Feuerlöschgeräte und Brandschutzzubehör für die Landeshautptstadt München

Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat-HA IV-Vergabestelle 9

Wartung, Instandhaltung und Neukauf von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten und Brandschutzzubehör.
Die Vergabestelle 9 der Landeshauptstadt München schreibt zentral für alle städtischen Einrichtungen den Bedarf an Feuerlöschern, deren Wartung und Instandhaltung sowie Brandschutzzubehör hiermit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Feuerlöscher
Menge oder Umfang:
“Los 1: Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern der Landeshauptstadt München, deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften.Los 2: Neu- bzw....”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Feuerlöscher 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat-HA IV-Vergabestelle 9
Postanschrift: Vorzimmer LE An der Hauptfeuerwache 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: christian.schnepf@muenchen.de 📧
Telefon: +49 8923535131 📞
Fax: +49 8923536125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 056-092132
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen

“Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gemäß § 19 EG Abs.2 VOL/A vor.”
Quelle: OJS 2013/S 056-092132 (2013-03-18)