Befliegung von Flachwassergebieten und Küstenstreifen der deutschen Ostseeküste mit der Technik der Laserbathymetrie, mit dem Ziel Daten zu erheben, die geeignet sind die Eignung der Bathymetrie für die Seevermessung (Kartographie) festzustellen. Die erforderlichen Flüge erfolgen in verschiedenen Messanordnungen mit einer einzuhaltenden Genauigkeit nach Order 1a der IHO S-44 anhand eines vorgegebenen budgetären Rahmens. Der Anbieter hat die mit den Flügen gewonnenen Daten mittels vorgegebener Pegeldaten als ALS und Full-Wave Daten bereitzustellen. Es erfolgen basierend auf den durch dieses Verfahren gewonnenen Erkenntnissen gegebenfalls weitere Ausschreibungen mit entsprechend anzupassenden Kriterien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bathymetrische Vermessungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bathymetrische Vermessungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur) bis einschließlich 16.1.2014 um 11:00 Uhr. Die Antworten werden erarbeitet und zeitnah, spätestens jedoch bis 17.1.2014 per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nichtdarauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/ Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B,
— AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungendennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuberufen),
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur) bis einschließlich 16.1.2014 um 11:00 Uhr. Die Antworten werden erarbeitet und zeitnah, spätestens jedoch bis 17.1.2014 per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nichtdarauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/ Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungendennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuberufen),
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Befliegung von Flachwassergebieten und Küstenstreifen der deutschen Ostseeküste mit der Technik der Laserbathymetrie, mit dem Ziel Daten zu erheben, die geeignet sind die Eignung der Bathymetrie für die Seevermessung (Kartographie) festzustellen.
Die erforderlichen Flüge erfolgen in verschiedenen Messanordnungen mit einer einzuhaltenden Genauigkeit nach Order 1a der IHO S-44 anhand eines vorgegebenen budgetären Rahmens.
Der Anbieter hat die mit den Flügen gewonnenen Daten mittels vorgegebener Pegeldaten als ALS und Full-Wave Daten bereitzustellen.
Es erfolgen basierend auf den durch dieses Verfahren gewonnenen Erkenntnissen gegebenfalls weitere Ausschreibungen mit entsprechend anzupassenden Kriterien.
Referenznummer: 129/Flug_2014/2013-N1121/Z1160
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben im Formblatt 333-L (Eigenerklärung zur Eignung oder zum Auftragsgegenstand passender Präqualifizierungscode gemäß PQ-VOL oder vergleichbar. Der Päquailifizierungscode ersetzt die Angaben, die im Formblatt 333-L zu tätigen sind, und wäre einzutragen in das Formblatt 332-L (Angebotserklärung), Ziffer 6.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben im Formblatt 333-L (Eigenerklärung zur Eignung oder zum Auftragsgegenstand passender Präqualifizierungscode gemäß PQ-VOL oder vergleichbar. Der Päquailifizierungscode ersetzt die Angaben, die im Formblatt 333-L zu tätigen sind, und wäre einzutragen in das Formblatt 332-L (Angebotserklärung), Ziffer 6.
Mindeststandards: Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäßder Datei „Vergabeunterlagen“. Die erforderlichen Nachweise sind zum Ende der „Vergabeunterlagen“ in der Checkliste gelistet. Die Datei ist ausfüllbar an den vorgesehenen Stellen.
Mindeststandards: Siehe „Vergabeunterlagen“, dort sind Angaben zu tätigen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, sofern der Brutto-Auftragswertüber 30 000 EUR liegt. Dieser sollte keinen Eintrag enthalten. Falls ein Eintrag vorliegen sollte, wäre der „Selbstheilungsprozess“ zu belegen.
Das BSH wird unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, sofern der Brutto-Auftragswertüber 30 000 EUR liegt. Dieser sollte keinen Eintrag enthalten. Falls ein Eintrag vorliegen sollte, wäre der „Selbstheilungsprozess“ zu belegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) findenAnwendung.
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zugestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zugestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen.
Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgabenentsprechend zu korrigieren.
Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei derGesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alleder Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaftverpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falleder Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssenmit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenenVertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe desAngebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alleder Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaftverpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falleder Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssenmit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenenVertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe desAngebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen unter Angabe der Kontaktdaten sind im Formblatt 333-L anzugeben und gegebenenfalls zu belegen, dieses gilt auch für präqualifizierte Unternehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographiebe via www.evergabe-online.de im Menue des Angebotsassistenten (ANA). Die Ausschreibung wird ausschließlich digital durchgeführt, die Papierform ist ausgeschlossen
Postanschrift: Die eVergabe Plattform des Bundes
Postort: im Internet
Kontaktperson: Beschaffungsamt des BMI
Telefon: +49 228996101234📞
E-Mail: support@bescha.bund.de📧
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de und www.evergabe-online.info🌏
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie via www.evergabe-online.de im Menue des Angebotsassistenten (ANA). Die Ausschreibung wird ausschließlich digital durchgeführt, die Papierform ist ausgeschlossen
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de und www.evergabe-online.info🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 129/Flug_2014/2013-N1121/Z1160
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr. Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 – 14.00 Uhr. Der Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur) bis einschließlich 16.1.2014 um 11:00 Uhr. Die Antworten werden erarbeitet und zeitnah, spätestens jedoch bis 17.1.2014 per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur) bis einschließlich 16.1.2014 um 11:00 Uhr. Die Antworten werden erarbeitet und zeitnah, spätestens jedoch bis 17.1.2014 per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Danach eingehende Fragestellungen können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nichtdarauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nichtdarauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/ Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Der Bieter/ Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013,
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungendennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuberufen),
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen.
Quelle: OJS 2013/S 235-408168 (2013-12-02)
Ergänzende Angaben (2014-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben