Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt, die Fernsehproduktion am Standort Potsdam auf filebasierte Arbeitsabläufe im HDTV Standard umzustellen. Es soll ein Werkvertrag mit einem Systemintegrator abgeschlossen werden, der die Lieferung und Installation der notwendige Hardware und Software sowie alle Dienstleistungen für Planung, Aufbau und Integration in die Systemlandschaft des rbb umfasst. Die Kernbestandteile der Lieferungen und Leistungen sind das Fernseh- Content Management System (FS-CMS) bestehend aus Hard- und Software und allen Programmier- und Integrationsdienstleistungen, der zentrale Zwischenspeicher, die Transcoder- Farm, die Videoserver für Ingest und Playout, 6 NLE Schnittplätze mit Produktionsspeicher und 2 Ingestarbeitsplätze.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2013-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-01.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt, die Fernsehproduktion am Standort Potsdam auf filebasierte Arbeitsabläufe im HDTV Standard umzustellen. Es soll ein Werkvertrag mit einem Systemintegrator abgeschlossen werden, der die Lieferung und Installation der notwendige Hardware und Software sowie alle Dienstleistungen für Planung, Aufbau und Integration in die Systemlandschaft des rbb umfasst. Die Kernbestandteile der Lieferungen und Leistungen sind das Fernseh- Content Management System (FS-CMS) bestehend aus Hard- und Software und allen Programmier- und Integrationsdienstleistungen, der zentrale Zwischenspeicher, die Transcoder- Farm, die Videoserver für Ingest und Playout, 6 NLE Schnittplätze mit Produktionsspeicher und 2 Ingestarbeitsplätze.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt, die Fernsehproduktion am Standort Potsdam auf filebasierte Arbeitsabläufe im HDTV Standard umzustellen. Es soll ein Werkvertrag mit einem Systemintegrator abgeschlossen werden, der die Lieferung und Installation der notwendige Hardware und Software sowie alle Dienstleistungen für Planung, Aufbau und Integration in die Systemlandschaft des rbb umfasst. Die Kernbestandteile der Lieferungen und Leistungen sind das Fernseh- Content Management System (FS-CMS) bestehend aus Hard- und Software und allen Programmier- und Integrationsdienstleistungen, der zentrale Zwischenspeicher, die Transcoder- Farm, die Videoserver für Ingest und Playout, 6 NLE Schnittplätze mit Produktionsspeicher und 2 Ingestarbeitsplätze.
Referenznummer: VE 12.11.052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte pro Jahr sowie Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.Die Vorlage der Bonitätsprüfung (Bankauskunft) ist eine Mindestanforderung.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte pro Jahr sowie Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.Die Vorlage der Bonitätsprüfung (Bankauskunft) ist eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit der Bewerbung eine Eigenerklärung nach folgendem Muster einzureichen.
Eigenerklärung:
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptauftragnehmer als auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!
Von den vom Hauptauftragnehmer benannten Nachunternehmern ist diese Erklärung spätestens nach Zuschlagserteilung abzugeben!
Erklärung der Frau/des Herrn
……………………………………… handelnd für das
Unternehmen …………………………………………
ankreuzen und die Bezeichnung des Bieters bzw. der
BIGE ergänzen!)
Ich erkläre,
1. dass wir im Handelsregister bei dem Amtsgericht
……………………… (vom Bieter auszufüllen) zu der
Nr. …………………… (vom Bieter auszufüllen)
eingetragen sind
2. dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen fĂĽr die AusfĂĽhrung der angebotenen Leistung erfĂĽllen.
3. dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden
sind.
Ich erkläre ferner,
1. dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz oder
vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation
befindet,
3. dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
4. dass eine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Auslang),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die
von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen den Haushalt richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß
gegen die Vorschriften gleichgestellt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gegen die Vorschriften gleichgestellt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung:
1. den Ausschluss von diesen Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ein Muster dieser Erklärung kann auf der Internetadresse http://www.rbb-online.de/ unternehmen/eu_weite_vergaben/eu_weite_vergaben.html heruntergeladen werden.
Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von Referenzprojekten über erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und Integration einer kompletten filebasierten Fernsehproduktion mit Content Management System, Ingest, Edit, und Playout bei öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern mit einem vom Bieter verantworteten Finanzvolumen von mindestens 1.000TEUR seit dem Jahr 2009 (es gilt der Zeitpunkt der Beauftragung).
Benennung von Referenzprojekten über erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und Integration einer kompletten filebasierten Fernsehproduktion mit Content Management System, Ingest, Edit, und Playout bei öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern mit einem vom Bieter verantworteten Finanzvolumen von mindestens 1.000TEUR seit dem Jahr 2009 (es gilt der Zeitpunkt der Beauftragung).
Die Vorlage von Referenzen ist eine Mindestanforderung.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
FĂĽr Vorauszahlungen und NacherfĂĽllungsansprĂĽche sind die Vorlagen von unbefristeten selbstschuldnerischen fĂĽr den rbb kostenfreien BĂĽrgschaften nach dem Muster des rbb vorgesehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen grundsätzlich nach VOL/B. Davon abweichend gilt hier: 30% Vorauszahlung nach Auftragsbestätigung, 30% nach Beginn des Probebetriebs, 40% nach Abnahme; 5% Gewährleistungseinbehalt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Der Wechsel von Mitgliedern der Bietergemeinschaft nach der Eingangsfrist ist nicht zulässig.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail-Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
1. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag einreichen wollen, werden gebeten der Vergabestelle (I.1) unter Angabe des Vergabeverfahrens des AG (siehe IV.1.1) unverzüglich ihre Anschrift (Post, Fax, E-Mail-Adresse) bekannt zu geben, damit gegebenenfalls aktuelle Informationen übermittelt werden können. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt.
2. Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/ Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
2. Teilnahmebedingungen: Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/ Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist (vgl. auch III.1.3). Sie haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich aber grundsätzlich nicht um Mindestbedingungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen, (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der genannten Kontaktstelle, Sekretariat Einkauf, 7. Etage, Raum 05.07.635) – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Umschlag ist geschlossen an die genannte Kontaktstelle zu senden. Weiterhin ist der Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag - "Filebasierte Fernsehproduktion am Standort Potsdam", VE 12.11.052
Achtung! Bitte nicht öffnen!
Geforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber prĂĽft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen AusschlussgrĂĽnden
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewerbungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 80 Punkte erreichen kann.
Von diesen 80 Punkten entfallen:
Max.50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte; es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet, wobei pro Referenzprojekt 10 Punkte vergeben werden), 10 Punkte auf die Eigenerklärung gem. III.2.2., jeweils 5 Punkte für die Vorlage des Gesamtumsatzes und Angabe der durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte pro Jahr sowie 10 Punkte auf die Bonitätsprüfung,Vorlage der schriftlichen Bankauskunft gemäß III.2.1.
Max.50 Punkte auf die Bewertung der Referenzen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3 (bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen und die Anzahl der Referenzprojekte; es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet, wobei pro Referenzprojekt 10 Punkte vergeben werden), 10 Punkte auf die Eigenerklärung gem. III.2.2., jeweils 5 Punkte für die Vorlage des Gesamtumsatzes und Angabe der durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte pro Jahr sowie 10 Punkte auf die Bonitätsprüfung,Vorlage der schriftlichen Bankauskunft gemäß III.2.1.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-05-02 đź“…
Öffnungsort: entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-22 đź“…
Datum des Endes: 2014-12-17 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 12.11.052
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfunfgsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
-wenn der Antragsteller einen erkannten VerstoĂź innerhalb von maximal 14 Tagen nach Kenntnisnahme gegenĂĽber dem Auftraggeber gerĂĽgt hat,
-wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), insbesondere § 107 DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 16 / 20 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
-wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), insbesondere § 107 DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 16 / 20 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.