistung, tätig zu werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterien gemäß III.2.1 bis III.2.3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist dieBewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird dieAuswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Kriterien gemäß III.2.1 bis III.2.3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist dieBewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird dieAuswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: LBB, Niederlassung Mainz
Walter Altenweg
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabenummer: 13 D 0696, SAP-Nr.: 300 12 1101
Zusätzliche Informationen
Die angegebene Vertragslaufzeit unter II.3 von 34 Monaten umfasst nicht die Frist von 4 Jahren für Mängelbeseitigung nach VOB/B.
Bei der Angabe unter II.2.1 handelt es sich um das geschätzte Honorar bei der Beauftragung aller Optionen des Stufenvertrages der Leistungsphasen 3-8 für die Gebäudeplanung und 1-6 für die Tragwerksplanung.
Die Leistungen für das Erarbeiten der Energetischen Bewertung und der Machbarkeitsstudien wurden unter Mitwirkung freiberuflich Tätiger bereits erbracht.
Die Unterlagen können montags bis donnerstags während der Dienstzeiten von 9.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: +49 6131966171), in den Diensträumen des Auftraggebers (Adresse Kontaktstelle siehe Zif. I.1) eingesehen werden.
Die Unterlagen können montags bis donnerstags während der Dienstzeiten von 9.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: +49 6131966171), in den Diensträumen des Auftraggebers (Adresse Kontaktstelle siehe Zif. I.1) eingesehen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.